Teilrente bei Einkommensausfall aufgrund der Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit, der/die sich ab dem 1. Januar 2011 ereignet hat

Zum letzten Mal aktualisiert am

Ein Versicherter, der einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten hat oder an einer Berufskrankheit leidet, kann bei der Unfallversicherung (Association d’assurance accident - AAA) eine Teilrente zur Kompensation der Erwerbsminderung beantragen, wenn er bleibende Folgeschäden erlitten hat und seine berufliche Tätigkeit nicht mehr, nur noch teilweise oder nur bei geringerer Entlohnung ausüben kann.

Betroffene Personen

Im Falle einer endgültigen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit und einer damit einhergehenden Erwerbsminderung können folgende Personen eine Teilrente beantragen:

  • in Luxemburg versicherte Arbeitnehmer des privaten oder öffentlichen Sektors, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit;
  • Selbstständige (nicht angestellt);
  • als arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur (ADEM) oder einer ausländischen Behörde gemeldete Versicherte;
  • Kinder, Schüler und Studierende, unter bestimmten Bedingungen.

Voraussetzungen

Wenn Sie als Versicherter infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit einen teilweisen Verlust Ihres beruflichen Einkommens erleiden, können Sie vor Vollendung des 65. Lebensjahres eine Teilrente beantragen.

Die Teilrente kann nur im Falle einer Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit bestimmt werden. Sie haben folglich keinen Anspruch auf eine Teilrente, wenn Sie nach dem Unfall jegliche berufliche Tätigkeit aus persönlichen Gründen aufgeben.

Um in den Genuss der dauerhaften Teilrente zu kommen, müssen Sie nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Feststellung der bleibenden Schäden eine dauerhafte Erwerbsminderung von mindestens 10 % vorliegt.

Sie müssen ebenfalls nachweisen, dass nach der Wiederaufnahme der Arbeit ein Einkommensverlust von mindestens 10 % vorliegt.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Sowohl Arbeits-, Wege- und Schulunfälle als auch Berufskrankheiten müssen zuvor gemeldet worden sein.

Fristen

Sie müssen die Teilrente innerhalb von weniger als 3 Jahren nach der Feststellung der bleibenden Schäden oder der beruflichen Umschulung bei der AAA beantragen.

Nach Ablauf dieser 3-jährigen Frist ist der Antrag nur zulässig, wenn Sie:

  • nachweisen, dass die Folgen des Unfalls in Bezug auf Ihre Leistungsfähigkeit nicht früher festgestellt werden konnten;
  • körperlich nicht in der Lage gewesen sind, Ihren Antrag zu stellen.

Vorgehensweise und Details

Erlangung und Besonderheiten der Teilrente

Ihren Antrag auf Teilrente reichen Sie per Post bei der AAA ein. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt sind, und schickt Ihnen ein Formular zu, das Sie ausfüllen, unterschreiben und an die AAA zurücksenden müssen.

Der Einkommensverlust muss durch Ihre dauerhafte teilweise Erwerbsminderung bedingt sein.

Der Arbeitsmediziner oder der Kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale - CMSS) muss feststellen:

  • dass Sie nicht imstande sind, Ihre vorherige berufliche Tätigkeit auszuüben; oder
  • dass es Ihnen in erster Linie aufgrund der Folgeschäden des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit nicht möglich ist, Ihre letzte Arbeitszeitregelung beizubehalten.

Berechnung der Rente

Die Berechnung der Teilrente erfolgt auf unterschiedliche Weise je nach Ihrem Status zum Zeitpunkt des Unfalls.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, entspricht die Teilrente der Differenz zwischen:

  • Ihrem beitragspflichtigen beruflichen Einkommen, das Sie in den 12 Monaten vor dem Unfall bezogen haben; und
  • dem beruflichen Einkommen, das Sie nach der Feststellung der bleibenden Schäden oder der beruflichen Umschulung beziehen (berechnet auf der Grundlage eines Bezugszeitraums von 12 Monaten).

Wenn Sie selbstständig sind, entspricht die Teilrente der Differenz zwischen:

  • Ihrem durchschnittlichen beruflichen Jahreseinkommen, das Sie in den letzten 36 Monaten vor dem Unfall erwirtschaftet haben; und
  • dem in den 12 Monaten nach der Feststellung der bleibenden Schäden oder der beruflichen Umschulung erwirtschafteten beruflichen Einkommen.

Für Kinder, Schüler oder Studierende entspricht die Teilrente dem festgestellten Grad der dauerhaften Erwerbsminderung, multipliziert mit dem sozialen Mindestlohn zuzüglich 20 %.

Zahlung der Teilrente

Die AAA bewilligt die Rente frühestens ein Jahr nach der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit. In der Zwischenzeit können Sie unter bestimmten Bedingungen bei der ADEM eine Ausgleichsentschädigung beantragen.

Haben Sie Anspruch auf eine Teilrente, so wird diese zunächst als Ausgleichszahlung an den Beschäftigungsfonds (Fonds pour l’emploi) gezahlt, und zwar bis zu dem Betrag der unrechtmäßig vorgeleisteten Ausgleichsentschädigung.

Es entsteht Ihnen demnach kein Nachteil dadurch, dass Sie die Stabilisierung Ihres Gesundheitszustands und die Wiederaufnahme der Arbeit abwarten, bevor Sie den Antrag einreichen, solange Sie die Frist von 3 Jahren einhalten.

Der endgültig festgesetzte Rentenbetrag wird monatlich im Voraus ausgezahlt.

Wenn eine Rente nach dem Ersten des Monats in Kraft tritt, wird der Betrag für diesen Monat verhältnismäßig ab dem Anfangsdatum der Rente gezahlt.

Die Rente ist gemäß den für die Gehälter und Pensionen der Staatsbeamten geltenden Modalitäten an den Lebenshaltungskostenindex angepasst.

Die Rente ist ebenfalls steuer- und beitragspflichtig, doch von den Beiträgen in Sachen Krankengeld, Unfallversicherung und Kindergeld befreit.

Sobald der Rentenempfänger das 65. Lebensjahr vollendet hat oder eine vorgezogene Altersrente bezieht, wird die Zahlung der Rente eingestellt. In diesem Fall erhält der Versicherte jedoch den gesamten monatlichen Betrag für den Monat, in dem die Zahlung eingestellt wird.

Anpassung der Rente

Die Höhe Ihrer Rente kann von Amts wegen angepasst werden, wenn Sie innerhalb von 3 Jahren nach Festsetzung Ihrer Rente einen bedeutenden Einkommensverlust im Vergleich zu Ihrer Situation zum Zeitpunkt der Bewilligung der Rente erlitten haben.

Hinweis: Sie können auch auf eigene Initiative einen Antrag auf Anpassung stellen.

Nach Ablauf der Frist von 3 Jahren können Sie eine Änderung des Rentenbetrags beantragen, sofern:

  • sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat;
  • der neue Schweregrad der Erwerbsminderung mindestens 10 % über dem Schweregrad der früheren Erwerbsminderung liegt;
  • der neue Schweregrad der Erwerbsminderung einen größeren Einkommensverlust zur Folge hat.

Rechtsbehelfe

Es stehen Ihnen mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung, um Ihre Rechte geltend zu machen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Unfallversicherung (AAA)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2976 Luxemburg

    Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):

    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
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    Donnerstag:
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  • Unfallversicherung (AAA)

    Abteilung für Leistung

    Adresse:
    Fax:
    (+352) 49 53 35

    Heures de bureau :

    Geschlossen ⋅ Öffnet um 9:00 Uhr
    Freitag:
    9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
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    9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr

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