Die Abfindung einer Leibrente beantragen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt wird, der/die vor dem 1. Januar 2011 eingetreten ist
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Bezieht die versicherte Person eine Unfallrente mit einem Erwerbsminderungsgrad, der dauerhaft zu sein scheint, kann die Rente durch eine Kapitalauszahlung abgefunden werden.
Betroffene Personen
Personen, die aufgrund von Unfällen oder Berufskrankheiten, die vor dem 1. Januar 2011 eingetreten sind, eine Unfallrente in Form einer Leibrente beziehen.
Voraussetzungen
Um die Abfindung einer Leibrente mit einem Erwerbsminderungsgrad zwischen 10 % und 39 % zu erhalten, müssen Sie die Verwendung des ausgezahlten Kapitals nachweisen.
Außerdem wird der Schöffenrat Ihrer Wohnsitzgemeinde gebeten, sich innerhalb von 30 Tagen zur Zweckmäßigkeit der Abfindung zu äußern. Die Abfindung kann nicht vor Ablauf dieser Frist erfolgen, es sei denn, der betreffende Schöffenrat hat seine ausdrückliche Zustimmung gegeben.
Vorgehensweise und Details
Abfindung der Rente
Der Verwaltungsrat der Unfallversicherung (Association d’assurance accident - AAA) kann die Abfindung von Renten, deren Erwerbsminderungsgrad weniger als 40 % beträgt, auf Ihren Antrag hin bewilligen.
Renten mit einem Erwerbsminderungsgrad von weniger als 10 % werden automatisch durch die einmalige Auszahlung eines Kapitalbetrags abgefunden, der auf der Grundlage der Höhe der Renten und des Alters der versicherten Personen berechnet wird.
Außerdem können Sie die Abfindung Ihrer Rente beantragen, wenn der Grad Ihrer Erwerbsminderung zwischen 10 und 39 % liegt. In diesem Fall wird die Rente nur mit Zustimmung des Verwaltungsrats der AAA abgefunden, es sei denn, der Schöffenrat Ihrer Wohnsitzgemeinde erhebt dagegen Einspruch. Sie müssen jedoch die Verwendung des auszuzahlenden Kapitals nachweisen.
Solange der Rentenempfänger minderjährig ist, kann keine Rentenabfindung erfolgen.
Hinweis: Bei mehreren aufeinanderfolgenden Unfällen werden für die Gewährung der Abfindung alle Schweregrade betreffend eine dauerhafte Teilerwerbsminderung berücksichtigt.
Mit der Auszahlung des Pauschalbetrags verfallen Ihre Ansprüche gegenüber der AAA.
Sollte sich Ihr Gesundheitszustand jedoch zu einem späteren Zeitpunkt um mindestens 10 % verschlechtern, können Sie einen Antrag wegen Verschlechterung stellen.
Berechnung der Rentenabfindung
Der Kapitalbetrag wird ermittelt, indem die monatliche Rente, die zum Zeitpunkt der Abfindung fällig ist, mit 12 sowie mit dem zum Zeitpunkt der Abfindung geltenden Kapitalisierungsfaktor multipliziert wird.
Unfallrenten werden anhand Ihrer Beitragsbemessungsgrundlage berechnet. Die Rentenabfindung kann erst dann beantragt werden, wenn die Beitragsbemessungsgrundlage der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) endgültig mitgeteilt wurde.
Die geltenden Kapitalisierungsfaktoren können der Großherzoglichen Verordnung vom 9. März 2017 entnommen werden.
Der für die Berechnung maßgebliche Faktor richtet sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Abfindung.
Ablehnung der Abfindung
Der Verwaltungsrat der AAA ist berechtigt, den Antrag auf Abfindung einer Leibrente abzulehnen, wenn:
- eine Abfindung Ihren wirtschaftlichen Interessen zuwiderläuft; oder
- der Schöffenrat Ihrer Wohnsitzgemeinde sich gegen die Abfindung ausgesprochen hat.
Die Ablehnung durch den Verwaltungsrat muss begründet werden und kann Gegenstand eines Rechtsbehelfs sein.
Rechtsbehelfe
Den betreffenden Personen stehen mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit denen sie ihre Rechte geltend machen können.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Terminvereinbarung
Zuständige Kontaktstellen
-
Unfallversicherung (AAA)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2976 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 19 15 1
- Website:
- https://aaa.public.lu/de.html
Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):
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- Geschlossen
- Montag:
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- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch:
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- Donnerstag:
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- Freitag:
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- Samstag:
- Geschlossen
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Unfallversicherung (AAA)
Abteilung für Leistung
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 261915 2000
- Fax:
- (+352) 49 53 35
- E-Mail:
- prestations.aaa@secu.lu
Heures de bureau :
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Website
Rechtsgrundlagen
- Code de la sécurité sociale - Livre II (ancien)
-
Règlement grand-ducal du 9 mars 2017
portant détermination des facteurs de capitalisation prévus aux articles 119 et 139 du Code de la sécurité sociale
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