Registrierung eines Beherbergungsbetriebs beim STATEC – Neue Lösung für die Übermittlung der Meldescheine
Zum letzten Mal aktualisiert am
Am 1. September 2025 tritt das neue Gesetz vom 28. Februar 2025 über Meldescheine in Kraft.
Jeder Betreiber eines Beherbergungsbetriebs muss für jeden Reisenden und jeden Aufenthalt einen Meldeschein ausstellen.
Diese Meldescheine werden in elektronischer Form erstellt.
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird derzeit eine neue Lösung für die elektronische Erfassung der Daten von Reisenden vorbereitet. Sie wird ab dem 1. September 2025 die derzeitige Übermittlungsart ersetzen. Ab diesem Datum wird die derzeitige Übermittlungsart nicht mehr funktionieren.
Mit dieser neuen Lösung können Betreiber eines Beherbergungsbetriebs die Daten eines Reisenden auf 3 Arten elektronisch erfassen:
- Verwendung der App „Lux Héberge“, mit der der Betreiber die Informationen eines Reisenden erfassen kann;
- manuelle Eingabe der Informationen eines Reisenden in MyGuichet.lu über ihren zertifizierten beruflichen Bereich;
- Verbindung (über einen Online-Dienst) ihrer Reservierungssoftware mit MyGuichet.lu, um so die Informationen eines Reisenden zu erfassen. In diesem Fall gehen die Kosten für die Anpassung seiner Reservierungssoftware zulasten des Betreibers.
Um bei der Aktivierung dieser neuen Lösung zur Übermittlung der Meldescheine bereit zu sein, bereiten Sie sich vor und registrieren Sie Ihren touristischen Beherbergungsbetrieb jetzt schon beim STATEC.
Wichtig: Um Zugang zu der neuen Lösung für die Übermittlung der Meldescheine zu erhalten, muss sich jeder Beherbergungsbetrieb beim STATEC registrieren, auch wenn er bereits im bestehenden System registriert ist.
Betroffene Personen
Jeder Betreiber eines Beherbergungsbetriebs, das heißt jede natürliche oder juristische Person, die Beherbergungsdienste gegen Bezahlung anbietet.
Als Beherbergungsbetrieb gilt jeder Ort für die kurzzeitige Beherbergung aus einer der folgenden Kategorien:
- Hotels, Gasthöfe und Pensionen;
- Ferienunterkünfte und ähnliche Orte für die kurzzeitige Beherbergung;
- Campingplätze.
Alle Beherbergungsbetriebe müssen die Meldescheine in elektronischer Form erstellen.
Voraussetzungen
Beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu
Der Zugang zum System der Meldescheine setzt einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu voraus.
Achtung: Sie müssen für jeden touristischen Beherbergungsbetrieb, den Sie beim STATEC registrieren wollen, einen separaten beruflichen Bereich einrichten
Um diesen beruflichen Bereich zu erstellen, müssen Sie Folgendes haben:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- ein eIDAS-Mittel eines anderen europäischen Landes.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Vorgehensweise und Details
Registrierung eines Beherbergungsbetriebs beim STATEC
Nachdem Sie Ihren beruflichen Bereich erstellt haben, müssen Sie:
- Ihren Beherbergungsbetrieb beim STATEC registrieren; und
- Zugang zum elektronischen System der Meldescheine beantragen.
Das STATEC wird:
- die Informationen des Betreibers prüfen; und
- ihm ein eindeutige Identifikationsnummer zuteilen.
Diese Registrierungen und Anträge, um Ihren beruflichen Bereich zu zertifizieren, erfolgen über einen Vorgang mit Authentifizierung auf MyGuichet.lu, wofür Folgendes erforderlich ist:
- ein Zugangscode für Inhaber, der Ihnen per Post zugestellt wird; und
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- ein elektronischer Personalausweis (eID).
Sie müssen diesen Vorgang für jeden Beherbergungsbetrieb durchführen, den Sie betreiben.
App „Lux Héberge“
Beschreibung und Funktionen
Mit der App „Lux Héberge“ können Sie:
- die für das Ausfüllen eines Meldescheins erforderlichen Informationen erfassen;
- ein Lesegerät für Ausweisdokumente (optional) verwenden, um Informationen aus einem dem Standard ICAO 9303 (MRTD oder eMRTD) entsprechenden Reise- oder Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) auszulesen.
Hinweis: Mithilfe eines solchen Lesegeräts (optional) können Sie die im Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) des Reisenden enthaltenen Informationen wie Name(n), Vorname(n), Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Nummer des Ausweisdokuments und Wohnsitzland auslesen.
Die App „Lux Héberge“ bietet 2 wichtige Funktionen:
- Erfassen der Informationen über den Reisenden anhand eines Tablets oder Smartphones;
- automatischer Abruf von Informationen über den Reisenden:
- durch Scannen (mit der Kamera des Tablets oder Smartphones) eines von MyGuichet.lu erstellten QR-Codes. Dieser QR-Code enthält die vom Reisenden vorausgefüllten Daten;
- mit einem Lesegerät für Ausweisdokumente (Pdf, 1,25 MB), das mit einem Tablet oder Smartphone verbunden ist.
Benutzung der App „Lux Héberge“
Um die App „Lux Héberge“ benutzen zu können, müssen Sie sie zunächst im „Apple App Store“ oder im „Google Play Store“ herunterladen.
Achtung: Die App „Lux Héberge“ ist derzeit noch nicht zum Download im „Apple App Store“ oder im „Google Play Store“ verfügbar. Sie wird rechtzeitig bereitgestellt werden.
Zudem benötigen Sie Folgendes:
- ein kompatibles Multimediatool:
- entweder ein Smartphone, das über eine Kamera und das Betriebssystem iOS 16.0 oder Android® 7.0 oder eine neuere Version verfügt;
- oder ein Tablet, das über eine Kamera und das Betriebssystem iOS 16.0 oder Android® 7.0 oder eine neuere Version verfügt;
- ein Kundenkonto beim „Apple App Store“ oder beim „Google Play Store“;
- eine Internetverbindung;
- einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu;
- eine eindeutige Identifikationsnummer, die Ihnen nach der Registrierung Ihres Betriebs beim STATEC über MyGuichet.lu zugeteilt wird.
Befristete Beihilfe „Digitalisierung der Meldescheine“ für Beherbergungsbetriebe
Um die Betreiber von Beherbergungsbetrieben bei der Umstellung auf das neue elektronische System für die Meldescheine zu unterstützen, wird eine befristete Beihilfe eingeführt. Diese Beihilfe deckt die Kosten der Investitionen in folgende materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte ab:
- Lesegeräte für Ausweisdokumente;
- Tablets mit Touchscreen;
- die Erstinstallation.
Der Antrag auf die Beihilfe ist bis spätestens 1. Oktober 2025 zu stellen.
Gut zu wissen
Bei Fragen zur Erstellung eines beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu können Sie die MyGuichet.lu-Hilfe aufrufen.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Helpdesk von Guichet.lu
- Adresse:
- 11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 82 000
Unser Helpdesk ist werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Sie können über MyGuichet.lu auch einen Termin für einen Videoanruf vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass der Helpdesk von Guichet.lu allgemeine Informationen über Behördengänge bereitstellt. Er hat keinen Zugang zu Unterlagen, die Sie bei einer öffentlichen Stelle in Luxemburg eingereicht haben. Bei spezifischen Fragen wird er Sie an die zuständige Behörde verweisen.
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion – Tourismus
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Postfach 86 / L-2937
- Telefon:
-
(+352) 247 84 781
Sekretariat
- E-Mail:
- tourisme@eco.etat.lu
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