Eine Anpassung einer Rente infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beantragen, die vor dem 1. Januar 2011 eingetreten sind

Zum letzten Mal aktualisiert am

Personen, die aufgrund von Arbeits-/Wegeunfällen oder Berufskrankheiten erwerbsunfähig sind, können je nach Sachlage und unter bestimmten Bedingungen bei der Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) die Anpassung ihrer Unfallrente beantragen.

Betroffene Personen

Personen, die aufgrund von Unfällen oder Berufskrankheiten, die vor dem 1. Januar 2011 eingetreten sind, eine Dauerunfallrente beziehen.

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Die neue dauerhafte Teilerwerbsminderung lässt keine weiteren Änderungen zu.
  • Der neue Schweregrad der Erwerbsminderung liegt mindestens 10 % über dem Schweregrad der früheren Erwerbsminderung.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Der Grad der dauerhaften Teilerwerbsminderung wird vom Kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale) bestimmt.

Vorgehensweise und Details

Anpassung der Rente

Sollte sich der Gesundheitszustand des Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt um mindestens 10 % verschlechtern, hat er Anspruch auf eine neue Rente.

Die Anpassung der Rente ist über das Antragsformular zu beantragen.

Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist anschließend an die AAA zu senden.

Die Rente wird nach der Konsolidierung der Verletzungen vom Kontrollärztlichen Dienst bewilligt.

Der neue Grad der dauerhaften Teilerwerbsminderung gilt ab dem Tag, der auf die Antragstellung folgt.

Erhöhung der Teilrente

Die Rente eines Versicherten, der von einer dauerhaften Teilerwerbsminderung von über 50 % betroffen ist und mehrere unterhaltsberechtigte Kinder hat, wird um 10 % pro unterhaltsberechtigtem Kind erhöht. Diese Erhöhung ist fällig:

  • bis das Kind erwachsen ist; oder
  • bis das Kind das 27. Lebensjahr vollendet hat, wenn es studiert; oder
  • ohne Altersgrenze für das Kind, wenn es eine Behinderung hat und seinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann.

Hat der Versicherte mindestens 3 unterhaltsberechtigte Kinder, kann die Erhöhung 25 % der Rente nicht überschreiten.

Die Rente und die Kinderzuschläge dürfen nicht mehr als 100 % des Einkommens betragen, das als Berechnungsgrundlage der Rente diente.

Erhält der Versicherte mehrere Renten, wird lediglich die höchste Rente erhöht.

Zahlung der Rente

Der endgültig festgelegte Rentenbetrag wird monatlich im Voraus gezahlt.

Die Rente ist gemäß den für die Gehälter und Pensionen der Staatsbeamten geltenden Modalitäten an den Lebenshaltungskostenindex angepasst.

Die Rente unterliegt nicht den Steuer- und Sozialabgaben.

Wenn eine Rente nach dem Ersten des Monats in Kraft tritt, wird der Betrag für diesen Monat verhältnismäßig ab dem Anfangsdatum gezahlt.

Rechtsbehelf

Den Betroffenen stehen mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Unfallversicherung

  • Unfallversicherung (AAA)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2976 Luxemburg

    Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):

    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
  • Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung

    Adresse:
    Fax:
    (+352) 49 53 35
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Dienstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Samstag:
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  • Unfallversicherung (AAA)

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    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
  • Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung

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    Fax:
    (+352) 49 53 35
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
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    Mittwoch:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
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    Freitag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen

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