Die Dienste des Schulmediators in Anspruch nehmen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Schulmediator befasst sich mit folgenden Beschwerden:

  • dem Verbleib im Schulsystem von Schülern, bei denen die Gefahr eines Schulabbruchs ohne Abschluss besteht;
  • der Inklusion von Schülern mit besonderem Förderbedarf;
  • der schulischen Integration von Schülern mit Migrationshintergrund, die nicht über die notwendigen Deutsch-, Luxemburgisch- oder Französischkenntnisse verfügen, um eine reguläre Schulbildung zu absolvieren.

Betroffene Personen

Folgende Personen können eine Beschwerde beim Schulmediator einbringen:

  • Eltern oder gesetzliche Vertreter minderjähriger Schüler;
  • volljährige Schüler;
  • Akteure des nationalen Bildungswesens.

Voraussetzungen

Aufgaben des Mediators

Der Schulmediator nimmt Beschwerden entgegen in Fällen, in denen:

  • die Schule keine adäquate Ausbildung anbietet;
  • die Schule nicht entsprechend ihren Aufgaben gehandelt hat;
  • die Schule bzw. eine Dienststelle des nationalen Bildungswesens die Gesetzgebung nicht einhält.

Er unterstützt die Eltern der Schüler oder die volljährigen Schüler in ihrem Vorgehen.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor er sich an den Schulmediator wenden kann, muss sich der Beschwerdeführer um eine Lösung mit den betreffenden Akteuren der Schulgemeinschaft bemüht haben (zum Beispiel in der Grundschule mit dem Lehrer oder dem Regionaldirektor; in der Sekundarschule mit dem Klassenlehrer oder dem Direktor; in einem sonderpädagogischen Kompetenzzentrum mit der Person, die den Schüler betreut, oder dem Direktor).

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Betroffene Personen können sich an den Schulmediator wenden, indem sie eine individuelle Beschwerde an ihn richten.

Diese Beschwerde beeinträchtigt nicht die Rechte des Betroffenen, sich an andere Instanzen zu wenden oder Rechtsbehelfe einzulegen.

Der Beschwerdeführer kann seine Beschwerde auf einem der folgenden Wege übermitteln:

  • unter Verwendung des Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
  • telefonisch unter der Nummer (+352) 247-65280;
  • per E-Mail: contact@mediationscolaire.lu.

Erscheint ihm eine Beschwerde nicht gerechtfertigt, wird der Mediator dem Beschwerdeführer die Begründung für seine Entscheidung mitteilen.

Untersuchung

Erscheint dem Mediator eine Beschwerde als berechtigt, leitet er eine Untersuchung ein. Nach Abschluss seiner Untersuchung und im Hinblick auf eine faire und einvernehmliche Lösung kann der Mediator:

  • die betreffenden Dienststellen und Schulen sowie die Beschwerdeführer beraten;
  • ihnen Lösungen vorschlagen;
  • ihnen seine Empfehlungen unterbreiten.

Der Schulmediator benötigt das schriftliche Einverständnis der Eltern eines minderjährigen Schülers oder das des volljährigen Schülers, um bei den betreffenden Dienststellen und Schulen schriftlich oder mündlich um Zugang zu allen für seine Untersuchung notwendigen Informationen zu ersuchen. Der Direktor oder der Dienststellenleiter händigt dem Schulmediator in den vorgesehenen Fristen alle die Angelegenheit betreffenden Akten und Informationen aus. Der geheime oder vertrauliche Charakter der Schriftstücke, um deren Einsichtnahme er ersucht, kann gegenüber dem Mediator nicht geltend gemacht werden.

Der Mediator und seine Mitarbeiter sind zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet. Der Mediator trägt dafür Sorge, dass keinerlei Hinweis in den unter seiner Aufsicht erstellten Dokumenten oder in seinen Mitteilungen enthalten ist, anhand dessen die Identität der Personen, deren Namen ihm offengelegt wurden, festgestellt werden kann.

Streitfälle

Gegen die Entscheidung des Schulmediators, einer Beschwerde nicht stattzugeben, können vor Gericht keine Rechtsbehelfe eingelegt werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Stelle für Schulmediation

    Adresse:
    10, rue Bender L-1229 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 17.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 17.30 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 17.30 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 17.30 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 17.30 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Rechtsgrundlagen

Loi du 18 juin 2018

portant institution d'un service de médiation au maintien, à l'inclusion et à l'intégration scolaires

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