Sie sind Jäger oder Waffenbesitzer? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen
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Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
Jede Person mit Wohnsitz in Luxemburg, die eine Feuerwaffe besitzen möchte, muss einen Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beim Ministerium der Justiz stellen.
Die häufigsten Gründe hierfür sind:
- Jagd;
- Sportschießen;
- Sammeln von Waffen; oder
- Erbe einer Waffe.
Die Ausstellung der Genehmigung erfolgt, wenn:
- der vorgebrachte Grund als zulässig anerkannt wird; und
- es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Gefahr für Sie selbst, für andere oder für die öffentliche Ordnung besteht. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihrem Antrag ein ärztliches Attest beifügen, das bestätigt, dass keine Kontraindikationen bestehen. Dieses Attest muss jünger als 2 Monate sein.
Vorgänge
Sie müssen:
- Ihren Antrag über MyGuichet.lu (Authentisierung mit LuxTrust oder eID) oder per Post einreichen;
- die erforderlichen Nachweise beifügen (genaue Angabe des Grundes, Strafregisterauszug usw.).
Die Waffenbesitzkarte ist 5 Jahre gültig und kann verlängert werden; der Antrag auf Verlängerung ist vor Ablauf der Waffenbesitzkarte zu stellen.
Sonderfälle
Vor Vollendung des 11. Lebensjahres kann grundsätzlich keine Waffenbesitzkarte ausgestellt werden.
Wenn Sie minderjährig sind (16–17 Jahre), kann unter strengen Auflagen eine Erlaubnis zum Führen von Sport- oder Jagdwaffen erteilt werden. Diese sind unter anderem:
- das obligatorische elterliche Einverständnis; und
- die obligatorische Anwesenheit eines Erwachsenen, der seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen ist.
Einen Jahresjagdschein beantragen
Um in Luxemburg jagen zu können, müssen Sie einen Jahresjagdschein besitzen, der vom 1. April bis zum 31. März gültig ist. Dieser Schein ist namensgebunden und zwingend erforderlich, um an einer Jagd jeglicher Art auf dem luxemburgischen Staatsgebiet teilnehmen zu dürfen.
Vorgänge
Sie müssen:
- einen luxemburgischen Jagdbefähigungsnachweis (oder ein als gleichwertig anerkanntes ausländisches Zertifikat) vorlegen;
- eine Bescheinigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung vorlegen, die das gesamte Jagdjahr abdeckt;
- einen Auszug aus dem Strafregister Ihres Wohnsitzlandes beifügen;
- die gesetzlich vorgesehenen Gebühren bezahlen (der erforderliche Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigefügt werden).
Für Minderjährige
Ab dem vollendeten 17. Lebensjahr können Sie einen Jagdschein erhalten, sofern:
- das Einverständnis Ihrer Eltern vorliegt; und
- Sie die Jägerprüfung bestanden haben.
Sie dürfen eine Feuerwaffe für die Jagd nur in Anwesenheit und unter der Aufsicht eines Erwachsenen verwenden, der seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Jagdscheins ist.
Transport und Verbringung von Waffen: Das gilt es zu beachten
Einreise nach Luxemburg mit einer Waffe
Wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnhaft sind, müssen Sie einen von den zuständigen Behörden Ihres Wohnsitzlandes ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass (EFWP) besitzen.
Dieser Waffenpass muss von der Abteilung für Waffen und Wachdienste (Service Armes et Gardiennage) des Ministeriums der Justiz abgezeichnet werden.
Wenn Sie zu einer Jagd eingeladen und Staatsbürger eines nichteuropäischen Landes sind, müssen Sie vor jeder Einreise mit einer Waffe nach Luxemburg einen Sonderantrag bei der Abteilung für Waffen und Wachdienste des Ministeriums der Justiz stellen.
Ausreise aus Luxemburg mit einer Waffe
Um innerhalb der EU mit einer Feuerwaffe zu reisen, müssen Sie:
- einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFWP) besitzen; und gegebenenfalls
- über eine Ausfuhrgenehmigung verfügen, wenn Sie das Land endgültig verlassen.
Sicherheit und gesetzliche Pflichten
Aufbewahrung der Waffen
Sie sind verpflichtet, Ihre Waffen und Munition gemäß den geltenden Vorschriften sicher und vor Diebstahl, Verlust oder unbefugter Nutzung geschützt aufzubewahren.
Registrierung einer neuen Waffe
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben, bedarf jeder Erwerb einer weiteren Waffe (durch Kauf, Leihgabe oder Schenkung) einer vorherigen Registrierung.
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