Beschwerde oder Dienstaufsichtsbeschwerde beim Nationalen Justizrat
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Das Gesetz gibt den Bürgern die Möglichkeit, sich direkt an den Nationalen Justizrat zu wenden, um:
- Beschwerde gegen die Arbeitsweise der Justiz einzureichen; oder
- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter bzw. Staatsanwalt einzureichen, wenn sie der Ansicht sind, dass dessen Verhalten in Ausübung seines Amtes ein Dienstvergehen darstellt.
Betroffene Personen
Jeder Bürger, der beim Nationalen Justizrat Beschwerde gegen die Arbeitsweise der Justiz oder Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter bzw. Staatsanwalt einreichen möchte.
Voraussetzungen
- Beschwerde gegen die Arbeitsweise der Justiz
- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter bzw. Staatsanwalt
Sie haben im Rahmen eines Verfahrens einen Fehler bei der Arbeitsweise der Justiz festgestellt.
Ihre Beschwerde ist nicht zulässig, wenn sie:
- gegen den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung gerichtet ist;
- einen Zweck verfolgt, den Sie durch das Einlegen ordentlicher oder außerordentlicher Rechtsbehelfe erreichen können;
- bereits bearbeitet wurde und keine neuen Elemente enthält.
Sie sind der Ansicht, dass das Verhalten eines Richters bzw. Staatsanwalts im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das Sie betrifft, gegen die berufsethischen Grundsätze verstößt und Gegenstand eines Disziplinarverfahrens sein könnte.
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde ist nicht zulässig, wenn sie:
- gegen einen Amtsträger der Staatsanwaltschaft (zum Beispiel gegen einen Staatsanwalt) gerichtet ist und die Staatsanwaltschaft, der er angehört, noch immer mit dem Verfahren betraut ist;
- gegen einen Richter gerichtet ist, der noch immer mit dem Verfahren betraut ist;
- mehr als ein Jahr nach einer unwiderruflichen Entscheidung, mit der das Verfahren beendet worden ist, eingereicht wird.
Vorgehensweise und Details
Sie können das Formular für Beschwerden/Dienstaufsichtsbeschwerden online ausfüllen (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Anschließend müssen Sie es elektronisch oder handschriftlich unterzeichnen und an den Nationalen Justizrat senden:
- per E-Mail an contact@cnj.lu (elektronisch unterzeichnete Formulare); oder
- per Post an folgende Adresse (Papierformulare):
Conseil national de la justice
Cité judiciaire (bâtiment BC)
Plateau du Saint-Esprit
L-2080 Luxemburg.
- Beschwerde gegen die Arbeitsweise der Justiz
- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter bzw. Staatsanwalt
Ihre Beschwerde muss zwingend Folgendes enthalten:
- Ihre Personalien, Ihre Adresse und Ihre Unterschrift; und
- eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der Beschwerdepunkte.
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde muss zwingend Folgendes enthalten:
- Ihre Personalien, Ihre Adresse und Ihre Unterschrift;
- eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der Beschwerdepunkte; und
- Informationen, anhand derer das betreffende Verfahren identifiziert werden kann.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist kein neuer Rechtsbehelf. Sie ermöglicht es Ihnen nicht, gerichtliche Entscheidungen als solche anzufechten.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationaler Justizrat (CNJ)
- Adresse:
-
Cité judiciaire (bâtiment BC) - Plateau du Saint-Esprit
Luxemburg
Luxemburg
L-2080 Luxemburg
- E-Mail:
- contact@cnj.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Rechtsgrundlagen
portant organisation du Conseil national de la justice et modification de la loi modifiée du 25 mars 2015 fixant le régime des traitements et les conditions et modalités d’avancement des fonctionnaires de l’État
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