Gutscheine für Kinderbetreuung in Anspruch nehmen (chèques-service accueil)

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Mit den Gutscheinen für Kinderbetreuung (chèques-services accueil - CSA) gelangen Eltern in den Genuss von reduzierten Tarifen in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (services d'éducation et d'accueil - SEA) (Kinderkrippen, Schülerhorten, Mini-Crèches und Tagesstätten) und bei Tageseltern, vorausgesetzt, die Betreuungseinrichtung ist vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt.

Die Einrichtung muss den Qualitätsanforderungen entsprechen und die öffentliche Dienstleistungsaufgabe erfüllen, durch die der soziale Zusammenhalt gestärkt werden soll, indem allen Kindern gleiche Chancen geboten werden. Der Staat fördert auf diese Weise die Integration der Kinder auf Ebene der lokalen Gemeinschaft in der luxemburgischen Gesellschaft und vereinfacht ihre Einschulung in der luxemburgischen Grundschule.

Die Höhe der staatlichen Beteiligung (Betrag der CSA) und die Höhe des finanziellen Eigenanteils der Eltern werden je nach Sachlage und unter Berücksichtigung folgender Elemente berechnet:

  • Einkommen des Haushalts, in dem das Kind lebt (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten werden gleichermaßen betrachtet);
  • Zahl der Kinder des Haushalts, die Kindergeld beziehen, und Rang des betroffenen Kindes in der Geschwisterfolge;
  • Art der Betreuungseinrichtung (Betreuung in einer kollektiven Einrichtung oder bei Tageseltern);
  • Zahl der Stunden, während derer das Kind in der Einrichtung betreut wird;
  • spezifische Vorteile je nach Alter des Kindes:
    • 20 kostenlose Stunden für Kinder zwischen 1 und 4 Jahren in kollektiven Betreuungseinrichtungen;
    • kostenlose Betreuung und Mittagessen während der Schulzeit für schulpflichtige Kinder.

Der Betrag der CSA wird direkt an die Betreuungseinrichtung gezahlt, die als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt ist.

Betroffene Personen

Die Gutscheine für Kinderbetreuung richten sich an alle Kinder:

  • die in Luxemburg leben; oder
  • von denen ein Elternteil oder gesetzlicher Vertreter als aus der Europäischen Union stammender Arbeitnehmer in Luxemburg beschäftigt ist.

Voraussetzungen

Damit die Gutscheine für Kinderbetreuung genutzt werden können, müssen die Kinder:

  • jünger als 13 Jahre alt sein; und/oder
  • noch die Grundschule besuchen.

Nichtansässige Arbeitnehmer müssen zusätzliche Bedingungen erfüllen:

  • Der Elternteil oder gesetzliche Vertreter muss selbst bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) angemeldet sein.
  • Er muss für sein Kind, für das die CSA beantragt werden, in Luxemburg Kindergeld beziehen (das entweder von der CAE oder einer europäischen Einrichtung gezahlt wird).

Vorgehensweise und Details

Teilnahme am Gutscheinsystem

Um die Vorteile der Gutscheine für Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen Eltern, die in Luxemburg ansässig sind, bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnsitzorts (und nicht in der Gemeinde der Betreuungseinrichtung) vorstellig werden.

Nicht in Luxemburg ansässige, aber dort beschäftige EU-Bürger müssen am Schalter der Zukunftskasse (Caisse pour l'avenir des enfants - CAE) vorstellig werden oder das entsprechende Antragsformular per Post einsenden.

Bei der Anmeldung erhalten die Eltern einen CSA-Beitrittsvertrag, in dem die von ihnen zu übernehmenden Stundentarife angegeben sind. Pro Kind kann nur ein Beitrittsvertrag abgeschlossen und eine Rechnungsadresse angegeben werden.

Der Beitrittsvertrag enthält Folgendes:

  • die CSA-Tarife für das betreffende Kind;
  • den finanziellen Eigenanteil der Eltern pro Mittagessen;
  • die Dauer der Teilnahme und die Daten des Beginns und des Endes des Vertrags;
  • einen Anhang mit den spezifischen Vorteilen je nach Alter des Kindes.

Der Beitrittsvertrag wird nach Wahl der Eltern in französischer, deutscher, englischer oder portugiesischer Sprache erstellt.

Mitzuteilende Daten

Für die Inanspruchnahme der CSA müssen die Eltern folgende Pflichtangaben machen:

  • Name und Vorname des Kindes;
  • nationale Identifikationsnummer des Kindes;
  • Name, Vorname und nationale Identifikationsnummer des gesetzlichen Vertreters;
  • nationale Identifikationsnummer des Partners des gesetzlichen Vertreters (im Falle einer Stieffamilie);
  • Adresse des Kindes;
  • Adresse des Antragstellers;
  • Rechnungsadresse;
  • gewählte Kommunikationssprache (Deutsch, Französisch, Luxemburgisch, Englisch oder Portugiesisch);
  • um die finanzielle Beihilfe des Staates in Anspruch zu nehmen: Angaben zur Einkommenssituation des gesetzlichen Vertreters.

Zwecks Erstellung des Beitrittsvertrags gestattet der Antragsteller dem Gemeindeangestellten, auf die zur Verarbeitung seines Antrags erforderlichen personenbezogenen Daten aus dem Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) oder dem Kommunalen Register natürlicher Personen (Registre communal des personnes physiques - RCPP) und in der Datenbank der Zentralstelle der Sozialversicherungen zuzugreifen.

Gültigkeit

Der Beitritt ist ab der Unterzeichnung des Vertrags gültig. Dieser Vertrag ist bis zum darin angegebenen Datum gültig. Er muss innerhalb des Monats, der auf das Ablaufdatum folgt, erneuert werden. Die Eltern werden auf ihren Rechnungen über dieses Datum informiert.

In Ausnahmefällen und aus ordnungsgemäß von der Behörde belegten Gründen kann die Teilnahme des Antragstellers auf 3 Monate begrenzt werden. Die Eltern sind für die Erneuerung des Vertrags vor Ablauf der Gültigkeit verantwortlich. Wird der Vertrag nicht erneuert, können die CSA-Leistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden. In diesem Fall müssen die Eltern die gesamten Betreuungskosten übernehmen.

Betrag

Staatliche Beteiligung

Die finanzielle Beteiligung des Staates ist auf 60 Stunden pro Woche begrenzt. Die maximale staatliche Beteiligung ist begrenzt auf:

  • 6 Euro/Stunde für die Betreuung eines Kindes in einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung; und
  • 5,40 Euro/Stunde für die Betreuung bei Tageseltern

Alle darüber hinausgehenden Gebühren gehen integral zulasten der Eltern des Kindes.

Eigenanteil der Eltern und Tabellen der Gutscheine für Kinderbetreuung

Wenn die Eltern von einer Ermäßigung im Rahmen der Gutscheine für Kinderbetreuung profitieren möchten, müssen sie Angaben zur Einkommenssituation ihres Haushalts machen.

Im CSA-Beitrittsvertrag ist der Wert der Gutscheine für Kinderbetreuung auf der Grundlage der Tabelle des Eigenanteils der Eltern (Französisch, Pdf, 132 KB) angegeben, mit deren Hilfe der zulasten der Eltern gehende Anteil berechnet wird.

Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten werden bei der Berechnung des Einkommens des Haushalts gleichwertig behandelt.

Hierzu muss der gesetzliche Vertreter alle kürzlich ausgestellten erforderlichen Belege zum Nachweis der derzeitigen Einkommenssituation seines Haushalts vorlegen:

  • eine Kopie des zuletzt ausgestellten Steuerbescheids oder ansonsten eine von der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) ausgestellte Einkommensbescheinigung;
  • jeglichen Nachweis für die Einkommenssituation des Haushalts (kürzlich von der CCSS ausgestellte Lohn-/Gehalts-, Renten- oder Arbeitslosengeldbescheinigung), falls das Einkommen nicht im Wege der Steuerveranlagung steuerpflichtig ist;
  • bei Nichtansässigen von den zuständigen Behörden an die nicht in Luxemburg steuerpflichtigen Personen ausgestellte Nachweise; oder
  • jeden sonstigen Beleg zum Nachweis des derzeitigen Einkommens.

Kann der Antragsteller aus von ihm nicht zu verantwortenden Gründen einen dieser Belege nicht vorlegen, wird das steuerpflichtige Einkommen des Haushalts durch jeden sonstigen vom Arbeitgeber ausgestellten Beleg bescheinigt.

Der Beamte kann zusätzliche Belege als Nachweis für das Einkommen des Haushalts verlangen.

Falls die Eltern keine Daten zu ihrem Einkommen mitteilen möchten, werden die in der letzten Rubrik der Tabelle der Beteiligung der Eltern namens „Ohne Angabe zum Einkommen“ vorgesehenen Beträge angewandt.

Es wird dringend geraten, sich im Voraus bei der Wohnsitzgemeinde oder der CAE nach den Belegen, die bei Unterzeichnung des Beitrittsvertrages verlangt werden, zu erkundigen.

Die CAE kann zusätzliche Dokumente zur Vervollständigung des Antrags verlangen. Diese Dokumente können eingereicht werden:

  • auf dem Postweg; oder
  • über MyGuichet.lu.

Hinweis: Wenn das zu versteuernde Monatseinkommen über dem 4,5-Fachen des sozialen Mindestlohns liegt oder das zu versteuernde Jahreseinkommen über 138.830 Euro liegt, gelten die Höchstsätze und ein Nachweis der Einkommensverhältnisse ist nicht erforderlich.

Einen Dienstleister auswählen

Auch bei Inanspruchnahme der Gutscheinleistungen müssen die Eltern ihr(e) Kind(er) in den Betreuungseinrichtungen ihrer Wahl selbst anmelden.

Um in den Genuss der Vorteile der CSA zu gelangen, müssen Eltern sich für einen Dienstleister (Erziehungs- und Betreuungseinrichtung und/oder Tageseltern) entscheiden, der die Bedingungen für den Erhalt des Titels „CSA-Dienstleister“ und gewisse Qualitätsanforderungen erfüllt. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Einrichtung oder den jeweiligen Tageseltern. Für jedes Kind wird ein Betreuungsvertrag zwischen der jeweiligen Einrichtung und den Eltern unterzeichnet. Die Kinder werden je nach der Anzahl der verfügbaren Plätze und entsprechend etwaigen vom Dienstleister festgelegten Aufnahmeprioritäten aufgenommen.

In Luxemburg gibt es mehrere Arten von Betreuungseinrichtungen für Kinder ab dem Babyalter bis zum Alter von 12 Jahren.

Die kollektiven Betreuungseinrichtungen, das heißt die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (SEA), können je nach Sachlage folgende Bezeichnungen tragen:

  • Krippen (crèches);
  • Kindertagesstätten (foyers de jour);
  • Schülerhorte (maisons relais);
  • Mini-Crèches;
  • Schülerhorte der Stadt Luxemburg (foyers scolaires).

Es gibt noch eine weitere Betreuungsart: Tageseltern (assistant parental): Sie betreuen Kinder bei sich zu Hause, tagsüber oder auch nachts. Die Agence Dageselteren berät und informiert Eltern, die auf der Suche nach Tageseltern sind.

Spezifische Vorteile

Beim Gutscheinsystem gibt es je nach gewissen Merkmalen der Kinder zusätzliche Vorteile zu den CSA-Tabellen und -Tarifen.

20 kostenlose Betreuungsstunden für Kinder zwischen 1 und 4 Jahren, unter gewissen Bedingungen:

Um die ganz Kleinen bei ihrer Sprachentwicklung zu unterstützen und den gleichberechtigten Zugang zum mehrsprachigen Bildungsprogramm zu gewährleisten, gelangen nicht eingeschulte Kinder zwischen 1 und 4 Jahren, die eine Bildungs- und Betreuungseinrichtung (Krippe) oder eine Mini-Crèche eines Dienstleisters im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung besuchen, in den Genuss von 20 kostenlosen Betreuungsstunden pro Woche, und dies während 46 Wochen pro Jahr.

Die Tageseltern sind nicht Teil des Programms, da diese Betreuungsart die für die mehrsprachige Bildung erforderlichen Bedingungen nicht erfüllen kann (eine Person für eine Sprache).

Diese Kostenfreiheit gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die anderen Vorteile des Gutscheins für Kinderbetreuung gelten ab der 21. Betreuungsstunde.

Kinder, die in Vollzeit an einer Schule für Früherziehung eingeschrieben sind, kommen nicht in den Genuss von kostenlosen Betreuungsstunden im Rahmen des mehrsprachigen Bildungsprogramms.

Besucht ein Kind jedoch die Schule für Früherziehung nicht in Vollzeit, kommt es in den Genuss von 10 kostenlosen Betreuungsstunden pro Woche im Rahmen des mehrsprachigen Bildungsprogramms, und dies während 46 Wochen pro Jahr.

Das mehrsprachige Bildungsprogramm, das im Oktober 2017 in allen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen oder Mini-Crèches eingeführt wurde, die Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung sind und die in Frage kommende Kinder betreuen, macht Kinder zwischen 1 und 4 Jahren mit der luxemburgischen und französischen Sprache vertraut. Es beruht auf der Erkenntnis, dass je früher der Kontakt mit einer Sprache erfolgt, desto leichter deren Aneignung ist.

Schulpflichtige Kinder: kostenlose Betreuung und Mittagessen während der Schulzeit

Kostenlose Betreuung

Die Betreuung ist kostenlos:

  • für schulpflichtige Kinder (die vor dem 1. September 4 Jahre alt werden), die den Grundschulunterricht oder einen gleichwertigen Unterricht besuchen. Die Früherziehung (éducation précoce) ist hiervon nicht betroffen;
  • für jede Art von Bildungs- und Betreuungseinrichtung (Schülerhorte, Kindertagesstätten, Mini-Crèches und Tageseltern);
  • während der Schulzeit, von montags bis freitags, von 7.00 bis 19.00 Uhr.

Für die Betreuungszeiten außerhalb dieser Zeitfenster richtet sich die finanzielle Beteiligung der Eltern/gesetzlichen Vertreter nach der Tabelle des Systems der Gutscheine für Kinderbetreuung (chèque-service accueil - CSA).

Teilweise kostenlose Hauptmahlzeiten

Die Mahlzeiten sind teilweise kostenlos:

  • für schulpflichtige Kinder (die vor dem 1. September 4 Jahre alt werden), die den Grundschulunterricht oder einen gleichwertigen Unterricht besuchen. Die Früherziehung (éducation précoce) ist hiervon nicht betroffen;
  • für jede Art von Bildungs- und Betreuungseinrichtung (Schülerhorte, Kindertagesstätten, Mini-Crèches und Tageseltern);
  • während der Schulzeit.

Während der Schulferien erhalten nur Kinder, die einem Haushalt mit einem Einkommen von weniger als dem Zweifachen des sozialen Mindestlohns angehören, kostenlose Mahlzeiten. Die Tabelle des CSA gilt für die Mahlzeiten von Kindern, die einem Haushalt angehören, dessen Einkommen während der Schulferien mehr als das Zweifache des sozialen Mindestlohns beträgt.

Pauschale von 100 Euro pro Woche während der Schulferien

Der Betrag zulasten der Eltern ist während der Schulferien auf 100 Euro pro Woche (ohne Mittagessen) für nicht eingeschulte Kinder begrenzt. Die Obergrenze von 100 Euro pro Woche für schulpflichtige Kinder wurde abgeschafft.

Neuberechnung

Im Falle eines Fehlers bei der Berechnung der Beihilfe kann der Antragsteller eine Berichtigung seines Antrags beantragen:

  • bei seiner Gemeindeverwaltung; oder
  • bei der CAE.

Hierzu muss er jeglichen als stichhaltig erachteten Beleg vorlegen. Eine Neuberechnung der in Rechnung gestellten Leistungen ist mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung und des Dienstleisters möglich.

Im Falle eines Fehlers bei der Berechnung der Betreuungsstunden beantragt der Antragsteller eine Neuberechnung beim Dienstleister. Diese Neuberechnung kann nur mit Zustimmung des Dienstleisters erfolgen.

Falls die Eltern vergessen haben, den Vertrag rechtzeitig zu erneuern, kann die Neuberechnung höchstens für 3 Monate erfolgen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Generaldirektion für Kinder- und Familienangelegenheiten / Generaldirektion für Jugend

    Adresse:
    33, rives de Clausen L-2165 Luxemburg Luxemburg
    L-2926 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

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Weitere Informationen

Außerschulische Kinderbetreuung

auf der Website der Zukunftskasse (CAE)

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