Rückkehr an Ihre Arbeitsstelle nach längerer Krankheit oder einem Unfall

Zum letzten Mal aktualisiert am

Sind Sie betroffen?

Sie sind anspruchsberechtigt, wenn:

  • Sie nach wie vor in einem Arbeitsverhältnis stehen;
  • Ihre Arbeitsunfähigkeit auf eine Krankheit, ein körperliches Gebrechen oder berufsbedingten Verschleiß zurückzuführen ist; und
  • der Kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale - CMSS) Sie nicht als erwerbsunfähig einstuft.

Gut zu wissen: Grenzgänger genießen dieselben Rechte wie Personen mit Wohnsitz in Luxemburg.

Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Wiederaufnahme der Berufstätigkeit

Die Wiedereingliederung wird von einer Gemischten Kommission genehmigt, die sich u. a. zusammensetzt aus:

  • Vertretern der Versicherten; 
  • Vertreten der Arbeitgeber; 
  • Mitarbeitern der Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit (Service des salariés à capacité de travail réduite) der Arbeitsagentur (ADEM); und
  • Vertretern der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé).

Sofern Ihr Gesundheitszustand es zulässt, dass Sie an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, können Sie unter den üblichen Bedingungen Ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Wenn der Arbeitsmediziner der Ansicht ist, dass Sie in der Lage sind, Ihre bisherige Tätigkeit auszuüben, kann die Gemischte Kommission die berufliche Wiedereingliederung verweigern. Diese Entscheidung beendet Ihren Anspruch auf Krankengeld bzw. auf eine Vollrente der Unfallversicherung mit Wirkung ab dem Tag der Einbestellung zum Arbeitsmediziner.

Erstmalige Bewertung

Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit prüft der Medizinische Ausschuss des CMSS Ihre Situation, um festzustellen, ob Sie Ihre ursprüngliche Tätigkeit wieder aufnehmen können.

Bestätigt dieser, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen, befasst der CMSS die Gemischte Kommission sowie den Arbeitsmediziner mit der Angelegenheit und informiert Ihren Arbeitgeber.

Wiedereingliederungsverfahren

Der Arbeitsmediziner bestellt Sie zu einer ärztlichen Untersuchung ein.

Es bestehen 3 Möglichkeiten:

  • interne Wiedereingliederung: Sollten Sie für Ihre derzeitige Stelle als untauglich eingestuft werden, kann die Gemischte Kommission beschließen, Sie innerhalb des Unternehmens auf eine Stelle zu versetzen, die Ihren Fähigkeiten entspricht.
  • Verweigerung der Wiedereingliederung: Stellt der Arzt fest, dass Sie für Ihre Stelle arbeitsfähig („tauglich“) sind, kann die Gemischte Kommission die Wiedereingliederung ablehnen. Mit diesem Beschluss erlischt Ihr Anspruch auf Krankengeld bzw. eine Unfallrente.
  • Nichterscheinen bei der Untersuchung: Sollten Sie ohne triftigen Grund nicht zur ärztlichen Untersuchung erscheinen, kann die Gemischte Kommission die Wiedereingliederung verweigern.
Berufliche Wiedereingliederung

Schrittweise Wiederaufnahme der Tätigkeit

Wenn Sie nicht sofort wieder in Vollzeit arbeiten können, können Sie eine schrittweise Wiederaufnahme der Berufstätigkeit aus therapeutischen Gründen beantragen. Der Antrag erfolgt mittels eines Standardformulars, in dem Ihr behandelnder Arzt bescheinigt, dass eine schrittweise Wiederaufnahme der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands förderlich ist.

Dafür müssen Sie:

  • in den 3 Monaten vor Ihrem Antrag mindestens einen Monat lang arbeitsunfähig gewesen sein;
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung krankgeschrieben sein.

Der Antrag muss von Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt und unterschrieben und anschließend dem Arbeitgeber vorgelegt werden, der seine Zustimmung erteilen muss. Die Wiederaufnahme der Tätigkeit kann erst nach der Zustimmung der Gesundheitskasse (CNS) erfolgen, die auf einem begründeten Gutachten des CMSS beruht.

Während dieser Zeit beziehen Sie weiterhin Krankengeld. Ein Attest über eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit ist weiterhin erforderlich, wenn die CNS die Kosten übernimmt.

Anpassung oder Wiedereingliederung?

Wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund von Krankheit, körperlichen Gebrechen oder berufsbedingtem Verschleiß nicht mehr ausüben können, ohne dass Sie unter das Erwerbsunfähigkeitssystem fallen, kann eine berufliche Wiedereingliederung in Betracht gezogen werden.

Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit beurteilt der Medizinische Ausschuss des CMSS Ihre Situation und befasst, sofern die Arbeitsunfähigkeit für Ihre letzte Stelle festgestellt wird, mit Ihrer Zustimmung die Gemischte Kommission sowie den zuständigen Arbeitsmediziner mit der Angelegenheit und informiert Ihren Arbeitgeber.

Der Arbeitsmediziner bestellt Sie ein und prüft Ihre Situation.

Er gibt seine Einschätzung insbesondere zu folgenden Punkten ab:

  • Ihren verbleibenden Fähigkeiten;
  • einer etwaigen Reduzierung der Arbeitszeit;
  • einer Anpassung Ihres Arbeitsplatzes;
  • dem vorübergehenden oder endgültigen Charakter Ihrer Arbeitsunfähigkeit; und
  • der Notwendigkeit einer eventuellen erneuten ärztlichen Untersuchung.

Die Wiedereingliederung kann auf 2 Arten erfolgen:

  • intern, das heißt innerhalb Ihres Unternehmens, in einer anderen geeigneten Position oder im Rahmen einer anderen Arbeitszeitregelung, die Ihren verbleibenden Fähigkeiten entspricht;
  • extern, wenn eine interne Wiedereingliederung nicht möglich ist, vom Arbeitgeber in den genannten Fällen abgelehnt wird oder wenn Sie nicht im Unternehmen weiterbeschäftigt werden können. In diesen Fällen kann eine externe Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt angeordnet werden.

Anpassung des Arbeitsplatzes

Ihr Arbeitgeber muss dem Arbeitsmediziner einen Antrag übermitteln, in dem die Arbeitsaufgaben und die erforderlichen Anpassungen aufgeführt sind. Der Arbeitsmediziner erstellt anschließend eine ärztliche Eignungsbescheinigung, die bestätigt, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Kündigungsschutz

Sobald die Gemischte Kommission mit der Angelegenheit befasst wurde, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Zustellung der Entscheidung über die Wiedereingliederung.

Im Falle einer Kündigung während dieses Zeitraums haben Sie 15 Tage Zeit, um beim Arbeitsgericht Ihre Wiedereinstellung zu beantragen.

Ausgleichsentschädigung

Führt Ihre Wiedereingliederung zu Gehaltseinbußen, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung in Höhe der Differenz zwischen Ihrem bisherigen und Ihrem neuen Arbeitsentgelt. Diese Leistung ist sozialbeitrags- und steuerpflichtig.

Eine berufliche Übergangsrente bei externer Wiedereingliederung infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beantragen, die ab dem 1. Januar 2011 eingetreten sind

Kontaktstellen

  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Adresse:
    Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 88 888
    Contact Center für Arbeitsuchende
    Telefon:
    (+352) 247 88 000
    Contact Center für Arbeitgeber
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Berufsberatung (ADEM-OP) im Maison de l’orientation, Diekirch

    Adresse:
    7, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 7 / L-9201 Diekirch
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Berufsberatung (ADEM-OP) im Maison de l’orientation, Luxemburg

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 19 / L-2010 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Contact Center für Arbeitsuchende

    Adresse:
    Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Fragen zum Skills-Plang

    Adresse:
    Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 88 000
    Contact Center für Arbeitgeber
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Regionalbüro Diekirch

    Adresse:
    2, rue de Clairefontaine L-9220 Diekirch Luxemburg
    Postfach 7 / L-9201 Diekirch
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Regionalbüro Differdange

    Adresse:
    4, place Marie-Paule Molitor-Peffer L-4549 Differdange Luxemburg
    Postfach 5 / L-4501 Differdange
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Regionalbüro Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    1, Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Regionalbüro Luxemburg

    Adresse:
    13A, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg
    Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Regionalbüro Wasserbillig

    Adresse:
    44, Esplanade de la Moselle L-6637 Wasserbillig Luxemburg
    Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Regionalbüro Wiltz

    Adresse:
    20, rue Winseler L-9577 Wiltz Luxemburg
    Postfach 57 / L-9501 Wiltz
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Sitz in Luxemburg-Hamm

    Adresse:
    19, rue de Bitbourg L-1273 Luxembourg-Hamm Luxemburg
    Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg

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Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Kontrollärztlicher Dienst der Sozialversicherung (CMSS)

Adresse:
4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
Postfach 1342, L-1013 Luxemburg

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