Eine Entschädigung für immateriellen Schaden infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beantragen, die ab dem 1. Januar 2011 eingetreten sind

Zum letzten Mal aktualisiert am

Angehörige eines Versicherten, der infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit verstorben ist, können Anspruch auf Entschädigung für immateriellen Schaden haben. Der entsprechende Antrag ist an die Unfallversicherung (Association d’assurance accident - AAA) zu richten. Die Entschädigung wird in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.

Betroffene Personen

Folgende Personen aus dem Umfeld des Versicherten können eine Entschädigung für immateriellen Schaden verlangen:

  • der hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner;
  • die ehelichen, unehelichen und adoptierten Kinder;
  • der Vater und die Mutter;
  • jede andere Person, die mit dem Versicherten zum Zeitpunkt seines Todes seit mindestens 3 Jahren in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.

Voraussetzungen

Arbeits-, Wege- und Schulunfälle wie auch Berufskrankheiten müssen zuvor gemeldet worden sein.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Die Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall müssen zuvor gemeldet worden sein. Darüber hinaus muss der Versicherte seine Berufskrankheit ärztlich bescheinigen lassen.

Fristen

Die Anspruchsberechtigten müssen ihren Antrag innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod des Versicherten bei der AAA einreichen.

Vorgehensweise und Details

Der Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder des Versicherten

Der Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder des verstorbenen Versicherten haben jeweils Anspruch auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 3.649 Euro bei Lebenshaltungskostenindex 100.

Der Vater und die Mutter des Versicherten

Der Vater und die Mutter des verstorbenen Versicherten haben jeweils Anspruch auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 2.189 Euro bei Lebenshaltungskostenindex 100.

Jede andere Person, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat

Jede andere Person, die mit dem Versicherten zum Zeitpunkt seines Todes seit mindestens 3 Jahren in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, hat Anspruch auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.459 Euro bei Lebenshaltungskostenindex 100.

Rechtsbehelf

Den Betroffenen stehen mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Unfallversicherung

  • Unfallversicherung (AAA)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2976 Luxemburg

    Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):

    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
  • Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung

    Adresse:
    Fax:
    (+352) 49 53 35
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 9h00
    Dienstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
  • Unfallversicherung (AAA)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2976 Luxemburg

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    Dienstag:
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    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
  • Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung

    Adresse:
    Fax:
    (+352) 49 53 35
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 9h00
    Dienstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00

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