Vorherige Einholung von Informationen bei der ECHA

Zum letzten Mal aktualisiert am

Laut der REACH-Verordnung müssen alle chemischen Stoffe, die in einer Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr von einem Unternehmen hergestellt oder eingeführt werden und in den REACH-Geltungsbereich fallen, vor der Herstellung oder dem Inverkehrbringen auf dem Markt des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, zwingend bei der Europäischen Chemikalienagentur (European CHemicals Agency - ECHA) registriert werden.

Unternehmen, die chemische Stoffe registrieren wollen, sind verpflichtet, sich vor der Registrierung der Stoffe bei der ECHA zu erkundigen, ob dieser Stoff bereits registriert wurde.

Hierzu müssen die potenziellen Registranten einen Antrag auf vorherige Einholung von Informationen (Englisch: inquiry) bei der ECHA einreichen. Anhand der bereitgestellten Informationen bestimmt die ECHA, ob der besagte Stoff bereits registriert wurde oder ob sich bereits andere potenzielle Registranten für diesen Stoff gemeldet haben.

Durch dieses Verfahren können potenzielle Registranten:

  • erfahren, ob eine Registrierung von einem anderen Registranten für die gleichen Stoffe vorgenommen wurde;
  • die ECHA von ihrem Bedarf an Informationen über einen bestimmten Stoff in Kenntnis setzen;
  • die verfügbaren Daten mit anderen Registranten oder potenziellen Registranten des gleichen Stoffes teilen und eine gemeinsame Registrierung des Stoffes vornehmen.

Betroffene Personen

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Vorregistrierung von vorregistrierten Stoffen nicht mehr gültig. Dies bedeutet, dass alle potenziellen Registranten eines Stoffes von dem Verfahren der vorherigen Informationsanfrage betroffen sind.

Voraussetzungen

Die potenziellen Registranten müssen den Informationen bezüglich der Identität des Stoffes besondere Aufmerksamkeit schenken, um dessen eindeutige Bezeichnung zu ermöglichen.

Es wird empfohlen, auf der Website der ECHA zu überprüfen, ob der betreffende Stoff auf der Liste der vorregistrierten Stoffe oder auf der Liste der registrierten Stoffe geführt wird.

Vorgehensweise und Details

Einreichung einer Anfrage

Die Anfrage wird auf folgende Art und Weise vorbereitet:

  • Erstellung der Anfrage anhand der neusten IUCLID-Version;
  • Einreichung auf der Plattform REACH-IT (IUCLID besitzt ein Kontroll-Plug-in, anhand dessen jede fehlende Angabe angezeigt und eine vorherige Kontrolle bestimmter „Verwaltungsregeln“ durchgeführt werden kann).

Antwort der ECHA

Nach Eingang der Anfrage auf vorherige Einholung von Informationen überprüft die ECHA, ob die Anfrage vollständig ist.

Potenzielle Registranten müssen das Ergebnis der Anfrage abwarten, bevor sie das Registrierungsdossier einreichen oder Wirbeltierversuche vornehmen.

Das Ergebnis der Anfrage kann gesetzliche Verpflichtungen zu einer gemeinsamen Einreichung und gemeinsamen Nutzung von Daten nach sich ziehen.

Auf der Grundlage der in der Anfrage angegebenen Informationen leitet die ECHA die Antragsteller auf die Seite der entsprechenden Mitregistranten auf der Plattform REACH-IT weiter, wo sie die Kontaktdaten dieser Mitregistranten sowie der potenziellen Registranten des gleichen Stoffes finden können.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Helpdesk REACH & CLP Luxembourg

Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Registrierung eines chemischen Stoffes (REACH)

Links

Rechtsgrundlagen

  • Règlement d'exécution (UE) 2019/1692 du 9 octobre 2019

    concernant l’application de certaines dispositions du règlement (CE) no 1907/2006 du Parlement européen et du Conseil relatives à l’enregistrement et au partage des données après l’expiration du dernier délai d’enregistrement fixé pour les substances bénéficiant d’un régime transitoire

  • Règlement (CE) no 1907/2006 du Parlement européen et du Conseil du 18 décembre 2006

    concernant l'enregistrement, l'évaluation et l'autorisation des substances chimiques, ainsi que les restrictions applicables à ces substances (REACH), instituant une agence européenne des produits chimiques, modifiant la directive 1999/45/CE et abrogeant le règlement (CEE) no 793/93 du Conseil et le règlement (CE) no 1488/94 de la Commission ainsi que la directive 76/769/CEE du Conseil et les directives 91/155/CEE, 93/67/CEE, 93/105/CE et 2000/21/CE de la Commission

  • Loi du 16 décembre 2011

    concernant l'enregistrement, l'évaluation et l'autorisation des substances chimiques ainsi que la classification, l'étiquetage et l'emballage des substances et mélanges chimiques

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