Sich als versetzter Arbeitnehmer aus einem EU-Staat in Luxemburg aufhalten

Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags bei einem Unternehmen im Ausland (versetzendes Unternehmen) beschäftigt und bereits seit einem gewissen Zeitraum in diesem Unternehmen mit bestimmten Tätigkeiten betraut ist, für die er sich eine gewisse Erfahrung angeeignet hat, kann nach Luxemburg versetzt werden, um seine Erfahrung in einem Unternehmen in Luxemburg (Gastunternehmen) einzubringen.

Ein versetzter Arbeitnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er hat mit dem versetzenden Unternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen.
  • Er schließt mit dem Gastunternehmen einen neuen (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsvertrag oder eine Versetzungsvereinbarung für eine spezifische Tätigkeit.

Während der Versetzung gilt Folgendes:

  • Der Arbeitsvertrag mit dem versetzenden Unternehmen ruht.
  • Lediglich zwischen dem Gastunternehmen und dem versetzten Arbeitnehmer besteht ein Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Unterordnungsverhältnis.

Versetzte Arbeitnehmer, die Bürger aus der EU oder gleichgestellten Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) sind und sich im Rahmen der Versetzung weniger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten, müssen keine Formalitäten erledigen.

Um sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufzuhalten, müssen Bürger aus der EU bzw. gleichgestellten Staaten:

  • sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und;
  • eine Anmeldeerklärung ausfüllen.

Zielgruppe

Arbeitnehmer, die Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) sind, benötigen weder eine Aufenthaltserlaubnis noch einen Aufenthaltstitel.

Voraussetzungen

Arbeitnehmer, die Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates sind, benötigen lediglich:

  • einen nationalen Personalausweis oder;
  • einen gültigen Reisepass.

Vorgehensweise und Details

Aufenthalt unter 3 Monaten

Bei einem Aufenthalt von weniger als 3 Monaten müssen EU-Bürger keine besonderen Formalitäten erledigen.

Sie müssen lediglich im Besitz eines gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses sein.

Wenn sie möchten, können sie sich bei ihrer Wohnsitzgemeinde anmelden und eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Aufenthalt über 3 Monate

Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen EU-Bürger sich innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorzeigen:

  • einen nationalen Personalausweis oder;
  • einen gültigen Reisepass.

Innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg müssen EU-Bürger eine Anmeldeerklärung bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes ausfüllen.

Der Anmeldeerklärung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • eine Kopie des gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
  • eine Kopie des Arbeitsvertrags.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Anmeldebescheinigung

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Anmeldebescheinigung ist ein spezielles Verfahren zu befolgen.

Formulare/Online-Dienste

Déclaration d'enregistrement d'un citoyen de l'Union ou d'un pays assimilé

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am