Betreuung und Unterstützung von Schülern mit besonderem Förderbedarf in der Sekundarschule
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Zusammenfassung:
In den Sekundarschulen können Schüler mit besonderem Förderbedarf verschiedene Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Diese Hilfe:
- ist an die individuellen Bedürfnisse und Lernschwierigkeiten angepasst;
- ermöglicht es den Schülern, soweit möglich, am regulären Unterricht teilzunehmen.
Um auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler einzugehen, stehen verschiedene Hilfen zur Verfügung:
- Stützunterricht, um verschiedene Unterrichtsfächer individuell oder in kleinen Gruppen zu vertiefen;
- Unterricht in der Klasse, der durch den Klassenlehrer oder andere Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques - ESEB) erteilt wird und auf die Besonderheiten der Schüler abgestimmt ist;
- angepasster Unterrichtsstoff, damit die Schüler dem Unterrichtsrhythmus ihres jeweiligen Bildungswegs folgen können;
- Unterstützung der Schüler durch ein oder mehrere ESEB-Mitglieder;
- eine teilweise oder vollständige Neuorientierung auf andere Bildungswege oder spezialisierte Klassen, um den Rhythmus, den Inhalt und die Modalitäten des Unterrichts an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Schüler anzupassen;
- angemessene Vorkehrungen (Nachteilsausgleich), um die Lern- und Bewertungsmodalitäten an die Bedürfnisse der Schüler anzupassen und es ihnen so zu ermöglichen:
- sich den Unterrichtsstoff leichter anzueignen;
- die Klassenarbeiten besser zu bestehen.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen, die in der jeweiligen Schule umgesetzt werden, gibt es verschiedene Maßnahmen auf nationaler Ebene. Dabei handelt es sich insbesondere um:
- die Anmeldung zu spezifischen Lernworkshops; oder
- eine spezialisierte Beschulung in einer Klasse eines Kompetenzzentrums für spezialisierte Psychopädagogik; oder
- die Anmeldung in einer Förderschule im Ausland.
Betroffene Personen
Jeder Schüler mit besonderem Förderbedarf, der den Sekundarunterricht besucht.
Bei Schülern mit besonderem Förderbedarf handelt es sich um Kinder oder junge Menschen, die gemäß den internationalen Klassifikationen Beeinträchtigungen oder Schwierigkeiten haben oder denen das Lernen erheblich schwerer fällt als der Mehrheit der Kinder oder jungen Menschen derselben Altersgruppe. Auch Schüler mit Hochbegabung können als Schüler mit besonderem Förderbedarf gelten, denn sie benötigen unter Umständen eine besondere Unterstützung, damit sie ihre Fähigkeiten oder ihr Potenzial voll entfalten können.
Der besondere Förderbedarf eines Schülers kann insbesondere im Hinblick auf seine Kompetenzen aus den Bereichen Motorik, Sehen, Sprache, Hören, Intellekt, sozial-emotionale Fähigkeiten, Aufmerksamkeit und Lernen oder aufgrund des Vorliegens einer Autismus-Spektrum-Störung bestehen.
Vorgehensweise und Details
Erste Anlaufstellen
Die ersten Anlaufstellen des Schülers und seiner Eltern sind die Lehrkräfte und der Klassenlehrer. Um eine angemessene Betreuung des betreffenden Schülers in Absprache mit ihm und seinen Eltern umzusetzen, stehen weitere Personen zur Verfügung.
Die Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB)
Die Mitglieder des ESEB unterstützen die Schüler, um ihr Wohlbefinden, ihre Selbstständigkeit, ihre persönliche Entfaltung und ihre Teilnahme am Schulalltag zu fördern. Sie stehen den Eltern und Lehrern beratend zur Seite und können selbst eine ambulante Betreuung der Schüler mit besonderem Förderbedarf gewährleisten.
Auf Antrag der Inklusionskommission (commission d’inclusion - CI) können sie innerhalb von 4 Wochen (in der Schulzeit) eine Diagnose stellen, die:
- Auskunft über die Bedürfnisse der betreffenden Schüler und die zu ergreifenden Maßnahmen gibt; und
- dabei die Beiträge der Eltern und Lehrkräfte berücksichtigt.
Die Inklusionskommissionen (CI)
Die Aufgabe der Inklusionskommission (CI) jeder Sekundarschule besteht darin:
- die Schüler und Eltern über die verschiedenen zu empfehlenden Betreuungsmaßnahmen zu informieren; und
- gegebenenfalls die angemessenen Maßnahmen, die dem Schüler angeboten werden können, festzulegen.
Diese Maßnahmen werden anschließend in den individualisierten Bildungsplan (plan de formation individualisé) des Schülers aufgenommen, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der CI, dem Schüler und den Eltern ausgearbeitet wird. Die CI ist für die Umsetzung des individualisierten Bildungsplans verantwortlich. In diesem Rahmen unterzieht sie ihn einer jährlichen Bewertung und nimmt die Anpassungen vor, die für erforderlich erachtetet werden, um den schulischen Fortschritt des Schülers zu gewährleisten.
Sollte die CI der Auffassung sein, dass der Schüler angemessene Vorkehrungen (Nachteilsausgleich) benötigt, kann sie mit Zustimmung der Eltern oder des volljährigen Schülers die Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables - CAR) hinzuziehen.
Zudem kann sich die CI mit Zustimmung der Eltern an die Nationale Inklusionskommission (Commission nationale d’inclusion - CNI) wenden.
Der volljährige Schüler oder seine Eltern können sich alternativ auch direkt an die CNI wenden.
Die Kommission für angemessene Vorkehrungen (CAR)
Die CAR legt die Maßnahmen fest, die dem Schüler bewilligt werden, um das Lernumfeld an seine Bedürfnisse anzupassen.
Mittels einer entsprechenden Akte und unter der Bedingung, dass die Eltern oder der volljährige Schüler ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben, kann die CI der Sekundarschule einen begründeten Antrag einreichen. Auch die Eltern oder der volljährige Schüler können einen solchen begründeten Antrag stellen.
Die nationale Inklusionskommission (CNI)
Neben den Maßnahmen, die in den Sekundarschulen umgesetzt werden, kann die CNI auch für Folgendes hinzugezogen werden:
- die Durchführung einer fachspezifischen Diagnostik;
- eine spezialisierte ambulante Betreuung, eine spezialisierte Beschulung, eine Rehabilitation, eine Therapie und spezifische Lernworkshops in einem Kompetenzzentrum für spezialisierte Psychopädagogik.
Wenn die Lernbedürfnisse des Schülers eine besondere Betreuung erfordern, die nicht von einem der Zentren geleistet werden kann, kann die CNI die Anmeldung in einer schulischen Einrichtung in Luxemburg oder im Ausland vorschlagen.
Die Inklusionskommissionen, die zugelassenen Stellen, die im sozialen, familiären und therapeutischen Bereich tätig sind, sowie der behandelnde Arzt des Schülers können sich an die CNI wenden, sofern die Eltern schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Die Eltern und volljährigen Schüler haben ebenfalls das Recht, ihren Antrag direkt an die CNI zu richten.
Die Kompetenzzentrum für spezialisierte Psychopädagogik
Die Kompetenzzentrum für spezialisierte Psychopädagogik richten sich an Schüler mit besonderem Förderbedarf und ihre Eltern, die zusätzlich zu den im Rahmen des Sekundarunterrichts angebotenen Fördermaßnahmen spezialisierte Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen möchten.
Es wurden 8 Kompetenzzentren und eine Agentur eingerichtet, die sich dem besonderen Förderbedarf der Schüler widmen. Sie sind jeweils in klar definierten Bereichen tätig. Konkret handelt es sich dabei um folgende Zentren:
- Zentrum für die Entwicklung von Sprach-, Hör- und Kommunikationskompetenzen – Logopädisches Kompetenzzentrum (Centre pour le développement des compétences langagières, auditives et communicatives – Centre de logopédie - CL);
- Kompetenzzentrum für die Entwicklung von Kompetenzen in Verbindung mit dem Sehen (Centre pour le développement des compétences relatives à la vue - CDV);
- Zentrum für sozio-emotionale Entwicklung (Centre pour le développement socio-émotionnel - CDSE);
- Zentrum für Lernentwicklung „Großherzogin Maria Teresa“ (Centre pour le développement des apprentissages "Grande-Duchesse Maria Teresa" - CDA);
- Zentrum für motorische Entwicklung (Centre pour le développement moteur - CDM);
- Zentrum für intellektuelle Entwicklung (Centre pour le développement intellectuel - CDI);
- Zentrum für Kinder und junge Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (Centre pour enfants et jeunes présentant un trouble du spectre de l’autisme - CTSA);
- Zentrum für Kinder und Jugendliche mit Hochbegabung (Centre pour enfants et jeunes à haut potentiel - CEJHP);
- Agentur für den Übergang in ein autonomes Leben (Agence pour la transition vers une vie autonome - ATVA).
Sie bieten verschiedene Hilfsmaßnahmen an, um den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.
Die fachspezifische Diagnostik
Die Kompetenzzentren führen eine fachspezifische Diagnostik durch, die:
- die genaue Ermittlung der besonderen Bedürfnisse der Schüler ermöglicht;
- zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen beiträgt.
Beratung
Das speziell für diesen Zweck geschulte Personal der Kompetenzzentren bietet den Schülern und ihren Eltern, dem Personal der Grund- und Sekundarschulen sowie den zugelassenen Diensten und Einrichtungen Beratung und Unterstützung an.
Die spezifischen Lernworkshops
Die Kompetenzzentren können Lernworkshops anbieten, um spezifisch auf die Bedürfnisse der Schüler einzugehen. Diese Lernworkshops ergänzen das reguläre Unterrichtsangebot und werden entweder an einem dezentralen Standort eines Kompetenzzentrums oder in einer Grund- oder Sekundarschule bzw. an einem anderen angemessenen Ort angeboten.
Rehabilitation und Therapie
Die Kompetenzzentren bieten Rehabilitations- und Therapiesitzungen entsprechend den Bedürfnissen der Schüler an.
Die spezialisierte ambulante Intervention (ISA)
Die spezialisierte ambulante Intervention (intervention spécialisée ambulatoire - ISA): Zusätzlich zu den in den Grund- und Sekundarschulen umgesetzten Maßnahmen arbeiten die Fachkräfte der Kompetenzzentren mit den Schülern mit besonderem Förderbedarf in ihrer Klasse, dies in enger Zusammenarbeit mit dem Personal der Grund- und Sekundarschulen.
Spezialisierte Beschulung
Schüler mit besonderem Förderbedarf können entweder in Vollzeit oder abwechselnd neben dem Unterricht in einer Grund- oder Sekundarschule eine Klasse in einem Kompetenzzentrum besuchen. Die Klassen können entweder an einem der dezentralen Standorte eines Kompetenzzentrums oder in einer Grund- oder Sekundarschule in Form von Kohabitationsklassen organisiert werden.
Gut zu wissen
Für weitere Informationen zu den verfügbaren Hilfsmaßnahmen können Sie sich an die folgenden Personen oder Stellen wenden:
- den Klassenlehrer und die übrigen Lehrkräfte der Sekundarschule;
- das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB) der Sekundarschule;
- die Inklusionskommission (CI) der Sekundarschule;
- die Schulleitung.
Die Aufgabe der Stelle für Schulmediation besteht darin, Eltern und Schüler zu unterstützen, insbesondere bei Schwierigkeiten in der Betreuung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen. Eltern oder volljährige Schüler können sich an diese Stelle wenden, wenn mit den oben genannten Einrichtungen keine Lösung vor Ort gefunden werden konnte.
Zuständige Kontaktstellen
-
Abteilung für inklusive Bildung (SNEI)
- Adresse:
- 33, rives de Clausen L-2165 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 180
- E-Mail:
- snei@men.lu
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Nationale Kommission für Inklusion
- Adresse:
- 33, Rives de Clausen L-2165 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 65125
- E-Mail:
- odj@cni.men.lu
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Kommission für angemessene Vorkehrungen
- Adresse:
- L-2926 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 951 91
- E-Mail:
- car@men.lu
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Stelle für Schulmediation
- Adresse:
- 10, rue Bender L-1229 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 65280
- E-Mail:
- contact@mediationscolaire.lu
- Website:
- https://www.mediationscolaire.lu/de/
Geöffnet Schließt um 17.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 17.30 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 17.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 17.30 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 17.30 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 17.30 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ)
- Les Services SePAS
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 25 juin 2004
portant organisation des lycées et lycées techniques
-
Loi modifiée du 20 juillet 2018
portant création de Centres de compétences en psycho-pédagogie spécialisée en faveur de l’inclusion scolaire
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