• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Hinterbliebenenrente infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit, die ab dem 1. Januar 2011 eingetreten sind

Zum letzten Mal aktualisiert am

Bestimmte Angehörige eines Versicherten, der vor Vollendung seines 65. Lebensjahres an den Folgen eines Arbeits-/Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit starb, können eine Hinterbliebenenrente beantragen, um den Verlust der finanziellen Unterstützung auszugleichen, der durch den Tod des Versicherten verursacht wurde.

Je nach Fall handelt es sich hierbei um eine Waisenrente oder eine Rente für überlebende Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner.

Betroffene Personen

Folgende Personen aus dem Umfeld des Versicherten haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente:

  • sein überlebender Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner;
  • seine ehelichen, unehelichen und adoptierten Kinder.

Voraussetzungen

Um eine Hinterbliebenenrente zu beantragen, müssen die Kinder des Verstorbenen jünger als 18 Jahre alt sein.

Junge Erwachsene, die ein berufsvorbereitendes Studium absolvieren, können bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres eine Hinterbliebenenrente beantragen.

In den Genuss der Hinterbliebenenrente kommen lediglich Ehepartner und eingetragene Ehepartner, die ledig bleiben.

Im Falle einer Wiederheirat oder der Eintragung einer neuen Lebenspartnerschaft endet der Anspruch des früheren Ehepartners bzw. des ehemaligen Lebenspartners auf die Hinterbliebenenrente mit dem Beginn des Kalendermonats, der auf die Heirat bzw. die Eintragung der Partnerschaft folgt.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Sowohl Arbeits-, Wege- und Schulunfälle als auch Berufskrankheiten müssen zuvor bei der Unfallversicherung gemeldet worden sein.

Fristen

Der entsprechende Antrag ist innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod des Versicherten bei der Unfallversicherung (Association d’assurance accident - AAA) einzureichen.

Vorgehensweise und Details

Einreichung des Antrags auf Hinterbliebenenrente

Der Antragsteller muss das Formular ausfüllen (Pdf, 823 KB) und an die AAA senden.

Waisen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen ihrem Formular eine von einer offiziellen Einrichtung ausgestellte Studienbescheinigung beifügen.

Die AAA prüft, ob der Antragsteller alle Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt, und berechnet das persönliche Einkommen des Antragstellers. Anschließend übermittelt sie die Angaben an die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP), woraufhin diese den Betrag der Hinterbliebenenrente berechnet und an den Antragsteller überweist.

Die AAA teilt dem Antragsteller die Höhe des Betrags in Form eines Bescheids (décision présidentielle) mit.

Hinweis: Hinterbliebene, die in den Genuss eines speziellen Übergangspensionssystems kommen, haben keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, sondern auf eine Hinterbliebenenpension. Die Antragsteller müssen sich an das Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates (Centre de gestion du personnel et de l’organisation de l’État) wenden.

Rechtsbehelfe

Den Betroffenen stehen mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Unfallversicherung (AAA)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2976 Luxemburg

    Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):

    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
  • Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung

    Adresse:
    Fax:
    (+352) 49 53 35
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
    Freitag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Dienstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00

Unfallversicherung

  • Unfallversicherung (AAA)

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    L-2976 Luxemburg

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    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag:
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    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag:
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  • Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung

    Adresse:
    Fax:
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    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
    Freitag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Samstag:
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    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Dienstag:
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    Mittwoch:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
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