Einen Aufnahme- und Integrationsvertrag abschließen
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WICHTIG:
Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz vom 23. August 2023 über das interkulturelle Zusammenleben in Kraft getreten. Es sieht die Einführung des Bürgerpakts und des Programms für interkulturelles Zusammenleben vor. Das Angebot richtet sich an alle volljährigen Personen, die in Luxemburg leben oder arbeiten.
Seit dem 1. Januar 2024 ist es daher nicht mehr möglich, einen Aufnahme- und Integrationsvertrag (Contrat d’accueil et d’intégration - CAI) zu unterzeichnen. Die Leistungen aus den vor diesem Datum unterzeichneten Verträgen werden jedoch nach dem 31. Dezember 2023 fortgeführt. Weitere Informationen zum Aufnahme- und Integrationsvertrag finden Sie hier.
Der Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI) ist ein freiwilliges Integrationsprogramm für Nicht-Luxemburger, die in Luxemburg leben. Er wird vom Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen angeboten und soll die Integration der Unterzeichner sowie ihre aktive Teilnahme am Leben in Luxemburg erleichtern.
Betroffene Personen
Der Aufnahme- und Integrationsvertrag richtet sich an ausländische Staatsangehörige:
- ab 16 Jahren;
- die nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
- die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Vorgehensweise und Details
Die Leistungen des Aufnahme- und Integrationsvertrags
Die Unterzeichner des Aufnahme- und Integrationsvertrags (CAI) können folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Gutscheine für Sprachkurse zu ermäßigten Preisen, um eine der offiziellen Landessprachen zu lernen (Luxemburgisch, Deutsch, Französisch). Ziel ist es, mindestens das Niveau A1.1 in einer dieser Sprachen zu erlangen;
- einen 6-stündigen Bürgerkunde-Kurs über die Geschichte, die Traditionen, die Werte und das interkulturelle Zusammenleben in Luxemburg;
- einen Orientierungstag, der es den teilnehmenden Personen ermöglicht, sich vertraut zu machen mit:
- den verschiedenen Verwaltungsvorgängen und offiziellen Instanzen; und
- der Bürgerbeteiligung in Luxemburg.
Interessierte Unterzeichner haben auch die Möglichkeit, an verschiedenen freiwilligen Modulen zu Integrationsthemen teilzunehmen.
Die Validierung des Aufnahme- und Integrationsvertrags
Der CAI gilt als erfüllt, wenn die darin vereinbarten Leistungen von den Unterzeichnern innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags erbracht werden.
Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die erste im Vertrag vorgesehene Leistung beginnt.
Wurden die verschiedenen Leistungen aus einem von der Abteilung für Integration anerkannten Grund bei Ablauf des Vertrags nicht erbracht, kann ein neuer Vertrag (Nachtrag) mit der Abteilung für Integration (Département de l'intégration) abgeschlossen werden. Dieser 2. Vertrag betrifft nur die Validierung der Leistung(en), die während der ursprünglichen Dauer des Vertrags nicht erbracht wurde(n).
Nach Validierung der im CAI vorgesehenen Leistungen erhalten die Unterzeichner eine Abschlussbescheinigung.
Die Erfüllung des CAI kann – unter bestimmten Bedingungen – berücksichtigt werden für:
- den Erhalt des Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten; und
- Anträge auf Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Option.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Integration – Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI)
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85785
- Telefon:
- 8002 6006 (kostenlose Helpline CAI)
- E-Mail:
- cai@integration.etat.lu
- Website:
- https://forum-cai.lu/?lang=de
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Nationales Aufnahmeamt (ONA)
Website
-
Zusammenleben in Luxemburg - Unterzeichnen Sie den Aufnahme- und Integrationsvertrag
auf der Website des Aufnahme und Integrationsvertrags (CAI)
-
Portfolio européen des langues
Site web
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 16 décembre 2008
concernant l'accueil et l'intégration des étrangers au Grand-Duché de Luxembourg
-
Règlement grand-ducal modifié du 2 septembre 2011
fixant les conditions d'application et modalités d'exécution relatives au contrat d'accueil et d'intégration
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