Eine finanzielle Beihilfe für den Aufbau einer Infrastruktur für Regenwassersammlung beantragen
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Der Einbau einer Regenwassersammelanlage soll der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen dienen, wobei das Regenwasser verstärkt für Haushaltszwecke eingesetzt werden soll. Damit sind jedoch nicht Trinkwasserbedarf oder Körperpflege gemeint, sondern Toilettenspülung, Reinigungszwecke, Waschmaschinen und Bewässerung.
Privatpersonen, die eine Regenwassersammelanlage in einer Wohnung oder einer Wohnanlage einbauen wollen, können eine finanzielle Beihilfe des Staates erhalten.
Diese Beihilfe ist auf 25 % der Anschaffungskosten der Regenwassersammelanlage begrenzt und beträgt höchstens 1.000 Euro.
Betroffene Personen
Die finanzielle Beihilfe kann in Anspruch genommen werden:
- vom Bauträger einer Wohnung;
- vom Eigentümer einer Wohnung, der diese jedoch nicht notwendigerweise selbst bewohnen muss;
- vom Mieter einer Wohnung oder einer ganzen Wohnanlage.
Die Wohnung muss auch tatsächlich für Wohnzwecke bestimmt sein.
Voraussetzungen
Damit diese Beihilfe in Anspruch genommen werden kann, muss die Regenwassersammelanlage mehrere Voraussetzungen erfüllen:
- die Bedachung, die an das Sammelsystem angeschlossen ist, muss eine Fläche von mindestens 40 m2 haben;
- der Wassersammler muss mit einem Filter versehen sein;
- der Tank muss dicht sein und eine Kapazität von mindestens 3.000 Liter je Wohnung aufweisen. In Wohnanlagen wird die Mindestkapazität des Tanks folgendermaßen berechnet: C = (S/40) x 3000. „S“ ist die Nettofläche der angeschlossenen Bedachung(en) in Quadratmetern (S≥40);
- in die Anlage muss eine Überdruckpumpe integriert sein;
- die Anlage muss über ein automatisches Niveauregel- und -steuersystem für den Tank, das Nachspeisesystem und die Pumpe verfügen;
- es ist ein Trinkwassernachspeisesystem für regenarme Perioden vorzusehen;
- es ist ein farbiges Hinweisschild mit der Aufschrift „Haus mit Regenwassersammel- und -versorgungsanlage“ in mindestens 30 cm Abstand zum Trinkwasserverbrauchszähler anzubringen;
- ein Rohrleitungsnetz:
- das so ausgelegt ist, dass es physisch vom Trinkwasserleitungsnetz abgekoppelt werden kann;
- das zumindest eine Toilettenspülung je Wohnung mit Wasser versorgt;
- das sich von den Trinkwasserleitungen nach Art der Fertigung, Material oder Farbe der Leitungen unterscheidet;
- das die Aufschrift „Regenwasser“ bzw. „Kein Trinkwasser“ oder eine ähnliche nicht verwischbare Bezeichnung trägt;
- dessen Regenwasserentnahmehähne, falls sie frei zugänglich sind, mit abnehmbaren oder abschließbaren Griffen versehen sein müssen;
- das so beschaffen sein muss, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Wasserzähler installiert werden kann.
Die Aufschrift auf dem Rohrleitungsnetz und dem Schild, das das Vorhandensein eines Wassersammelsystems anzeigt, kann in französischer oder deutscher Sprache verfasst sein.
Vorgehensweise und Details
Der Antragsteller muss zunächst die Abnahme seiner Anlage durch die zuständige Stelle der Handwerkskammer veranlassen. Damit der ordnungsgemäße Zustand des Einbaus der Wassersammelanlage seiner Wohnung(en) festgestellt werden kann, muss der Antragsteller das Antragsformular für die Abnahme ausfüllen und an folgende Adresse schicken:
Chambre des Métiers
Service de contrôle et de réception du bâtiment
B.P. 1604
L-1016 Luxembourg
Erfüllt die Installation nicht alle erforderlichen Voraussetzungen, kann die Abnahme der Installation erst dann erfolgen, wenn die Einhaltung besagter Voraussetzungen gewährleistet ist.
Die Kosten für die Abnahme gehen zu Lasten des Antragstellers.
Die Beihilfe für Regenwassersammelanlagen kann vom Antragsteller anhand des entsprechenden Formulars beantragt werden, das an das Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l'eau) zurückzuschicken ist. Dem Formular sind folgende Belege beizufügen:
- das Original der quittierten Rechnung oder ein Nachweis für die Bezahlung der Anlage;
- das Abnahmeprotokoll, aus dem hervorgeht, dass die Einbauvoraussetzungen erfüllt sind.
Handelt es sich beim Antragsteller um einen Mieter, muss er im Beihilfeantrag den Namen des Eigentümers der Wohnung(en) angeben.
Der Antrag auf Erhalt der staatlichen Beihilfe für Regenwassersammelanlagen muss bis zum 1. März des Jahres, das auf das Jahr der Installation der Anlage folgt, und innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme durch die Handwerkskammer gestellt werden.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Wasserwirtschaftsamt
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 24556-1
- Fax:
- (+352) 24556-7926
- E-Mail:
- info@eau.public.lu
- Website:
- http://www.eau.public.lu
-
Wasserwirtschaftsamt Wasserwirtschaftsamt – Außenstelle in Diekirch
- Adresse:
-
10, route d'Ettelbruck
L-9230
Diekirch
Luxemburg
Postfach 172 / L-9202 Diekirch
- E-Mail:
- info@eau.public.lu
- Website:
- http://www.eau.public.lu/
-
Wasserwirtschaftsamt Abteilung Inspektion und Kontrolle
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'roll 4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 24556 916
- E-Mail:
- controle@eau.etat.lu
-
Wasserwirtschaftsamt Abteilung Genehmigungen – Terminvereinbarung
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- E-Mail:
- reunion.aut@eau.etat.lu
- Website:
- http://www.eau.public.lu/
-
Wasserwirtschaftsamt Abteilung Genehmigungen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 24556 920
- E-Mail:
- autorisations@eau.etat.lu
- Website:
- http://www.eau.public.lu/
-
Wasserwirtschaftsamt Datenanfrage
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- E-Mail:
- demande.donnees@eau.etat.lu
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