Eingetragene Marke
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Eine Marke bezieht sich auf die Identität einer Ware oder einer Dienstleistung. Sie kann verschiedene Formen haben: Jedes grafische Zeichen, mit dem die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen seiner Mitbewerber unterschieden werden können, kann eine Marke darstellen. Es kann sich dabei handeln um:
- eine Wortmarke: die Bezeichnung, unter der die Ware oder die Dienstleistung vertrieben wird;
- eine Bildmarke: ein Logo, ein Etikett usw.;
- oder eine Wort-Bild-Marke, die beide Aspekte miteinander verbindet: Wörter, die mit besonderen Zeichen oder nach einer bestimmten Konfiguration dargestellt sind.
Die Eintragung einer Marke ergänzend zur Patentierung einer Ware oder zur Eintragung eines Geschmacksmusters beantragen, kann den Marktwert eines Unternehmens oder seine visuelle Identität bei Ablauf des Patents oder des Schutzes für das gewerbliche Geschmacksmuster in erheblicher Weise steigern. Im Gegensatz zu einer Marke, deren Eintragung unbeschränkt verlängerbar ist, ist das Monopol durch ein Patent auf höchstens 20 Jahre begrenzt.
In Luxemburg gibt es keinen nationalen Markenschutz. Jede beantragte Marke wird in den 3 Benelux-Ländern eingetragen.
Durch die Eintragung einer Marke entstehen gesetzliche Ansprüche für den Inhaber. Aufgrund dieser Ansprüche kann unter bestimmten Umständen verhindert werden, dass Dritte die Marke ohne vorherige Genehmigung des Eigentümers benutzen, wodurch auch Fälschungen verhindert werden.
Betroffene Personen
Jeder kann eine Marke eintragen lassen: Privatpersonen, Selbstständige, Gesellschaften oder sonstige juristische Personen.
Der eingetragene Inhaber ist derjenige, der die Marke nutzen muss.
Zulässige Marken
Jedes grafisch darstellbare Zeichen kann als Marke eingetragen werden, vorausgesetzt, dieses Zeichen eignet sich, um:
- Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden;
- in dem Register in einer Weise dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeutig bestimmen können.
Die Marke kann bestehen aus:
- einzelnen oder miteinander kombinierten Zeichen, Buchstaben, Wörtern (einschließlich Slogans) oder Ziffern;
- Wörtern;
- Bildern;
- Buchstaben;
- Ziffern;
- dreidimensionalen Zeichen wie zum Beispiel Form oder Verpackung einer Ware;
- akustischen Zeichen wie zum Beispiel aus musikalischen oder sprachlichen Lauten;
- Düften;
- Farben.
Ideen, Konzepte, Laute oder Gerüche können nicht als Marke angemeldet werden. Für Handelsnamen/Geschäftsbezeichnungen und Werbeslogans ist dies jedoch möglich.
Abgelehnte Marken
Gründe für eine Ablehnung oder Unzulässigkeit einer Eintragung können insbesondere folgende sein:
- Zeichen, die keine Marke darstellen können;
- Marken ohne Unterscheidungsmerkmal;
- Marken, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder sittenwidrig sind;
- Marken, die irreführend sein können (zum Beispiel hinsichtlich der Art, der Qualität oder der geografischen Herkunft des Produkts oder der Dienstleistung);
- Marken, die mit einer vorherigen Marke identisch oder einer solchen ähnlich sind.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Verfügbarkeit einer Marke
Es wird empfohlen, vor der Anmeldung einer Marke eine Recherche durchzuführen, um die Verfügbarkeit dieser Marke zu überprüfen. Diese Recherche kann online durchgeführt werden:
- für die Benelux-Länder: im Benelux-Markenregister (Registre des marques Benelux);
- für Europa: im Register für Unionsmarken;
- auf internationaler Ebene: in den Registern für internationale Marken Madrid Express oder Romarin.
Fristen
Das Verfahren der Markeneintragung dauert:
- auf Benelux-Ebene etwa 4 Monate;
- auf EU-Ebene etwa 9 bis 10 Monate;
- auf internationaler Ebene je nach Land zwischen 4 und 24 Monaten.
Das wichtigste Datum ist das der Anmeldung, das heißt der Einreichung des Antrags. Sobald die Marke eingetragen ist, greift der Schutz rückwirkend ab dem Datum der Anmeldung.
Gültigkeitsdauer
In der Regel wird eine Marke für einen Zeitraum von 10 Jahren, der unbegrenzt um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden kann, für eine bestimmte Klasse von Waren oder Dienstleistungen eingetragen.
Vorzugsrecht
Ein Antragsteller, der einen 1. Antrag auf Eintragung einer Marke für Benelux gestellt hat, genießt während 6 Monaten ab dem Datum der Anmeldung ein Vorzugsrecht, um für das gleiche Zeichen eine Eintragung für eine Unionsmarke in anderen Ländern zu beantragen.
Verpflichtungen
Um die Marke, an der er ein Exklusivrecht besitzt, zu behalten, muss der Inhaber:
- die Marke benutzen: Die Nichtnutzung während eines ununterbrochenen Zeitraums von 5 Jahren bewirkt den Verlust der damit verbundenen Rechte;
- die Marke überwachen;
- die Marke verlängern, wenn er dies wünscht: Die zuständigen Behörden (OBPI oder EUIPO) setzen den Inhaber der Marke 6 Monate vor Ablauf der Marke hiervon in Kenntnis.
Widerspruch
Falls der Inhaber einer Marke der Auffassung ist, dass eine jüngst angemeldete Marke seine eigene, ältere Marke verletzt, kann er ein Widerspruchsverfahren einleiten. Der Widerspruch muss sich auf ein früheres Markenrecht, das heißt eine eingetragene Benelux-, Unions- oder internationale Marke mit Ausweitung auf die Benelux-Länder, gründen.
Er muss binnen einer Frist von 2 Monaten oder 3 Monaten (bei einer Unionsmarke) ab der Veröffentlichung der angefochtenen Eintragung eingelegt werden.
Der Antragsteller kann schriftlich Widerspruch auf der Website der Benelux-Behörde für geistiges Eigentum (Office Benelux de la propriété intellectuelle) oder beim EUIPO einlegen.
Der Widerspruch gilt nach der Zahlung der Widerspruchsgebühr als eingelegt.
Kosten
Der Grundpreis für die Eintragung:
- einer für 3 Klassen gültigen Benelux-Marke beträgt 240 Euro;
- einer für 3 Klassen gültigen Unionsmarke liegt zwischen 900 Euro und 1.050 Euro.
Für eine internationale Marke muss der Antragsteller nur eine einzige Reihe von Gebühren in einer einzigen Währung, dem Schweizer Franken (CHF), bezahlen. Die Höhe der zu entrichtenden Abgaben und Gebühren kann anhand des Gebührenrechners und der Gebührentabelle veranschlagt werden.
Die Zahlung ist in dem auf das Antragsdatum folgenden Monat zu leisten, andernfalls gilt der Eingang der Zahlung als Antragsdatum. Dieses Datum ist für die Bestimmung der Rangordnung wichtig.
Vorgehensweise und Details
Eintragung einer Marke
Benelux-Länder
In den Benelux-Ländern gibt es keine nationale Anmeldung mehr. Das Schutzrecht gilt für die 3 Länder insgesamt.
Der Anmelder kann seine Anmeldung auf folgendem Wege einreichen:
- durch eine Online-Markenanmeldung auf der Website der Benelux-Behörde für geistiges Eigentum;
- durch Einsendung eines Formulars für die Benelux-Markenanmeldung:
- an das Amt für geistiges Eigentum (Office de la propriété intellectuelle) des Ministeriums für Wirtschaft;
- an die Benelux-Behörde für geistiges Eigentum.
Der für 3 Klassen gültige Grundpreis für die Eintragung einer Benelux-Marke beträgt 240 Euro.
Die Zahlung ist in dem auf das Anmeldedatum folgenden Monat zu leisten, andernfalls gilt der Eingang der Zahlung als Anmeldedatum. Dieses Datum ist für die Bestimmung der Rangordnung wichtig.
Das Verfahren der Markeneintragung dauert etwa 4 Monate. Die Eintragung gilt für 10 Jahre und kann unbegrenzt für jeweils weitere 10-Jahreszeiträume verlängert werden.
Europäische Union
Wenn eine Geschäftstätigkeit europaweit ausgeübt wird, kann die Anmeldung auf folgendem Wege vorgenommen werden:
- durch eine Online-Markenanmeldung auf der Website des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO);
- durch Einsendung der Anmeldung einer Unionsmarke:
- direkt an das EUIPO; oder
- an die Benelux-Behörde für geistiges Eigentum (OBPI); oder
- an das Amt für geistiges Eigentum des Ministeriums für Wirtschaft.
- direkt an das EUIPO; oder
Unionsmarken haben rechtliche Geltung und genießen auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union einen einheitlichen Schutz.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Amt für geistiges Eigentum – Ministerium für Wirtschaft
-
Ministerium für Wirtschaft Amt für geistiges Eigentum – Ministerium für Wirtschaft
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
L-2914
- Telefon:
- (+352) 247-84113
- Fax:
- (+352) 247-94113
- E-Mail:
- dpi@eco.etat.lu
Benelux-Behörde für geistiges Eigentum
-
Benelux-Behörde für geistiges Eigentum
- Adresse:
- 15, Bordewijklaan NL-2591 La Haye Niederlande
- Telefon:
- +31 70 349 11 11
- Fax:
- +31 70 347 57 08
- E-Mail:
- info@boip.int
- Website:
- http://www.boip.int/
Geschlossen ⋅ Öffnet um 10.00 Uhr
- Dienstag:
- 10.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 10.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 10.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 10.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 10.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
-
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
- Adresse:
- 4, avenida de Europa E-03008 Alicante Spanien
- Telefon:
- +34 965 13 91 00
- Fax:
- +34 965 13 13 44
- E-Mail:
- information@oami.europa.eu
Weltorganisation für geistiges Eigentum
-
Weltorganisation für geistiges Eigentum
- Adresse:
- 34, chemin des Colombettes CH-1211 Genf Schweiz
- Telefon:
- (+41) 22 33 89 111
- Fax:
- (+41) 22 73 35 428
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg
- Adresse:
- Luxemburg
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Aronova S.A.
- Adresse:
-
12, avenue du Rock'n'Roll
L-4361
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 327 / L-4004 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 31 37 70
- E-Mail:
- office@aronovaip.com
- Website:
- http://www.aronovaip.com/index.html
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Corax IP s.à r.l
- Adresse:
- 2, rue Wilson L-2732 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 35 29 43
- E-Mail:
- jpw@corax.lu
- Website:
- http://corax.lu/
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Dennemeyer & Associates S.A.
- Adresse:
- 55, rue des Bruyères L-1274 Howald Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 49 98 411
- E-Mail:
- info@dennemeyer.com
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Patentanwaltsfirmen in Luxemburg IPSILON Luxembourg
- Adresse:
- 7, rue Robert Stümper L-2557 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 36 50 82
- E-Mail:
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Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Lavoix SARL
- Adresse:
- 43, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 00 57 20
- E-Mail:
- luxembourg@lavoix.eu
- Website:
- https://www.lavoix.eu/en
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Lecomte & Partners Sàrl
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- 76-78 rue de Merl L-2146 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 24 83 94 1
- E-Mail:
- info@ip-lecomte.com
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Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Marks & Clerk
- Adresse:
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44, rue de la Vallée
L-2661
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1775 / L-1017 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 02 70
- E-Mail:
- luxembourg@marks-clerk.com
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Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Office Ernest T. Freylinger S.A.
- Adresse:
- 234, route d'Arlon L-8010 Strassen Luxemburg
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- (+352) 31 38 30 1
- E-Mail:
- office@freylinger.com
- Website:
- http://freylinger.com/
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- 42, rue du Fossé L-4123 Esch-sur-Alzette Luxemburg
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- https://www.laidebeur.com/
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Weitere Informationen
- Marques sur le Portail luxembourgeois de l'innovation et de la recherche
- Innovaccess, site du Réseau de Bureaux Nationaux des Marques de l'Union européenne sur la propriété intellectuelle
- Marques Benelux sur le site de l’Office Benelux de la Propriété intellectuelle (OBPI)
- Markennamen auf der Website des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum
- Dépôt international de marque sur le site de l’Organisation mondiale de la propriété intellectuelle (OMPI)
Rechtsgrundlagen
-
Règlement (UE) 2017/1001 du Parlement européen et du Conseil du 14 juin 2017
sur la marque de l'Union européenne
-
Règlement délégué (UE) 2018/625 de la Commission du 5 mars 2018
complétant le règlement (UE) 2017/1001 du Parlement européen et du Conseil sur la marque de l'Union européenne, et abrogeant le règlement délégué (UE) 2017/1430
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