Die Subvention für den Verbleib im Schulsystem für Schüler des klassischen oder allgemeinen Sekundarunterrichts beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Ziel dieser Subvention ist es, Schülern in einer psychosozialen Notlage den Schulbesuch bis zum Erhalt eines der folgenden Abschlüsse/Diplome zu ermöglichen:

  • Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts; oder
  • Techniker-Diplom; oder
  • Diplom über die berufliche Reife; oder
  • Berufsbefähigungszeugnis; oder
  • anderes Abschlussdiplom des Sekundarunterrichts.

Diese Subvention kann nicht mit der Beihilfe für einkommensschwache Haushalte kumuliert werden.

Betroffene Personen

Folgende Schüler können eine Subvention für den Verbleib im Schulsystem bei der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (Centre psycho-social et d’accompagnement scolaires - CePAS) beantragen:

  • volljährige Schüler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 30 Jahre sind;
  • Schüler, die in Vollzeit oder für den berufsbegleitenden Unterricht im allgemeinen oder klassischen Sekundarunterricht in Luxemburg an einer öffentlichen Schule oder einer vertraglich geregelten Privatschule angemeldet sind, die die Lehrpläne des luxemburgischen öffentlichen Unterrichts befolgt.

Voraussetzungen

Zum Erhalt der Subvention müssen volljährige Schüler:

  • alleine leben;
  • sich in einer psychosozialen Notlage befinden;
  • Miete zahlen;
  • die Schule in Vollzeit oder für den berufsbegleitenden Unterricht (Schule und Unternehmen) besuchen;
  • vom Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (Service psycho-social et d’accompagnement scolaires - SePAS) ihrer Schule betreut werden;
  • und sie dürfen nicht im Besitz eines der folgenden Abschlüsse sein:
    • Abschlusszeugnis des klassischen Sekundarunterrichts;
    • Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts;
    • Techniker-Diplom;
    • Diplom über die berufliche Reife;
    • Berufsbefähigungszeugnis;
    • anderes Abschlussdiplom des Sekundarunterrichts.

Die psychosoziale Notlage wird vom Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (SePAS) der Schule oder von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CePAS) festgestellt.

Fristen

Die Subvention kann jederzeit während des Schuljahres beantragt werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Betroffene Schüler können einen Termin mit dem Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (SePAS) ihrer Schule vereinbaren, der ihnen beim Ausfüllen ihres Antrags behilflich ist.

Im Anschluss an diese Termine erstellt ein Sozialarbeiter einen Bericht über die soziale und finanzielle Situation.

Anschließend übermittelt der SePAS eine vollständige Akte zur Bestätigung und Bewilligung an die CePAS.

Anträge, die die Bedingungen bezüglich der psychosozialen Notlage nicht erfüllen, werden abgelehnt. Der Antragsteller wird über die Ablehnungsgründe informiert.

Der Schüler muss den Direktor der CePAS und den SePAS über jede Änderung seiner Situation informieren, die einen Einfluss auf die Bewilligung, die Einstellung oder die Höhe der Subvention haben könnte.

Höhe der finanziellen Beihilfe

Die Subvention für den Verbleib im Schulsystem, die auf das Konto des Schülers überwiesen wird, setzt sich aus folgenden Teilzahlungen zusammen:

  • 677,53 Euro pro Monat für Lebenshaltungskosten;
  • höchstens 832,06 Euro pro Monat für Mietkosten;
  • höchstens 106,98 Euro pro Monat für private Mietnebenkosten;
  • 118,87 Euro pro Trimester eines Schuljahres für Schulmaterial.

Alle sonstigen Einkünfte des Schülers werden von diesen Referenzwerten abgezogen.

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 45 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Zuschuss für Schüler aus einkommensschwachen Haushalten, die den klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht besuchen

Links

Weitere Informationen

Liste des Services psycho-sociaux et d'accompagnement scolaires (SePAS)

sur le site du Centre Psycho-social et d'Accompagnement Scolaires

Rechtsgrundlagen

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