Zuschuss für Schüler aus einkommensschwachen Haushalten, die den klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht besuchen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Je nach Ihrem Einkommen können Sie von der CePAS finanzielle Unterstützung erhalten, um die Kosten für Schulmaterial oder schulische und außerschulische Aktivitäten Ihrer Kinder zu decken.

Schüler, die den klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht in Luxemburg besuchen, können unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (Centre psycho-social et d'accompagnement scolaires - CePAS) erhalten: den Zuschuss für einkommensschwache Haushalte.

Dieser Zuschuss ist für den Kauf von Schulmaterial und die Beteiligung an den Kosten für schulische und außerschulische Aktivitäten bestimmt.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Nettoeinkommen Ihres Haushalts und der Anzahl der Kinder, für die Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung unterhaltspflichtig sind.

Betroffene Personen

Sie können den von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung bereitgestellten Zuschuss beantragen, wenn:

  • Ihr Kind in Vollzeit oder für den berufsbegleitenden Unterricht im allgemeinen oder klassischen Sekundarunterricht in einer luxemburgischen öffentlichen Sekundarschule oder einer vertraglich geregelten privaten Bildungseinrichtung, die den Lehrplan des luxemburgischen öffentlichen Bildungswesens anwendet, oder in einem Kompetenzzentrum für spezialisierte Psychopädagogik eingeschrieben ist;
  • Sie über ein geringes Einkommen verfügen;
  • Sie Kindergeld für Ihr Schulkind beziehen.

Die Person, die für den Schüler unterhaltspflichtig ist, stellt den Zuschussantrag.

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge und wechselndem Wohnsitz des Kindes entscheiden Sie frei darüber, welcher Elternteil den Antrag stellt.

Voraussetzungen

Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie:

  • eine natürliche Person sein;
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig sein;
  • mit dem betreffenden Schüler zusammen wohnen und die elterliche Sorge haben;
  • Teil eines Haushalts sein, dessen Einkommen unterhalb der Niedrigeinkommensschwelle liegt.

Fristen

Sie müssen den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bis zum 31. Oktober des Schuljahres, für das Sie den Zuschuss beantragen, beim Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (Service psycho-social et d’accompagnement scolaires - SePAS) der Schule, in der Ihr Kind eingeschrieben ist, einreichen.

Der SePAS lehnt alle Anträge ab, die nach diesem Datum gestellt werden oder die die Bedingungen bezüglich des Einkommens nicht erfüllen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie können das Antragsformular ab Schuljahresbeginn beim Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (SePAS) der Schule Ihres Kindes abholen. Das Formular ist ein Fragebogen, der ausgefüllt werden muss.

Sie müssen für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen gesonderten Antrag stellen.

Sie müssen den Antrag auf Unterstützung jedes Jahr neu stellen. Die Unterstützung wird nicht automatisch bewilligt.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:

  • eine Bescheinigung über die Auszahlung des Kindergeldes für September oder, in Ermangelung einer solchen Bescheinigung, eine Kopie des Auszugs der Auszahlung des Kindergeldes für September für alle Ihre unterhaltsberechtigten Kinder;
  • einen aktuellen Sozialversicherungsnachweis der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ab dem 1. Januar für das gesamte laufende Jahr. Sie und Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte müssen diesen Nachweis erbringen. Diesen können Sie folgendermaßen beantragen:
  • Ihre Einkommensbescheinigungen für die Monate Juni, Juli und September sowie die Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder Lebensgefährten und die des Schülers. Sollten Sie keine Bescheinigung für September haben, fügen Sie bitte die Bescheinigung für Mai bei (für alle Mitglieder des Haushalts müssen Bescheinigungen für dieselben Monate erbracht werden);
  • wenn Sie einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Tätigkeit als Landwirt, Winzer und/oder Tageseltern nachgehen:
    • eine Kopie des Einkommensnachweises der Zentralstelle der Sozialversicherungen; und
    • eine Zusammenfassung der Kontoauszüge der CCSS, die die Monate Mai bis September abdeckt; oder
    • die aktuelle Einkommensbescheinigung, die von der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) ausgestellt wurde;
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Einschreibung der Geschwister in einem postsekundären Ausbildungsgang (BTS, Universität, Hochschule);
  • einen Bankidentitätsauszug auf den Namen der antragstellenden Person.

Die Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CePAS) oder der Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (SePAS) können weitere Auskünfte oder zusätzliche Belege von Ihnen verlangen. Sie müssen alle diese Elemente vorlegen, damit Ihr Antrag ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

Bearbeitung des Antrags

Die Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CePAS) übermittelt Ihnen die Entscheidung und informiert den Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (SePAS) darüber.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, teilt Ihnen die Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung den Grund für ihre Entscheidung sowie die möglichen Rechtsbehelfe und Fristen für die Einlegung der Rechtsbehelfe mit.

Zusammensetzung der finanziellen Hilfen

Die finanzielle Unterstützung wird in einer einzigen Zahlung ausgezahlt, und zwar im April des laufenden Schuljahres.

Die Bedingungen für die Gewährung und die Höhe dieses Zuschusses für einkommensschwache Haushalte richten sich nach einem Sozialindex (Französisch, Pdf, 262 KB), der berechnet wird auf der Grundlage:

  • der Zusammensetzung Ihres Haushalts (in dem der Schüler lebt);
  • des Nettoeinkommens Ihres Haushalts (berücksichtigt werden nur Ihr eigenes Einkommen, das Einkommen Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder Lebensgefährten sowie das des Schülers).

Für die Berechnung dieses Sozialindexes gilt der Schüler als:

  • Kind, wenn es entweder bei seinem Vater oder seiner Mutter oder bei einer anderen natürlichen Person lebt, die für seinen Unterhalt aufkommt;
  • Erwachsener, wenn er allein oder mit einem Lebensgefährten – mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder – lebt und keinen Anspruch auf den Zuschuss für den Verbleib im Schulsystem hat.

Zuständige Kontaktstellen

Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung

Es werden 2 von 45 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Liste des Services psycho-sociaux et d'accompagnement scolaires (SePAS)

sur le site du Centre Psycho-social et d'Accompagnement Scolaires

Rechtsgrundlagen

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