Eine Wiedereröffnung einer Akte im Hinblick auf die medizinische Behandlung infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beantragen, die vor dem 1. Januar 2011 eingetreten sind
Zum letzten Mal aktualisiert am
Für alle von der Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) anerkannten Akten gilt, dass Sachleistungen nur in begrenztem Maße übernommen werden.
Die Übernahme von Sachleistungen kann in folgenden Fällen von Amts wegen ohne Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale) oder entsprechenden Beschluss begrenzt werden:
- 3 Monate nach einem Unfall, der keine vollständige Arbeitsunfähigkeit von mehr als 8 aufeinanderfolgenden Tagen ab dem Tag des Unfalls zur Folge hat;
- 9 Monate nach einem Unfall, der eine längere vollständige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, sofern keine gegenteilige Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes vorliegt.
Der Kontrollärztliche Dienst kann die Akte schließen, wenn er feststellt, dass die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit die Übernahme der Leistungen durch die Unfallversicherung nicht länger rechtfertigen.
Um in den Genuss neuer Leistungen im Zusammenhang mit dem erlittenen Unfall zu kommen, muss der Versicherte die Wiedereröffnung der Akte beantragen und eine positive Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes einholen.
Betroffene Personen
Eine Wiedereröffnung der Akte kann dann beantragt werden, wenn die Übernahme der Leistungen des Versicherten von Amts wegen oder durch eine Entscheidung des Vorstands (décision présidentielle) begrenzt wurde.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Sowohl Arbeits-, Wege- und Schulunfälle als auch Berufskrankheiten müssen zuvor bei der Unfallversicherung gemeldet worden sein.
Fristen
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Betroffenen müssen folgendes Formular ausfüllen: Antrag auf Wiedereröffnung einer Unfallakte zur medizinischen Behandlung (Pdf, 836 KB). Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist per Post an die AAA zu senden.
Der Versicherte muss bei seinem Antrag eine Begründung angeben.
Beispiel: Sind weitere Krankengymnastiksitzungen erforderlich oder ist ein chirurgischer Eingriff vorgesehen, muss der Versicherte dies angeben.
Der Vertrauensarzt des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung nimmt die beim Antrag auf Wiedereröffnung angegebenen Gründe zur Kenntnis und:
- gibt seine Stellungnahme direkt basierend auf den ihm vorliegenden Unterlagen ab oder;
- fordert den Versicherten auf, ihm weitere medizinische Berichte zukommen zu lassen, die für die Behandlung der Akte erforderlich sind.
Im Falle der Wiedereröffnung der Akte kann der Vertrauensarzt bewilligen, dass die Akte auf unbestimmte Zeit wiedereröffnet wird. In diesem Fall wird der Versicherte auf dem normalen Postweg über die Wiedereröffnung der Akte informiert.
Lehnt der Vertrauensarzt die Wiedereröffnung ab oder bewilligt sie erneut auf Zeit, wird der Versicherte in Form einer Entscheidung des Vorstands über den Ausgang seines Antrags unterrichtet.
Rechtsmittel
Den Betroffenen stehen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Terminvereinbarung
Zuständige Kontaktstellen
-
Unfallversicherung (AAA)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2976 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 19 15 1
- Website:
- https://aaa.public.lu/de.html
Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):
Geöffnet Schließt um 12.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
-
Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 261915 2000
- Fax:
- (+352) 49 53 35
- E-Mail:
- prestations.aaa@secu.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet à 13h30
- Donnerstag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
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Unfallversicherung
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L-2144
Luxemburg
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Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung
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- (+352) 261915 2000
- Fax:
- (+352) 49 53 35
- E-Mail:
- prestations.aaa@secu.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet à 13h30
- Donnerstag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Website
Rechtsgrundlagen
- Code de la sécurité sociale - Livre II (ancien)
-
Règlement grand-ducal du 24 novembre 2005
déterminant la procédure de déclaration des accidents et d'attribution des prestations de l'assurance accident
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