Geld-Hilfe für Menschen, die in einem Senioren-Heim wohnen
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Sie sind älter und können nicht mehr alleine zu Hause leben.
 Deshalb wohnen Sie jetzt in einem Senioren-Heim.
 Dort bekommen Sie Hilfe.
 Zum Beispiel:
- beim Waschen,
 - beim Anziehen,
 - beim Essen.
 
Ein anderes Wort für Senioren-Heim ist: Alten-Heim.
 In Luxemburg sagt man dafür auch: CIPA oder Alters-Heim.
Das Senioren-Heim kostet Geld.
 Aber vielleicht haben Sie nicht genug Geld,
 um alles selbst zu bezahlen.
 Dann können Sie eine Geld-Hilfe vom Land Luxemburg bekommen.
Das Land Luxemburg gibt die Geld-Hilfe direkt an das Senioren-Heim.
 Sie bekommen die Geld-Hilfe nicht selbst.
Sie müssen diese Geld-Hilfe anfragen.
              
  
              Wer kann die Geld-Hilfe anfragen?
            
          
          
        
        
      Sie können die Geld-Hilfe anfragen, wenn:
- Sie in einem Senioren-Heim oder 
Pflege-Heim in Luxemburg wohnen. - Sie müssen für immer dort wohnen.
 - Sie nicht genug Geld haben, 
um alles selbst zu bezahlen. 
Auch junge Menschen können die Geld-Hilfe anfragen,
 wenn sie viel Hilfe brauchen.
 Zum Beispiel: Weil Sie krank sind.
Verschiedene Menschen leben nicht im Senioren-Heim.
 Oder im Pflege-Heim.
 Aber sie brauchen trotzdem viel Hilfe.
 Zum Beispiel am Tag oder in der Nacht.
 Dann wohnen sie bei einer anderen Organisation.
 Auch diese Menschen können die Geld-Hilfe anfragen.
              
  
              Wie fragen Sie die Geld-Hilfe an?
            
          
          
        
        
      Sie müssen ein Formular ausfüllen.
 Das Formular ist in schwerer Sprache.
Oder Sie fragen im Senioren-Heim nach dem Formular.
Das Formular hat 2 Teile:
- Ein Teil über Sie und Ihr Zimmer.
 - Ein Teil über Ihren Partner,
wenn er noch zu Hause wohnt.
Sie haben kein Partner?
Dann brauchen Sie diesen Teil nicht. 
Sie müssen das Formular:
- ausfüllen,
 - unterschreiben
 - und mit der Post an den FNS schicken.
FNS ist das kurze Wort für: Nationaler Solidaritäts-Fonds. 
Die Adresse ist:
Fonds national de solidarité
 B.P. 2411
 L-1024 Luxembourg
Der FNS entscheidet, ob Sie die Geld-Hilfe bekommen.
              
  
              Der FNS hat Nein gesagt: Was können Sie machen ? 
            
          
          
        
        
      Der FNS hat Nein gesagt.
 Das heißt: Sie bekommen die Geld-Hilfe nicht.
Sie sind nicht einverstanden?
 Dann können Sie reklamieren.
 Dafür haben Sie 40 Tage Zeit.
Sie können einen Brief an die FNS schreiben.
Die Adresse ist:
FNS - Conseil d'administration
 8-10 rue de la Fonderie
 L-1531 Luxembourg
              
  
              Wie viel Geld-Hilfe bekommen Sie?
            
          
          
        
        
      Wie viel Geld Sie bekommen,
 hängt von ein paar Sachen ab.
Der FNS schaut:
- Wie viel Geld Sie haben.
 - Wie teuer Ihr Zimmer im Senioren-Heim ist.
Es gibt einen Höchst-Betrag. - Das heißt:
Sie bekommen nur so viel Geld von der FNS.
Wenn Ihr Zimmer mehr kostet, müssen Sie das selbst bezahlen. - Wie viel Geld Sie für sich selbst behalten dürfen.
 
Sie haben mehr als 24.201 Euro auf der Bank?
 Dann bekommen Sie keine Geld-Hilfe.
Der FNS schaut auch auf:
- Ihr Einkommen.
Zum Beispiel: Lohn (Paie), Rente (Pensioun). - Geld von anderen Stellen.
Zum Beispiel: Andere Geld-Hilfen vom Land Luxemburg. 
              
  
              Sie haben einen Partner. Wie sind die Regeln?
            
          
          
        
        
      - Nur Sie wohnen im Senioren-Heim. 
Ihr Partner wohnt zuhause.
Dann rechnet der FNS Ihr Geld und das Geld von Ihrem Partner zusammen.
Und prüft, ob Sie eine Geld-Hilfe bekommen. - Sie und Ihr Partner wohnen zusammen im Senioren-Heim:
Dann schaut der FNS:
Wie viel Geld Sie einzeln haben.
Und wie viel Geld Ihr Partner hat.
Das Geld wird nicht zusammen gerechnet.
Jede Person wird einzeln geprüft. 
              
  
              Was passiert, wenn Sie wieder mehr Geld haben?
            
          
          
        
        
      Sie haben wieder mehr Geld?
 Zum Beispiel:
Weil Sie ge-erbt haben.
 Erben heißt: Sie bekommen etwas, wenn ein Mensch stirbt.
 Zum Beispiel: Geld oder ein Haus.
Dann müssen Sie dem Land Luxemburg die Geld-Hilfe zurück geben.
              
  
              Online-Dienste und Formulare
            
          
          
        
        
      Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
              
  
              Zuständige Kontaktstellen
            
          
          
        
        
      - 
        
Nationaler Solidaritätsfonds (FNS)
- Adresse:
 - 
                        8-10, rue de la Fonderie
                        L-1531
                        Luxemburg
                        
                        Postfach 2411 / L-1024 Luxemburg
 - Telefon:
 - (+352) 49 10 81 1
 - E-Mail:
 - fns@secu.lu
 - Website:
 - https://fns.public.lu/de.html
 
 - 
            
Nationaler Solidaritätsfonds (FNS) Abteilung für Teuerungszulagen
- Adresse:
 - 
                            8-10, rue de la Fonderie
                            L-1531
                            Luxemburg
                            
                            Postfach 2411 / L-1024 Luxemburg
 - Telefon:
 - (+352) 49 10 81 999
 - E-Mail:
 - avc@secu.lu
 - Website:
 - https://fns.public.lu/de/avc.html
 
 - 
            
Nationaler Solidaritätsfonds (FNS) Erziehungspauschale
- Adresse:
 - 
                            8-10, rue de la Fonderie
                            L-1531
                            Luxemburg
                            
                            Postfach 2411 / L-1024 Luxemburg
 - Telefon:
 - (+352) 49 10 81 1
 - E-Mail:
 - feduc.fns@secu.lu
 
 
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              Verwandte Vorgänge und Links
            
          
          
        
        
      Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS)
Rechtsgrundlagen
- 
  
    
      Loi modifiée du 30 avril 2004
      
    
    
  
  
  
autorisant le Fonds national de solidarité à participer aux prix des prestations fournies dans le cadre de l'accueil aux personnes admises dans un centre intégré pour personnes âgées, une maison de soins ou un autre établissement médico-social assurant un accueil de jour et de nuit
 - 
  
    
      Règlement grand-ducal modifié du 27 septembre 2004
      
    
    
  
  
  
portant exécution de la loi du 30 avril 2004 autorisant le Fonds national de solidarité à participer aux prix des prestations fournies dans le cadre de l'accueil aux personnes admises dans un centre intégré pour personnes âgées, une maison de soins ou un autre établissement médico-social assurant un accueil de jour et de nuit
 
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