Gegen die Empfehlung zur schulischen Orientierung ab der 7. Klasse des klassischen oder allgemeinen Sekundarunterrichts vorgehen

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Die Orientierung am Ende des 4. und letzten Zyklus des Grundschulunterrichts (der dem Primärunterricht entspricht) und die Zulassung zum klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht gründen auf einem gemeinsamen Orientierungsbescheid der Eltern und des Klassenlehrers am Ende des Schuljahres.

Eltern, die mit diesem Bescheid betreffend die Orientierung ihres Kindes nicht einverstanden sind, können sich an die Orientierungskommission wenden, die dann über den Fall entscheidet.

Betroffene Personen

Vom Orientierungsverfahren betroffen sind sämtliche Schüler, die das Ende des 4. Zyklus des Grundschulunterrichts erreicht haben (öffentliche oder private Grundschulen gemäß den offiziellen Lehrplänen des MENEJ).

Vorgehensweise und Details

Persönliche Gespräche

Ab dem 1. Jahr des 4. Zyklus finden (am Ende jedes Trimesters) 3 persönliche Gespräche zwischen dem Klassenlehrer (als Vertreter des pädagogischen Teams) und den Eltern statt, um sich über ihre jeweiligen Standpunkte bezüglich der künftigen Orientierung des Schülers auszutauschen.

Im 3. Trimester (anlässlich des 3. persönlichen Gesprächs) erstellt der Klassenlehrer eine erste Prognose und informiert die Eltern über das Angebot des klassischen und des allgemeinen Sekundarunterrichts, einschließlich der speziellen Angebote (europäischer Lehrplan in den luxemburgischen öffentlichen Schulen, ALLET-Klassen, französisch- und englischsprachige Klassen, internationales Abitur).

Im 2. Jahr des 4. Zyklus finden (am Ende jedes Trimesters) 3 persönliche Gespräche zwischen dem Klassenlehrer (als Vertreter des pädagogischen Teams) und den Eltern statt. Beim 2. Gespräch werden die Eltern über die Ergebnisse der standardisierten Prüfungen, die schulischen Ergebnisse laut den Zwischenbilanzen und die Ergebnisse der vom Psychologen der CePAS durchgeführten Tests (sofern die Eltern sich dafür entschieden haben, diesen einzuschalten) informiert.

Beim 3. und letzten Gespräch des Zyklus 4.2 handelt es sich um ein Orientierungsgespräch. Die Eltern und der Klassenlehrer treffen in der Regel eine gemeinsame Entscheidung betreffend die Orientierung des Kindes.

Orientierungsbescheid

Beim 3. und letzten Gespräch des Zyklus 4.2 wird in der Regel über den gemeinsamen Orientierungsbescheid der Eltern und des Klassenlehrers des Schülers entschieden. Dieser Bescheid gründet auf:

  • den im Laufe von Zyklus 4 gesammelten Arbeiten des Schülers, die seinen Lernfortschritt, seine Interessen und Ziele widerspiegeln;
  • seinen Ergebnissen aus der Bewertung seines Lernfortschritts, die in den Zwischenbilanzen festgehalten werden;
  • seinen Ergebnissen der standardisieren Prüfungen (in Deutsch, Französisch und Mathematik);
  • den vom Psychologen gesammelten Informationen, sofern die Eltern sich dafür entschieden haben, diesen einzuschalten.

Der Orientierungsbescheid wird schriftlich festgehalten und von den Eltern und vom Klassenlehrer unterzeichnet. Er berechtigt zur Aufnahme in eine der folgenden Klassen:

  • 7. Klasse des klassischen Sekundarunterrichts 7C (enseignement secondaire classique);
  • 7. Klasse des allgemeinen Sekundarunterrichts – Orientierungsstufe 7G (enseignement secondaire général de la voie d’orientation);
  • 7. Klasse des allgemeinen Sekundarunterrichts – berufsvorbereitende Stufe 7P (enseignement secondaire général de la voie de préparation).

Die Eltern melden ihr Kind dann in der weiterführenden Schule ihrer Wahl an, wobei sie der im Bescheid festgehaltenen Schulform Rechnung tragen.

Uneinigkeit

Bei Uneinigkeit bezüglich der Orientierung des Schülers richten der Klassenlehrer und die Eltern gemeinsam ein Formular zur Mitteilung der Uneinigkeit an den Vorsitzenden der Orientierungskommission und legen folgende Belege bei:  

  • die im Laufe von Zyklus 4 gesammelten Arbeiten des Schülers, die seinen Lernfortschritt, seine Interessen und Ziele widerspiegeln;
  • seine Ergebnisse aus der Bewertung seines Lernfortschritts, die in den Zwischenbilanzen (Zyklus 4.1 und 4.2) festgehalten werden;
  • seine Ergebnisse der standardisieren Prüfungen (in Deutsch, Französisch und Mathematik);
  • die vom Psychologen gesammelten Informationen, sofern die Eltern sich dafür entschieden haben, diesen einzuschalten.

Die Orientierungskommission tritt zusammen, um die Situation des Schülers zu beurteilen und eine Entscheidung zu treffen. Den Vorsitz der Kommission führt der Regionaldirektor, und sie ist wie folgt zusammengesetzt:

  • eine Lehrkraft des 4. Zyklus des Grundschulunterrichts;
  • eine Lehrkraft aus dem klassischen Sekundarunterricht;
  • eine Lehrkraft aus dem allgemeinen Sekundarunterricht;
  • ein Psychologe der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (Centre psycho-social et d'accompagnement scolaires - CePAS).

Die Eltern, der Klassenlehrer und der Psychologe (sofern sich die Eltern dafür entschieden hatten, diesen einzuschalten) nehmen auf Einladung an der Sitzung teil. Die Eltern können dann ihre Argumente vor der Orientierungskommission darlegen.

Der Beschluss der Kommission wird den Eltern und dem Klassenlehrer anhand eines elektronischen Formulars übermittelt. Die Eltern übermitteln dem Direktor der betroffenen weiterführenden Schule den Orientierungsbescheid.

Die Entscheidung der Kommission ist endgültig. Gegen diese Entscheidung kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.

 

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Einschreibung an einer Sekundarschule (ab 12 Jahren)

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