Meisterbrief
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Wenn Sie sich im Handwerk niederlassen möchten, benötigen Sie einen Meisterbrief.
Durch den Erhalt des Meisterbriefs wird Ihnen der Meistertitel in Ihrem Handwerk verliehen.
Den Meisterbrief gibt es in den meisten der 121 Berufe des Handwerks in folgenden Branchen:
- Lebensmittel;
- Mode;
- Gesundheit und Hygiene;
- Mechanik;
- Bau- und Wohnungswesen.
Die Vorbereitungskurse für den Meisterbrief:
- dauern in der Regel 3 Jahre;
- werden in Modulen von der Handwerkskammer (Chambre des métiers - CDM) angeboten; und
- finden abends unter der Woche und an den Wochenenden statt.
Um alle Module zu bestehen, haben Sie bis zu 6 Jahre Zeit.
Diese Kurse sind Teil des lebenslangen Lernens.
Betroffene Personen
Betroffene Parteien
Die Vorbereitungskurse zum Meisterbrief richten sich an:
- künftige Unternehmer; und
- Personen, die eine Führungsposition in einem Handwerks-, Industrie- oder Handelsunternehmen anstreben.
Inhaber eines Meisterbriefs können ihr eigenes Unternehmen gründen und sind ausbildungsberechtigt.
Ausgeschlossene Parteien
Für Berufe, die in den Zuständigkeitsbereich der Handelskammer fallen, gibt es keinen Meisterbrief.
Voraussetzungen
Um zur Meisterausbildung zugelassen zu werden, muss mindestens einer der folgenden höheren Abschlüsse nachgewiesen werden:
- Diplom über die berufliche Reife (DAP) oder ehemaliges CATP in dem gewählten Handwerk;
- Techniker-Diplom (DT) je nach Schwerpunkt;
- Abschlusszeugnis des klassischen Sekundarunterrichts (DFESC);
- Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts (DFESG);
- Hochschulabschluss (BTS, Bachelor, Master usw.).
Alle anderen höheren Abschlüsse oder Zeugnisse müssen dem Minister zur Genehmigung vorgelegt werden.
Hinweis: Falls Sie Ihr Diplom oder Zeugnis im Ausland erworben haben, muss es vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) als gleichwertig anerkannt werden.
Um diese Anerkennung beim MENEJ zu beantragen, müssen Sie:
- beglaubigte Kopien Ihrer Diplome einreichen; und
- ein Begleitschreiben beilegen.
Wenn Sie Ihre Schulausbildung im Ausland oder im Rahmen des Privatunterrichts in Luxemburg absolviert haben, müssen Sie eine Bescheinigung vorlegen, die mindestens das Niveau B2 (des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in der Sprache Ihrer gewählten Ausbildung bestätigt.
Fristen
Sie können sich jedes Jahr zwischen dem 15. Juni und dem 15. August für die Vorbereitungskurse anmelden.
Nach Ablauf dieser Frist werden keine Anmeldungen mehr angenommen.
Sie müssen Ihre Anmeldung zu folgenden Zeitpunkten erneuern:
- für die Vorbereitungskurse jedes Ausbildungsjahr; und
- für die Prüfungen zu jedem Prüfungstermin.
Kosten
Bei der Anmeldung für die Ausbildung müssen Sie die Anmeldegebühr an die Handwerkskammer (CDM) zahlen. Dieser Betrag beträgt höchstens 3.000 Euro pro Ausbildungsjahr.
Die Anmeldegebühr beträgt:
- 600 Euro pro Jahr für die Vorbereitungskurse;
- 300 Euro pro Prüfungstermin.
Die CDM erstattet die Anmeldegebühr den Kandidaten, die:
- sich ab dem 15. September 2025 für die Meisterausbildung anmelden; und
- die Ausbildung binnen höchstens 6 Jahren bestehen.
Vorgehensweise und Details
Zulassung und Anmeldung zu den Kursen
Ihre Anmeldung erfolgt online auf der Website über den Meisterbrief.
Wenn Sie noch kein Kandidat sind und sich zum ersten Mal anmelden möchten, müssen Sie die folgenden beiden Schritte befolgen:
- Antrag auf Zulassung zur Meisterausbildung.
Sie müssen dafür folgende Unterlagen einreichen:- eine Kopie Ihrer Qualifikation oder Ihres Abschlusses, die/der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt; und
- einen Auszug aus Ihrer Geburtsurkunde oder eine Kopie Ihres Identitätsnachweises.
- Anmeldung zu den Vorbereitungskursen für den Meisterbrief
Nach Überprüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie per E-Mail die Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Bereich, mit denen Sie sich für die Vorbereitungskurse anmelden können.
In Ihrem persönlichen Bereich können Sie sich für die Kursmodule anmelden. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum der Anträge berücksichtigt.
Nachdem Sie Ihre Module ausgewählt haben, können Sie Ihre Anmeldung abschließen und durch eine Online-Zahlung bestätigen.
Die Anmeldung ist nicht gültig, wenn die Anmeldegebühr für die Kurse nicht bezahlt wurde.
In den folgenden Jahren können Sie sich direkt für die Kursmodule anmelden, ohne sich erneut registrieren zu müssen.
Die Anmeldung zu den Kursen muss jedes Schuljahr erneuert werden.
Freistellung von der Anmeldung zu den Kursen
Sie können eine Freistellung von einem oder mehreren Kursen beantragen, wenn:
- Sie über eine höhere Qualifikation verfügen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllt; und
- Sie ein Ausbildungsprogramm absolviert haben, das mit dem des Meisterbriefs identisch ist.
Der Direktor der Abteilung für Berufsausbildung entscheidet auf Empfehlung der Expertenkommission, ob eine solche Freistellung gewährt wird oder nicht.
Jeder Antrag auf Freistellung muss demnach:
- zwischen dem 1. Januar und dem 15. August des betreffenden Jahres dem Direktor der Abteilung für Berufsausbildung vorgelegt werden;
- über ein von der Handwerkskammer bereitgestelltes Formular eingereicht werden.
Ihr Antrag auf Freistellung muss Folgendes enthalten:
- eine Kopie Ihrer Qualifikation oder Ihres Abschlusses, die/der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt; und
- das ausführliche Programm Ihrer Ausbildung, die Sie mit dieser Qualifikation oder diesem Abschluss abgeschlossen haben; und
- eine Aufstellung Ihrer Noten; und
- ein Schreiben zur Begründung Ihres Antrags; und
- einen Lebenslauf.
Unvollständige Unterlagen führen zur Ablehnung des Antrags auf Freistellung durch den Direktor der Abteilung für Berufsausbildung.
Wird eine Freistellung von einem oder mehreren Modulen gewährt, ist der Kandidat auch von der/den Prüfung(en) betreffend diese Module befreit.
Anmeldung zu den Prüfungen
Sobald Sie die Kurse ordnungsgemäß absolviert haben, können Sie Prüfungen ablegen, um die Module zu validieren.
Sie werden im Laufe des Schuljahres (im Dezember) über den Beginn der Anmeldefrist für die Prüfungen informiert.
Sie können sich in Ihrem persönlichen Bereich für die Prüfungen anmelden.
Sie können Ihre Anmeldung durch eine Online-Zahlung abschließen und bestätigen.
Die Anmeldung ist nicht gültig, wenn die Anmeldegebühr für die Prüfungen nicht bezahlt wurde.
Ablauf und Aufbau der Ausbildung
Vorbereitungskurse
Um eine optimale Vorbereitung auf die Meisterprüfung zu gewährleisten, bietet die Handwerkskammer (CDM) Vorbereitungskurse in Form von Modulen in den folgenden beiden Bereichen an:
- Unternehmensführung und Angewandte Pädagogik;
- Technologie und Fachpraxis.
In der Regel finden die Kurse:
- abends unter der Woche und an den Wochenenden statt;
- dies zwischen Mitte September und Ende März des nächsten Jahres.
Sie können Ihren Ausbildungsweg ganz nach Ihrem eigenen Tempo gestalten und daher bei Ihrer Anmeldung die Module auswählen, die Sie während des Schuljahres belegen möchten. Da die Höchstdauer auf 6 Jahre festgelegt ist, empfiehlt die Handwerkskammer einen Beispielablauf, der einen regelmäßigen Fortschritt ermöglicht und gleichzeitig einen gewissen Spielraum offenlässt.
Sie müssen an allen Kursen jedes Moduls teilnehmen, für das Sie sich angemeldet haben.
Wenn Sie keine Teilnahme von mindestens 80 % an diesen Modulen nachweisen können, werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen.
Die einzigen zulässigen Abwesenheitsgründe sind:
- Krankheit (durch ein ärztliches Attest zu belegen);
- Tod eines Verwandten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grad (durch eine Sterbeurkunde zu belegen);
- höhere Gewalt (durch ein entsprechendes Dokument zu belegen).
Die Kurse in Unternehmensführung und der Kurs in Angewandter Pädagogik sind für alle Handwerksberufe gleich. Sie sind in 5 Module unterteilt.
| Module | Fächer | Stundenzahl |
|---|---|---|
| A: Recht |
|
40 |
| B: Rechnungswesen |
|
80 |
| C: Betriebswirtschaftslehre |
|
80 |
| D: Unternehmensgründung |
|
24 |
| E: Angewandte Pädagogik |
|
24 |
Für jeden Tätigkeitsbereich gibt es eigene Kurse in Technologie und Fachpraxis. Diese Kurse sind in 3 bis 5 Module unterteilt, darunter das Modul „Berufsbezogenes Projekt“.
Um zum Modul „Berufsbezogenes Projekt“ zugelassen zu werden, müssen Sie alle anderen Module des Ausbildungsbereichs „Technologie und Fachpraxis“ erfolgreich abgeschlossen haben.
Das berufsbezogene Projekt wird organisiert in Form von:
- einem Projekt, in dem eine konkrete berufliche Situation simuliert wird; oder
- einem Meisterstück (ein Werk, mit dem Sie Ihr Know-how unter Beweis stellen und den Meisterstatus in Ihrem Handwerk erlangen), nach Wahl des Vorsitzenden der zuständigen Prüfungskommission.
Ausnahme
Ab dem Datum Ihrer ersten Teilnahme an einer Prüfung haben Sie maximal 6 Jahre Zeit, um alle Module, einschließlich des Moduls „Berufsbezogenes Projekt“, zu bestehen.
Der Direktor der Abteilung für Berufsausbildung kann Ihnen ausnahmsweise eine Verlängerung dieser Frist um ein weiteres Jahr gewähren, sofern Ihr entsprechender Antrag:
- begründet ist durch:
- eine Langzeiterkrankung von mehr als 6 Monaten;
- Mutterschaftsurlaub;
- Elternurlaub;
- eine berufliche Versetzung von mehr als 6 Monaten;
- höchstens dreimal gestellt wird.
Prüfungen
Die CDM veranstaltet:
- zwei theoretische Prüfungstermine pro Jahr:
- einen im Frühjahr (während der Osterferien und während der Pfingstferien);
- einen im Herbst (Anfang bis Mitte Oktober); und
- einen praktischen Prüfungstermin pro Jahr im Frühjahr (zwischen Mitte Mai und dem 31. Juli).
Die Prüfungen in einem Fach oder Modul können folgende Formen annehmen:
- schriftliche Fragen;
- eine mündliche Präsentation;
- ein Portfolio; oder
- eine Kombination dieser Formen.
Wenn Sie bei einer Prüfung abwesend sind, müssen Sie der CDM innerhalb von 10 Werktagen nach der Abwesenheit einen ordnungsgemäß begründeten Nachweis vorlegen.
Die einzigen zulässigen Abwesenheitsgründe sind:
- Krankheit (durch ein ärztliches Attest zu belegen);
- Tod eines Verwandten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grad (durch eine Sterbeurkunde zu belegen);
- höhere Gewalt (durch ein entsprechendes Dokument zu belegen).
Andernfalls müssen Sie bis zum gleichen Prüfungstermin im folgenden Jahr warten, um die Prüfung abzulegen.
Wenn der Direktor der Abteilung für Berufsausbildung Ihnen seine Entscheidung mitteilt, einen Aufschub auf den nächsten Prüfungstermin abzulehnen, haben Sie nach Erhalt der Mitteilung 8 Tage Zeit, um beim Minister Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.
Der Minister entscheidet innerhalb von 15 Tagen.
Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungen
Bei jedem Prüfungstermin haben Sie die Möglichkeit, die Prüfungen in jedem Modul der folgenden Kurse abzulegen:
- Unternehmensführung und Angewandte Pädagogik (Module A, B, C, D, E);
- Technologie und Fachpraxis (Module F, G, H).
Sie werden zu den theoretischen Prüfungen zugelassen, sofern Sie:
- 80 % der Kurse, für die Sie sich angemeldet haben, besucht haben; und
- Ihre Anmeldegebühren innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bezahlt haben.
Sie werden zu den praktischen Prüfungen zugelassen, sofern Sie:
- alle Prüfungen der Fachtheorie (Module F, G und H) bestanden haben; und
- eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in dem Handwerk nachweisen können, für das Sie sich angemeldet haben (die Ausbildungszeit wird gegebenenfalls nicht berücksichtigt); und
- Ihre Anmeldegebühren innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bezahlt haben.
Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, können Sie beim Direktor der Abteilung für Berufsausbildung einen Antrag auf Zulassung zu den praktischen Prüfungen stellen:
- der ordnungsgemäß begründet ist; und
- dem die erforderlichen Belege beiliegen.
Wenn der Direktor der Abteilung für Berufsausbildung Ihnen seine Entscheidung mitteilt, Sie nicht zur Prüfung zuzulassen, haben Sie nach Erhalt der Mitteilung 8 Tage Zeit, um beim Minister Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.
Der Minister entscheidet innerhalb von 15 Tagen.
Kriterien für das Bestehen der Prüfungen
Die Bewertung erfolgt auf mehreren Ebenen:
- in einem Fach mit der Vergabe einer Note von bis zu 60 Punkten;
- in einem Modul mit der Vergabe einer Note von bis zu 60 Punkten, die durch Addieren der Noten der verschiedenen Fächer und Dividieren durch die Anzahl der Fächer berechnet wird.
Für jedes Fach und jedes Modul wird die Bewertung von mindestens 2 Mitgliedern der Prüfungskommission vorgenommen.
Ein Fach und ein Modul gelten als bestanden, wenn Sie eine Note von mindestens 30 Punkten erzielt haben.
Recht auf Einsichtnahme
Innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe Ihrer Ergebnisse können Sie bei der CDM einen Antrag auf Einsichtnahme stellen:
- in die Prüfungsunterlagen und -dokumente; und
- in die Bewertungsskala.
Die Modalitäten dieser Einsichtnahme werden per großherzogliche Verordnung festgelegt.
Gut zu wissen
Wenn Sie sich bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes vom 15. September 2025 über den Meisterbrief für Kurse oder Prüfungen angemeldet haben, können Sie bis zum 15. September 2027 in den Genuss der Bestimmungen des alten Gesetzes gelangen, sofern diese Bestimmungen günstiger sind als die des neuen Gesetzes.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Handwerkskammer Meisterbrief
- Adresse:
- Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 540
- Fax:
- (+352) 43 60 67
- E-Mail:
- brevet@cdm.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Meisterbrief
auf der Website der Handwerkskammer
-
Berufe
auf der Website des Maison de l'orientation
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 11 juillet 1996
portant organisation d'une formation menant au brevet de maîtrise et fixation des conditions d'obtention du titre et du brevet de maîtrise
-
Loi du 18 juillet 2025
portant réforme de la formation menant au brevet de maîtrise
-
Règlement grand-ducal modifié du 1er juillet 1997
fixant le programme et les modalités d'organisation des cours et des examens menant au brevet de maîtrise dans le secteur de l'artisanat
-
Règlement ministériel du 7 août 2017
portant approbation de la liste des métiers dans lesquels des cours sont organisés
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