Frühkindliche Förderung

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Die frühkindliche Förderung umfasst alle Formen der Hilfe und Unterstützung (darunter allgemeine Betreuung sowie Förder- und Therapiemaßnahmen) für Kinder von 0 bis 4 Jahren (vor der Einschulung in die Vorschule). Sie stellt eine allgemeine therapeutische Betreuung in den Gemeinden zur Verfügung und organisiert über ihre Fachdienste die Erkennung möglicher Beeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen.

Die Förder- und Therapiemaßnahmen der Fachdienste zielen vor allem darauf ab, Kindern mit körperlichen, geistigen/psychischen, sensorischen oder sonstigen Beeinträchtigungen zu helfen. Zu diesem Zweck wird im Rahmen der frühkindlichen Förderung Betreuung für Kleinkinder mit besonderen Bedürfnissen sowie Unterstützung für die betroffene Familie angeboten.

Das Hauptaugenmerk liegt auf einer engen Zusammenarbeit mit der Familie und den Interaktionen zwischen Eltern und Kind(ern). Die Fachkräfte der frühkindlichen Förderung haben die Aufgabe, die Eltern über die Art der Probleme ihres Kindes und mögliche Hilfen zu informieren sowie sie bei der Erziehung und beim täglichen Umgang mit dem Kind zu unterstützen.

Betroffene Personen

Die frühkindliche Förderung richtet sich an alle Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren, insbesondere an Kinder mit einer Behinderung oder bei denen die Gefahr einer Entwicklungsstörung in einem oder mehreren der folgenden Bereiche besteht:

  • Motorik (Art und Weise, wie das Kind läuft, springt, geht, Gegenstände in die Hand nimmt usw.);
  • Sinneswahrnehmung (der Verwertung dessen, was das Kind hört, sieht, riecht usw.);
  • kognitive Entwicklung (geistige Entwicklung);
  • Kommunikation und Sprache (Art und Weise, wie das Kind spricht und Anweisungen versteht usw.);
  • Selbständigkeit (sich anziehen, essen, auf die Toilette gehen usw.);
  • gemeinschaftsbezogenes Verhalten (Beziehungen des Kindes zu anderen Kindern, zu seinen Eltern und anderen Erwachsenen, Beachtung von Regeln usw.);
  • Persönlichkeit (Art und Weise, wie das Kind seine Wünsche und Bedürfnisse mitteilt usw.).

Vorgehensweise und Details

Allgemeine Begleitung und Betreuung durch Fachdienste für frühkindliche Förderung

Früherkennung durch obligatorische Arztbesuche

Um eine Störung so früh wie möglich zu diagnostizieren, wird ab der Geburt des Kindes eine systematische medizinische Kontrolle durchgeführt.

Für Neugeborene und Kleinkinder sind 6 Besuche beim Kinderarzt oder Allgemeinmediziner (bis zum Alter von 24 Monaten) obligatorisch, um die nachgeburtliche Zulage zu erhalten.

Früherkennung durch kostenlose Beratungsdienste

Neben den obligatorischen Arztbesuchen können Eltern ihr Kind im Alter von 0 bis 4 Jahren im Rahmen der Säuglingsberatungen untersuchen lassen, die vom Luxemburger Roten Kreuz und der Liga für sozialmedizinische Vorsorge und Betreuung (Ligue de prévention et d’action médico-sociales) angeboten werden.

Nach der Geburt eines Kindes werden die Eltern schriftlich kontaktiert. Im Einladungsformular sind Ort sowie Öffnungstage und -zeiten angegeben, zu denen die Eltern ihr Kind untersuchen lassen können.

Die Untersuchungen finden in den sozialmedizinischen Zentren der Gemeinden statt. Zur ersten Beratung müssen die Eltern den Impfausweis und den Gesundheitspass des Kindes mitbringen.

Diese freiwilligen Untersuchungen konzentrieren sich grundsätzlich auf die mögliche Diagnose körperlicher Beeinträchtigungen (Untersuchung der Kinder zur Früherkennung von Entwicklungsstörungen).

Betreuung durch Unterstützungs-, Präventions- und Therapiedienste

Wenn Eltern den Eindruck haben, dass die allgemeine Entwicklung ihres Kindes nicht normal verläuft, oder wenn bei einer gelegentlichen Untersuchung ein mögliches Problem festgestellt wurde, können sie sich an eine Stelle für frühkindliche Förderung wenden.

In Luxemburg gibt es 2 Frühförderungsstellen mit unterschiedlichen Angeboten, die eng zusammenarbeiten:

  • Dienst für frühkindliche Therapie – Hëllef fir de Puppelchen ASBL;
  • die Organisation „SIPO“, die eine pädagogische und therapeutische Betreuung für Kleinkinder und ihre Familien anbietet, hauptsächlich zu Hause.

Die Leistungen des Dienstes für frühkindliche Therapie – Hëllef fir de Puppelchen ASBL umfassen die therapeutische Betreuung (Beobachtung, Behandlung und Orientierung) für Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren, die eine oder mehrere der folgenden Störungen aufweisen:

  • motorische Störungen (neuromuskuläre oder orthopädische Ursachen);
  • sensorische Störungen;
  • Lernstörungen und motorische Störungen;
  • Kommunikations- und Sprachstörungen;
  • Verhaltensstörungen;
  • Entwicklungsverzögerungen.

Das Angebot der SIPO steht auf Antrag der Eltern zur Verfügung und umfasst die allgemeine psychopädagogische und therapeutische Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren, die eine Behinderung haben oder bei denen die Gefahr einer Entwicklungsverzögerung besteht. Diese Unterstützung umfasst den gesamten Prozess der frühkindlichen Förderung, von der Erkennung und Identifizierung der Störung bis hin zur Behandlung.

Dazu gehören einerseits eine Evaluierung, bei der sowohl die Fähigkeiten als auch die Entwicklungsverzögerungen des Kindes ermittelt werden können, und andererseits eine Therapie, in deren Rahmen eine umfassende und individuelle Stimulierung der Entwicklung, insbesondere durch Spielen, ermöglicht wird.

Diese frühkindliche Förderung richtet sich an Kinder, die eine der oben genannten Störungen aufweisen.

Hör- und Sprachprobleme

Ab dem Alter von 3 Monaten erhalten Kinder eine schriftliche Einladung, um sich im Gesundheitszentrum ihrer Gemeinde einer Untersuchung der Hör- und Sprachentwicklung zu unterziehen. Diese kostenlosen Untersuchungen sind nicht obligatorisch, aber es wird empfohlen, sie wahrzunehmen, um mögliche Probleme so früh wie möglich zu erkennen.

Liegt eine Beeinträchtigung vor, können sich die Eltern an einen hörakustischen Dienst wenden, dessen Leistungen – allesamt kostenlos – unter anderem die Früherkennung von Hörstörungen umfassen. Zum Zeitpunkt der Einschulung kann das Kind bei schweren Hörproblemen vom Logopädischen Zentrum betreut werden.

Sehprobleme

Ab dem Alter von 6 Monaten werden Kinder schriftlich in das Gesundheitszentrum ihrer Gemeinde zu einer Untersuchung der Sehentwicklung eingeladen. Diese kostenlosen Untersuchungen sind nicht obligatorisch, aber es wird empfohlen, sie wahrzunehmen, um mögliche Anomalien so früh wie möglich zu erkennen. Bei schwerwiegenden Problemen können die Eltern ihr Kind zur zuständigen Orthoptik-Abteilung bringen, die für die Diagnose und Prävention von Sehstörungen zuständig ist.

Verhaltensstörungen

Manche Kinder neigen dazu, sich abzusondern, während andere ein sehr unruhiges Verhalten zeigen, das oft mit Konzentrationsproblemen einhergeht.

Eltern, die eine solche Störung bei ihrem Kind feststellen, können sich an die unter Zuständige Kontaktstellen aufgeführten Stellen oder Organisationen wenden, die sich mit Verhaltensproblemen befassen.

Zuständige Kontaktstellen

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