Renovierung oder Schaffung von nachhaltigem Wohnraum
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Entdecken Sie das Programm Klimabonus
Das Ministerium für Umwelt bietet im Rahmen des Programms „Klimabonus“ verschiedene Fördermaßnahmen an, die Sie insbesondere in folgenden Bereichen unterstützen sollen:
- der energetischen Renovierung von Wohnimmobilien;
- sowie der Installation von technischen Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen.
Die Höhe dieser Fördermittel hängt von verschiedenen Kriterien ab, darunter:
- die Art der Wohnstätte;
- die Art und die Kosten der Arbeiten;
- die angestrebte Gesamtenergieeffizienz; und
- die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien.
Die Bewilligungskriterien variieren je nach Art der durchgeführten Arbeiten.
Um Ihnen eine Orientierungshilfe zu bieten, stellt die Klima-Agence auf ihrer Website einen Förderungs-Simulator sowie eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme für nachhaltiges Wohnen und nachhaltige Mobilität zur Verfügung.
Informieren Sie sich über das Förderprogramm „PRIMe House 2017“
Das Programm „PRIMe House 2017“, das bereits vor dem „Klimabonus“ eingeführt wurde und nach wie vor in Kraft ist, bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung für nachhaltige Renovierungs- und Bauvorhaben.
Es fördert insbesondere:
- die Installation von technischen Anlagen zur bevorzugten Nutzung erneuerbarer Energiequellen; und
- Vorhaben zur nachhaltigen energetischen Renovierung.
Beantragen Sie eine Förderung für die Sanierung Ihres Altbaus
Wenn Sie planen, Ihren Altbau zu renovieren oder energetisch zu sanieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen 2 Arten von Prämien in Anspruch nehmen, die nicht miteinander kumulierbar sind:
- eine Prämie zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten, die darauf abzielen, die Gesundheit, Bewohnbarkeit und Sicherheit der Räumlichkeiten zu verbessern;
- die Prämie mit dem Namen „Topup Klimabonus“, die eine Ergänzung zum Klimabonus darstellt und darauf abzielt, die energetische Sanierung der Wohneinheit zu fördern.
Kommen Sie on den Genuss einer Prämie für Strom aus erneuerbaren Energien
Wenn Sie Ihren eigenen Strom mit einer Anlage erzeugen, die erneuerbare Energiequellen nutzt (z. B. Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogas oder Biomasse), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderprämie erhalten.
Diese Subvention zielt darauf ab:
- die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern;
- die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern; und
- den ökologischen Wandel voranzutreiben.
Beantragen Sie eine Förderung für die Installation einer Regenwasserrückgewinnungsanlage
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Fördermittel für die Installation eines Systems zur Regenwasserrückgewinnung für den Hausgebrauch (Toilettenspülung, Reinigung, Bewässerung usw.) erhalten.
Diese Subvention kann je nach den geltenden Bestimmungen und Bedingungen bis zu 25 % der förderfähigen Kosten betragen.
Kommen Sie in den Genuss des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die energetische Renovierung
Bestimmte Bau- und Renovierungsarbeiten an einer Wohnimmobilie, die als Hauptwohnsitz genutzt werden soll, können mit einem stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden.
Vorbehaltlich der Einhaltung der in den geltenden Vorschriften festgelegten Bedingungen kann diese Ermäßigung:
- direkt auf die Rechnungen angewendet werden; oder
- in Form einer Rückerstattung gewährt werden.
Sie ist auf einen bestimmten Höchstbetrag pro neu gebauter bzw. renovierter Wohneinheit begrenzt.
Nehmen Sie ein Klimadarlehen auf
Ein staatlich abgesichertes, von zugelassenen Banken angebotenes Klimadarlehen kann ein Baustein der Finanzierung Ihrer Maßnahmen zur energetischen Sanierung sein.
Dieses Programm fördert Projekte, die darauf abzielen:
- die Energieeffizienz der Immobilie zu erhöhen; oder
- Anlagen zu installieren, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden.
Das Darlehen wird für eine festgelegte Tilgungsfrist gewährt und kann unter Umständen mit einer staatlichen Förderung zur Senkung der Zinskosten kombiniert werden.
Beantragen Sie den Energiepass
In Luxemburg ist der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz, auch „Energiepass“ genannt, in folgenden Fällen vorgeschrieben:
- Verkauf;
- Vermietung;
- Umbau;
- Anbau; oder
- Neubau eines Wohngebäudes.
Mit diesem Ausweis lässt sich die Energieeffizienz eines Gebäudes auf einer Skala von A+ bis I bewerten:
- A+ (höchste Effizienz);
- I (niedrigste Effizienz).
Der Energiepass muss von einer anerkannten Fachperson ausgestellt werden; die Kosten dafür werden nicht subventioniert.
Folgende Berufsgruppen können den Energiepass ausstellen:
- Architekten oder beratende Ingenieure, die der Kammer für Architekten und beratende Ingenieure (Ordre des architectes et ingénieurs-conseils - OAI) angehören; oder
- vom Minister für Wirtschaft anerkannte Sachverständige.
Gut zu wissen: Besuchen Sie das Portal „aides.lu“
Auf dem Portal „aides.lu“ werden die verschiedenen verfügbaren Steuervorteile, Fördermittel und Unterstützungsangebote, insbesondere für Erstkäufer und Immobilieninvestoren, an zentraler Stelle zusammengefasst.
Diese Website ist ein nützliches Hilfsmittel:
- um schnell die für Ihre Situation geeigneten Förderungen zu ermitteln; und
- um Ihnen die Umsetzung Ihrer Immobilienprojekte zu erleichtern.
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