Einen berufseinführenden Vertrag abschließen
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Ziel des berufseinführenden Vertrags (contrat d'initiation à l'emploi - CIE) ist es, eine praktische Ausbildung während der Arbeitszeiten zu bieten, um die Eingliederung auf den Arbeitsmarkt zu vereinfachen.
Der berufseinführende Vertrag unterliegt nicht den gleichen Bestimmungen wie der klassische Arbeitsvertrag. Es gelten jedoch die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften in Sachen Nachtarbeit, Überstunden und Arbeit an Feiertagen sowie Sonntagsarbeit.
Der mittels eines CIE beschäftigte Arbeitnehmer unterliegt der Urlaubsregelung des Unternehmens, in dem er beschäftigt ist.
Betroffene Personen
Um einen CIE abschließen zu können, muss man:
- seit mindestens 3 Monaten als Arbeitsuchender ohne Arbeit bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) gemeldet sein. Unter gewissen Bedingungen kann die ADEM jugendlichen Arbeitsuchenden, die auf den Abschluss eines Ausbildungsvertrags warten, eine Ausnahme bezüglich der Meldedauer gewähren;
- jünger als 30 Jahre sein.
Als Arbeitgeber im Rahmen eines CIE (promoteur) kommen lediglich Personen oder Unternehmen in Frage, die dem jungen Arbeitnehmer Folgendes bieten können:
- entweder eine reelle Chance auf eine Einstellung im Unternehmen bei Ablauf des Vertrags;
- oder bessere Beschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt.
Vorgehensweise und Details
Unterzeichnung des Vertrags
Wenn ein Arbeitgeber sich für einen Bewerber entschieden hat, setzt die ADEM einen berufseinführenden Vertrag auf, der in dreifacher Ausfertigung von folgenden Parteien zu unterzeichnen ist:
- dem Jugendbeschäftigungsbeauftragten der ADEM;
- dem Arbeitnehmer, der in den Genuss des CIE gelangt;
- dem Arbeitgeber.
Dauer eines CIE
Der Berufseinführungsvertrag wird für eine Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Der Direktor der ADEM kann jedoch auf begründeten Antrag des Arbeitgebers eine Verlängerung von höchstens 6 Monaten bewilligen. Ein solcher Verlängerungsantrag muss spätestens 1 Monat nach dem Ende des ursprünglichen Berufseinführungsvertrags eingereicht werden.
Nach Ablauf des ersten Vertrags kann der Abschluss eines neuen Vertrags bei einem anderen Arbeitgeber (promoteur) ebenfalls auf ordnungsgemäß begründeten Antrag des besagten Arbeitgebers vom Direktor der ADEM genehmigt werden.
Arbeitsbedingungen
Junge Arbeitnehmer, die in den Genuss eines CIE gelangen, haben Anspruch auf den im Unternehmen, in dem sie arbeiten, gemäß dem Gesetz und den geltenden Vereinbarungen vorgesehenen Urlaub.
Der Arbeitnehmer, der in den Genuss des CIE gelangt wird vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet.
Betreuung des Arbeitnehmers
Junge Arbeitnehmer, die in den Genuss eines CIE gelangen, haben im Unternehmen einen Tutor. Die Aufgabe des Tutors ist es, den jungen Arbeitnehmer während der Dauer des Vertrags zu unterstützen und zu betreuen. Er kann vom Jugendbeschäftigungsbeauftragten der ADEM zur Teilnahme an Ausbildungs- oder Informationsveranstaltungen eingeladen werden.
Der Tutor muss im Einvernehmen mit dem jungen Arbeitnehmer der ADEM die festgestellten Kompetenzen und Defizite sowie die vom jungen Arbeitnehmer während der Ausführung des Vertrags zu leistenden Fortschritte mitteilen.
Der Arbeitgeber muss innerhalb einer einmonatigen Frist ab Beginn des Arbeitsverhältnisses:
- einen Ausbildungsplan mit dem Tutor und dem jungen Arbeitnehmer ausarbeiten;
- dem Jugendbeschäftigungsbeauftragten der ADEM schnellstmöglich eine Kopie dieses Plans zukommen lassen.
Der junge Arbeitnehmer kann auch eine vom Arbeitgeber angebotene theoretische Ausbildung während der Arbeitszeit bekommen.
Er kann ebenfalls, je nach seinem individuellen Einführungsweg und je nach seinem Bildungsstand, vom Arbeitgeber selbst oder von öffentlichen oder privaten Stellen oder Einrichtungen, die im Ausbildungswesen tätig sind, organisierte Lehrgänge angeboten bekommen.
In Zusammenarbeit mit der ADEM wird der Arbeitgeber den jungen Arbeitnehmer 6 Monate nach Beginn des Vertrags und 8 Wochen vor Ende des Vertrags bewerten, unabhängig davon, ob es sich um eine Vertragsverlängerung handelt oder nicht.
Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber dem jungen Arbeitnehmer ermöglichen:
- seinen Verpflichtungen gegenüber der ADEM nachzukommen, insbesondere in Bezug auf die Stellenangebote, Vorladungen und Ausbildungen während der Arbeitszeit; sowie
- ein oder mehrere Bewerbungsgespräche zu führen, die aufgrund seiner Eigeninitiative stattfinden.
Die Anwesenheit des jungen Arbeitnehmers bei einem Bewerbungsgespräch muss in einer vom potenziellen Arbeitgeber unterzeichneten Anwesenheitsbescheinigung, die von der ADEM auf einem vorgefertigten Formular bereitgestellt wird, festgehalten werden. Die Anwesenheitsbescheinigung ist:
- dem Arbeitgeber auszuhändigen; und
- dem Jugendbeschäftigungsbeauftragten der ADEM als Kopie zukommen zu lassen.
Vergütung
Während der gesamten Dauer des Vertrags zahlt der Arbeitgeber dem jungen Arbeitnehmer eine Grundvergütung in Höhe von:
- 80 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeiter bei Jugendlichen unter 18 Jahren;
- 100 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeiter bei Jugendlichen über 18 Jahren;
- 130 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeiter bei Jugendlichen, die Inhaber eines BTS, eines Bachelor- oder eines Master-Diploms sind.
Falls der junge Arbeitnehmer vor Abschluss des CIE Arbeitslosengeld bezogen hat, dessen Betrag höher war, als die im Rahmen des CIE bezogene Vergütung, kann er eine Zusatzentschädigung von der ADEM beantragen. Hierzu muss er jeden Monat einen formlosen Antrag auf Zusatzentschädigung an Frau Michèle WILWERS von der Abteilung „Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen - Jugendliche“ (Service financière des mesures - jeunes) richten und diesem Antrag eine Kopie seiner Lohnabrechnung beifügen. Die Zusatzentschädigung wird solange gezahlt, wie der Betroffene Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte.
Die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines CIE gezahlte Vergütung ist in gleichem Maße wie alle sonstigen Löhne sozialbeitrags- und steuerpflichtig.
Fakultativ kann der junge Arbeitnehmer auch eine vom Arbeitgeber gezahlte Verdienstprämie beziehen.
Vertragsauflösung
Durch den jungen Arbeitnehmer
Der junge Arbeitnehmer kann seinen Vertrag auflösen, wenn er gültige und überzeugende Gründe dafür hat. Er muss seinem Arbeitgeber die Vertragsauflösung dann per Einschreiben unter Einhaltung einer 8-tägigen Kündigungsfrist mitteilen.
Durch den Arbeitgeber
Der Vertrag kann auch vom Arbeitgeber gekündigt werden
Möchte der Arbeitgeber den CIE innerhalb der ersten 6 Wochen des ursprünglichen Vertrags auflösen, muss er:
- dem Arbeitnehmer die Vertragsauflösung per Einschreiben unter Einhaltung einer 8-tägigen Kündigungsfrist mitteilen;
- der ADEM eine Kopie dieser Mitteilung zukommen lassen.
Möchte der Arbeitgeber den CIE nach den ersten 6 Wochen des ursprünglichen Vertrags auflösen, muss er:
- der ADEM einen schriftlichen Antrag zukommen lassen, der von dieser genehmigt werden muss;
- nach Genehmigung durch die ADEM dem jungen Arbeitnehmer die Auflösung seines CIE per Einschreiben unter Einhaltung einer 8-tägigen Kündigungsfrist mitteilen.
Das Kündigungsverfahren ist das gleiche im Falle einer Kündigung wegen schwerwiegender Verfehlung, unabhängig davon, ob sie vor oder nach Ablauf der ersten 6 Wochen erfolgt, mit der Ausnahme, dass die 8-tägige Kündigungsfrist nicht einzuhalten ist.
Das Arbeitsgericht ist nicht zuständig für Klagen in Zusammenhang mit einem CIE, da es sich nicht um einen Arbeitsvertrag handelt.
Ablauf des CIE
8 Wochen vor dem Ende des CIE müssen die ADEM und der Arbeitgeber den jungen Arbeitnehmer bewerten, unabhängig davon, ob es sich um eine Verlängerung handelt oder nicht.
Wird der junge Arbeitnehmer nicht bei Ablauf des CIE eingestellt, muss der Arbeitgeber ihm ein Arbeitszeugnis ausstellen und darin die Art und die Dauer der Beschäftigung sowie gegebenenfalls die absolvierten Schulungen angeben.
Falls der Arbeitgeber neues Personal innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des CIE einstellt, hat der ehemalige, wieder als arbeitslos gemeldeter Arbeitnehmer mit dem CIE, Anspruch auf eine vorrangige Wiedereinstellung.
Verlängerung des Vertrags
Wenn der Arbeitgeber den Vertrag verlängern möchte, muss er einen entsprechenden Antrag an den Direktor der ADEM stellen, in dem er die Gründe für die Verlängerung genau schildert.
Die ADEM bereitet dann gegebenenfalls einen Nachtrag zum Vertrag vor.
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Verlängerung werden die Bewertungsergebnisse und die Schlussfolgerungen aus einem Gespräch zwischen dem jungen Arbeitnehmer und der ADEM berücksichtigt.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
- Adresse:
-
13A, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Contact Center für Arbeitsuchende
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
-
Arbeitsagentur (ADEM) Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Postfach / L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85387
- Telefon:
- (+352) 247 85480
- Fax:
- (+352) 40 61 39
- E-Mail:
- info@m-o.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Arbeitsagentur (ADEM) Arbeitgeber-Service
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88000
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
- Website:
- http://www.adem.public.lu
-
Arbeitsagentur (ADEM) Medizinische Kommission
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Fax:
- (+352) 26 19 08 22
- E-Mail:
- commissionmedicale@adem.etat.lu
- Website:
- http://adem.public.lu/de/index.html
-
Arbeitsagentur (ADEM) Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 88888
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
-
Arbeitsagentur (ADEM) Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung
- Adresse:
-
19, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg-Hamm
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Arbeitsuchende
- E-Mail:
- Info.cor@adem.etat.lu
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
(Arbeitsuchende) -
Arbeitsagentur (ADEM) Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Fax:
- (+352) 247 85402
- E-Mail:
- info.tcr@adem.etat.lu
- Website:
- http://www.adem.public.lu
-
Arbeitsagentur (ADEM) Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung
- Adresse:
-
19, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Arbeitsuchende
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
Arbeitgeber
- E-Mail:
- commissionmedicale@adem.etat.lu
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
-
Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Diekirch
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2, rue de Clairefontaine
L-9220
Diekirch
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
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- (+352) 247 88888
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- (+352) 80 26 35
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
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Arbeitsagentur (ADEM) Berufsberatung - Diekirch - Maison de l’orientation
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L-9233
Diekirch
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
- E-Mail:
- info@m-o.lu
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Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Differdange
- Adresse:
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23, Grand-Rue
L-4575
Differdange
Postfach 5 / L-4501 Differdange
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- (+352) 247 75351
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- info@adem.etat.lu
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- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
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- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Dudelange
- Adresse:
- 56, rue du Parc L-3542 Dudelange
- Telefon:
- (+352) 247 88888
- Fax:
- (+352) 247 75 471
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
1, boulevard Porte de France
L-4360
Esch-sur-Alzette
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 247 88888
- Fax:
- (+352) 54 10 58
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
-
Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Wiltz
- Adresse:
-
20, rue Winseler
L-9577
Wiltz
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
- Telefon:
- (+352) 247 88888
- Fax:
- (+352) 95 86 11
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Wasserbillig
- Adresse:
-
44, esplanade de la Moselle
L-6637
Wasserbillig
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
- Telefon:
- (+352) 247 88888
- Fax:
- (+352) 247 75391
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Arbeitsagentur (ADEM) Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – junge Menschen
- Adresse:
-
10, rue Bender
L-1229
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88888
- Fax:
- (+352) 29 65 90
- E-Mail:
- info.jeune@adem.etat.lu
- Website:
- http://www.adem.public.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
-
Arbeitsagentur (ADEM) Abteilung für ausländische Arbeitskräfte
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 88000
- Fax:
- (+352) 247 90410
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
-
Arbeitsagentur (ADEM) Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung
- Adresse:
- 1, boulevard Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Arbeitsuchende
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
Arbeitgeber
- Fax:
- (+352) 40 59 88
- E-Mail:
- info.mai@adem.etat.lu
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
-
Arbeitsagentur (ADEM) Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
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- Code du travail, Livre V, Titre IV, Chapitre III
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déterminant le contenu du plan de formation par l'article L.543-18 du Code du travail modifié
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