Der Bürgerpakt für interkulturelles Zusammenleben – „Biergerpakt“
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Der „Biergerpakt“ (Bürgerpakt) ist eines der 4 Instrumente, die durch das Gesetz vom 23. August 2023 über das interkulturelle Zusammenleben eingeführt wurden.
Das interkulturelle Zusammenleben ist ein partizipativer, dynamischer und kontinuierlicher Prozess, der es jeder Person, die in Luxemburg wohnt oder arbeitet, ermöglicht, gemeinsam zu leben, zu arbeiten und zu entscheiden.
Dieser Prozess beruht auf gegenseitigem Respekt, Toleranz, Solidarität, sozialem Zusammenhalt und der Bekämpfung von Rassismus und jeglicher Form von Diskriminierung. Er etabliert die Vielfalt als Reichtum und ist ein Vorteil für die Entwicklung einer interkulturellen Gesellschaft.
Der „Biergerpakt“ (Bürgerpakt) ist eine moralische Verpflichtung, die den Willen der ihm beitretenden Personen bezeugt:
- sich am Prozess des interkulturellen Zusammenlebens zu beteiligen; und
- die damit verbundenen Werte zu unterstützen.
Der Beitritt zum „Biergerpakt“ erfolgt auf freiwilliger Basis und bietet Zugang zum Programm für interkulturelles Zusammenleben.
Betroffene Personen
Alle volljährigen Personen, die in Luxemburg leben oder arbeiten.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Wenn Sie dem Bürgerpakt beitreten möchten, können Sie online über MyGuichet.lu einen entsprechenden Antrag stellen. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt, ein elektronischer Personalausweis (eID) oder ein eIDAS-Identifizierungsmittel erforderlich ist.
Belege
Grenzgänger benötigen für die Antragstellung einen Sozialversicherungsnachweis (weniger als 3 Monate alt) der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS).
Programm für interkulturelles Zusammenleben
Über das Programm für interkulturelles Zusammenleben erhalten die Teilnehmer Zugang zu Informations- und Schulungsmodulen, die:
- den Zugang zu Informationen erleichtern; und
- die Bürgerbeteiligung unterstützen.
Das Programm besteht aus:
- 3 Einführungsmodulen zum Leben in Luxemburg, die Folgendes umfassen:
- ein Modul von mindestens 4 Stunden, das den Zugang zu Informationen, die Orientierung im täglichen Leben und die Bürgerbeteiligung in Luxemburg erleichtert;
- ein Modul von mindestens 6 Stunden, das einen Überblick über Luxemburg bietet, das heißt:
- seine Geschichte, seine Geografie und sein Natur- und Kulturerbe;
- sein politisches System, sein Bildungssystem, sein Sozialsystem;
- seine interkulturellen und mehrsprachigen Rahmenbedingungen und seine Werte;
- ein oder mehrere Module, die es den Teilnehmern ermöglichen, in mindestens einer der 3 Verwaltungssprachen Luxemburgs (Luxemburgisch, Deutsch und Französisch) mindestens das Einstiegsniveau A1.1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zu erreichen; und
- fortgeschrittene Module, das heißt einen Katalog von individuellen Modulen, die der Vielfalt der Teilnehmer Rechnung tragen und ein breites Spektrum an frei wählbaren Aktivitäten und Schulungen bieten, die Folgendes zum Ziel haben:
- Sprachen lernen und anwenden;
- besseres Verständnis der Verwaltungsvorgänge;
- Vertiefen der Kenntnisse über das Leben in Luxemburg, seine Geschichte und sein kulturelles Erbe;
- Fördern von Vielfalt und Interkulturalität;
- Sensibilisierung im Bereich der Bekämpfung von Rassismus und jeglicher Form von Diskriminierung;
- Entdecken der Werte des Landes und des Angebots an Aktivitäten im sozialen, wirtschaftlichen, politischen oder kulturellen Bereich;
- bürgerschaftliches Engagement und aktive Teilnahme auf nationaler und kommunaler Ebene.
Diese Module werden in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Partnern aus dem staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Sektor umgesetzt. Sie zielen darauf ab, den Zugang zu Informationen zu fördern und die Bürgerbeteiligung zu unterstützen. Das Angebot wird laufend ausgebaut und der Katalog wird entsprechend den Bedürfnissen der Teilnehmer kontinuierlich angepasst.
Vorteile
Da die Module sich an alle Personen richten, die in Luxemburg leben oder arbeiten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Status, erleichtert die Teilnahme am Programm die Begegnung, den Austausch von Ideen und Ansichten sowie die Interaktion mit anderen. Dies sind wichtige Vektoren für das Zusammenleben, insbesondere, wenn Sie neu im Land sind und Luxemburg noch nicht gut kennen.
Die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen zur Einführung in das Leben in Luxemburg:
- wird im Rahmen des Antrags auf Erlangung einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung berücksichtigt;
- ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zum Verfahren des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option.
Dauer
Die Teilnahme am „Biergerpakt“ erfolgt auf freiwilliger Basis, und für die Module des Programms für interkulturelles Zusammenleben sind keinerlei feste Dauer oder Fristen vorgesehen.
Die Teilnahme am „Biergerpakt“ endet hingegen, wenn der Teilnehmer über einen Zeitraum von 2 Jahren an keinem Modul des Programms teilgenommen hat. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die personenbezogenen Daten anonymisiert.
Gut zu wissen
Weitere Informationen zum Bürgerpakt und zum Programm für interkulturelles Zusammenleben finden Sie auf der Website www.biergerpakt.zesummeliewen.lu.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 86500
- Fax:
- (+352) 247 86570
- E-Mail:
- info@fm.etat.lu
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Schlichtungsausschuss in Sachen Überschuldung
- Adresse:
-
L-2919 Luxemburg
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Integration – Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI)
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 85785
- Telefon:
- 8002 6006 (kostenlose Helpline CAI)
- E-Mail:
- cai@fm.etat.lu
- Website:
- https://forum-cai.lu/?lang=de
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Personen mit Behinderung
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 83654
- E-Mail:
- accessibilite@fm.etat.lu
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Weitere Informationen
Website
Rechtsgrundlagen
relative au vivre ensemble interculturel et modifiant la loi modifiée du 8 mars 2017 sur la nationalité luxembourgeoise.
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