Einschreibung an einer Sekundarschule (ab 12 Jahren)
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Zusammenfassung:
In Luxemburg besteht in der Regel bis zum Alter von 18 Jahren Schulpflicht. Nach der Grundschule müssen Sie Ihr Kind daher für den Sekundarunterricht anmelden, der an öffentlichen oder privaten weiterführenden Schulen angeboten wird.
In Luxemburg besteht bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Erwerb eines Sekundarschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses Schulpflicht.
Nach der Grundschule wird der Sekundarunterricht an öffentlichen oder privaten weiterführenden Schulen oder an Europäischen Schulen angeboten.
Die öffentlichen weiterführenden Schulen richten sich an Jugendliche ab 12 Jahren.
Ein vollständiger Zyklus des Sekundarunterrichts an den weiterführenden Schulen (ohne Klassenwiederholung) dauert 7 Jahre.
Nach Abschluss der Grundschule werden die Schüler im öffentlichen Bildungswesen entsprechend ihren Fähigkeiten in den klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht orientiert.
Der allgemeine Sekundarunterricht bereitet durch die berufliche Erstausbildung am Ende der 9. Klasse (5e) zudem auf das Berufsleben vor.
Schüler, die:
- die 11. Klasse (3e) bestanden haben, erhalten eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der ersten 5 Jahre des Sekundarunterrichts;
- die Schulpflicht erfüllt haben, erhalten eine Bescheinigung.
Das Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts wird durch Bestehen der Abschlussprüfungen der entsprechenden Schulform erworben.
Nach dem Sekundarunterricht ist ein Übergang zur Hochschule möglich.
Betroffene Personen
Schüler:
- die die Grundschule abgeschlossen haben; und
- die für diesen Bildungsweg einen befürwortenden Orientierungsbeschluss erhalten haben.
In Luxemburg besteht Schulpflicht bis:
- zum Alter von 18 Jahren; oder
- zum Erhalt:
- eines Diploms oder Zeugnisses, das den Abschluss des Sekundarunterrichts oder einer beruflichen Ausbildung bescheinigt und von einer luxemburgischen öffentlichen Schule oder einer vom luxemburgischen Staat anerkannten Privatschule ausgestellt wurde; oder
- eines anderen Diploms oder Zeugnisses, das per Gesetz oder durch Beschluss des Ministers für Bildung als einem der oben genannten Diplome oder Zeugnisse gleichwertig anerkannt ist.
Voraussetzungen
Um sich anzumelden, muss Ihr Kind den Orientierungsbeschluss befolgen, der es in einen der folgenden Bildungswege einstuft:
- den klassischen Sekundarunterricht; oder
- den allgemeinen Sekundarunterricht.
Es gibt:
- den klassischen Sekundarunterricht (enseignement secondaire classique - ESC);
- den allgemeinen Sekundarunterricht (enseignement secondaire général - ESG);
- den europäischen Sekundarunterricht;
- den internationalen Sekundarunterricht;
- den englischsprachigen Sekundarunterricht (Cambridge);
- den Unterricht nach dem deutsch-luxemburgischen Lehrplan.
Bei Uneinigkeit zwischen Ihnen und dem Klassenlehrer betreffend den Orientierungsbeschluss wird eine Orientierungskommission mit der Angelegenheit befasst.
Wenn Ihr Kind im Ausland einen dem Abschluss des Grundschulunterrichts entsprechenden Bildungsstand erreicht hat, können Sie diesen gegen Zahlung einer Gebühr von 75 Euro vom Minister für Bildung anerkennen lassen.
Fristen
Die Frist für die Einreichung von Aufnahmeanträgen für die meisten 7. Klassen läuft vom 1. bis zum 30. Juni.
Vorgehensweise und Details
Einschreibung an einer öffentlichen Schule
- Klassen der Unterstufe
- Klassen der Oberstufe
Soll Ihr Kind eine Klasse der Unterstufe (7. Klasse (7e), 8. Klasse (6e) oder 9. Klasse (5e)) des Sekundarunterrichts besuchen, schreiben Sie es ein:
- an einer weiterführenden Schule seiner Wahl; und
- vorrangig an einer Schule in der Nähe Ihres Wohnorts.
Wenn ein anderes Ihrer Kinder bereits dieselbe Schule besucht, genießt Ihr Kind Vorrang bei der Einschreibung.
Ihr Kind kann an einer anderen weiterführenden Schule eingeschrieben werden, wenn:
- die Aufnahmekapazitäten dieser Schule es zulassen; oder
- diese Schule angemessene Vorkehrungen anbietet, die auf seinen Förderbedarf zugeschnitten sind.
Hierzu ist ein schriftlicher Antrag an den Leiter der betreffenden weiterführenden Schule zu richten, der gestellt wird von:
- Ihnen; oder
- dem Schulleiter; oder
- der Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables).
Ihr Kind erhält eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Unterstufe, wenn es eine der folgenden Klassen bestanden hat:
- eine 9. allgemeine Vorbereitungsklasse (classe de 5e générale de préparation); oder
- eine 9. allgemeine Anpassungsklasse (classe de 5e générale d’adaptation); oder
- mindestens 5 Sechstel der im vorbereitenden Bildungsweg vorgesehenen Module.
Soll Ihr Kind eine Klasse der Oberstufe (4e, 3e, 2e und 1re) des Sekundarunterrichts oder der beruflichen Erstausbildung besuchen, müssen Sie es persönlich einschreiben entsprechend:
- dem Angebot der weiterführenden Schulen; und
- deren Aufnahmekapazitäten.
Belege
Für die Einschreibung an einer weiterführenden Schule werden folgende Unterlagen benötigt:
- das ordnungsgemäß ausgefüllte Einschreibeformular (das Ihrem Kind von seiner Lehrkraft ausgehändigt wird); und
- eine Kopie des Abschlussberichts des 4. Lernzyklus; und
- eine Kopie des Orientierungsbeschlusses; und
- eine auf den Namen Ihres Kindes lautende erweiterte Wohnsitzbescheinigung (erhältlich bei der Gemeindeverwaltung); und
- ein kürzlich aufgenommenes Passbild Ihres Kindes.
Einschreibung an einer privaten Bildungseinrichtung
Sie können Ihr Kind an einer Privatschule einschreiben, dies gegen Zahlung:
- von Schulgeld; oder
- eines bestimmten Beitrags.
Als Nachweis der Erfüllung der Schulpflicht müssen Sie dem Schöffenkollegium Ihrer Wohnsitzgemeinde zur Information eine Schulbescheinigung vorlegen.
Es gibt 2 Arten von privaten Schuleinrichtungen:
- 5 staatlich subventionierte Privatschulen, die die offiziellen Lehrpläne anwenden:
- École privée Marie-Consolatrice (EPMC);
- École privée Sainte-Anne (EPSA);
- École privée Fieldgen (EPF);
- Lycée privé Emile Metz (LPEM);
- École privée Notre-Dame (Sainte-Sophie) (EPND).
- 5 Privatschulen, die abweichende Lehrpläne anwenden:
Außerdem gibt es noch die Europäischen Schulen Luxemburgs (Écoles européennes de Luxembourg - EEL):
Alternative pädagogische Einrichtungen
Die alternativen pädagogischen Einrichtungen des öffentlichen Sekundarunterrichts genießen einen Sonderstatus zum Zweck der pädagogischen Innovation.
Sie bieten die gleichen Lehrpläne an und bereiten auf die gleichen Abschlusszeugnisse wie die traditionellen weiterführenden Schulen vor.
Diese alternativen pädagogischen Einrichtungen sind:
- das Lycée Ermesinde in Mersch;
- das Schengen-Lycée oder Deutsch-Luxemburgisches Schengen-Lyzeum. Diese grenzüberschreitende binationale Schule mit Sitz in Perl (Deutschland) bietet deutsch-luxemburgischen Unterricht an;
- das Sportlycée oder Sportgymnasium für Schüler, die Leistungssport betreiben;
- die École nationale pour adultes (ENAD) für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Schule ohne anerkannten Abschluss abgebrochen haben oder keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, obwohl sie die Bedingungen für den Zugang zu einer Berufsausbildung erfüllen.
Internationales Abitur
Verschiedene (öffentliche und private) Sekundarschulen in Luxemburg bieten internationale Klassen an, die auf das internationale Abitur vorbereiten. Der Unterricht in diesen Schulen findet auf Französisch oder Englisch statt.
Bei den betreffenden Schülern handelt es sich um Schüler, die in der Lage sind, einen anspruchsvollen Sekundarschulunterricht zu absolvieren, und:
- erst kürzlich in Luxemburg angekommen sind; oder
- sich für den Sekundarunterricht in französischer oder englischer Sprache entschieden haben.
Da die Schulen unterschiedliche Anmeldebedingungen und -modalitäten haben, ist es empfehlenswert, sich direkt mit der Schule Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen:
- Öffentliche Schulen:
- Internationales Abitur in französischer Sprache:
- Lycée technique du centre (LTC);
- Lycée Mathias Adam in Pétange (LMA);
- Lycée technique d’Ettelbruck (LTETT);
- Internationales Abitur in englischer Sprache:
- Athénée de Luxembourg (AL);
- Lycée de garçons Esch (LGE);
- Internationales Abitur in französischer Sprache:
- Privatschulen:
- Internationales Abitur in französischer Sprache an der Waldorfschule;
- Internationales Abitur in englischer Sprache:
Europäisches Abitur
Verschiedene (öffentliche und private) Sekundarschulen in Luxemburg bieten europäische Klassen an, die auf das Europäische Abitur vorbereiten. Dieses Diplom bescheinigt den Abschluss der Sekundarstufe an einer Europäischen Schule. Es ist offiziell als Abschluss anerkannt, der in allen Ländern der Europäischen Union sowie in einer Reihe weiterer Länder den Zugang zur Hochschulbildung ermöglicht.
Die verschiedenen Sprachsektionen (Deutsch, Englisch und Französisch) werden in allen folgenden Schulen angeboten:
- Öffentliche Schulen:
- École internationale de Differdange et Esch-sur-Alzette (EIDE);
- Lënster Lycée International School (LLIS);
- Lycée Edward Steichen Clervaux (LESC);
- École internationale de Mondorf-les-Bains (EIMLB);
- École internationale Mersch Anne Beffort (EIMAB);
- École internationale Gaston Thorn in Luxembourg-Stadt (EIGT).
- Europäische Schulen Luxemburgs (EEL) (hauptsächlich für Kinder von EU-Beamten und unter bestimmten Voraussetzungen für andere):
A-Levels
Die International School Michel Lucius (LML) ist eine öffentliche Sekundarschule, die englischsprachige Klassen anbietet. Alle Unterrichtsstunden finden auf Englisch statt, und die Schüler wählen Französisch und Deutsch als zweite oder dritte Sprache. Die Klassen bereiten auf folgende britische Abschlüsse vor:
- International General Certificate of Secondary Education (IGCSE) mit etwa 16 Jahren;
- Advanced Subsidiary Levels (AS-Levels);
- Advanced Levels (A-Levels) mit etwa 18 Jahren.
Die internationalen GCSE des britischen Schulsystems ermöglichen den Schülern den weiteren Besuch des Sekundarunterrichts und bereiten sie auf die AS-Levels und A-Levels vor.
Der A-Levels-Abschluss wird in mehr als 125 Ländern weltweit angeboten. Er bescheinigt, dass der Schüler den Sekundarunterricht bzw. die voruniversitäre Ausbildung abgeschlossen hat.
Zwei Privatschulen bieten ebenfalls Vorbereitungskurse für diese Abschlüsse an:
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme (SIA)
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 570
- E-Mail:
- secretariat.sia@men.lu
- Website:
- https://men.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CePAS)
- Adresse:
- 33, rives de Clausen L-2165 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 75 910
- E-Mail:
- info@cepas.public.lu
- Website:
- http://www.cepas.public.lu
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Grundschulerziehung
- Adresse:
-
33, rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 938
- Fax:
- (+352) 247 85 123
- E-Mail:
- info@men.lu
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Berufsausbildung
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Postfach L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 239
- E-Mail:
- info@spf.lu
- Website:
- https://men.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:30 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Maison de l’orientation
- Adresse:
- 29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 80 02 81 81
- E-Mail:
- orientation@men.lu
- Website:
- http://www.maison-orientation.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
- Site du Baccalauréat International® (IB)
-
Berufe
auf der Website des Maison de l'orientation
-
Beruffsinformatiounszentrum
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
-
Lernangebot und Evaluierung
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ)
-
Broschüre „Was tun nach dem 4. Zyklus der Grundschule?“
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Sekundarunterricht
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Abschlussprüfung
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Wechsel von der Grundschule in die Sekundarschule
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ)
Rechtsgrundlagen
- Code de l’éducation nationale
-
Loi du 20 juillet 2023
relative à l’obligation scolaire et portant modification de la loi modifiée du 6 février 2009 portant organisation de l’enseignement fundamental et de la loi modifiée du 18 mars 2013 relative aux traitements de données à caractère personnel concernant les élèves.
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