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Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten als Arbeitgeber gegenüber Ihren Arbeitnehmern

Zum letzten Mal aktualisiert am

Allgemeine Verantwortlichkeiten

Sie haben die Sicherheit und Gesundheit all Ihrer Arbeitnehmer in allen arbeitsbezogenen Belangen zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ist als ausdrückliche Erfolgspflicht aufzufassen.

Um diese Verpflichtung zu erfüllen, müssen Sie den berufsbedingten Risiken Rechnung tragen, die mit folgenden Aspekten zusammenhängen:

  • dem Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens;
  • der Art der anvertrauten Aufgaben;
  • den Arbeitsbedingungen;
  • den eingesetzten Arbeitsverfahren und -methoden; und
  • einer möglichen Exposition gegenüber chemischen, physikalischen und biologischen Arbeitsstoffen.

Diese Verpflichtungen gelten für alle Arbeitnehmer, einschließlich:

  • befristet Beschäftigten (CDD);
  • Zeitarbeitnehmern und vorübergehend überlassenen Arbeitnehmern.

Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Sie müssen angemessene Präventionsmaßnahmen ergreifen, um Risiken zu vermeiden, diese frühzeitig zu bekämpfen, die Arbeitsplätze im Hinblick auf Ergonomie, Ausstattung und Arbeitsmethoden anzupassen, die Präventionsarbeit zu planen und Gefahren zu beseitigen oder so weit wie möglich zu reduzieren.

Im Hinblick darauf müssen Sie insbesondere:

  • die technische Entwicklung berücksichtigen;
  • kollektive Schutzmaßnahmen gegenüber individuellen Maßnahmen bevorzugen;
  • angemessene Anweisungen erteilen; und
  • die Fähigkeiten jedes Arbeitnehmers bei der Zuweisung von Aufgaben berücksichtigen.

Sie müssen ebenfalls:

  • die mit den einzelnen Arbeitsplätzen einhergehenden Risiken evaluieren und eine Bestandsaufnahme der risikobehafteten Arbeitsplätze durchführen, um die medizinische Aufsicht zu organisieren und angemessene Präventionsmaßnahmen festzulegen;
  • mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ernennen, die für den Arbeitsschutz und die Prävention von beruflichen Risiken zuständig ist;
  • den Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten (falls vorhanden) zu sämtlichen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zurate ziehen;
  • Ihre Arbeitnehmer in Bezug auf Risiken und Sicherheitsmaßnahmen informieren und zurate ziehen und sie in Sachen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz entsprechend ihren Tätigkeiten und Verantwortungen schulen;
  • externe Kompetenzen heranziehen, wenn die erforderlichen Kompetenzen nicht im Unternehmen vorhanden sind;
  • den Zugang zu den Bereichen mit ernsten und spezifischen Gefahren auf Arbeitnehmer beschränken, die hinreichend geschult sind und die entsprechende Genehmigung erhalten haben.

Sie müssen außerdem:

  • jeden Arbeitsunfall bei der Unfallversicherung (Association d’assurance accidents - AAA) melden sowie Maßnahmen in Bezug auf Erste Hilfe organisieren, die Brandbekämpfung sicherstellen, die Evakuierung der Arbeitnehmer planen und in allen Situationen, in denen ernste und unmittelbare Gefahren entstehen, geeignete Maßnahmen ergreifen;
  • sich einem arbeitsmedizinischen Dienst anschließen oder einen eigenen internen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten, um die medizinische Aufsicht sicherzustellen und zur Prävention von beruflichen Risiken beizutragen.

Vorbeugung und Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz

Als Verantwortlicher des Unternehmens sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern normale und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Hierzu zählt auch die Verpflichtung, jede Form von Mobbing im Unternehmen zu verhindern und zu unterbinden.

Sobald Sie von Vorkommnissen Kenntnis erlangen, bei denen es sich um Mobbing handeln könnte, müssen Sie alle Maßnahmen ergreifen, die zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich sind — falls nötig auch durch das Aussprechen von Disziplinarmaßnahmen gegen den Urheber dieser Mobbinghandlungen.

Auch wenn Sie die Handlungen nicht selbst begangen haben, können Sie als Unternehmensleiter haftbar gemacht werden, wenn Sie nicht einschreiten und keine hinreichenden Präventionsmaßnahmen ergreifen.

Mobbing am Arbeitsplatz

Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern

Um eine wirksame Prävention zu gewährleisten, müssen Sie den Arbeitnehmern und ihren Vertretern ermöglichen, sich frei über ihre Arbeitsbedingungen zu äußern, in erster Linie über den Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten bzw. den Betriebsrat.

In diesem Sinne sind Sie angehalten, dem Betriebsrat und dem Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten die notwendigen Informationen über Sicherheits- und Gesundheitsrisiken bereitzustellen. Sie müssen sie außerdem über die Maßnahmen und Aktivitäten hinsichtlich des Schutzes und der Prävention im Unternehmen sowie an den verschiedenen Arbeitsplätzen informieren.

Des Weiteren müssen Sie zur Koordinierung der Präventionsmaßnahmen ggf. mit den am selben Standort ansässigen Unternehmen zusammenarbeiten und sie bzw. ihre Vertreter über die bestehenden Risiken informieren.

Einarbeitung und Integration neuer Arbeitnehmer

Wenn ein neuer Mitarbeiter in Ihr Unternehmen kommt, müssen Sie sicherstellen, dass er optimal integriert wird, damit er sich voll und ganz auf seine Arbeit konzentrieren kann.

Sie müssen ihm insbesondere die mit seinem Arbeitsplatz verbundenen Sicherheits- und Gesundheitsregeln erklären, ihn über die mit seiner Tätigkeit, seinem Arbeitsumfeld und den Arbeitsverfahren einhergehenden Risiken informieren und ihm die zuständigen Bezugspersonen nennen (seinen Vorgesetzten, den Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten, den arbeitsmedizinischen Dienst usw.). Diese Integration trägt zu einem effizienten und sicheren Arbeitsantritt bei.

Finden Sie heraus, wie Ihr Arbeitgeber Ihnen die Integration an Ihrem neuen Arbeitsplatz erleichtern kann

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