Einen Aufnahme- und Integrationsvertrag mit dem luxemburgischen Staat schließen
Beim Aufnahme- und Integrationsvertrag (Contrat d’accueil et d’intégration - CAI) handelt es sich um einen Vertrag zur Förderung der Eingliederung und Mitwirkung von Ausländern am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben in Luxemburg. Der Vertrag wird zwischen dem Ministerium für Familie, Integration und die Großregion und dem Ausländer, der die Maßnahmen des CAI in Anspruch nehmen will, geschlossen. Der Vertrag ist unverbindlich und gilt für eine Höchstdauer von 2 Jahren.
Personen, die den Vertrag unterzeichnen, können Sprachkurse zu ermäßigten Gebühren, kostenlose Kurse in Staatsbürgerkunde und einen Orientierungstag besuchen, um so ihre Eingliederung zu erleichtern. Im Gegenzug müssen diese entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten ihren Lebensunterhalt bestreiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Die erfolgreiche Teilnahme am Aufnahme- und Integrationsvertrag erleichtert unter bestimmten Bedingungen die Beantragung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis und den Erwerb der Luxemburger Nationalität.
Zielgruppe
Der Aufnahme- und Integrationsvertrag richtet sich an ausländische Staatsangehörige (aus EU- oder Drittstaaten), die:
- 16 Jahre oder älter sind;
- nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
- sich rechtmäßig in Luxemburg aufhalten und dort dauerhaft bleiben wollen.
Der Vertrag betrifft sowohl Neuankömmlinge als auch Personen, die seit mehreren Jahren in Luxemburg ansässig sind.
Vorgehensweise und Details
Kontaktaufnahme
Personen, die einen Aufnahme- und Integrationsvertrag mit dem luxemburgischen Staat schließen möchten, müssen sich an die Abteilung für Integration des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion (MiFa) wenden, um einen Termin für ein Informationsgespräch zu vereinbaren.
Termine können online, per Telefon (247-85785) oder per E-Mail vereinbart werden.
Dabei sind folgende Informationen mitzuteilen:
- Name und Vorname;
- Sozialversicherungsnummer;
- Telefonnummer;
- E-Mail-Adresse oder Postanschrift;
- Sprache, in der die Informationen zum Vertrag gewünscht werden.
Bei der Terminvereinbarung ist auch anzugeben, ob für das Informationsgespräch ein Dolmetscher erforderlich ist.
Informationsgespräch
Am Tag des Informationsgesprächs muss der Interessent den Nachweis für seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Luxemburg (Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte usw.) vorlegen.
Während dieses etwa einstündigen Gesprächs erhält der Kandidat Informationen über die Bestimmungen des Vertrags, einschließlich:
- einer allgemeinen Präsentation des Aufnahme- und Integrationsvertrags;
- einer sprachlichen Einstufung, um das sprachliche Profil des Kandidaten bestimmen zu können;
- einer Orientierung des Kandidaten bei der Auswahl eines Sprachkurses entsprechend seinen Fähigkeiten sowie persönlichen und beruflichen Bedürfnissen;
- einer allgemeinen Beratung des Kandidaten und Vereinbarung eines Gesprächstermins bei einem Sozialarbeiter, sollte dies erforderlich sein;
- eines Dokuments mit Angabe der Termine und Orte, wann bzw. wo die im Rahmen des Vertrags zu besuchenden Veranstaltungen und Kurse stattfinden.
Der Vertrag kann im Anschluss an das Informationsgespräch unterzeichnet werden.
Nach Unterzeichnung des Vertrags kann der ausländische Mitbürger die Kurse für sprachliche Weiterbildung und Kurse für Staatsbürgerkunde besuchen und an den Orientierungstagen teilnehmen, die seine Eingliederung erleichtern sollen.
Sprachkurse
Ein Kandidat, der einen Aufnahme- und Integrationsvertrag mit dem luxemburgischen Staat geschlossen hat, kann an Sprachkursen zu ermäßigten Gebühren teilnehmen, die es ihm ermöglichen, das Basisniveau (A.1.1. des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in wenigstens einer der drei Verwaltungssprachen Luxemburgs (Deutsch, Französisch, Luxemburgisch) zu erreichen. Er kann ferner an Kursen für Alphabetisierung bzw. zur Behebung von Lese- und Schreibschwächen teilnehmen.
Besitzt der Kandidat bereits Niveau A.1.1. in Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch, kann er seine Kenntnisse in einer der drei Sprachen vertiefen oder die Sprache wählen, in der er das Basisniveau noch nicht erreicht hat.
Diese Kurse werden unter der Federführung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend erteilt, und der Kandidat kann unter den vereinbarten Kursen wählen, die von den Gemeinden, den Vereinigungen, Gymnasien und dem Nationalen Spracheninstitut (Institut national des langues - INL) angeboten werden.
Die nach Abschluss der Kurse erworbenen Kenntnisse werden mithilfe eines Zeugnisses bewertet, das von der Ausbildungseinrichtung ausgestellt wird.
Für die Kurse besteht Anwesenheitspflicht, deren Einhaltung durch eine Teilnahmebescheinigung der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen wird.
Kurse in Staatsbürgerkunde
Diese kostenlosen Kurse werden von der Abteilung Integration des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion und vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Gymnasien organisiert.
Ziel dieser Kurse ist es, den Kandidaten mit den luxemburgischen Institutionen und den Grundvoraussetzungen für das Zusammenleben in Luxemburg vertraut zu machen.
Der Kurs dauert mindestens 6 Stunden und verteilt sich auf mehrere Veranstaltungen. Er wird zumindest in deutscher, englischer, französischer, luxemburgischer und portugiesischer Sprache abgehalten.
Die Abteilung für Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes) stellt den Teilnehmern eine Teilnahmebescheinigung für den Kurs in Staatsbürgerkunde aus.
Die Orientierungstage
Die Orientierungstage können kostenlos besucht werden, dauern einen halben Tag und werden mindestens zweimal jährlich organisiert.
Wenn Sie den Aufnahme- und Integrationsvertrag unterzeichnet haben, müssen Sie an einer dieser Veranstaltungen teilnehmen, bei denen die Möglichkeit besteht:
- die für die Bürger relevanten Behördengänge, die ihm die Eingliederung in Luxemburg erleichtern können, besser kennenzulernen;
- an Ausstellungs- und Informationsständen Informationen über den Zugang zu den Dienstleistungen der staatlichen Stellen zu erhalten;
- Vorträge von Vertretern des öffentlichen Dienstes, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft zu Integrationsthemen zu besuchen.
Die Anwesenheit beim Orientierungstag wird durch eine Bescheinigung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion bestätigt.
Ende des Aufnahme- und Integrationsvertrags
Nach Ablauf des Vertrags prüft die Abteilung Integration, ob der Unterzeichnete alle eingegangenen Verpflichtungen erfüllt hat.
Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald die vereinbarten Leistungen innerhalb von 2 Jahren ab Inkrafttreten des Vertrages erbracht wurden.
Kann der Unterzeichnete während der Laufzeit des Vertrages aus einem triftigen Grund, den das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion anerkennt, die verschiedenen Leistungen nicht in der vorgesehenen Zeit erbringen, besteht die Möglichkeit, einen neuen Vertrag mit dem Ministerium abzuschließen, wobei dieser zweite Vertrag jedoch nur die Leistung(en) betrifft, die im Rahmen des ursprünglichen Vertrags nicht erfüllt wurde(n).
Formulare/Online-Dienste
Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI): Anmeldeformular
Online-Vorgang
Contrat d'accueil et d'intégration (CAI) : formulaire d’inscription
Démarche en ligne
Welcome and Integration Contract (CAI): registration form
Online procedure
Liste des observations sur les titres de séjour pour ressortissants de pays tiers
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
Abteilung für Integration – Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI)13 c, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85785