Sein Kind außerhäuslich in einer Betreuungseinrichtung oder durch Tageseltern betreuen lassen
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Genau wie die Kinderbetreuung zu Hause gestattet auch die Betreuung in einer außerhäuslichen Kinderbetreuungseinrichtung, Berufs- und Familienleben leichter zu vereinbaren. Dabei werden sowohl ein angemessener erzieherischer Rahmen sowie eine auf die kindlichen Bedürfnisse abgestimmte Infrastruktur sichergestellt.
Es gibt unterschiedliche Einrichtungen, wie z. B. Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Tageseltern oder Schülerhorte (maisons relais), die verschiedene Modelle für die Kinderbetreuung anbieten. Diese verschiedenen Einrichtungen müssen anhand der Kriterien Ehrenhaftigkeit, Qualifikation des Personals und Eignung der vorhandenen Infrastruktur vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend zugelassen werden.
Betroffene Personen
Jeder Elternteil kann die Infrastruktur für die Kinderbetreuung unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit nutzen.
Einige Einrichtungen nehmen allerdings nur Kinder auf, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen oder die Schule vor Ort besuchen.
Vorgehensweise und Details
Informationen zur Anmeldung erteilt die Gemeindeverwaltung.
Tageseltern
Tageseltern übernehmen auf Initiative der sorgeberechtigten Person(en) regelmäßig gegen Bezahlung tagsüber oder nachts die Betreuung minderjähriger Kinder. Diese Tätigkeit wird auf selbstständiger Basis oder als Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durchgeführt. Personen, die eine Tageselternschaft übernehmen möchten, müssen über eine entsprechende Zulassung verfügen.
Diese Art der Betreuung bietet flexible Betreuungszeiten, die Kinderbetreuungseinrichtungen, wie Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Schülerhorte nicht unbedingt bieten.
Der Zeitraum der durchgehenden Betreuung eines Kindes tagsüber und nachts darf maximal 3 Wochen betragen. Tageseltern dürfen pro Person zusätzlich zu den eigenen Kindern höchstens 5 weitere Kinder gleichzeitig betreuen.
Die Tageselternschaft umfasst je nach Alter des Kindes folgende Leistungen:
- Betreuung des Kindes, grundsätzlich außerhalb der Schulstunden, während der von den Parteien gemeinsam festgelegten Zeiten;
- Verpflegung, bestehend aus Haupt- und Zwischenmahlzeiten;
- Beaufsichtigung, sozial-erzieherische Betreuung und entsprechende Unternehmungen;
- Hausaufgabenbetreuung;
- Betreuung und Beaufsichtigung bei Krankheit;
- Beaufsichtigung während der Ruhe- und Schlafzeiten.
Die vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend zugelassene Agentur Dageselteren bietet Ausbildungskurse, Informationen und Orientierungshilfe für Tageseltern, Eltern sowie soziale Einrichtungen. Dageselteren ist jeden Vormittag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr unter der Nummer (+352) 26 20 27 94 1 telefonisch zu erreichen. Durch Informationen über die von den Tageseltern und von den Eltern zu erfüllenden Voraussetzungen sollen ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten sowie eine optimale Unterbringung jedes Kindes gewährleistet werden. Die Agentur erklärt insbesondere, welche Schritt erforderlich sind, um Tageseltern zu finden, und welche Zulassungsvoraussetzungen diese erfüllen müssen. Gleichzeitig informiert sie über den Betreuungsvertrag, das Gutscheinsystem zur Kinderbetreuung, die Eingewöhnungsphase usw.
Agence Dageselteren
52B, avenue Gaston Diderich
L-1420 Luxembourg
Tel.: (+352) 26 20 27 94 – 1
Website: www.dageselteren.lu
Die verschiedenen Betreuungseinrichtungen
Es gibt mehrere Dienstleister, die Eltern helfen können, für eine angemessene Betreuung des Kindes zu sorgen. Von Ausnahmen abgesehen, erfolgt die Anmeldung direkt bei der jeweiligen Einrichtung. Grundsätzlich wird die Betreuung eines Kindes in einem Vertrag zwischen der jeweiligen Einrichtung und den Eltern des Kindes geregelt. Dabei können gegebenenfalls Kinder von Alleinerziehenden oder von Eltern mit geringem Einkommen oder Kinder mit Förderbedarf je nach den spezifischen Kriterien der Betreuungseinrichtung vorrangig behandelt werden.
Die finanzielle Eigenbeteiligung der Eltern für die Anmeldung ihres Kindes (ihrer Kinder) richtet sich nach mehreren Faktoren (den persönlichen Verhältnissen, dem Familieneinkommen und dem Rang des Kindes). Das Angebot umfasst unterschiedliche Einrichtungen:
- Betreuungseinrichtungen mit Vertragsbindung an den Staat;
- private Betreuungseinrichtungen ohne Vertragsbindung an den Staat;
- Schülerhorte (maisons relais);
- Tageseltern (Dageselteren).
Kinderkrippen
Kinderkrippen nehmen Kinder unter 4 Jahren bzw. noch nicht in professionellen Einrichtungen eingeschulte Kinder auf und betreuen sie erzieherisch ohne Übernachtungsmöglichkeit.
Kindertagesstätten
Kindertagesstätten nehmen Kinder auf, die eine professionelle Bildungseinrichtung zur Früherziehung, den Vorschul- oder den Primärunterricht besuchen, und betreuen sie erzieherisch ohne Übernachtungsmöglichkeit, jeweils außerhalb der Schulstunden bzw. während der Schulferien.
Kinderhorte
Kinderhorte nehmen Kinder spontan auf und bieten eine Betreuung für Kinder unter 8 Jahren ohne Übernachtungsmöglichkeit in einer professionellen Infrastruktur. Die Betreuungszeit beträgt weniger als 16 Stunden pro Woche und pro Kind.
Schülerhorte (maisons relais)
In den Schülerhorten werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zeitweilig in einem sozial-erzieherischen Umfeld ohne Übernachtungsmöglichkeit betreut. Die Maisons relais sind eine kommunale Serviceeinrichtung, die die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der unterrichtsfreien Zeit sicherstellt. Sie richtet sich an Familien, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen, bzw. an Kinder und Jugendliche, die in dieser Gemeinde zur Schule gehen.
Maisons relais gibt es noch nicht in allen Gemeinden. Die Angebote der einzelnen Gemeinden in diesem Bereich sind derzeit noch ganz unterschiedlich, sowohl hinsichtlich der Öffnungszeiten als auch hinsichtlich der angebotenen Leistungen. In allen Gemeinden soll jedoch ein umfassendes Angebot zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr erreicht werden, das folgende Leistungen zwingend beinhaltet:
- Öffnungszeiten des Schülerhortes und Betreuung der Schüler grundsätzlich außerhalb der Schulstunden;
- Verpflegung bestehend aus Mittagessen und Zwischenmahlzeiten;
- Beaufsichtigung, Betreuungsprogramm und gemeinsame Unternehmungen;
- Hausaufgabenbetreuung.
Die Maisons relais können für Kinder auch eine sozial-erzieherische Begleitung, die Betreuung kranker Kinder und sozial-erzieherische Unternehmungen sowie Kurse für Eltern usw. anbieten.
Für Kinder mit Förderbedarf, die eine Grundschule besuchen, dient dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ein von den Eltern dem Leiter des Maison relais vorgelegtes ärztliches Attest als Nachweis, um notwendige zusätzliche Betreuungsstunden zu bewilligen, und auf die individuellen Betreuungsanforderungen für das Kind einzugehen.
Anmerkung: Die Aufnahmekriterien werden von den kommunalen Behörden bzw. den Leitern der jeweiligen Einrichtung festgelegt.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
- Site de Resolux - Réseau social au Luxembourg
- Städtische Kinderkrippen auf der Website der Stadt Luxemburg
- Chèque-Service Accueil auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
- Site de l'Agence Dageselteren de l'association arcus
-
Liste des services d'éducation et d'accueil agréés
Pdf • 866 Ko
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 30 novembre 2007
portant réglementation de l'activité d'assistance parentale
-
Règlement grand-ducal modifié du 14 novembre 2013
concernant l'agrément à accorder aux gestionnaires de services d'éducation et d'accueil pour enfants
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