Sich für das Programm „Bilan 30“ anmelden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Programm „Bilan 30“ ist ein Programm zur Unterstützung der Eltern in Sachen Sprachentwicklung der Kinder. Der Hörakustische Dienst (Service audiophonologique) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) lädt automatisch alle Eltern ein, um am Programm „Bilan 30“ teilzunehmen, wenn ihr Kind das Alter von 30 Monaten (2,5 Jahre) erreicht.

Der Spracherwerb mag einfach und natürlich erscheinen, aber in Wahrheit handelt es sich um eine äußerst komplexe Aufgabe der frühkindlichen Entwicklung, die oft viele Fragen aufwirft. Im Rahmen des Programms „Bilan 30“ steht das Logopäden-Team des Hörakustischen Dienstes den Eltern zur Verfügung, um all diese Fragen auf professionelle Weise zu beantworten und sie in Bezug auf die Sprachförderung ihres Kindes angemessen zu beraten.

Zielgruppe

Das Programm „Bilan 30“ und alle anderen logopädischen Behandlungen seitens des Hörakustischen Dienstes richten sich an Kinder ab zweieinhalb Jahren bis zu ihrer Einschulung (Zyklus 1.1 der luxemburgischen Grundschule oder gleichwertige Stufe außerhalb des luxemburgischen Schulsystems).

Auf Antrag der Eltern oder eines Arztes kann ein Kind auch bereits vor dem Alter von zweieinhalb Jahren von einem Logopäden des Hörakustischen Dienstes betreut werden.

Kosten

Das Programm „Bilan 30“ ist ein kostenloses staatliches Angebot.

Vorgehensweise und Details

Anmeldung

Die Eltern von Kindern im Alter von 30 Monaten erhalten automatisch eine Einladung per Post. Nach Erhalt der Einladung können Sie Ihr Kind über MyGuichet.lu für das Programm „Bilan 30“ anmelden (siehe die Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).

Neben diesem Einladungssystem kann ein Kind auch über eine Kontaktaufnahme mit dem Hörakustischen Dienst für das Programm „Bilan 30“ angemeldet werden.

Untersuchungstermin

Anlässlich der Untersuchung spielt der Logopäde einige Sprachspiele mit dem Kind, anhand derer er alle Aspekte seiner Kommunikation beurteilen und die Eltern individuell beraten kann. Er führt auch einen Hörtest durch. Erforderlichenfalls wird in Absprache mit den Eltern eine logopädische Nachbetreuung in die Wege geleitet.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Gesundheitsbehörde – Hörakustischer Dienst

Gesundheitsbehörde

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Rechtsgrundlagen

Loi du 24 novembre 2015

modifiant la loi modifiée du 21 novembre 1980 portant organisation de la Direction de la santé et la loi modifiée du 16 août 1968 portant création d'un Centre de logopédie et de services audiométrique et orthophonique

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.