Schulische Förderung in der Grundschule
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Zusätzlich zum Grundschulunterricht, der für alle Schüler zwischen 4 und 12 Jahren identisch ist, werden für Schüler mit Förderbedarf schulische Unterstützungsmaßnahmen in den Schulen organisiert:
- Förderunterricht während oder nach dem Unterricht für Schüler mit Lernschwierigkeiten;
- fakultative Hausaufgabenbetreuung (oder Hausaufgabenhilfe) nach dem Unterricht – in einigen Gemeinden;
- Aufnahmekurse und -klassen für Kinder, die im Laufe des Schuljahres nach Luxemburg einreisen. In den Aufnahmekursen werden die zu unterrichtenden Sprachen sowie die Reihenfolge der Sprachen unter Berücksichtigung des Alters des Kindes bei seiner Ankunft, seiner Vorkenntnisse, der von den Eltern beherrschten Sprachen und der Ähnlichkeit der Muttersprache mit der ersten zu lernenden Sprache bestimmt.
Betroffene Personen
Für Grundschüler, die Schwierigkeiten haben, dem normalen Unterrichtsrhythmus zu folgen, stehen schulische Unterstützungsmaßnahmen in Form von Hausaufgabenbetreuung oder der Aufnahme in eine Sonderklasse bzw. eine Förderklasse bereit.
Vorgehensweise und Details
Förderunterricht und Differenzierung
Ein Grundsatz der Grundschule ist die Absprache zwischen dem Klassenlehrer und seinen Kollegen aus dem gleichen Zyklus, um den Unterricht an die Bedürfnisse der Schüler anzupassen.
Man spricht hierbei von „Differenzierung“. Demnach kann ein Schüler, der sich mit Schwierigkeiten konfrontiert sieht, eine zusätzliche Unterstützung (Förderunterricht) in Anspruch nehmen: Er kann sich einzeln oder in einer Gruppe von Schülern mit ähnlichen Schwierigkeiten während oder nach dem Unterricht von der Lehrkraft helfen lassen.
Hausaufgabenbetreuung (Hausaufgabenhilfe)
In einigen Gemeinden wird eine fakultative Hausaufgabenbetreuung oder -hilfe unter der Leitung des Klassenlehrers angeboten (die Uhrzeiten variieren je nach Schule). Diese Hausaufgabenhilfe findet nach dem Unterricht statt.
Zu Beginn des Schuljahres verteilt die Lehrkraft ein Anmeldeformular mit allen nützlichen Informationen. Die Eltern/Sorgeberechtigten müssen dem Klassenlehrer das unterzeichnete Formular in der Regel vor Ende September (persönlich oder per Post) übermitteln. Die Anmeldung gilt für das ganze Jahr.
Je nach Gemeinde kann diese schulische Unterstützungsmaßnahme kostenpflichtig sein.
Aufnahmekurs und -klasse
Neu eingereiste Kinder zwischen 4 und 5 Jahren werden in Zyklus 1 eingeschult; hier lernen sie Luxemburgisch.
Kinder zwischen 6 und 11 Jahren besuchen unter Berücksichtigung ihres Alters, ihres Bildungsstands (entsprechend den Zeugnissen/Bilanzen aus dem Herkunftsland) und den Ergebnissen der Einstufungstests in Mathematik und der Muttersprache eine Regelklasse (Zyklen 2 bis 4). Dort lernen sie Luxemburgisch, Deutsch und Französisch und besuchen den Aufnahmekurs.
Zyklusverlängerung
Bei Lernschwierigkeiten kann ein Zyklus um ein Jahr verlängert werden.
Wenn ein Schüler den jeweiligen Kompetenzsockel nicht innerhalb von 2 Jahren erreichen kann, wird ein sich über 3 Jahre erstreckender angepasster Lehrplan vom pädagogischen Team ausgearbeitet. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Wiederholung der Klasse als solche, sondern der Schüler erhält einen an seine Lernbedürfnisse angepassten Unterricht.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Grundschulerziehung
- Adresse:
-
33, rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 938
- Fax:
- (+352) 247 85 123
- E-Mail:
- info@men.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf Men.lu – der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
Rechtsgrundlagen
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Règlement grand-ducal modifié du 9 janvier 1998
concernant a) la composition et les attributions des commissions médico-psycho-pédagogiques nationale et régionales ou locales b) la procédure d'orientation scolaire des enfants affectés d'un handicap ainsi que les modalités de leur scolarisation
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Loi modifiée du 6 février 2009
portant organisation de l'enseignement fondamental
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