Einkommensteuererklärung für natürliche Personen über den elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung mithilfe des elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu ausfüllen, wird diese automatisiert bearbeitet. Das bedeutet, dass keine Mitwirkung eines Mitarbeiters der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) erforderlich ist. Das Hauptziel besteht darin, das Besteuerungsverfahren zu beschleunigen und dynamischer zu gestalten. Trotz der automatisierten Bearbeitung können diese Erklärungen bis zu 5 Jahre später einer Nachkontrolle durch einen Mitarbeiter der ACD unterzogen werden.

Gebietsansässige und nichtansässige Steuerzahler, die einer Steuerpflicht unterliegen (Besteuerung durch Veranlagung), sind verpflichtet, ihr Einkommen durch Abgabe einer Steuererklärung (Vordruck 100) zu erklären. Wenn keine Steuerpflicht besteht, können sie eine Erklärung einreichen, um auf Antrag im Wege der Veranlagung besteuert zu werden.

Wenn Sie zur Zielgruppe gehören, können Sie seit dem Steuerjahr 2021 Ihre Einkommensteuererklärung online über einen elektronischen Assistenten auf der gesicherten Plattform MyGuichet.lu einreichen. Der Assistent bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Mithilfe des Assistenten können Sie Ihre Steuererklärung direkt online auf MyGuichet.lu ausfüllen und übermitteln, ohne ein PDF-Formular ausfüllen zu müssen.
  • Sie können sich Schritt für Schritt vom Assistenten leiten lassen, der sich anhand Ihrer Antworten anpasst.
  • Sie haben Zugang zu automatischen Übertragungsfunktionen, erläuternden Tooltipps und einer verbesserten Ergonomie.
  • Die Erklärung wird automatisiert und ohne direkte Mitwirkung eines Mitarbeiters der ACD bearbeitet, was eine schnellere Beantwortung ermöglicht.

Betroffene Personen

Betroffene Steuerzahler

Jede Person, ob gebietsansässig oder nicht, die:

  • infolge einer Aufforderung durch die Steuerverwaltung (ACD) verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen; oder
  • auf Antrag eine Steuererklärung einreichen möchte.

Betroffene Einkommen

Seit dem Steuerjahr 2024 können über den elektronischen Assistenten alle Arten von Einkommen angegeben werden.

Ausschluss vom elektronischen Assistenten

Sie können den elektronischen Assistenten nicht verwenden, wenn Sie:

  • mehr als einmal im Laufe des Steuerjahres verheiratet waren;
  • im Laufe des Steuerjahres das Wohnsitzland gewechselt haben;
  • Ihren Wohnsitz in einem anderen Land haben als Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner (bei Zusammenveranlagung);
  • einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen;
  • eine Zusammenveranlagung durch Gleichstellung des Nichtansässigen mit einem Gebietsansässigen widerrufen.

Ist auf den Lohnsteuerkarten eines nichtansässigen Paares ein Steuersatz angegeben, kann dieses Paar den elektronischen Assistenten verwenden, da die Gleichstellung bereits im Vorfeld infolge der Eintragung des Steuersatzes auf die Lohnsteuerkarte beantragt wurde.

Des Weiteren können Sie den elektronischen Assistenten nicht verwenden, wenn Sie Folgendes beantragen möchten oder zuvor beantragt haben:

  • eine Zusammenveranlagung auf gemeinsamen Antrag zwischen Ehepartnern, die nicht de facto getrennt leben und von denen einer ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger und der andere eine nichtansässige Person ist, vorausgesetzt, der gebietsansässige Steuerpflichtige erzielt während des Steuerjahres in Luxemburg mindestens 90 % des beruflichen Einkommens des Haushalts;
  • eine reine Individualbesteuerung oder eine Individualbesteuerung mit Neuverteilung des bereinigten steuerpflichtigen gemeinsamen Einkommens.

Ab dem Steuerjahr 2024 müssen Sie eine Reihe von Fragen beantworten, um festzustellen, ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung über den elektronischen Online-Assistenten ausfüllen können. Wenn Sie nicht zur Zielgruppe des elektronischen Assistenten gehören, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung durch Übermittlung des Formulars „Vordruck 100“ (zum Herunterladen verfügbar unter „Online-Dienste und Formulare“ oder auf der Website der ACD) wie folgt einreichen:

  • elektronisch über den für die Einreichung im PDF-Format vorgesehenen MyGuichet.lu-Vorgang; oder
  • per Post an das zuständige Steueramt.

Voraussetzungen

MyGuichet.lu-Konto

Wenn Sie Ihre Steuererklärung mithilfe des elektronischen Assistenten ausfüllen möchten, benötigen Sie:

  • eine 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule); und
  • ein LuxTrust-Produkt oder einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID), um Folgendes tun zu können:
    • ein MyGuichet.lu-Konto zu erstellen; und
    • Ihre Erklärung elektronisch zu unterschreiben.

Wenn der Erklärende der Steuerpflichtige selbst ist oder er als privater Bevollmächtigter handelt (der zum Beispiel die Steuererklärung für seine Eltern ausfüllt), benötigt er dazu einen privaten Bereich.

Wenn der Bevollmächtigte des Steuerpflichtigen ein Berufsangehöriger ist (zum Beispiel ein Treuhänder oder ein Anwalt), benötigt dieser einen beruflichen Bereich.

Vollmachtserteilung

Wird die Steuererklärung von einer bevollmächtigten Person eingereicht, muss diese über eine vom Steuerpflichtigen erteilte Vollmacht verfügen. Bei Einreichung der Einkommensteuererklärung muss sie dieser einen Mandatsvertrag (Vordruck 101) (siehe „Online-Dienste und Formulare“) als Anlage beifügen.  

Eine solche Vollmacht wird nicht benötigt, wenn es sich bei der bevollmächtigten Person um einen Anwalt handelt.

Fristen

Unabhängig davon, auf welche Weise Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen (elektronisch oder per Post), muss diese bis spätestens 31. Dezember des Jahres, das auf das betreffende Steuerjahr folgt, eingereicht werden.

Beispiel: Für das Steuerjahr N muss die Erklärung bis spätestens 31. Dezember des Jahres N+1 eingereicht werden.

Für das Steuerjahr 2024 erstreckt sich der Zeitraum für die Einreichung der Steuererklärung somit vom 7. April 2025 bis zum 31. Dezember 2025.

Sie müssen sich immer an die jeweiligen Fristen halten, die in den Schreiben der verschiedenen Abteilungen der ACD genannt werden. Bei Missachtung der genannten Fristen kann das Steueramt Folgendes verhängen:

  • einen Steuerzuschlag;
  • Verzugszinsen; oder
  • ein Bußgeld.

Weigern sich Steuerpflichtige, ihre Steuererklärung abzugeben, sieht sich das Steueramt gezwungen, die Steuerschuld zu ermitteln, indem es eine amtliche Veranlagung durch Schätzung vornimmt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die Steuerpflichtigen oder bevollmächtigten Personen (zum Beispiel: Treuhänder) reichen die Einkommensteuererklärung für natürliche Personen elektronisch über ihren privaten oder beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu ein.

Im Rahmen ihrer Kampagne 123easy hat die ACD eine Tutorial-Reihe erstellt, in der Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Ihre Steuererklärung mithilfe des elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu ausfüllen können.

Um das Ausfüllen der Steuererklärung zu erleichtern, kann die Erklärung durch Einreichung einer XML-Datei auf MyGuichet.lu initiiert werden.

Nachdem sie den Vorgang gestartet hat, wird die erklärende Person aufgefordert, die Anweisungen des Assistenten zu befolgen, um die Steuererklärung zu vervollständigen.

Elektronische Signatur

Die Steuererklärung über den elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu erfordert eine Signatur mit einem Zertifikat zur Authentisierung und elektronischen Signatur, das enthalten ist in:

  • einem LuxTrust-Produkt; oder
  • einem luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID).

Die elektronische Signatur kann nicht mit einem eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen Landes erfolgen.

In unserem Tutorial erklären wir Ihnen anhand von Screenshots Schritt für Schritt, wie Sie einen Vorgang mit Authentifizierung unterschreiben und übermitteln können.

Besonderheiten bei Zusammenveranlagung

Wenn die Steuererklärung nicht von einer bevollmächtigten Person eingereicht wird, ist im Falle einer Zusammenveranlagung eine doppelte elektronische Signatur erforderlich. 2 Fallbeispiele sind demnach denkbar:

  1. Beide Steuerpflichtige verfügen über ein eigenes Zertifikat.
  2. Einer der beiden Steuerpflichtigen verfügt nicht über ein eigenes Zertifikat. 

Wenn beide Steuerpflichtige über ein eigenes Zertifikat verfügen, ist ab dem Steuerjahr 2024 eine doppelte Signatur mit Übertragung in einen anderen Bereich erforderlich. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige, der die Erklärung zuerst in seinem privaten Bereich unterschreibt, diese in den privaten Bereich seines Ehe- bzw. Lebenspartners schicken muss, damit dieser die Erklärung ebenfalls mit seinem eigenen Zertifikat unterschreiben kann.

Anders als in den Vorjahren benötigt der Ehe- bzw. Lebenspartner somit ab dem Steuerjahr 2024 ebenfalls einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu.

Um die Erklärung in den privaten Bereich Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners schicken zu können, benötigen Sie die Kennung seines Bereichs. Wo diese Kennung zu finden ist, können Sie auf unserer Hilfeseite zu diesem Thema nachlesen.

In unserem Tutorial erklären wir Ihnen anhand von Screenshots Schritt für Schritt, wie die doppelte Signatur mit Übertragung in einen anderen Bereich funktioniert.

Wenn einer der Steuerpflichtigen nicht über ein eigenes Zertifikat verfügt, besteht die Möglichkeit, das Zertifikat des Steuerpflichtigen, der die Erklärung einreicht, für beide Unterschriften zu verwenden. Dazu muss bei der Eingabe in den elektronischen Assistenten unter „Allgemeine Angaben – Bevollmächtigter steuerpflichtiger Ehepartner/Partner“ zwingend angegeben werden, dass der Steuerpflichtige, der die Erklärung einreicht, Bevollmächtigter seines Ehe- bzw. Lebenspartners ist.

Ensuite, il faut indiquer sous "Indications générales - Mandataire contribuable conjoint/partenaire – Détail" que le contribuable est le mandataire du contribuable conjoint/partenaire.  

In diesem Fall muss der Steuerpflichtige, der die Erklärung einreicht, (das heißt der Inhaber des Zertifikats) für seinen Ehe- bzw. Lebenspartner der Erklärung zwingend einen Mandatsvertrag (Vordruck 101) (siehe „Online-Dienste und Formulare“) als Anlage beifügen.

In unserem Tutorial erklären wir Ihnen anhand von Screenshots Schritt für Schritt, wie die doppelte Signatur funktioniert, wenn einer von Ihnen über kein Zertifikat verfügt.

Wenn nicht ausdrücklich angegeben ist, dass der Steuerpflichtige Bevollmächtigter seines Ehe- bzw. Lebenspartners ist, ist die Unterschrift unter zweimaliger Verwendung desselben Zertifikats nicht zulässig und in MyGuichet.lu wird eine Fehlermeldung angezeigt.

Belege

Wenn Sie den elektronischen Assistenten verwenden, wird anhand Ihrer Antworten ausgewählt, welche Dokumente Ihrer Erklärung beigefügt werden müssen.

In unserem Tutorial erklären wir Ihnen anhand von Screenshots Schritt für Schritt, wie Sie Dokumente als Anlage zu einem Vorgang mit Authentifizierung hinzufügen können.

Verpflichtungen

Sie müssen:

  • die Einnahmen aller zusammen veranlagten Personen angeben (sämtliche Beträge sind in Euro anzugeben);
  • der ausschließlich automatisierten Verarbeitung der elektronischen Einkommensteuererklärung zustimmen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Einwilligung kann (per Schreiben an das zuständige Steueramt) bis zu dem Zeitpunkt widerrufen werden, an dem die Steuer erfasst wurde.

Im Rahmen einer Zusammenveranlagung reicht der Widerruf der Einwilligung durch einen einzigen Partner aus, damit die Veranlagung nicht ausschließlich automatisiert erfolgen kann.

Steuerpflichtige, die einer ausschließlich automatisierten Verarbeitung nicht zustimmen wollen, können ihre Einkommensteuererklärung anhand des Formulars „Vordruck 100“ einreichen (zum Herunterladen verfügbar unter „Online-Dienste und Formulare“ oder auf der Website der ACD), das folgendermaßen übermittelt werden muss:

  • elektronisch über den für die Einreichung im PDF-Format vorgesehenen MyGuichet.lu-Vorgang; oder
  • per Post an das zuständige Steueramt.

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Steuerfragen

  • Contact Center der Steuerverwaltung (ACD)

    Adresse:
    33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Luxemburg

Technische Fragen zum elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu

  • Helpdesk von Guichet.lu

    Adresse:
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 82 000
    Unser Helpdesk ist werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar.

    Kontaktformular

    Sie können über MyGuichet.lu auch einen Termin für einen Videoanruf vereinbaren.

    Bitte beachten Sie, dass der Helpdesk von Guichet.lu allgemeine Informationen über Behördengänge bereitstellt. Er hat keinen Zugang zu Unterlagen, die Sie bei einer öffentlichen Stelle in Luxemburg eingereicht haben. Bei spezifischen Fragen wird er Sie an die zuständige Behörde verweisen.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 4 décembre 1967

concernant l'impôt sur le revenu

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