Einen luxemburgischen Personalausweis beantragen – Gebietsansässige

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Personalausweis weist die Identität und Staatsangehörigkeit seines Inhabers nach. Sein Besitz ist für luxemburgische Gebietsansässige ab 15 Jahren Pflicht.

Die luxemburgischen Personalausweise sind mit einem elektronischen Chip ausgestattet.

Mit einem Expressverfahren kann der Antragsteller seinen luxemburgischen Personalausweis schneller erhalten.

Zielgruppe

Der Besitz eines Personalausweises ist für jeden Pflicht, der:

  • die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt; und
  • mindestens 15 Jahre alt ist; und
  • in Luxemburg wohnhaft ist.

Für Kinder unter 15 Jahren ist der Besitz eines Personalausweises fakultativ. Er kann von einem Elternteil, der die elterliche Sorge ausübt, beantragt werden.

Eine Person kann nicht mehrere luxemburgische Personalausweise besitzen; dies ist verboten.

Kosten

Für die Ausstellung eines Personalausweises zu zahlende Gebühr

Die zu zahlende Gebühr ist auf folgende Beträge festgesetzt:

  • 14 Euro bei Personen, die älter als 15 Jahre sind;
  • 10 Euro bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 4 und 15 Jahren;
  • 5 Euro bei Kindern unter 4 Jahren.

Im Falle der Beantragung bei der jeweiligen Gemeindebehörde können zusätzlich Verwaltungsgebühren der Gemeinde anfallen.

Im Falle des Expressverfahrens ist die Gebühr auf 45 Euro festgesetzt, unabhängig vom Ort der Beantragung oder von der Gültigkeit des Personalausweises.

Zahlung der Gebühr

Die Gebühr ist wie folgt zu zahlen:

  • frühestens 6 Monate vor der Beantragung des Personalausweises; und
  • spätestens bei der Beantragung.

Die Gebühr kann wie folgt beglichen werden:

  • online über MyGuichet.lu;
  • per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto IBAN LU44 1111 7028 7715 0000, BIC: CCPLLULL, an folgenden Zahlungsempfänger:

TS-CE CTIE
CARTES D’IDENTITES
B.P. 1111
L-1011 Luxembourg

Der Zahlungsbeleg muss bei der Beantragung vorgelegt werden. Es ist wichtig, als Verwendungszweck bei der Überweisung/Einzahlung den Namen und Vornamen des Inhabers anzugeben.
Im Falle der Beantragung durch mehrere Mitglieder ein und derselben Familie ist es möglich, nur eine Überweisung oder Einzahlung vorzunehmen. Auf dem Zahlungsbeleg müssen die Vornamen und Namen aller betreffenden Personen aufgeführt sein.

Personen, die ihren Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu stellen, können ebenfalls direkt vor Ort bezahlen.

Rückzahlung im Falle einer falschen Überweisung

Bei einer falschen Überweisung kann beim Helpdesk von Guichet.lu schriftlich (Brief oder E-Mail) eine Rückzahlung beantragt werden. Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • eine Erklärung;
  • eine Kopie des Überweisungsbelegs;
  • eine Kontonummer (IBAN und BIC);
  • der Name des Inhabers zwecks Überweisung des Geldes.

Vorgehensweise und Details

Beantragung des Personalausweises

Der Antragsteller kann den Personalausweis bei folgenden Stellen beantragen:

Im Falle eines minderjährigen Kindes sind mehrere Situationen zu unterscheiden:

  • Das Kind wohnt an derselben Adresse wie beide Elternteile:
    • Der Antrag kann von jedem der beiden Elternteile gestellt werden; oder
    • eine Vollmacht wird:
      • erteilt, damit ein Dritter den Antrag stellen kann; und
      • von jedem der beiden Elternteile unterzeichnet; oder
  • Das Kind wohnt bei einem Elternteil:
    • Der Antrag kann von dem Elternteil gestellt werden, bei dem:
      • das Kind lebt; oder
      • das Kind nicht wohnt, wenn die entsprechende Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorliegt; oder
    • eine Vollmacht wird:
      • erteilt, damit ein Dritter den Antrag stellen kann; und
      • von dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, unterzeichnet; oder
  • Das Kind wohnt bei keinem der beiden Elternteile: Die Person/der Elternteil/der Vormund, die/der den Personalausweis beantragen möchte, muss nachweisen, dass sie/er die elterliche Sorge hat.

Unmündige Volljährige müssen auch von ihrem Vormund begleitet werden.

Aus Sicherheitsgründen ist für die Einreichung des Antrags immer die Anwesenheit des künftigen Inhabers anlässlich der Eintragung erforderlich, selbst wenn es sich um ein Baby handelt. Der Antragsteller muss demnach, gegebenenfalls mit seinem Kind, persönlich bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder beim Einwohnermeldeamt seiner Wohnsitzgemeinde vorstellig werden.

Nach dem Eintragungsverfahren bestätigt der Antragsteller die Daten im vorausgefüllten Formular und unterschreibt es.

Bei nicht unterschriftsfähigen Personen sowie Minderjährigen unter 6 Jahren wird der Vermerk „BEFREIT“ an die Stelle der Unterschrift gesetzt.

Dem Antrag beizufügende Belege

Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:

Das Foto für den Personalausweis wird grundsätzlich vor Ort aufgenommen, daher ist es nicht notwendig, ein Foto mitzunehmen.

Wer dagegen ein eigenes Foto verwenden will (sofern es neueren Datums ist und den OACI-Normen (Pdf, 7,62 MB) entspricht), muss seinen Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu stellen.

Fotos, die von einem professionellen Fotografen angefertigt wurden, entsprechen grundsätzlich den ICAO-Normen.

Im Falle von Neugeborenen können sich die Eltern für die Aufnahme eines Fotos an einen professionellen Fotografen wenden. Sie müssen im Anschluss bei der Gemeindebehörde ihres Wohnsitzortes oder bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu vorstellig werden, um den Personalausweis zu beantragen.

Auf dem Personalausweis angegebene Namen

Im Antrag sind die im Nationalen Register natürlicher Personen erfassten Vor- und Nachnamen anzugeben. Auf die elektronischen Personalausweise (eID) können nur maximal 3 Vornamen gedruckt werden.

Wünscht ein Antragsteller, dass der Name seines lebenden oder verstorbenen Ehepartners ebenfalls im Ausweis steht, muss er dies bei der Antragstellung angeben.

Unterschrift

Nach dem Eintragungsverfahren bestätigt der Antragsteller die Daten im vorausgefüllten Formular und unterschreibt es.

Bei nicht unterschriftsfähigen Personen sowie Minderjährigen unter 6 Jahren wird der Vermerk „BEFREIT“ an die Stelle der Unterschrift gesetzt.

Aushändigung des Personalausweises

Der Personalausweis ist nach 10 Werktagen am Ort der Beantragung abzuholen. Der Antragsteller muss die Eingangsbestätigung des Antrags mitbringen.

Der Personalausweis muss innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die Gemeinde oder die Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu sind anschließend berechtigt, den Personalausweis zu vernichten.

Im Rahmen der Eintragung hat der Antragsteller die Möglichkeit, den/die Namen und Vornamen einer anderen Person anzugeben, die den Personalausweis abholen wird. Diese Person wird Bevollmächtigter genannt. Diese Person muss bei der Abholung die Eingangsbestätigung mit ihrem Namen vorlegen und sich mit einem Ausweispapier ausweisen.

Anmerkung: Der Name des Bevollmächtigten ist auf der Eingangsbestätigung aufgeführt. Er ist im Rahmen der Eintragung anzugeben und kann anschließend nicht geändert werden.

Expressverfahren

Die Beantragung eines Personalausweises kann ebenfalls im Wege eines Expressverfahrens erfolgen. Der Antragsteller muss bei der Antragstellung auf die Dringlichkeit seines Antrags hinweisen.

Gebietsansässige können diesen Antrag einreichen bei:

Wenn ein Bürger sein eigenes den OACI-Standards (Pdf, 7,62 MB) entsprechendes Foto verwenden möchte, muss er seinen Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu stellen.

Im Wege des Expressverfahrens beantragte Personalausweise sind 3 Werktage nach der Beantragung ausschließlich bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu abzuholen.

Der Personalausweis muss innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu ist anschließend berechtigt, den Personalausweis zu vernichten.

Elektronische Zertifikate des Personalausweises

Der Personalausweis hat die Form einer in Plastik eingeschweißten Karte im Format von etwa 85 x 53 mm und ist mit Sicherheitsmerkmalen sowie einem Kopierschutz ausgestattet.

Der Personalausweis enthält:

  • mit bloßem Auge erkennbare personenbezogene Informationen;
  • auf einem elektronischen RFID-Chip gespeicherte ausschließlich elektronisch lesbare Daten (zusätzlich zu den mit bloßem Auge erkennbaren Daten):
    • die 13-stellige nationale Identifikationsnummer des Inhabers;
    • die Zertifikate für die Authentifizierung und die elektronische Signatur sowie die privaten Schlüssel für diese Zertifikate;
    • das Gesichtsbild des Inhabers;
    • die eingescannte Unterschrift des Inhabers;
    • bei Ausweisen, die nach dem 2. August 2021 beantragt werden, enthält der Chip auch 2 eingescannte Fingerabdrücke des Inhabers, wenn dieser 12 Jahre oder älter ist.

Der Zugang zu den elektronischen Daten ist durch Verschlüsselungsverfahren geschützt, wie beispielsweise die von der ICAO definierten Verfahren BAC (Basic Access Control), SAC (Supplemental Access Control) und EAC (Extended Access Control).

Mit seinem Personalausweis verfügt der Nutzer über 2 Zertifikate:

  • ein Signaturzertifikat, mit dem er seine Online-Dokumente und -Transaktionen elektronisch unterzeichnen kann. Damit wird gewährleistet, dass die qualifizierte elektronische Unterschrift ebenso rechtsverbindlich ist wie eine handschriftliche Unterschrift;
  • ein Authentifizierungszertifikat, mit dem er einfach eine Verbindung mit zahlreichen öffentlichen und privaten Online-Anwendungen herstellen kann, und dies auf höchstem Sicherheitsniveau.

Aktivierung und Zugang

Um sich zu authentifizieren und elektronisch zu unterzeichnen, kann der volljährige Inhaber die Aktivierung der elektronischen Zertifikate ausschließlich zum Zeitpunkt der Antragstellung beantragen. Er muss zwingend:

Bei Minderjährigen, die mindestens 15 Jahre alt sind, können die Zertifikate auf Antrag folgender Personen aktiviert werden:

  • eines Elternteils, der die elterliche Sorge hat; oder
  • des gesetzlichen Vormunds.

Der Elternteil oder gesetzliche Vormund unterzeichnet auch den Antrag auf Aktivierung der Zertifikate sowie die Annahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Zertifikate (Pdf, 1,19 MB). In diesem Fall müssen der Inhaber des Ausweises sowie sein Elternteil/gesetzlicher Vormund:

  • die Eingangsbestätigung des Antrags unterzeichnen;
  • eine E-Mail-Adresse einer dieser 2 Personen zwecks Kontaktaufnahme angeben.

Diese Zertifikate können nicht aktiviert werden, wenn es sich um einen Personalausweis einer Person unter 15 Jahren oder eines unmündigen Volljährigen handelt.

Personen, die die Zertifikate und Schlüssel zur Authentifizierung und Unterschrift aktivieren können, erhalten von der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu einen Geheimcode.

Die betreffenden Personen müssen für den Zugriff auf die elektronischen Zertifikate Folgendes verwenden:

Widerruf, Sperrung und Reaktivierung

Der Inhaber eines Personalausweises kann jederzeit die Sperrung, die Reaktivierung eines ausgesetzten Zertifikats und den Widerruf (das heißt die unwiderrufliche Deaktivierung) seiner Zertifikate beantragen. Die Sperrung oder Löschung der Authentifizierungs- und Signaturzertifikate haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit des Personalausweises.

Änderung der E-Mail-Adresse

Personen, die nach der Aktivierung der elektronischen Zertifikate ihreE-Mail-Adresse ändern oder feststellen, dass die erfasste E-Mail-Adresse nicht stimmt, können einen Antrag auf Änderung der E-Mail-Adresse bei LuxTrust stellen (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Sie müssen mit dem entsprechenden ausgefüllten Formular und einem Identitätsnachweis am Sitz von LuxTrust vorstellig werden. Die mit der eID verbundenen Nachrichten gehen dann an eine gültige Adresse.

Gültigkeitsdauer des Personalausweises

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises hängt vom Alter des Inhabers ab:

  • bei Personen ab 15 Jahren: Der Ausweis ist 10 Jahre lang gültig;
  • bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 4 und 15 Jahren: Der Ausweis ist 5 Jahre lang gültig;
  • bei Kindern unter 4 Jahren: Der Ausweis ist 2 Jahre lang gültig.

Wenn eine Fingerabdruckerfassung vorübergehend physisch unmöglich ist, ist der Ausweis 12 Monate lang gültig.

Erneuerung des Personalausweises

Der Antrag auf Erneuerung oder Ersetzung des Personalausweises muss bei den zuständigen Behörden unverzüglich von folgenden Personen persönlich gestellt werden:

  • dem Antragsteller;
  • dem Elternteil, der die elterliche Sorge ausübt; oder
  • dem gesetzlichen Vertreter im Falle von Minderjährigen oder unmündigen Volljährigen.

Eine Erneuerung des Personalausweises muss in folgenden Fällen beantragt werden:

  • bei Ablauf der Gültigkeit (auf dem Ausweis vermerkt);
  • wenn das Passbild des Inhabers nicht mehr seinem tatsächlichen Aussehen entspricht;
  • bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Personalausweises;
  • bei Änderung des bzw. der Namen(s) oder Vornamen(s) und bei Zusatz oder Löschung des Namens des überlebenden oder verstorbenen Ehepartners;
  • bei Änderung der nationalen Identifikationsnummer.

Rückgabe des Ausweises

Bei Erneuerung des Personalausweises oder Verlust der luxemburgischen Staatsangehörigkeit muss der alte Ausweis abgegeben werden bei:

Der Personalausweis wird dann ungültig gemacht.

Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Personalausweises

Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Personalausweises muss der Betroffene die Polizei und die Behörde schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu – Personalausweis und Führerschein

  • Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu – Personalausweis und Führerschein
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 17.00 Uhr

Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu – Auskunft

  • Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu – Auskunft
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 17.00 Uhr

Helpdesk von Guichet.lu

  • Helpdesk von Guichet.lu
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 18.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 18.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 18.00 Uhr

Gemeindebehörden

  • Gemeindebehörden
    Luxemburg
  • Beaufort
    9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort Luxemburg
    Fax : (+352) 86 93 88
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
  • Bech
    1, Enneschtgaass L-6230 Bech Luxemburg
    Fax : (+352) 79 06 74
    E-Mail : bech@pt.lu
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
  • Beckerich
    6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich Luxemburg
    Fax : (+352) 23 62 91 62
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
  • Berdorf
    5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 79 91 89
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Bertrange
    2, beim Schlass L-8058 Bertrange Luxemburg
    Postfach 28 / L-8005 Bertrange
    Fax : (+352) 26 31 27 57
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Bettembourg
    13, rue du Château L-3217 Bettembourg Luxemburg
    Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
    Fax : (+352) 51 80 80-601
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Bettendorf
    1, rue Neuve L-9353 Bettendorf Luxemburg
    Fax : (+352) 80 92 34
    Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
  • Betzdorf
    11, rue du Château L-6922 Berg Luxemburg
    Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
    Fax : (+352) 77 00 82
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr
  • Bissen
    1, rue des Moulins L-7784 Bissen Luxemburg
    Postfach 25 / L-7703 Bissen
    Fax : (+352) 85 97 63
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen)
  • Biwer
    6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer Luxemburg
    Fax : (+352) 71 90 25
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
    (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr)
  • Boulaide
    3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide Luxemburg
    Fax : (+352) 99 36 92
    Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
  • Bourscheid
    1, Schlassweee L-9140 Bourscheid Luxemburg
    Fax : (+352) 99 03 57-565
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
  • Bous-Waldbredimus
    20, rue Luxembourg L-5408 Bous Luxemburg
    Telefon : (+352) 28 86 04 01
    Biergerzenter
    Fax : (+352) 28 86 04 109
    Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
  • Clervaux
    Montée du Château L-9712 Clervaux Luxemburg
    Postfach 35 / L-9701 Clervaux
    Fax : (+352) 27 800-900
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
    Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags)
  • Colmar-Berg
    5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg Luxemburg
    Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
    Fax : (+352) 83 55 43-225
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
  • Consdorf
    8, route d'Echternach L-6212 Consdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 79 04 31
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
  • Contern
    4, place de la Mairie L-5310 Contern Luxemburg
    Fax : (+352) 35 72 36
    Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr
  • Dalheim
    Gemengeplaz L-5680 Dalheim Luxemburg
    Fax : (+352) 23 60 53-50
    Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
  • Diekirch
    27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 145 / L-9202 Diekirch
    Fax : (+352) 80 87 80-250
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Differdange
    40, avenue Charlotte L-4530 Differdange Luxemburg
    Postfach 12 / L-4501 Differdange
    Fax : (+352) 58 77 1-1210
    Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
  • Dippach
    11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler Luxemburg
    Postfach 59 / L-4901 Bascharage
    Fax : (+352) 27 95 25-299
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
  • Dudelange
    Place de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange Luxemburg
    Postfach 73 / L-3401 Dudelange
    Fax : (+352) 51 61 21-299
    Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
  • Echternach
    2, place du Marché L-6460 Echternach Luxemburg
    Postfach 22 / L-6401 Echternach
    Fax : (+352) 72 92 22-51
    Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
  • Ell
    27, Haaptstrooss L-8530 Ell Luxemburg
    Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
    Fax : (+352) 26 62 38-55
    Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
  • Erpeldange sur Sûre
    21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre Luxemburg
    Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
    Fax : (+352) 81 97 08
    Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Esch sur Alzette
    Place de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
    Telefon : (+352) 2754 1
    Fax : (+352) 54 35 14 667
    Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
  • Esch-sur-Sûre
    1, an der Gaass L-9150 Eschdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 83 91 12-25
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
  • Ettelbruck
    Place de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck Luxemburg
    Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
    Fax : (+352) 81 91 81-364
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
  • Feulen
    25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen Luxemburg
    Fax : (+352) 81 79 08
    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
  • Fischbach
    1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach Luxemburg
    Fax : (+352) 32 70 84-50
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Flaxweiler
    1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler Luxemburg
    Fax : (+352) 77 08 33
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Frisange
    10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange Luxemburg
    Postfach 12 / L-5701 Aspelt
    Fax : (+352) 23 66 06 88
    Freitagnachmittag geschlossen
  • Garnich
    15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich Luxemburg
    Fax : (+352) 38 00 19 90
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
  • Goesdorf
    1, op der Driicht L-9653 Goesdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 89 91 73
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Grevenmacher
    6, place du Marché L-6755 Grevenmacher Luxemburg
    Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
    Fax : (+352) 75 03 11-80
  • Grosbous-Wahl
    1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous Luxemburg
    Postfach 7 L-9006 Grosbous
    Fax : (+352) 83 86 55
  • Habscht
    Place Denn L-8465 Eischen Luxemburg
    Fax : (+352) 39 01 33-209
    Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
  • Heffingen
    2, am Duerf L-7651 Heffingen Luxemburg
    Fax : (+352) 87 97 54
  • Helperknapp
    2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange Luxemburg
    Fax : (+352) 28 80 40-299
    Montag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
  • Hesperange
    474, route de Thionville L-5886 Hesperange Luxemburg
    Postfach 10 / L-5801 Hesperange
    Fax : (+352) 36 00 06
    Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Junglinster
    12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster Luxemburg
    Postfach 14 / L-6101 Junglinster
    Fax : (+352) 78 83 19
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
  • Käerjeng
    24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage Luxemburg
    Postfach 50 / L-4901 Bascharage
    Fax : (+352) 50 05 52 399
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
  • Kayl
    4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl Luxemburg
    Postfach 56 / L-3601 Kayl
    Fax : (+352) 56 33 23
  • Kehlen
    15, rue de Mamer L-8280 Kehlen Luxemburg
    Fax : (+352) 30 91 91-200
    Montag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Kiischpelt
    7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz Luxemburg
    Fax : (+352) 92 06 15
    Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
  • Koerich
    2, rue du Château L-8385 Koerich Luxemburg
    Fax : (+352) 39 73 62
  • Kopstal
    28, rue de Saeul L-8189 Kopstal Luxemburg
    Fax : (+352) 30 04 15
    Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Lac de la Haute-Sûre
    7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne Luxemburg
    Fax : (+352) 99 35 53
    Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
  • Larochette
    33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette Luxemburg
    Fax : (+352) 87 96 46
    Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Lenningen
    3, rue de l'Église L-5414 Canach Luxemburg
    Fax : (+352) 35 97 36
    Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
  • Leudelange
    5, place des Martyrs L-3361 Leudelange Luxemburg
    Postfach 32 / L-3205 Leudelange
    Fax : (+352) 37 92 92 50
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
  • Lintgen
    2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen Luxemburg
    Fax : (+352) 32 03 59-35
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Lorentzweiler
    87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler Luxemburg
    Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
    Fax : (+352) 33 32 88
  • Luxembourg
    42, place Guillaume II Luxembourg Luxemburg
    L-2090 Luxembourg
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Mamer
    1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer Luxemburg
    Postfach 50 / L-8201 Mamer
    Fax : (+352) 31 00 31-72
    Mittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
  • Manternach
    3, Kirchewee L-6850 Manternach Luxemburg
    Fax : (+352) 71 08 16
  • Mersch
    Place St. Michel L-7556 Mersch Luxemburg
    Postfach 93 / L-7501 Mersch
    Fax : (+352) 32 80 13
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
  • Mertert
    1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig Luxemburg
    Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
    Fax : (+352) 74 85 97
    Montag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
  • Mertzig
    22, rue Principale L-9168 Mertzig Luxemburg
  • Mondercange
    Rue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange Luxemburg
    Postfach 50 / L-3901 Mondercange
    Fax : (+352) 57 21 66
    Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Mondorf-les-Bains
    1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains Luxemburg
    Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
    Fax : (+352) 23 60 55-29
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
  • Niederanven
    18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven Luxemburg
    Postfach 21 / L-6905 Niederanven
    Fax : (+352) 34 11 34 47
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
  • Nommern
    31, rue Principale L-7465 Nommern Luxemburg
    Fax : (+352) 83 73 18-299
  • Parc Hosingen
    11, Op der Héi L-9809 Hosingen Luxemburg
    Postfach 12 / L-9801 Hosingen
    Fax : (+352) 92 93 19
    Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
  • Petange
    Place J.F. Kennedy L-4760 Pétange Luxemburg
    Postfach 23 / L-4701 Pétange
    Fax : (+352) 50 12 51-2000
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
  • Preizerdaul
    3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn Luxemburg
    Fax : (+352) 26 62 99 99
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
  • Putscheid
    7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid Luxemburg
    Fax : (+352) 90 80 24
    Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
  • Rambrouch
    19, rue Principale L-8805 Rambrouch Luxemburg
    Fax : (+352) 23 64 06 57
  • Reckange-sur-Mess
    83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess Luxemburg
    Fax : (+352) 37 92 20
    Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
  • Redange/Attert
    38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert Luxemburg
    Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
    Fax : (+352) 23 62 04 28
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
  • Reisdorf
    2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 86 92 30
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Remich
    Place de la Résistance L-5501 Remich Luxemburg
    Postfach 9 / L-5501 Remich
    Fax : (+352) 23 69 2-227
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
  • Roeser
    40, Grand-Rue L-3394 Roeser Luxemburg
    Fax : (+352) 36 92 32 219
  • Rosport-Mompach
    9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport Luxemburg
    Fax : (+352) 73 04 26
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
  • Rumelange
    2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange Luxemburg
    Fax : (+352) 56 57 04
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Saeul
    8, rue Principale L-7470 Saeul Luxemburg
    Postfach 11 / L-7506 Saeul
    Fax : (+352) 23 63 94 29
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
  • Sandweiler
    18, rue Principale L-5240 Sandweiler Luxemburg
    Postfach 11 / L-5201 Sandweiler
    Fax : (+352) 35 79 66
    Gemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
  • Sanem
    60, rue de la Poste L-4477 Belvaux Luxemburg
    Postfach 74 / L-4401 Belvaux
    Fax : (+352) 59 30 75 67
    Montag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Schengen
    75, Wäistrooss L-5440 Remerschen Luxemburg
    Postfach 10 / L-5506 Remerschen
    Fax : (+352) 23 66 48 25
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
  • Schieren
    90, route de Luxembourg L-9125 Schieren Luxemburg
    Fax : (+352) 81 67 87
    Montag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
  • Schifflange
    Rue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange Luxemburg
    Postfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 Schifflange
    Fax : (+352) 45 42 02
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Schuttrange
    2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange Luxemburg
    Fax : (+352) 35 01 13-259
    Montag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Stadtbredimus
    17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus Luxemburg
    Fax : (+352) 23 69 95-21
  • Steinfort
    4, Square Patton L-8443 Steinfort Luxemburg
    Postfach 42 / L-8401 Steinfort
    Fax : (+352) 39 00 15
    Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Steinsel
    9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel Luxemburg
    Fax : (+352) 33 21 39-39
  • Strassen
    1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen Luxemburg
    Postfach 22 / L-8001 Strassen
    Fax : (+352) 31 02 62-111
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
  • Tandel
    6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf Luxemburg
    Postfach 141 / L-9202 Diekirch
    Fax : (+352) 80 38 03 20
  • Troisvierges
    9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges Luxemburg
    Postfach 9 / L-9901 Troisvierges
    Fax : (+352) 99 82 38
  • Useldange
    2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange Luxemburg
    Fax : (+352) 23 63 82 27
  • Vallée de l'Ernz
    18, rue de Larochette L-7661 Medernach Luxemburg
    Fax : (+352) 87 96 65
  • Vianden
    Place Vic. Abens L-9401 Vianden Luxemburg
    Postfach 10 / L-9401 Vianden
    Fax : (+352) 83 48 26
  • Vichten
    1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten Luxemburg
    Fax : (+352) 88 92 10
    Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Waldbillig
    1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig Luxemburg
    Fax : (+352) 83 77 89
    Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
  • Walferdange
    Place de la mairie L-7201 Walferdange Luxemburg
    Postfach 1 / L-7201 Walferdange
    Fax : (+352) 33 30 60
  • Weiler-la-Tour
    7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour Luxemburg
    Fax : (+352) 26 61 71-200
  • Weiswampach
    Om Leempuddel L-9991 Weiswampach Luxemburg
    Fax : (+352) 97 80 78
  • Wiltz
    8-10, Grand-Rue L-9530 Wiltz Luxemburg
    Postfach 60 / L-9501 Wiltz
    Fax : (+352) 95 99 39-45
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
  • Wincrange
    Maison n°85 L-9780 Wincrange Luxemburg
    Fax : (+352) 99 46 96-222
  • Winseler
    27, Duerfstrooss L-9696 Winseler Luxemburg
    Fax : (+352) 95 77 73
    Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
  • Wormeldange
    95, rue Principale L-5480 Wormeldanage Luxemburg
    Fax : (+352) 76 84 92
    Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

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