Einen technischen Sekundarabschluss in Abendkursen oder alternierenden Kursen erwerben

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das luxemburgische Bildungssystem bietet Erwachsenen, die ihre schulische Grundausbildung nicht beenden konnten, Kurse zur Vorbereitung auf die gleichen Diplome und Zeugnisse an, die auch bei Abschluss des normalen Unterrichts verliehen werden. Diese Art von Weiterbildung, auch 2. Bildungsweg genannt, ist speziell auf die Bedürfnisse von Erwachsenen zugeschnitten und umfasst die Kurse der Unter-, Mittel- und Oberstufe des technischen Sekundarunterrichts (enseignement secondaire technique - EST).

Ziel der beruflichen Weiterbildung ist es:

  • Inhabern einer beruflichen Qualifikation dabei zu helfen, diese an die Entwicklung des technischen Fortschritts und an die Anforderungen der Wirtschaft anzupassen, sie zu ergänzen oder zu erweitern;
  • angestellten oder freiberuflichen Berufstätigen oder aber Arbeitslosen die Gelegenheit zu bieten, sich auf die Diplome und Zeugnisse des technischen Sekundarunterrichts vorzubereiten und eine berufliche Qualifikation auf dem Wege der Kurzausbildung zu erwerben;
  • die praktische Betriebsausbildung zu verstärken und zu ergänzen.

Die Kurse des 2. Bildungswegs bereiten ebenfalls auf die Abschlussprüfungen des allgemeinen Sekundarunterrichts (enseignement secondaire général) vor. Im Athénée de Luxembourg und in der École nationale pour adultes werden Kurse zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen des allgemeinen Sekundarunterrichts von der 10. (4e) bis zur 13. Klasse (1re) der Fachrichtung G (Geistes- und Sozialwissenschaften) des neusprachlichen Unterrichts veranstaltet. Die Kurse finden abends an jedem Wochentag im Athénée oder tagsüber in der École nationale pour adultes statt (in der École nationale pour adultes werden die Kurse nur von der 10. bis zur 12. Klasse angeboten).

Betroffene Personen

Sämtliche Personen über 18 Jahre (einschließlich der bei der Arbeitsagentur (ADEM) gemeldeten Arbeitsuchenden), die ihre Ausbildung ergänzen möchten.

Die Kandidaten können Kurse der 9. Klasse (Unterstufe des technischen Sekundarunterrichts) sowie Kurse des beruflich-technischen (régime technique) und des dualen Ausbildungszweigs (régime professionnel) (10.–13. Klasse) besuchen. Genau wie bei der Grundausbildung wird der beruflich-technische Ausbildungszweig (10.–13. Klasse) mit dem Abschlusszeugnis des technischen Sekundarunterrichts (technisches Abitur) (diplôme de fin d'études secondaires) abgeschlossen. Der Ausbildungszweig (10.–12. Klasse) wird mit dem Diplom über die berufliche Reife (diplôme d’aptitude professionnelle - DAP) oder dem Berufsbefähigungszeugnis (certificat de capacité professionnelle - CCP) abgeschlossen und kann in Form von Abend- oder alternierenden Kursen (Erwachsenenausbildung) besucht werden.

Vorgehensweise und Details

9. Klasse und beruflich-technische Ausbildungszweige (Technisches Abitur)

Der Besuch der 9. Klasse wird Erwachsenen in folgenden Schulen von montags bis freitags außerhalb der regulären Unterrichtszeiten in Abendkursen angeboten:

Der Besuch der 10. bis 13. Klasse der verwaltungstechnischen und kaufmännischen Fachrichtung (division administrative et commerciale), Schwerpunkt Verwaltung (section Gestion), die mit dem Abschlusszeugnis des technischen Sekundarunterrichts (Technisches Abitur) (diplôme de fin d'études secondaires techniques) abgeschlossen wird, erfolgt in Abendkursen an der École de commerce et de gestion Luxembourg (ECG).

Der Besuch der 10. Klasse der gesundheitsberuflichen Fachrichtung (division professions de santé) wird im Lycée technique du Centre (LTC) angeboten.

Anmeldemodalitäten

Die Kandidaten, die sich für den Besuch einer 9. Klasse oder des beruflich-technischen Ausbildungszweigs interessieren, müssen mindestens 18 Jahre alt sein und das Schulsystem seit mehr als einem Jahr verlassen haben. Vor jeder Anmeldung müssen sie das Sekretariat der Schule ihrer Wahl kontaktieren, um ein Formular zur Voranmeldung zu erhalten und sich über die Anmeldefristen und -modalitäten zu erkundigen.

Der Anmeldung sind im Regelfall beizufügen:

  • mögliche Abschlusszeugnisse und/oder Diplome;
  • die Zeugnisse des letzten bestandenen Schuljahres;
  • eine Kopie des Personalausweises;
  • ein Lebenslauf.

Der Kandidat wird per Post über eine mögliche Zulassung in der gewählten Fachrichtung informiert.

Der Unterricht ist kostenlos, während der Erwerb der Lehrbücher und Kursunterlagen zulasten der Kursteilnehmer geht. Es ist keine finanzielle Beihilfe vorgesehen.

Erwachsenenbildung (CCP, DAP)

Die Erwachsenenausbildung soll Erwachsenen dank eines alternierenden Ausbildungssystems eine Berufsausbildung anbieten, die mit einem Diplom des dualen Ausbildungszweiges des technischen Sekundarunterrichts (régime professionnel de l'EST) abgeschlossen wird.

Diese Ausbildungsform richtet sich an:

  • Erwachsene mit einem Arbeitsvertrag;
  • ordnungsgemäß bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) gemeldete Arbeitsuchende.

In beiden Fällen unterstützt die Berufsberatung der ADEM den Kandidaten bei sämtlichen Schritten und im Hinblick auf eine mögliche Vermittlung.

Folgende Abschlüsse werden im Rahmen der Erwachsenenausbildung angeboten:

Im Gegensatz zur Ausbildung in der beruflichen Grundausbildung, bezieht der erwachsene Auszubildende vom Arbeitgeber den sozialen Mindestlohn.

Jede berufstätige Person kann ein DAP oder ein CCP über die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen erhalten.

Ablauf der Ausbildung

Der theoretische Teil der Ausbildung findet in Abendkursen in den berufsbildenden Schulen oder im Nationalen Zentrum für berufliche Weiterbildung (Centre national de la formation professionnelle continue - CNFPC) statt. Der praktische Teil erfolgt im Rahmen eines Ausbildungsvertrags bei einem zur Ausbildung von Lehrlingen zugelassenen Betrieb.

Die Listen der Ausbildungsberufe zum Erwerb eines Diploms über die berufliche Reife oder eines Berufsbefähigungszeugnisses sind auf der Website lifelong-learning.lu verfügbar.

Die geltenden Modalitäten für die berufliche Grundausbildung (Ausbildungsvertrag und Lehrabschlussprüfung) sind gleichermaßen auf die Erwachsenenausbildung anwendbar.

Zulassungsvoraussetzungen

Um einen Ausbildungsvertrag als Erwachsener abschließen zu können, muss der Kandidat:

  1. mindestens 18 Jahre alt sein;
  2. seit mindestens einem Jahr nicht mehr in der schulischen Grundausbildung sein oder unter einem Grundausbildungsvertrag stehen;
  3. mindestens 12 Monate lang (aufeinanderfolgend oder nicht) bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) mit mindestens 20 Arbeitsstunden pro Woche gemeldet gewesen sein;
  4. die gleichen schulischen Zulassungsbedingungen erfüllen wie diejenigen, die im Rahmen der Grundausbildung vorgesehen sind (Kandidaten, die nicht die erforderlichen Schulunterlagen vorlegen können, müssen einen Eignungstest ablegen, damit ihr schulisches Niveau festgestellt werden kann. Zudem ist eine Abweichung von den üblichen Zulassungsbedingungen möglich, wenn ein Kandidat eine vorherige Berufserfahrung, die auch bestätigt werden kann, aufzuweisen hat);
  5. ist der Kandidat arbeitsuchend, muss er seit mindestens einem Monat bei der ADEM gemeldet sein.

Bezüglich der Punkte 2 und 3 gibt es jedoch einige Ausnahmen:

  • es besteht die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung der Bedingung, mindestens 12 Monate lang Mitglied bei der CCSS gewesen zu sein, zu stellen;
  • für folgende Kandidaten, die eine zusätzliche berufliche Qualifikation erwerben möchten, kann von der entsprechenden Kommission auf der Grundlage eines ordnungsgemäß begründeten Antrags eine Ausnahme genehmigt werden:
    • für Inhaber eines CCM/CCP, die eine Zusatzqualifikation erwerben möchten;
    • für Inhaber eines CITP, die auf der Grundlage der Orientierungsempfehlung des Klassenrats direkt zur Vorbereitung auf das DAP in der gleichen Fachrichtung zugelassen werden;
    • für Inhaber eines DAP/CATP oder eines Techniker-Diploms, die ein DAP als Zusatzqualifikation erwerben möchten.

Anmeldung

Kandidaten, die eine Erwachsenenausbildung absolvieren möchten, müssen ihren Antrag persönlich bei der Berufsberatung der ADEM einreichen.

Dem Zulassungsantrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • eine Kopie der Sozialversicherungskarte;
  • ein von der CCSS ausgestellter Sozialversicherungsnachweis (Gültigkeit 1 Monat);
  • eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;
  • Kopien der Schulzeugnisse, beziehungsweise der Diplome oder Zeugnisse oder der von der Abteilung für Diplomanerkennung (Service de la reconnaissance des diplômes) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend ausgestellten Äquivalenzen ausländischer Schulzeugnisse, Diplome und Zeugnisse;
  • ein Lebenslauf.

Eine Kommission entscheidet über den Zugang und die Zulassung der Kandidaten, die eine vollständige Bewerbungsmappe eingereicht haben. Letztere werden schriftlich über die Entscheidung der Kommission unterrichtet.

Im Falle einer positiven Entscheidung, muss sich der erwachsene Auszubildende, der einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat, mit der Berufsberatung der ADEM in Verbindung setzen und dort die für die Ausbildungsvermittlung erforderlichen Unterlagen abholen. Der Ausbildungsvertrag für Erwachsene muss zwischen dem 15. Juli und dem 1. November des Ausbildungsjahres registriert werden.

Liste der Schulen, die einen technischen Sekundarabschluss in Abend- oder alternierenden Kursen anbieten

Art der von den Schulen angebotenen Ausbildungen
  Ausbildungsort Beschreibung der Ausbildung
9. Klasse Lycée technique du Centre Luxembourg (LTC)
Lycée Guillaume Kroll (LGK)
Lycée du Nord
Diese Schulen bieten Erwachsenen Abendkurse an, die dem Unterricht der 9. Klasse des praxisbezogenen Unterrichts (9e pratique), des Orientierungsunterrichts (9e polyvalente) und des beruflich-technischen Unterrichts (9e technique) entsprechen.
10. bis 13. Klasse der verwaltungstechnischen und kaufmännischen Fachrichtung (division administrative et commerciale),
Schwerpunkt Verwaltung (section Gestion)
École de commerce et de gestion Luxembourg (ECG) In der ECG werden zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen des technischen Sekundarunterrichts Abendkurse angeboten, die dem Unterricht der 10. bis 13. Klasse des beruflich-technischen Ausbildungszweigs, verwaltungstechnische und kaufmännische Fachrichtung, Schwerpunkt Verwaltung, entsprechen.
10. Klasse der gesundheitsberuflichen Fachrichtung (division professions de santé) Lycée technique du Centre Luxembourg (LTC)
École nationale pour adultes (ENAD)
Dem Unterricht der 10. und 11. Klasse der gesundheits- und sozialberuflichen Fachrichtung entsprechende Kurse werden abends im LTC und tagsüber in der École nationale pour adultes angeboten.
DAP/CATP (Allgemein)
(Mode, Gesundheitswesen, Hygiene, Kfz-Mechanik, Baugewerbe, Wohnungswesen, Handel, Schreiner-/Tischlergewerbe usw., je nach Jahrgang und Nachfrage)
Lycée technique du Centre Luxembourg (LTC) Der theoretische Unterricht wird in Abendkursen entweder in einer berufsbildenden Schule oder im Nationalen Zentrum für berufliche Weiterbildung (CNFPC) erteilt.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen der Beschäftigung in einem Betrieb.
CATP (Berufe im Baugewerbe)
(Maurer, Fliesenleger, Kaminbauer-Schornsteinfeger, Steinmetz, Marmorschleifer, Gipser-Verputzer)
Lycée technique Josy Barthel Mamer (LJBM) Der theoretische Unterricht wird in Abendkursen entweder in einer berufsbildenden Schule oder im Nationalen Zentrum für berufliche Weiterbildung (CNFPC) erteilt.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen der Beschäftigung in einem Betrieb.
CATP (Metzger, Bäcker, Koch) Lycée technique de Bonnevoie (LTB) Der theoretische Unterricht wird tagsüber oder in Abendkursen entweder in berufsbildenden Schulen oder im Nationalen Zentrum für berufliche Weiterbildung (CNFPC) erteilt.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen der Beschäftigung in einem Betrieb.
DAP Gärtner Lycée technique agricole (LTA) Der theoretische Unterricht wird in Abendkursen entweder in berufsbildenden Schulen oder im Nationalen Zentrum für berufliche Weiterbildung (CNFPC) erteilt.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen der Beschäftigung in einem Betrieb.

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Erwachsenenbildung

    Adresse:
    15, rue Léon Hengen L-1745 Luxemburg Luxemburg
    L-2926 Luxemburg
    E-Mail:
    sfa@men.lu
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Berufsausbildung

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg Luxemburg
    Postfach L-2926 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.30 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg Luxemburg
    Postfach / L-2926 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

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