Betreuung und Unterstützung von Schülern mit besonderem Förderbedarf in der Grundschule

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

In der Grundschule können Schüler mit besonderem Förderbedarf, die beispielsweise Schwierigkeiten haben, dem normalen Unterrichtsrhythmus zu folgen, verschiedene Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Diese Hilfe:

  • ist an die individuellen Bedürfnisse und Lernschwierigkeiten angepasst;
  • ermöglicht es dem Schüler, soweit möglich, am regulären Unterricht mit seinen Mitschülern teilzunehmen.

Um auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler einzugehen, stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung:

  • Der Lehrer (Klassenlehrer) kann den Unterricht in der Klasse in Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Team der Schule anpassen.
  • Es können angemessene Vorkehrungen (Nachteilsausgleich) gewährt werden, die:
    • dazu dienen, die Lern- und Bewertungsmodalitäten an die Bedürfnisse des Schülers anzupassen;
    • es dem Schüler ermöglichen, sich den Unterrichtsstoff leichter anzueignen und die Klassenarbeiten besser zu bestehen.
  • Der Schüler kann an einem Entwicklungs- und Lernworkshop teilnehmen: Dabei handelt es sich um gezielte Aktivitäten, um Lernschwierigkeiten und Sprach-, Motorik- oder sozial‑emotionalen Entwicklungsstörungen entgegenzuwirken.
  • Es kann eine Fachkraft hinzugezogen werden, um den Schüler in Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer und dem pädagogischen Team zu unterstützen:
    • in der Klasse; oder
    • in Form einer spezialisierten ambulanten Betreuung in der Schule während der Unterrichtszeiten.
  • Der Schüler kann vorübergehend für bestimmte Fächer den Unterricht in einer anderen Klasse als in seiner Regelklasse besuchen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen, die in der jeweiligen Schule umgesetzt werden, gibt es verschiedene Maßnahmen auf nationaler Ebene, wie etwa:

  • die Anmeldung zu spezifischen Lernworkshops;
  • eine spezialisierte Beschulung in einer Klasse eines Kompetenzzentrums für spezialisierte Psychopädagogik.

Auch die Anmeldung in einer Förderschule im Ausland kann in Betracht gezogen werden.

Betroffene Personen

Jeder Schüler mit besonderem Förderbedarf, der die Grundschule besucht.

Bei Schülern mit besonderem Förderbedarf handelt es sich um Kinder oder junge Menschen, die gemäß den internationalen Klassifikationen Beeinträchtigungen oder Schwierigkeiten haben oder denen das Lernen erheblich schwerer fällt als der Mehrheit der Kinder oder jungen Menschen derselben Altersgruppe. Auch Schüler mit Hochbegabung benötigen unter Umständen eine besondere Unterstützung, damit sie ihre Fähigkeiten oder ihr Potenzial voll entfalten können.

Der besondere Förderbedarf eines Schülers kann insbesondere im Hinblick auf seine Kompetenzen aus den Bereichen Motorik, Sehen, Sprache, Hören, Intellekt, sozial-emotionale Fähigkeiten, Aufmerksamkeit und Lernen oder aufgrund des Vorliegens einer Autismus-Spektrum-Störung bestehen.

Vorgehensweise und Details

Erste Anlaufstellen

Die ersten Anlaufstellen für den Schüler und seine Eltern sind der Klassenlehrer und die anderen Mitglieder des pädagogischen Teams (Lehrkräfte und sozialpädagogisches Personal).

Die spezialisierten Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (I-EBS)

Die spezialisierten Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (instituteurs spécialisés dans la scolarisation des élèves à besoins éducatifs spécifiques - I-EBS):

  • betreuen Schüler mit Lernschwierigkeiten oder besonderem Bedarf im sozial-emotionalen Bereich in der Schule;
  • unterstützen die betreffenden Schüler in ihrer Klasse;
  • arbeiten eng mit den Mitgliedern des Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins spécifiques - ESEB) und den Kompetenzzentrum für spezialisierte Psychopädagogik zusammen;
  • informieren die Eltern über die Lernfortschritte der Schüler.

Die Hilfskräfte für Schüler mit besonderem Förderbedarf (A-EBS)

Die Hilfskräfte für Schüler mit besonderem Förderbedarf (assistants pour élèves à besoins éducatifs spécifiques - A-EBS) unterstützen die I-EBS bei ihren Aufgaben. Sie können den betreffenden Schülern zudem bei den Aktivitäten des täglichen Lebens helfen, um ihre Teilnahme an Aktivitäten an allen Orten des Schullebens zu ermöglichen.

Die Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB)

In jeder der 15 Grundschuldirektionen gibt es ein Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB). Die Mitglieder des ESEB unterstützen die Schüler, um ihr Wohlbefinden, ihre Selbstständigkeit, ihre persönliche Entfaltung und ihre Teilnahme am Schulalltag zu fördern. Sie beraten die Eltern und die Lehrkräfte und können selbst eine Betreuung der Schüler mit besonderem Förderbedarf in Form einer Unterstützung in der Klasse gewährleisten.

Auf Antrag der Inklusionskommission (commission d’inclusion - CI) können sie innerhalb von 4 Wochen (in der Schulzeit) eine Diagnose stellen, die unter Berücksichtigung der Beiträge der Eltern und Lehrkräfte Auskunft über die Bedürfnisse der betreffenden Schüler und die zu ergreifenden Maßnahmen gibt.

Die Inklusionskommissionen (CI)

Die Aufgabe der Inklusionskommission (CI) jeder Grundschuldirektion besteht darin:

  • die Eltern über die verschiedenen zu empfehlenden Betreuungsmaßnahmen zu informieren;
  • gegebenenfalls die angemessenen Maßnahmen, die dem Schüler angeboten werden können, festzulegen.

Diese Maßnahmen werden anschließend in den individualisierten Betreuungsplan (plan de prise en charge individualisé) des Schülers aufgenommen, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der CI und den Eltern ausgearbeitet wird.

Die CI ist für die Umsetzung des individualisierten Betreuungsplans verantwortlich. In diesem Rahmen unterzieht sie ihn einer jährlichen Bewertung und nimmt die Anpassungen vor, die für erforderlich erachtet werden, um den schulischen Fortschritt des Schülers zu gewährleisten. Für jeden Schüler benennt die CI eine Bezugsperson. Diese Person ist die Kontaktperson für den Schüler und seine Eltern.

Zudem kann sich die CI mit Zustimmung der Eltern an die Nationale Inklusionskommission (Commission nationale d’inclusion - CNI) wenden. Die Eltern können sich alternativ auch direkt an die CNI zu wenden.

Die Nationale Inklusionskommission (CNI)

Neben den Maßnahmen, die in den Schulen umgesetzt werden, kann die CNI auch für Folgendes hinzugezogen werden:

  • die Durchführung einer fachspezifischen Diagnostik;
  • die Umsetzung von:
    • einer ambulanten spezialisierten Intervention;
    • einer spezialisierten Beschulung;
    • einer Rehabilitation;
    • einer Therapie und spezifischen Lernworkshops in einem Kompetenzzentrum für spezialisierte Psychopädagogik.

Wenn die Lernbedürfnisse des Schülers eine besondere Unterstützung erfordern, die nicht von einem der Zentren geleistet werden kann, kann die CNI die Anmeldung in einer schulischen Einrichtung in Luxemburg oder im Ausland vorschlagen.

Die Inklusionskommissionen, die zugelassenen Stellen, die im sozialen, familiären und therapeutischen Bereich tätig sind, sowie der behandelnde Arzt des Schülers können sich an die CNI wenden, sofern die Eltern schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Die Eltern und volljährigen Schüler haben ebenfalls das Recht, ihren Antrag direkt an die CNI zu richten.

Die Kompetenzzentrum für spezialisierte Psychopädagogik

Die Kompetenzzentrum für spezialisierte Psychopädagogik richten sich an Schüler mit besonderem Förderbedarf und ihre Eltern, die zusätzlich zu den im Rahmen des Grundschulunterrichts angebotenen Fördermaßnahmen spezialisierte Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen möchten.

Es wurden 8 Kompetenzzentren und eine Agentur eingerichtet, die sich dem besonderen Förderbedarf der Schüler widmen. Sie sind jeweils in klar definierten Bereichen tätig. Konkret handelt es sich dabei um folgende Zentren:

  • Zentrum für die Entwicklung von Sprach-, Hör- und Kommunikationskompetenzen – Logopädisches Kompetenzzentrum (Centre pour le développement des compétences langagières, auditives et communicatives – Centre de logopédie - CL);
  • Kompetenzzentrum für die Entwicklung von Kompetenzen in Verbindung mit dem Sehen (Centre pour le développement des compétences relatives à la vue - CDV);
  • Zentrum für sozio-emotionale Entwicklung (Centre pour le développement socio-émotionnel - CDSE);
  • Zentrum für Lernentwicklung „Großherzogin Maria Teresa“ (Centre pour le développement des apprentissages "Grande-Duchesse Maria Teresa" - CDA);
  • Zentrum für motorische Entwicklung (Centre pour le développement moteur - CDM);
  • Zentrum für intellektuelle Entwicklung (Centre pour le développement intellectuel - CDI);
  • Zentrum für Kinder und junge Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (Centre pour enfants et jeunes présentant un trouble du spectre de l’autisme - CTSA);
  • Zentrum für Kinder und Jugendliche mit Hochbegabung (Centre pour enfants et jeunes à haut potentiel - CEJHP);
  • Agentur für den Übergang in ein autonomes Leben (Agence pour la transition vers une vie autonome - ATVA).

Sie bieten verschiedene Hilfsmaßnahmen an, um den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.

Die fachspezifische Diagnostik

Die Kompetenzzentren führen eine fachspezifische Diagnostik durch, die:

  • die genaue Ermittlung der besonderen Bedürfnisse der Schüler ermöglicht;
  • zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen beiträgt.

Beratung

Das speziell für diesen Zweck geschulte Personal der Kompetenzzentren bietet den Schülern und ihren Eltern, dem Personal der Grund- und Sekundarschulen sowie den zugelassenen Diensten und Einrichtungen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen an.

Die spezifischen Lernworkshops

Die Kompetenzzentren können Lernworkshops anbieten, um spezifisch auf die Bedürfnisse der Schüler einzugehen. Diese Lernworkshops ergänzen das reguläre Unterrichtsangebot und werden entweder an einem dezentralen Standort eines Kompetenzzentrums oder in einer Grund- oder Sekundarschule bzw. an einem anderen angemessenen Ort angeboten.

Rehabilitation und Therapie

Die Kompetenzzentren bieten Rehabilitations- und Therapiesitzungen entsprechend den Bedürfnissen der Schüler an.

Die spezialisierte ambulante Intervention (ISA)

Die spezialisierte ambulante Intervention (intervention spécialisée ambulatoire - ISA): Zusätzlich zu den in den Grund- und Sekundarschulen umgesetzten Maßnahmen arbeiten die Fachkräfte der Kompetenzzentren mit den Schülern mit besonderem Förderbedarf in ihrer Klasse, dies in enger Zusammenarbeit mit dem Personal der Grund- und Sekundarschulen.

Spezialisierte Beschulung

Schüler mit besonderem Förderbedarf können entweder in Vollzeit oder abwechselnd neben dem Unterricht in einer Grund- oder Sekundarschule eine Klasse in einem Kompetenzzentrum besuchen. Die Klassen können entweder an einem der dezentralen Standorte eines Kompetenzzentrums oder in einer Grund- oder Sekundarschule in Form von Kohabitationsklassen organisiert werden.

Gut zu wissen

Für weitere Informationen zu den verfügbaren Hilfsmaßnahmen können Sie sich an die folgenden Personen oder Stellen wenden:

  • den Klassenlehrer und die übrigen Lehrkräfte der Schule;
  • den spezialisierten Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (I-EBS) der Schule;
  • das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB) der Region;
  • die Inklusionskommission (CI) der Region;
  • die Grundschuldirektion der Region.

Die Aufgabe der Stelle für Schulmediation besteht darin, Eltern und Schüler zu unterstützen, insbesondere bei Schwierigkeiten in der Betreuung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen. Eltern oder volljährige Schüler können sich an diese Stelle wenden, wenn mit den oben genannten Einrichtungen keine Lösung vor Ort gefunden werden konnte.

Zuständige Kontaktstellen

  • Abteilung für inklusive Bildung (SNEI)

    Adresse:
    33, rives de Clausen L-2165 Luxemburg Luxemburg
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Nationale Kommission für Inklusion

    Adresse:
    33, Rives de Clausen L-2165 Luxemburg Luxemburg
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Kommission für angemessene Vorkehrungen

    Adresse:
    L-2926 Luxemburg Luxemburg
    E-Mail:
    car@men.lu
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Stelle für Schulmediation

    Adresse:
    10, rue Bender L-1229 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 17.30 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 17.30 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 17.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 17.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 17.30 Uhr

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