Sich für das Programm „Bilan 30“ anmelden
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Das Programm „Bilan 30“ ist ein Programm zur Unterstützung der Eltern in Sachen Sprachentwicklung der Kinder. Der Hörakustische Dienst (Service audiophonologique) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) lädt automatisch alle Eltern ein, um am Programm „Bilan 30“ teilzunehmen, wenn ihr Kind das Alter von 30 Monaten (2,5 Jahre) erreicht.
Der Spracherwerb mag einfach und natürlich erscheinen, aber in Wahrheit handelt es sich um eine äußerst komplexe Aufgabe der frühkindlichen Entwicklung, die oft viele Fragen aufwirft. Im Rahmen des Programms „Bilan 30“ steht das Logopäden-Team des Hörakustischen Dienstes den Eltern zur Verfügung, um all diese Fragen auf professionelle Weise zu beantworten und sie in Bezug auf die Sprachförderung ihres Kindes angemessen zu beraten.
Zielgruppe
Das Programm „Bilan 30“ und alle anderen logopädischen Behandlungen seitens des Hörakustischen Dienstes richten sich an Kinder ab zweieinhalb Jahren bis zu ihrer Einschulung (Zyklus 1.1 der luxemburgischen Grundschule oder gleichwertige Stufe außerhalb des luxemburgischen Schulsystems).
Auf Antrag der Eltern oder eines Arztes kann ein Kind auch bereits vor dem Alter von zweieinhalb Jahren von einem Logopäden des Hörakustischen Dienstes betreut werden.
Kosten
Das Programm „Bilan 30“ ist ein kostenloses staatliches Angebot.
Vorgehensweise und Details
Anmeldung
Die Eltern von Kindern im Alter von 30 Monaten erhalten automatisch eine Einladung per Post. Nach Erhalt der Einladung können Sie Ihr Kind über MyGuichet.lu für das Programm „Bilan 30“ anmelden (siehe die Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).
Neben diesem Einladungssystem kann ein Kind auch über eine Kontaktaufnahme mit dem Hörakustischen Dienst für das Programm „Bilan 30“ angemeldet werden.
Untersuchungstermin
Anlässlich der Untersuchung spielt der Logopäde einige Sprachspiele mit dem Kind, anhand derer er alle Aspekte seiner Kommunikation beurteilen und die Eltern individuell beraten kann. Er führt auch einen Hörtest durch. Erforderlichenfalls wird in Absprache mit den Eltern eine logopädische Nachbetreuung in die Wege geleitet.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Gesundheitsbehörde – Hörakustischer Dienst
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Gesundheitsbehörde – Hörakustischer Dienst
- Adresse:
- 20, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-755 00
- Fax:
- (+352) 247-955 00
- E-Mail:
- sap@ms.etat.lu
- Website:
- http://www.audiophonologie.lu
Gesundheitsbehörde
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Gesundheitsbehörde
- Adresse:
- 13a, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-85605
- Telefon:
- (+352) 247-65533
- E-Mail:
- info@ms.public.lu
(+352) 247-65533 - Hotline für Gesundheitsfragen
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
modifiant la loi modifiée du 21 novembre 1980 portant organisation de la Direction de la santé et la loi modifiée du 16 août 1968 portant création d'un Centre de logopédie et de services audiométrique et orthophonique
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