Kandidieren Sie für den Betriebsrat
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Warum Betriebsratsmitglied werden?
Sie möchten sich in Ihrem Unternehmen einsetzen, die Interessen Ihrer Kollegen vertreten und die Arbeitsbedingungen verbessern? Mit Ihrer Kandidatur für den Betriebsrat übernehmen Sie eine zentrale Rolle im Sozialdialog. Sie werden zu wichtigen Entscheidungen hinzugezogen und tragen konkret dazu bei, dass die Stimme der Arbeitnehmer Gehör findet.
Dieses Mandat bietet Ihnen die Gelegenheit:
- Ihre Kollegen zu vertreten;
- an wichtigen Entscheidungen mitzuwirken; und
- zu einem gerechteren Arbeitsumfeld beizutragen.
Aufgabe des Betriebsratsmitglieds
Als Betriebsratsmitglied:
- vertreten Sie die Interessen der Arbeitnehmer;
- übermitteln Sie dem Arbeitgeber etwaige Beschwerden;
- achten Sie auf die korrekte Anwendung des Arbeitsrechts;
- empfehlen Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen;
- nehmen Sie an den vorgeschriebenen Beratungsgesprächen zu bestimmten Entscheidungen des Unternehmens teil.
Sie können auch zum Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten oder zum Gleichberechtigungsbeauftragten ernannt werden und spezifische Aufgaben in diesen Bereichen wahrnehmen.
Bedingungen, um zu kandidieren
Um bei den Betriebsratswahlen zu kandidieren:
- müssen Sie Arbeitnehmer des Unternehmens sein;
- müssen Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein;
- müssen Sie eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen;
- müssen Sie im Unternehmen wahlberechtigt sein;
- dürfen Sie nicht von Gewerkschaftsfunktionen ausgeschlossen worden sein;
- dürfen Sie nicht mit dem Arbeitgeber verwandt sein;
- dürfen Sie keine Verwaltungs- oder Leitungsfunktion ausüben.
Es wird empfohlen, die genauen Kriterien bei der Personalabteilung oder dem Wahlausschuss zu überprüfen.
Wie können Sie kandidieren?
Das Verfahren variiert je nach Größe Ihres Unternehmens und Art des Betriebsrats. Um zu kandidieren, müssen Sie:
- die vom Wahlausschuss festgelegten Fristen einhalten;
- das entsprechende Formular oder die dafür vorgesehene schriftliche Erklärung verwenden;
- sich im Vorfeld über den Wahlkalender und die praktischen Modalitäten informieren;
- sich für weitere Informationen an die Personalabteilung oder den Wahlausschuss wenden.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Sobald Sie gewählt sind, haben Sie Anspruch auf:
- ein Stundenkontingent für die Ausübung Ihres Mandats;
- Zugang zu bestimmten Informationen des Unternehmens.
Im Gegenzug müssen Sie:
- alle Arbeitnehmer gerecht vertreten;
- alle Gespräche vertraulich behandeln;
- aktiv an den Besprechungen und Beratungsgesprächen teilnehmen.
Wichtig: Ordentliche und stellvertretende Betriebsratsmitglieder sowie Gleichberechtigungsbeauftragte und Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte dürfen während folgender Zeiträume nicht entlassen oder zu einem Gespräch vor der Entlassung geladen werden:
- während der 5 Jahre ihres Mandats;
- während der ersten 6 Monate nach Ablauf oder Beendigung ihres Mandats;
- während der 3 Monate vor den Betriebsratswahlen ab Einreichung ihrer Kandidatur.
Vorbereitung auf die Aufgabe als Betriebsratsmitglied
Um Ihr Mandat erfolgreich auszuüben, können Sie:
- Schulungen zu Ihren Aufgaben, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Kommunikationsmitteln absolvieren;
- speziellen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen;
- sich mit erfahrenen Betriebsratsmitgliedern austauschen;
- offizielle Quellen konsultieren, um sich mit den Herausforderungen der Rolle vertraut zu machen.
Vorteile des Mandats
Als Betriebsratsmitglied:
- tragen Sie dazu bei, ein transparenteres, gerechteres und respektvolleres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem die Rechte jedes Einzelnen geachtet werden;
- wirken Sie aktiv an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen mit;
- vertreten Sie die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer;
- entwickeln Sie nützliche Fähigkeiten in den Bereichen Verhandlung, Kommunikation und Teammanagement; und
- bereichern Sie Ihren beruflichen Lebenslauf durch eine wertschätzende und engagierte Erfahrung.
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