Ein individuelles Betreuungsprojekt (PAI) beantragen
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Das 2015 ins Leben gerufene individuelle Betreuungsprojekt (projet d'accueil individualisé - PAI) soll die Begleitung und Integration von Kindern mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen in Schulen (Grundschulen und weiterführenden Schulen) und Betreuungseinrichtungen verbessern.
Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht auf eine vollständige Integration in das Bildungssystem und auf die bestmögliche Entwicklung seiner Kompetenzen und seiner Bestrebungen in einer Weise, die mit dem Schutz seiner Gesundheit vereinbar ist.
Das PAI ist ein detailliertes Protokoll, in dem Folgendes festgelegt ist:
- die Bedingungen für die Begleitung;
- die umzusetzenden Maßnahmen;
- die zu verabreichenden Medikamente;
- der zu befolgende Notfallplan;
- die zu ergreifenden Erste-Hilfe-Maßnahmen;
- die Personen, die im Notfall oder bei Fragen zum PAI oder zur Gesundheit des Kindes zu kontaktieren sind.
Betroffene Personen
Zielgruppe
Eine Begleitung erhalten, die es ihnen ermöglicht, bestmöglich am Unterricht und an pädagogischen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten teilzunehmen, können Kinder und Jugendliche erhalten, die:
- eine chronische Krankheit haben; oder
- besondere gesundheitliche Bedürfnisse haben.
Betreffende Krankheiten
Unter das PAI fallen insbesondere:
- Allergien;
- Lebensmittelallergien;
- Asthma;
- Herzkrankheiten;
- Diabetes;
- Epilepsie;
- Hämophilie.
Voraussetzungen
Die im PAI beschriebenen Maßnahmen beschränken sich auf diejenigen:
- die vom behandelnden Arzt dokumentiert sind;
- die unerlässlich sind und in der Schule oder der Betreuungseinrichtung, das heißt, wenn sich das Kind außerhalb der elterlichen Betreuung und unter der Aufsicht der Schule oder der Betreuungseinrichtung befindet, für das Wohl des Kindes umgesetzt werden müssen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Eltern, die Personen, die die elterliche Sorge haben, oder gegebenenfalls der volljährige Schüler reichen einen unterschriebenen formellen Antrag auf Unterstützung ein.
Wenn der Schüler volljährig wird, muss er der Verlängerung seines PAI zustimmen, indem er das entsprechende Formular ausfüllt. Möchte er seinen PAI nicht verlängern, muss er das Formular zur Beendigung des PAI ausfüllen.
Die ärztliche Verschreibung des PAI muss vom verschreibenden Arzt datiert und unterschrieben sein und folgende Angaben enthalten:
- die zu verabreichenden Medikamente;
- ihre Dosierung;
- die Häufigkeit der Verabreichung;
- die wiederholt oder im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen.
Der behandelnde Arzt führt auch die besonderen Bedingungen für die Betreuung an.
Er kann das PAI regelmäßig aktualisieren.
Umsetzung
Bei Bedarf wird ein Beratungstreffen mit allen Personen organisiert, die mit dem Kind in Kontakt kommen werden.
Je nach Bedarf oder auf Anfrage wird eine spezifische Schulung zum Verständnis der Krankheit des Kindes, seiner Bedürfnisse und seiner Betreuung organisiert.
Verpflichtungen
Für den reibungslosen Ablauf des PAI muss jede Partei eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen.
Die Eltern / der volljährige Schüler:
- prüfen den Bestand und das Ablaufdatum der Medikamente;
- halten die sie betreffenden ärztlichen Anweisungen ein (Lunchpaket bei schweren Allergien, Lebensmittel zur Erhöhung des Blutzuckerspiegels bei Diabetes);
- stehen den Betreuungspersonen für Fragen und Anweisungen in Bezug auf das Kind zur Verfügung;
- verpflichten sich, die verantwortlichen Personen über jede vom behandelnden Arzt beschlossene Änderung des PAI zu informieren;
- informieren die Abteilung für schulärztliche Betreuung und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, wenn das PAI nicht mehr relevant ist, indem sie das Formular zur Beendigung des PAI ausfüllen;
- informieren die Abteilung für schulärztliche Betreuung und die Gesundheit von Kindern, wenn das Kind die Einrichtung wechselt, unabhängig davon, ob dies zu Beginn des Jahres (Wechsel der Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Schule) oder während des Jahres stattfindet.
Das schulärztliche Team:
- sorgt für die ordnungsgemäße Umsetzung des PAI, indem es das PAI an die Kontaktperson unter den Mitarbeitern der Schule oder der Betreuungseinrichtung verteilt, die für das Kind verantwortlich sind;
- nimmt an den Beratungstreffen teil;
- organisiert bei Bedarf die Schulung des Betreuungspersonals;
- sorgt für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem betroffenen Kind, dem behandelnden Arzt und der Schule oder der Betreuungseinrichtung;
- gewährleistet die Überwachung des PAI;
- organisiert zu Beginn des Schuljahres eine Besprechung zur Aktualisierung bestehender PAI und Umsetzung neuer PAI.
Die Personen in den Schulen und Betreuungseinrichtungen, die für das Kind verantwortlich sind:
- nehmen das PAI zur Kenntnis und sorgen für dessen ordnungsgemäße Umsetzung durch die Mitarbeiter, die mit dem Kind in Kontakt kommen;
- achten auf die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Medikamente und die Dokumentation ihrer Verabreichung;
- informieren die Eltern und das schulärztliche Team über alle Bedenken und Probleme in Bezug auf das Kind oder den Jugendlichen mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen;
- planen oder beantragen erforderlichenfalls die Ausarbeitung zusätzlicher Anweisungen für außerordentliche Schulaktivitäten;
- sorgen für die Kontinuität der Betreuung des Kindes oder des Jugendlichen im Falle einer Vertretung des Aufsichtspersonals, eines Klassenwechsels oder sonstiger Veränderungen, die die Betreuung des betroffenen Kindes beeinträchtigen könnten, und leiten die erforderlichen Schritte für eine erfolgreiche Weiterführung des PAI ein;
- informieren die Eltern rechtzeitig über geplante Ausflüge oder außerordentliche Schulaktivitäten während des Schuljahres, um Folgendes zu ermöglichen:
- die angemessene Vorbereitung der Begleitung des Kindes mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen;
- die Organisation der notwendigen Maßnahmen;
- teilen dem zuständigen Regionaldirektor, dem Schulleiter oder dem Leiter der Betreuungseinrichtung den Namen des betroffenen Kindes sowie die Art des PAI mit.
Online-Dienste und Formulare
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Zuständige Kontaktstellen
-
Gesundheitsbehörde Abteilung für schulärztliche Betreuung und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
- Adresse:
- 20, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 75 540
- E-Mail:
- secmedscol@ms.etat.lu
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