Internes Compliance-Programm (ICP)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Bis eine neue Version der OCEIT-Leitlinien für die Einrichtung eines internen Compliance-Programms (ICP) im Bereich der Ausfuhrkontrollen für nationale Wirtschaftsakteure vorliegt, wird Letzteren vom OCEIT empfohlen, sich bei der Einrichtung oder Aktualisierung ihres ICP an den Empfehlungen der Europäischen Kommission zu orientieren:

Betroffene Personen

Für Wirtschaftsakteure

Bei dem internen Compliance-Programm (ICP) handelt es sich um „Leitlinien, [die] Ausführern einen Orientierungsrahmen [bieten], der ihnen helfen soll, Risiken im Zusammenhang mit der Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu ermitteln, zu steuern und zu verringern und die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.“

Empfehlung (EU) 2019/1318 der Kommission vom 30. Juli 2019 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Gütern) nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates

Für Universitäten und Forschungszentren

Die Empfehlung der EU „bietet Forschungseinrichtungen, Forschenden, Forschungsleitenden und Compliance-Personal einen Orientierungsrahmen, der ihnen helfen soll, Risiken im Zusammenhang mit der Ausfuhrkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu ermitteln, zu steuern und zu verringern, und der die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten erleichtern soll“.

Empfehlung (EU) 2021/1700 der Kommission vom 15. September 2021 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle von Forschung im Zusammenhang mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck

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