Finanzielle Unterstützung für den Bau von nachhaltigem Wohnraum (Klimabonus RGD 2022)
Zum letzten Mal aktualisiert am
Das Umweltamt (Administration de l'environnement - AEV) gewährt Zuschüsse für die Durchführung von Investitionsprojekten, die folgendes Ziel haben:
- die Förderung der Nachhaltigkeit von Wohnraum;
- die Installation von technischen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
Diese Klimabonus-Förderung kann nur einmal und nur für Wohngebäude in Luxemburg gewährt werden. Es kann sich dabei um Folgendes handeln:
- ein Einfamilienhaus; oder
- eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Am 10. Januar 2024 hat der Regierungsrat einen Gesetzesentwurf und einen Entwurf einer großherzoglichen Verordnung verabschiedet mit dem Ziel, die finanziellen Unterstützungen „Klimabonus Wunnen“ zu verlängern.
Vorbehaltlich des Abschlusses der Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren sind Investitionen und Dienstleistungen im Falle einer neuen nachhaltigen Wohnung förderfähig, wenn:
- die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2025 beantragt wird;
- die Rechnung zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2029 ausgestellt wird;
- die finanzielle Unterstützung spätestens am 31. Dezember 2031 beantragt wird.
Betroffene Personen
Diese Klimabonus-Förderung kann beantragt werden von jeder:
- natürlichen Person;
- privatrechtlichen juristischen Person;
- öffentlich-rechtlichen juristischen Person (mit Ausnahme des Staates).
Sie können den Antrag einreichen als:
- gesetzlicher Vertreter eines Zusammenschlusses von natürlichen oder juristischen Personen, vorausgesetzt, Sie sind selbst Teil des Zusammenschlusses;
- Eigentümer der Wohneinheit, außer bei einem Eigentümerwechsel, wenn der neue Eigentümer der Wohneinheit und/oder der technischen Anlagen zugunsten des ehemaligen Eigentümers, der die Investitionen getätigt hat, auf die besagte Förderung verzichtet.
Voraussetzungen
Nur Wohngebäude (in ihrer Gesamtheit oder teilweise), deren Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2023 beantragt wurde, fallen unter dieses Förderprogramm.
Zudem müssen die Gebäude bestimmte technische Kriterien erfüllen (siehe großherzogliche Verordnung vom 7. April 2022).
Um in den Genuss der Klimabonus-Förderungen für ein Neubauprojekt zu kommen, müssen mindestens 60 % der erzielbaren Punkte für die Auswahl von 46 LENOZ-Nachhaltigkeitskriterien (Lëtzebuerger Nohaltegkeets-Zertifizéierung fir Wunngebaier) in jeder der Kategorien „Ökologie“, „Gebäude und Technik“ und „Funktionen“ erreicht werden.
Je nach Typologie des Gebäudes und Jahr der Beantragung der Baugenehmigung sind zusätzliche Sonderbedingungen einzuhalten. Das betrifft insbesondere die in Anhang 2 der großherzoglichen Verordnung genannten Nachhaltigkeitskriterien 4.1.1 und 5.8.1.
Fristen
Die Zuschussanträge sind nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 4 Jahren, gerechnet ab dem 31. Dezember des Kalenderjahres, auf das sich die Rechnung bezieht, bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen einzureichen.
Die Rechnungen müssen zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2027 (einschließlich) ausgestellt worden sein.
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung ist bis spätestens 31. Dezember 2029 einzureichen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Anträge müssen bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) gestellt werden.
Die Installation der technischen Anlagen kann ebenfalls den Anspruch auf finanzielle Unterstützung für eine Energieberatung mit Bericht durch einen zugelassenen Energieberater eröffnen. Erfolgt die Verbesserung nur auf Ebene einer technischen Anlage, die erneuerbare Energiequellen fördert, wird der Zuschuss um 70 % gekürzt.
Sie müssen eines der folgenden Formulare (vorzugsweise per Einschreiben) an die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen schicken oder persönlich vor Ort abgeben:
- wenn Sie eine natürliche Person sind: das Antragsformular DEPA-2022 natürliche Person (personne physique) (siehe „Online-Dienste und Formulare“); oder
- wenn Sie eine juristische Person vertreten: das Antragsformular DEPA-2022 juristische Person (personne morale) (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Dokumente beifügen:
- Anhang „Bau von nachhaltigem Wohnraum“ (nouvelle construction d'un logement durable - NCLD) (siehe „Online-Dienste und Formulare“), ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet;
- Anhang „Nachhaltigkeitskriterien für das Förderprogramm PRIMe House“ (critères de durabilité pour le régime PRIMe House) (EC-LENOZ) (siehe „Online-Dienste und Formulare“), sofern der mit dem LENOZ-Computerprogramm generierte Bogen „PRIMe House – Nachweis zur Neubauförderung, basierend auf LENOZ-Kriterien“ nicht erstellt wurde;
- Kopie der Baugenehmigung;
- Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energiepass);
- Baupläne, einschließlich der Schnittdarstellungen und Fassadenansichten, die den Verlauf der thermischen und der luftdichten Gebäudehülle veranschaulichen;
- für die in Anhang 2 genannten Nachhaltigkeitskriterien 4.1.1. und 5.8.1;
- sowie für jedes der anderen von Ihnen ausgewählten Nachhaltigkeitskriterien die in der Verordnung geforderten Belege sowie folgende Bescheinigungen:
- Konformitätsbescheinigung Innenausbau (CC Constructions internes);
- Konformitätsbescheinigung Glaselemente (CC Éléments Vitrés);
- Konformitätsbescheinigung blickdichte Elemente (CC Éléments Opaques);
- Zertifizierung Unternehmen (CEEN);
- Rechnungen, die der beantragten finanziellen Unterstützung entsprechen, mit Aufgliederung und Quittungsstempel, einschließlich der Zahlungsbelege. Die Rechnungen können sich auf einen ausführlichen Kostenvoranschlag beziehen, der der Rechnung beizulegen ist.
Bezieht sich Ihr Antrag auf eine Eigentümergemeinschaft oder eine Gemeinschaftsanlage, ist Folgendes beizufügen:
- der Anhang COLL-2022;
- eine Vollmacht aller Eigentümer;
- eine Liste der Wohnungen mit Angabe der Energiebezugsfläche pro Wohnung, abzüglich der gemeinschaftlichen Teile.
Die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen kann von Ihnen jeden Beleg verlangen, den sie für die Bearbeitung des Antrags als erforderlich erachtet.
Hinweis: Wird die Unterstützung bewilligt, können die Unterlagen jederzeit neu geprüft werden.
Höhe des Zuschusses
Die bewilligten Beträge werden auf der Grundlage der im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz angegebenen Energiebezugsfläche berechnet.
Bei Einfamilienhäusern wird die Energiebezugsfläche mit der Höhe der in der nachfolgenden Tabelle angegebenen spezifischen Förderung multipliziert.
Bei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus wird die Energiebezugsfläche der Wohnung – nach Abzug der gemeinschaftlichen Teile – mit der Höhe der in der nachfolgenden Tabelle angegebenen spezifischen finanziellen Unterstützung multipliziert.
Für Wohneinheiten, für die die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2022 (einschließlich) beantragt wurde, sehen die Hilfen wie folgt aus:
Item | Energiebezugsfläche (m2) |
Finanzielle Unterstützung (Euro/m2) |
---|---|---|
I | bis 150 | 160 |
Item | Energiebezugsfläche (m2) |
Finanzielle Unterstützung (Euro/m2) |
---|---|---|
I | bis 80 | 140 |
II | zwischen 80 und 120 | 85 |
Item | Energiebezugsfläche (m2) |
Finanzielle Unterstützung (Euro/m2) |
---|---|---|
I | bis 80 | 100 |
II | zwischen 80 und 120 | 55 |
Legende:
I: Die Sätze der finanziellen Unterstützung werden bis 150 m2 der Energiebezugsfläche des Einfamilienhauses und bis 80 m2 der Energiebezugsfläche der Wohnung ohne die gemeinschaftlichen Teile angewandt.
II: Die Sätze der finanziellen Unterstützung werden für den Bereich der Energiebezugsfläche der Wohneinheit zwischen 80 m2 und 120 m2 ohne die gemeinschaftlichen Teile angewandt.
Die in der obigen Tabelle aufgeführte finanzielle Unterstützung wird für neue nachhaltigen Wohneinheiten um 20 % herabgesetzt:
- für die die Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2019 beantragt wurde; und
- die lediglich 8 Punkte beim LENOZ-Nachhaltigkeitskriterium „Montage und Demontagefähigkeit“ der Kategorie „Gebäude und Technik“ (Punkt 5.8.1 in Anhang 2 der großherzoglichen Verordnung vom 23. Dezember 2016) erreichen.
Die Höhe der Unterstützung darf folgende Beträge keinesfalls überschreiten:
- 24.000 Euro für ein Einfamilienhaus;
- 14.600 Euro für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Auszahlung der finanziellen Unterstützung
Die finanzielle Unterstützung wird in der Regel direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Wenn Sie als gesetzlicher Vertreter eines Zusammenschlusses von natürlichen oder juristischen Personen handeln, wird die finanzielle Unterstützung direkt auf Ihr Konto überwiesen und Sie müssen den betreffenden natürlichen oder juristischen Personen unverzüglich ihre jeweiligen Anteile auf ihre Bankkonten überweisen.
Eine Kopie dieser Überweisungen muss der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen übermittelt werden.
Rückzahlung der finanziellen Unterstützung
Wenn Ihnen die Hilfe bereits ausgezahlt wurde, müssen Sie sie möglicherweise zurückgeben, wenn:
- Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, um sie zu erhalten; oder
- Sie der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen nicht die verlangte Erklärung bzw. die verlangten Auskünfte oder Dokumente zukommen lassen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Terminvereinbarung
Zuständige Kontaktstellen
Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
- Adresse:
- 11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 80 02 10 10
Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 45 88 44
- E-Mail:
- info@ml.etat.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Donnerstags nur nach Terminvereinbarung
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
- Adresse:
- 11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 80 02 10 10
Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 45 88 44
- E-Mail:
- info@ml.etat.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Donnerstags nur nach Terminvereinbarung
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur emwelt.lu - le portail de l'environnement
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 23 décembre 2016
1. instituant un régime d'aides pour la promotion de la durabilité, de l'utilisation rationnelle de l'énergie et des énergies renouvelables dans le domaine du logement; 2. modifiant la loi modifiée du 23 décembre 2004 établissant un système d'échange de quotas d'émission de gaz à effet de serre
-
Règlement grand-ducal du 23 décembre 2016
relatif à la certification de la durabilité des logements
-
Règlement grand-ducal modifié du 7 avril 2022
déterminant les mesures d’exécution de la loi du 23 décembre 2016 instituant un régime d’aides pour la promotion de la durabilité, de l’utilisation rationnelle de l’énergie et des énergies renouvelables dans le domaine du logement
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.