Bereiten Sie Ihren nächsten Urlaub mithilfe von MyGuichet.lu unbesorgt vor

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Der Sommerurlaub nähert sich mit großen Schritten. Um so sorgenfrei wie möglich ins Ausland reisen zu können, bietet MyGuichet.lu Ihnen die Möglichkeit, gewisse Vorbereitungen mit nur wenigen Klicks direkt online zu erledigen.

Ausweispapiere

Wenn Sie eine Auslandsreise planen:

  • erkundigen Sie sich rechtzeitig über die für Ihr Zielland erforderlichen Reisedokumente; und
  • vergewissern Sie sich, dass diese Dokumente noch gültig sind.

Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass abgelaufen, beantragen Sie schnellstmöglich einen neuen. Über MyGuichet.lu können Sie die Kosten für Ihre neuen Ausweispapiere ganz einfach online begleichen, dies bis zu 6 Monate vor der Beantragung.

Hierbei handelt es sich um Vorgänge ohne Authentifizierung, das heißt, dass sie ohne vorherige Anmeldung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erledigt werden können.

Nähere Informationen zur Beantragung und die direkten Links zu den Vorgängen für den Erhalt von Ausweispapieren auf MyGuichet.lu sind auf unseren Informationsseiten auf Guichet.lu zu finden.

Abgesehen von der Online-Zahlung können Sie über MyGuichet.lu auch einen Termin in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder im Amt für Reisepässe vereinbaren, um Ihre neuen Ausweispapiere zu beantragen und abzuholen. Auch hier handelt es sich um einen schnellen Vorgang ohne Authentifizierung.

Lëtzebuerger am Ausland

Bei einem Auslandsaufenthalt können Sie im Falle von Unannehmlichkeiten (Unfall, Notwendigkeit eines Rücktransports oder vorläufiger Reisedokumente usw.) konsularische Unterstützung beantragen.

Um diese Hilfe bestmöglich zu nutzen, können Sie Ihren Aufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel (MAEE) melden. So können die luxemburgischen Behörden Ihnen schneller Hilfe leisten!

Mit dem Vorgang „Lëtzebuerger am Ausland“ auf MyGuichet.lu ist Ihr Aufenthalt im Nu gemeldet. Der Vorgang ist mit oder ohne vorherige Authentifizierung zugänglich.

Mehr zu den Vorteilen einer solchen Meldung und den direkten Link zum Vorgang auf MyGuichet.lu finden Sie auf unserer Informationsseite auf Guichet.lu.

Darüber hinaus können Sie den Vorgang nach dem Herunterladen unserer App MyGuichet.lu und dem Koppeln Ihres privaten Bereichs auch direkt über Ihr Smartphone oder Tablet erledigen.

Sozialversicherungspapiere

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie anlässlich eines vorübergehenden Aufenthalts in den Ländern der Europäischen Union (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz zu den gleichen Bedingungen und Tarifen wie für Versicherte in diesen Ländern Anspruch auf Gesundheitsdienstleistungen.

Der Versand einer Karte kann bis zu 3 Wochen dauern. Bei verspäteter Beantragung kann die Karte durch eine vorübergehende Bescheinigung ersetzt werden, die:

Nähere Informationen zur Sozialversicherungskarte sowie den direkten Link zur Beantragung einer vorübergehenden Bescheinigung auf MyGuichet.lu finden Sie auf unserer Informationsseite auf Guichet.lu.

Bei einem Aufenthalt in Ländern, die mit Luxemburg ein bilaterales Abkommen geschlossen haben, müssen Sie zudem beim Sozialversicherungsträger des Aufenthaltsortes eine Bescheinigung vorlegen. Dieses Dokument bescheinigt Ihren Anspruch auf die während Ihres Aufenthalts benötigten Naturalleistungen.

Diese Bescheinigung kann jederzeit online beantragt werden:

  • über MyGuichet.lu, mit oder ohne vorherige Authentifizierung; oder
  • über unsere App.

Nähere Informationen zu diesen nicht geplanten Gesundheitsdienstleistungen und den direkten Link zur Beantragung der Bescheinigung auf MyGuichet.lu finden Sie auf unserer Informationsseite auf Guichet.lu.

Beschwerdeformular für Fluggäste

Falls Sie mit dem Flugzeug reisen, haben Sie beispielsweise in folgenden Fällen Anspruch auf eine Entschädigung:

  • Nichtbeförderung;
  • Flugannullierung;
  • erhebliche Verspätung eines Fluges.

In einem solchen Fall können Sie eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen. Wenn Sie dann innerhalb von 2 Monaten keine bzw. eine nicht zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Direktion für Verbraucherschutz wenden.

Mit MyGuichet.lu können Sie Ihre Beschwerde ganz einfach online einreichen. Der Vorgang ist mit oder ohne vorherige Authentifizierung zugänglich.

Nähere Informationen zu Ihren Fluggastrechten und den direkten Link zum Beschwerdevorgang auf MyGuichet.lu finden Sie auf unserer Informationsseite auf Guichet.lu.

Auf Guichet.lu finden Sie auch weitere nützliche Informationen zu den Rechten und Pflichten der Reisenden.