Aufnahme in das Verzeichnis des nationalen immateriellen Kulturerbes
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Zum immateriellen Kulturerbe, auch „lebendiges Kulturerbe“ genannt, gehören:
- Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten von Gemeinschaften, Gruppen oder Einzelpersonen; und
- die dazugehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume;
deren Erhaltung von nationalem öffentlichen Interesse ist.
Dabei handelt es sich insbesondere um:
- mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes;
- darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste;
- Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum;
- traditionelle Handwerkstechniken.
Damit ein Element offiziell als immaterielles Kulturerbe anerkannt werden kann, muss ein entsprechender Aufnahmeantrag beim Ministerium für Kultur gestellt werden.
Betroffene Personen
Ein Antrag auf Aufnahme eines Elements in das Verzeichnis des nationalen immateriellen Kulturerbes kann von einer Personengruppe oder Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) gestellt werden, die:
- sich der Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verschrieben hat; und
- die:
- das Element als Teil ihres immateriellen Kulturerbes ansieht; und/oder
- das Element aktiv praktiziert; und
- sich für seine Erhaltung und Übermittlung an die derzeitigen und künftigen Generationen einsetzt.
Die Person, die den Antrag einreicht, muss von einer repräsentativen Auswahl dieser Personen bevollmächtigt und unterstützt werden.
Voraussetzungen
Um in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen zu werden, muss ein Element folgende Bedingungen erfüllen:
- „lebendig“ sein, das heißt, es muss noch aktiv zum kulturellen Leben gehören (Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen usw.);
- auf luxemburgischem Staatsgebiet von einer Generation an die nächste weitergegeben und von der antragstellenden Personengruppe in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neu gestaltet werden;
- der antragstellenden Personengruppe ein Gefühl von Identität und Kontinuität vermitteln;
- zur Förderung der Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität beitragen;
- mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung in Einklang stehen;
- Gegenstand eines von der antragstellenden Person ausgearbeiteten Erhaltungsplans sein.
Um zulässig zu sein, muss das Element alle oben genannten Bedingungen erfüllen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag zur Aufnahme eines Elements in das Verzeichnis des nationalen immateriellen Kulturerbes erfolgt schriftlich beim Ministerium für Kultur.
Die antragstellende Person muss eine Reihe von Informationen über die Gruppe, die sie vertritt, angeben (Adresse, Telefonnummer, Website usw.).
Außerdem muss sie bestimmte Angaben zum aufzunehmenden Element machen:
- Bezeichnung des Elements;
- Bereich, zu dem das Element gehört;
- mit dem Element verbundene Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen, die es unterhalten und weitergeben;
- Beschreibung des Elements, wie es derzeit auf luxemburgischem Staatsgebiet praktiziert wird, die seine Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes rechtfertigt;
- etwaige materielle und räumlich-zeitliche Aspekte, die das Element ausmachen;
- derzeitige Arten des Erlernens und der Übermittlung der mit dem Element verbundenen Kenntnisse und Fertigkeiten;
- geschichtlicher Hintergrund des Elements;
- Erläuterung seiner derzeitigen gesellschaftlichen Funktionen und kulturellen Bedeutungen in seiner und für seine Gemeinschaft;
- bestehende oder geplante Maßnahmen zur Aufwertung und Erhaltung, mit denen seine Weitergabe von einer Generation an die nächste sichergestellt werden soll;
- Merkmale der Inhaber oder Praktizierenden des Elements;
- jede sonstige zweckdienliche Information, die belegt, dass das Element den gesetzlichen Kriterien entspricht.
Belege
Die antragstellende Person muss dem Antragsformular mindestens 10 lizenzfreie Bilder beilegen.
Für jedes zu verzeichnende Element muss Folgendes beigelegt werden:
- Erzählungen oder Verzeichnisse im Zusammenhang mit der Praxis und der Tradition des Elements; und/oder
- eine fotografische Dokumentation; und/oder
- eine audiovisuelle Dokumentation, die das Element in seinem derzeitigen Zustand zeigt; und/oder
- eine zusammenfassende Bibliografie, Filmografie oder Linksammlung von Standardwerken, die im Zusammenhang mit dem Element veröffentlicht wurden.
Bearbeitung des Antrags
Das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes wird nach jeder neuen Aufnahme aktualisiert und ist in elektronischer Form öffentlich zugänglich.
Gut zu wissen
Es obliegt dem Minister für Kultur, alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung, Anerkennung, Achtung und Aufwertung des immateriellen Kulturerbes zu ergreifen, beispielsweise in Form von:
- Bildungs-, Bewusstseinsförderungs- und Informationsprogrammen für die breite Öffentlichkeit, insbesondere für junge Menschen;
- spezifischen Bildungs- und Ausbildungsprogrammen in den jeweiligen Gemeinschaften und Gruppen;
- Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, insbesondere in Verwaltung und wissenschaftlicher Forschung;
- informellen Formen der Wissensvermittlung.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Kultur
- Adresse:
-
4, boulevard Roosevelt
L-2450
Luxemburg
Luxemburg
L-2912 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 600
- E-Mail:
- info@mc.public.lu
- E-Mail:
-
declaration-aide@mc.etat.lu
während der Krise eingeleitete Maßnahmen
- Website:
- https://mc.gouvernement.lu/de.html
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