Einschreibung an einer Sekundarschule (ab 12 Jahren)
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In Luxemburg besteht bis zum Alter von 16 Jahren Schulpflicht.
Der Sekundarunterricht folgt auf den Grundschulunterricht. Angeboten wird er an öffentlichen Schulen, an privaten Schulen, die nach dem offiziellen Programm des Ministeriums arbeiten, an privaten Schulen, die andere Lehrpläne anwenden, sowie an den Europäischen Schulen.
Die öffentlichen weiterführenden Schulen richten sich an Jugendliche ab 12 Jahren. Ein vollständiger Zyklus des Sekundarunterrichts ohne Klassenwiederholung dauert 7 Jahre.
Im öffentlichen Bildungssystem gibt es:
- den klassischen Sekundarunterricht (enseignement secondaire classique - ESC);
- den allgemeinen Sekundarunterricht (enseignement secondaire général - ESG);
- den europäischen Sekundarunterricht;
- den internationalen Sekundarunterricht;
- den Unterricht nach dem britischen Lehrplan;
- den Unterricht nach dem deutsch-luxemburgischen Lehrplan.
Nach der Grundschule werden die Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten orientiert:
- entweder in den klassischen Sekundarunterricht;
- oder in den allgemeinen Sekundarunterricht.
Nach dem Sekundarunterricht ist ein Übergang zum Hochschulunterricht möglich.
Mit der beruflichen Erstausbildung bereitet der allgemeine Sekundarunterricht ferner auf das Berufsleben vor. Die Orientierung zur beruflichen Erstausbildung erfolgt nach Abschluss der 9. Klasse (classe de 5e) des allgemeinen Sekundarunterrichts.
Schüler, die:
- die 11. Klasse (classe de 3e) bestanden haben, erhalten eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der ersten 5 Jahre des Sekundarunterrichts;
- die Schulpflicht erfüllt haben, erhalten ebenfalls eine entsprechende Bescheinigung.
Das Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts wird durch Bestehen der Abschlussprüfungen der entsprechenden Schulform erworben.
Betroffene Personen
Der Sekundarunterricht steht Schülern offen, die den Grundschulunterricht beendet haben und deren Orientierungsbeschluss die entsprechende Schulform empfiehlt. Dieser Beschluss wird im gemeinsamen Einvernehmen des Klassenlehrers und der Eltern oder gegebenenfalls von der Orientierungskommission am Ende des 4. Zyklus des Grundschulunterrichts (6. Klasse) erstellt.
Voraussetzungen
Für die Einschreibung muss der Schüler den Orientierungsbeschluss berücksichtigen, der entweder den klassischen oder den allgemeinen Sekundarunterricht empfiehlt.
Bei Uneinigkeit zwischen dem Klassenlehrer und den Eltern betreffend den Orientierungsbeschluss wird eine Orientierungskommission mit der Angelegenheit befasst.
Schüler, die im Ausland einen dem Abschluss des Grundschulunterrichts entsprechenden Bildungsstand erreicht haben, können diesen gegen Zahlung einer Gebühr von 75 Euro vom Minister für Bildung anerkennen lassen.
Fristen
Der Einschreibungszeitraum erstreckt sich von Ende Juni bis Anfang Juli.
Vorgehensweise und Details
Einschreibung an einer öffentlichen Schule
Schüler, die zum Besuch der Unterstufe des Sekundarunterrichts zugelassen sind, schreiben sich ein:
- an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl; und
- vorrangig an einer Schule in der Nähe ihres Wohnorts.
Der jeweilige Schüler genießt Vorrang bei der Einschreibung an einer Schule, die ein anderes Kind des gleichen Haushalts besucht.
Auf schriftlichen Antrag der Eltern, des Leiters der Sekundarschule oder der Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables) an den Leiter einer anderen Sekundarschule kann sich ein Schüler an dieser Schule einschreiben, wenn:
- die Aufnahmekapazität dieser Schule es zulässt; oder
- diese Schule angemessene Vorkehrungen anbietet, die auf den Förderbedarf des Schülers zugeschnitten sind.
Schülern, die eine Klasse 5e générale de détermination, eine Klasse 5e générale d’adaptation oder mindestens 5/6 der auf der Vorbereitungsstufe vorgesehenen Module bestanden haben, wird eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Unterstufe ausgestellt.
Schüler, die zur Oberstufe des Sekundarunterrichts oder zur beruflichen Erstausbildung zugelassen werden, müssen sich entsprechend dem Angebot und der Aufnahmekapazitäten der weiterführenden Schulen persönlich einschreiben.
Den Einschreibungsunterlagen beizufügende Dokumente
Folgende Unterlagen werden für die Einschreibung an einer weiterführenden Schule benötigt:
- das ordnungsgemäß ausgefüllte Einschreibeformular (das dem Schüler von der Lehrkraft ausgehändigt wird);
- eine Kopie des Abschlussberichts des 4. Lernzyklus;
- eine Kopie des Orientierungsbeschlusses;
- eine auf den Namen des Schülers lautende erweiterte Wohnsitzbescheinigung (die bei der Gemeindeverwaltung erhältlich ist);
- ein kürzlich aufgenommenes Passfoto des Schülers.
Einschreibung an einer privaten Einrichtung
Eltern können ihr Kind gegen Zahlung von Schulgeld oder eines bestimmten Beitrags an einer Privatschule einschreiben.
Die Eltern sind verpflichtet, das Schöffenkollegium der Wohnsitzgemeinde über diese Entscheidung zu informieren und eine Schulbescheinigung als Nachweis der Erfüllung der Schulpflicht vorzulegen.
Es gibt 2 Arten von privaten Schulstrukturen:
- die Einrichtungen, die die offiziellen Lehrpläne anwenden:
- École privée Marie-Consolatrice (EPMC);
- École privée Sainte-Anne (EPSA);
- École privée Fieldgen (EPF);
- Lycée Emile Metz (LTPEM);
- École privée Notre-Dame Sainte-Sophie (EPND);
- 5 Einrichtungen, die andere Lehrpläne anwenden:
Ferner gibt es noch die Europäischen Schulen I und II in Luxemburg und Mamer.
Alternative pädagogische Strukturen
Die alternativen pädagogischen Strukturen des öffentlichen Sekundarunterrichts genießen einen Sonderstatus zum Zweck des Experimentierens und der pädagogischen Innovation. Gleichzeitig bieten sie die gleichen Lehrpläne an und bereiten auf die gleichen Abschlusszeugnisse wie die traditionellen Sekundarschulen vor.
Folgende Einrichtungen gehören zu diesen alternativen pädagogischen Strukturen:
- das Lycée Ermesinde in Mersch: Diese Schule nimmt Schüler ab 12 Jahren auf, die für den klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht zugelassen sind, unabhängig vom Wohnsitzort ihrer Familie;
- das Schengen-Lycée oder Deutsch-Luxemburgisches Schengen-Lyzeum: Diese grenzüberschreitende binationale Schule mit Sitz in Perl (Deutschland) bietet deutsch-luxemburgischen Unterricht an. Sie nimmt Schüler ab 10 Jahren aus der Großregion auf, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Muttersprache oder ihrem Wohnsitz, und stellt deutsch-luxemburgische Doppeldiplome aus;
- das Sportlycée oder Sportgymnasium: Diese Schule richtet sich an Schüler, die Hochleistungssport betreiben, ab der 7. Klasse in den Sekundarunterricht orientiert werden und Sport und Schule miteinander vereinen wollen. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Nationalverbands der entsprechenden Sportart;
- die École nationale pour adultes (ENAD): Diese Schule richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die die Schule ohne anerkannten Abschluss abgebrochen haben oder keinen Ausbildungsplatz finden, obwohl sie die Bedingungen für den Zugang zu einer Berufsausbildung erfüllen;
- das Nationale Zentrum für berufliche Weiterbildung (CNFPC): Der berufsbildende Unterricht richtet sich an junge Menschen, die am 1. September des laufenden Jahres mindestens 18 Jahre alt sind und die Bedingungen für den Zugang zur Berufsausbildung nicht erfüllen und nicht über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu haben, oder die Schule frühzeitig abgebrochen haben. Das Ziel besteht darin, sie wieder in das reguläre Bildungssystem zu integrieren.
Internationales Abitur
Verschiedene (öffentliche und private) Sekundarschulen in Luxemburg bieten internationale Klassen an, die auf das internationale Abitur vorbereiten. Der Unterricht in diesen Schulen findet auf Französisch oder Englisch statt.
Bei den betreffenden Schülern handelt es sich um Schüler:
- ab 12 Jahren, die erst kürzlich in Luxemburg angekommen sind;
- die sich für den Sekundarunterricht in französischer oder englischer Sprache entschieden haben.
Da die Schulen unterschiedliche Anmeldemodalitäten haben, ist es empfehlenswert, sich mit der Schule seiner Wahl in Verbindung zu setzen:
- Lycée technique du Centre (LTC);
- Athénée de Luxembourg (AL);
- Lycée de Garçons Esch (LGE);
- Waldorfschule (Privatschule);
- International School of Luxembourg (Privatschule).
Europäisches Abitur
Verschiedene (öffentliche und private) Sekundarschulen in Luxemburg bieten europäische Klassen an, die auf das Europäische Abitur vorbereiten. Die verschiedenen Sprachsektionen (Deutsch, Englisch und Französisch) sind auf mehrere Schulen aufgeteilt:
- École internationale de Differdange et Esch-sur-Alzette (EIDE);
- École internationale de Mondorf-les-Bains (EIMLB);
- Lycée Edward Steichen – Clervaux (LESC);
- Lycée Lënster Junglinster (LLJ);
- Europäische Schulen I und II in Luxemburg und Mamer (Privatschulen).
A-Levels
Die International School Michel Lucius (LML) ist eine öffentliche Sekundarschule mit internationalen englischsprachigen Klassen, die auf folgende Abschlüsse vorbereiten:
- International General Certificate of Secondary Education (IGCSE);
- International General Certificate of Education Advanced Subsidiary Levels AS-Levels;
- International General Certificate of Education Advanced Levels A-Levels.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Zentrale Empfangs- und Orientierungsstelle für neu zugezogene Schüler (CASNA)
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
Postfach / L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76570
- E-Mail:
- secretariat.secam@men.lu
- Website:
- http://www.men.public.lu
-
Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
Postfach / L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 2477 5910
- Fax:
- (+352) 454544
- E-Mail:
- info@cepas.public.lu
- Website:
- https://cepas.public.lu/fr.html
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Grundschulerziehung
- Adresse:
-
33, rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85938
- Fax:
- (+352) 247 85123
- E-Mail:
- info@men.lu
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Berufsausbildung
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
Postfach L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 852 39
- E-Mail:
- info@spf.lu
- Website:
- http://www.men.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)
- Adresse:
- 29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 8002-8181
- E-Mail:
- maison.orientation@men.lu
- Website:
- http://www.maison-orientation.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 10.00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 10.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 10.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 10.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 10.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 10.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 10.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
- Site du Baccalauréat International® (IB)
-
Liste des lycées
dans l’annuaire des sites internet publics luxembourgeois (etat.lu)
-
Berufe
auf der Website des Maison de l'orientation
-
Beruffsinformatiounszentrum
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
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Orientation
sur le site du Centre psycho-social et d’accompagnement scolaire
-
Apprentissages et évaluation
sur le site du ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
-
Broschüre „Was tun nach dem 4. Zyklus der Grundschule?“
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Enseignement secondaire
sur le site du ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
-
Examen de fin d’études
sur le site du ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
-
Passage de l’enseignement fondamental à l’enseignement secondaire
sur le site du ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
Rechtsgrundlagen
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