Das Angebot der frühkindlichen Förderung nutzen
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Die frühkindliche Förderung umfasst alle Formen von Förder- und Hilfsangeboten (allgemeine Betreuung sowie Maßnahmen zur Förderung und individuellen Unterstützung) von Kindern zwischen 0 und 4 Jahren (vor der Einschulung in die Vorschule). Dabei wird eine allgemeine therapeutische Begleitung in den Gemeinden angeboten. Außerdem werden mögliche Schwächen und Entwicklungsverzögerungen durch entsprechende Fachdienste frühzeitig erkannt.
Die Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung durch Fachdienste sollen vor allem jenen Kindern helfen, die eine körperliche, geistig-psychische, sensorische oder andere Schwäche haben. Der Maßnahmenkatalog frühkindlicher Förderung umfasst daher die Betreuung von Kleinkindern mit speziellem Förderbedarf sowie die Unterstützung der Familie.
Das Hauptaugenmerk liegt auf einer engen Zusammenarbeit mit der Familie und der Wechselbeziehung zwischen Eltern und Kind(ern). Die Aufgabe der Spezialisten für frühkindliche Förderung besteht darin, die Eltern über die Probleme ihres Kindes und die vorhandenen Hilfsangebote zu informieren und sie bei der Erziehung und beim täglichen Umgang mit dem Kind zu unterstützen.
Betroffene Personen
Die frühkindliche Förderung richtet sich an alle Kinder im Alter zwischen 0 und 4 Jahren, insbesondere an Kinder mit einer Behinderung oder bei denen die Gefahr einer Entwicklungsstörung in einem oder mehreren der folgenden Bereiche besteht:
- Motorik (der Art, wie das Kind läuft, springt, geht, greift usw.);
- Sinneswahrnehmung (der Verwertung dessen, was das Kind hört, sieht, riecht usw.);
- Auffassungsfähigkeit (geistige Entwicklung);
- Kommunikation und Sprache (Art, wie das Kind spricht und Weisungen versteht usw.);
- Selbständigkeit (alleine anziehen, essen, auf die Toilette gehen usw.);
- gemeinschaftsbezogenes Verhalten (Beziehung des Kindes zu anderen Kindern, zu seinen Eltern und anderen Erwachsenen, Beachtung von Regeln usw.);
- Persönlichkeit (Art, wie das Kind seine Wünsche und Bedürfnisse äußert usw.).
Vorgehensweise und Details
Allgemeine Begleitung und Betreuung durch Fachdienste für frühkindliche Förderung
Früherkennung durch vorgeschriebene ärztliche Untersuchungen
Um Störungen so früh wie möglich zu erkennen, gibt es systematische ärztliche Kontrollen ab der Geburt.
Für Neugeborene bzw. Kleinkinder sind 6 ärztliche Untersuchungen beim Kinderarzt oder bei einem Arzt für Allgemeinmedizin in einem bestimmten Rhythmus zwingend vorgeschrieben (bis zum 24. Lebensmonat), um die nachgeburtliche Beihilfe in Anspruch nehmen zu können.
Früherkennung durch kostenlose Beratungsdienste
Neben den vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen können die Eltern das Kind zwischen 0 und 4 Jahren im Rahmen der Säuglingsberatungen untersuchen lassen, die vom Roten Kreuz Luxemburg und der luxemburgischen Liga für sozialmedizinische Vorsorge und Betreuung (Ligue luxembourgeoise de prévention et d'action médico-sociales) durchgeführt werden.
Nach der Geburt werden die Eltern des Kindes schriftlich kontaktiert. Die Einladung zu den Beratungen enthält den Ort sowie die Öffnungstage und -zeiten, zu denen Eltern das Untersuchungsangebot mit ihrem Kind wahrnehmen können.
Die Untersuchungen finden in den sozialmedizinischen Zentren der Gemeinden statt. Zur Erstberatung müssen die Eltern den Impfausweis und den Gesundheitspass des Kindes mitbringen.
Bei den freiwilligen Untersuchungen geht es im Grunde vor allem darum, eventuelle körperliche Beeinträchtigungen zu diagnostizieren (Untersuchung der Kinder, um Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen).
Betreuung durch Hilfsdienste zur Förderung, Vorbeugung und Unterstützung
Wenn Eltern den Eindruck haben, dass sich ihr Kind nicht normal entwickelt, oder bei einer Untersuchung eventuell ein Problem festgestellt wurde, können sie sich an eine Frühförderungsstelle wenden.
Landesweit gibt es 2 Frühförderungsstellen mit unterschiedlichen Angeboten, die eng zusammenarbeiten:
- den Dienst für frühkindliche Rehabilitation – Hëllef fir de Puppelchen a.s.b.l.;
- die Organisation „SIPO“, die eine pädagogische und therapeutische Begleitung von jungen Kindern und ihren Familien im Wesentlichen im häuslichen Umfeld anbietet.
Die Leistungen des Dienstes für frühkindliche Rehabilitation – Hëllef fir de Puppelchen a.s.b.l. beinhalten die therapeutische Betreuung (Beobachtung, Behandlung und Orientierungshilfe) für Kinder von 0 bis 4 Jahren, die eine oder mehrere der folgenden Beeinträchtigungen aufweisen:
- motorische Störungen (neuromuskulär oder orthopädisch bedingt);
- sensorische Störungen;
- Störungen beim Lernen und in der Motorik;
- Kommunikations- und Sprachstörungen;
- Verhaltensstörungen;
- Entwicklungsverzögerungen.
Die Frühförderungshilfe der SIPO steht auf Anfrage der Eltern zur Verfügung und umfasst die allgemeine psychopädagogische und therapeutische Betreuung von Kleinkindern (0-6 Jahre), die eine Behinderung haben oder bei denen die Gefahr einer Entwicklungsverzögerung besteht. Diese Betreuung deckt das gesamte Spektrum der frühkindlichen Förderung ab, von der Früherkennung und Feststellung einer Beeinträchtigung bis hin zur Behandlung.
Der Evaluierungsbereich identifiziert die Stärken und Entwicklungsverzögerungen des Kindes, und der Therapiebereich bietet globale Stimulation und individuelle Entwicklungsunterstützung auf spielerische Art.
Diese frühkindliche Förderung soll Kindern zugutekommen, die unter den vorstehend aufgeführten Störungen leiden.
Probleme beim Hören und Sprechen
Ab dem Alter von 3 Monaten werden die Kinder schriftlich in das sozialmedizinische Zentrum ihrer Gemeinde eingeladen, um die Entwicklung ihres Gehörs und die sprachliche Entwicklung zu untersuchen. Diese kostenlosen Untersuchungen sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch wird den Eltern empfohlen, diese wahrzunehmen, um eine mögliche Beeinträchtigung so früh wie möglich zu erkennen.
Liegt eine Beeinträchtigung vor, können sich die Eltern an die hörakustischen Dienste (services audiophonologiques) wenden, deren Leistungen – allesamt kostenlos – unter anderem die Früherkennung von Hörstörungen umfassen. Bei der Einschulung kann das Kind bei schweren Hörproblemen vom Zentrum für Logopädie betreut werden.
Probleme beim Sehen
Ab dem Alter von 6 Monaten werden die Kinder schriftlich in das sozialmedizinische Zentrum ihrer Gemeinde eingeladen, um die Entwicklung des Sehvermögens zu untersuchen. Diese kostenlosen Untersuchungen sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es wird jedoch empfohlen, diese wahrzunehmen, um mögliche Auffälligkeiten so früh wie möglich festzustellen. Bei schwerwiegenden Problemen können Eltern ihr Kind zum zuständigen orthoptischen Dienst (service d'orthoptie) bringen, der für die Diagnose und Prävention von Sehstörungen zuständig ist.
Verhaltensstörungen
Einige Kinder neigen dazu, sich abzusondern. Andere wiederum sind hyperaktiv, oftmals in Verbindung mit einer Konzentrationsschwäche.
Eltern, die eine solche Störung bei ihrem Kind festgestellt haben, können sich an die in der Rubrik Kontakt aufgeführten Dienste oder Einrichtungen wenden, die sich um Verhaltensauffälligkeiten kümmern.
Zuständige Kontaktstellen
-
Frühförder- und Beratungsstellen
- Adresse:
- Luxemburg
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