Eintragung von Geschmacksmustern
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Geschmacksmuster (Muster und Modelle) betreffen das Erscheinungsbild und das Design eines Erzeugnisses, d. h. Form, Zusammensetzung, Aufbau und allgemein jedwede Zierelemente, die nicht aus funktionalen Erwägungen herrühren.
Die Eintragung eines Geschmacksmusters kann eine angemessene Form des Schutzes sein, wenn das Erscheinungsbild eines Erzeugnisses ein Verkaufsargument darstellt oder untrennbarer Bestandteil des Images eines Erzeugnisses ist.
Ein Geschmacksmuster verleiht ein ausschließliches Recht auf Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Nutzung oder Lagerung eines Erzeugnisses, welches das Geschmacksmuster beinhaltet, bzw. auf Genehmigung seiner Nutzung durch einen Dritten.
Es berechtigt, gerichtliche Klagen gegen Personen anzustrengen, die die Ausschließlichkeitsrechte verletzen, und infolgedessen einen Ersatz der erlittenen Schäden geltend zu machen. Dies kann etwaige betrügerische Nachahmer abschrecken.
In einigen Fällen kann der Schutz durch das Urheberrecht ausreichend sein, es hindert einen Dritten jedoch nicht daran, bestimmte Teile eines gewerblichen Musters zu kopieren.
Der Schutz einer Erfindung erfolgt durch eine Patentanmeldung.
Ein Geschmacksmuster kann für die Benelux-Länder, für Europa und international eingetragen werden.
Betroffene Personen
Das Recht auf ein Geschmacksmuster steht dem Schöpfer, dem Anmelder bzw. dessen Rechtsnachfolger zu:
- Der Schöpfer ist die natürliche Person, die den Gegenstand geschaffen hat.
- Der Anmelder ist die natürliche oder juristische Person, die zum Zeitpunkt der Anmeldung Inhaberin des Rechts auf ein Geschmacksmuster ist.
- Der Rechtsnachfolger ist eine natürliche oder juristische Person, die das Recht auf Nutzung dieser Schöpfungen erworben hat.
Voraussetzungen
Um eingetragen werden zu können, muss ein Geschmacksmuster neu sein und eine gewisse Eigenart aufweisen.
Muster sind zweidimensionale Darstellungen.
Modelle sind dreidimensionale Gegenstände oder Darstellungen.
Ein gewerbliches Geschmacksmuster kann sich auf die Erscheinungsform des gesamten Erzeugnisses oder nur eines Teils davon beziehen. Es kann aus zweidimensionalen Elementen wie z. B. Motiven, Linien oder Farben des Erzeugnisses sowie aus dreidimensionalen Elementen wie z. B. Form oder Textur des Erzeugnisses bestehen.
Als gewerbliches Geschmacksmuster können im Wesentlichen alle Merkmale und Eigenschaften angemeldet werden, die ausschließlich mit der Erscheinungsform des Erzeugnisses zusammenhängen und die nicht durch seine Funktionsweise bzw. dadurch vorgegeben sind, dass es in eine andere Komponente eines komplexeren Erzeugnisses eingebaut oder daran angepasst wird.
Vom Schutz ausgenommen sind:
- Objekte mit reiner Zierfunktion, die keinen Nutzcharakter aufweisen;
- Ideen, da diese keine körperliche Gestalt besitzen.
Vorgehensweise und Details
Überprüfung der Originalität des Geschmacksmusters
Vor der Eintragung eines Geschmacksmusters muss seine Neuheit überprüft werden.
Ein Geschmacksmuster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldedatum oder dem Prioritätsdatum keine andere identische bzw. fast identische Schöpfung öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Darüber hinaus muss das Geschmacksmuster eine Eigenart aufweisen, d. h. es muss sich von Geschmacksmustern, die bereits zugänglich gemacht wurden, in wichtigen Merkmalen und Eigenschaften unterscheiden.
Hierfür kann der Anmelder:
- in spezieller Fachliteratur, in Zeitschriften oder im Internet recherchieren;
- sich von einem Fachmann unterstützen lassen (z. B. von einem zugelassenen Berater für Fragen des geistigen Eigentums);
- beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (Office Benelux de la propriété intellectuelle - OBPI) eine Auskunft über bereits bestehende Schutzrechte beantragen, damit im Geschmackmuster-Register der Benelux-Länder eine Prüfung durchgeführt wird;
- eine Verfügbarkeitssuche in Europa durchführen und das Register für internationale Geschmacksmuster abfragen.
Anmeldung von Geschmacksmustern
Es gibt 2 Arten der Anmeldung:
- die einfache Anmeldung für nur ein Geschmacksmuster;
- die Sammelanmeldung für mehrere Geschmacksmuster zur Anwendung auf Objekte, die in der internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle zu derselben Klasse gehören.
Ein Geschmacksmuster kann für verschiedene geografische Zonen geschützt werden:
Benelux-Länder
In den Benelux-Ländern gibt es keine nationale Anmeldung mehr. Das Schutzrecht gilt für die 3 Länder insgesamt.
Der Anmelder muss eine Benelux-Anmeldung für ein Geschmacksmuster sowie gegebenenfalls die Zusatzdokumente für die Sammelanmeldung einreichen bei:
- dem Amt für geistiges Eigentum (Office de la propriété intellectuelle) oder;
- dem Benelux-Amt für geistiges Eigentum.
Die einfache Eintragung eines Geschmackmusters kostet 108 Euro zuzüglich 10 Euro je Darstellung (Foto, Abbildung usw.).
Europäische Union
Auch über die Benelux-Länder hinaus ist ein einheitlicher Schutz in den Ländern der Europäischen Union möglich.
Der Anmelder kann beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum folgendes einreichen:
- eine Online-Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters;
- eine Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters per Post oder Fax.
Eine einfache Eintragung kostet 350 Euro.
Der Schöpfer besitzt darüber hinaus ein gemeinschaftliches Schutzrecht ohne Eintragung. Dieses Schutzrecht wird mit der Zugänglichmachung des Geschmacksmusters in der Europäischen Union erworben. Es gilt für die Dauer von 3 Jahren.
International
Falls der Markt eines Anmelders sich außerhalb der Europäischen Union befindet, kann der Anmelder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum folgendes einreichen:
- eine Online-Anmeldung zur internationalen Eintragung eines Geschmacksmusters (Haager System) oder;
- eine Anmeldung zur internationalen Eintragung eines Geschmacksmusters per Post oder Fax.
Der Grundpreis für ein Geschmacksmuster hängt von den jeweiligen Ländern ab, für die die Eintragung angemeldet wird.
Dauer des Schutzes
In den Ländern der Europäischen Union (einschließlich der Benelux-Länder) gilt die Eintragung eines Geschmacksmusters für 5 Jahre und kann 4 Mal verlängert werden.
In der Europäischen Union beträgt die maximale Schutzdauer somit 25 Jahre.
International kann die Schutzdauer je nach Land der Anmeldung unterschiedlich sein.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Amt für geistiges Eigentum – Ministerium für Wirtschaft
-
Ministerium für Wirtschaft Amt für geistiges Eigentum – Ministerium für Wirtschaft
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
L-2914
- Telefon:
- (+352) 247-84113
- Fax:
- (+352) 247-94113
- E-Mail:
- dpi@eco.etat.lu
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg
- Adresse:
- Luxemburg
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Aronova S.A.
- Adresse:
-
12, avenue du Rock'n'Roll
L-4361
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 327 / L-4004 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 31 37 70
- E-Mail:
- office@aronovaip.com
- Website:
- http://www.aronovaip.com/index.html
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Corax IP s.à r.l
- Adresse:
- 2, rue Wilson L-2732 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 35 29 43
- E-Mail:
- jpw@corax.lu
- Website:
- http://corax.lu/
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Dennemeyer & Associates S.A.
- Adresse:
- 55, rue des Bruyères L-1274 Howald Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 49 98 411
- E-Mail:
- info@dennemeyer.com
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg IPSILON Luxembourg
- Adresse:
- 7, rue Robert Stümper L-2557 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 36 50 82
- E-Mail:
- luxembourg@ipsilon-ip.com
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Lavoix SARL
- Adresse:
- 43, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 00 57 20
- E-Mail:
- luxembourg@lavoix.eu
- Website:
- https://www.lavoix.eu/en
-
Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Lecomte & Partners Sàrl
- Adresse:
- 76-78 rue de Merl L-2146 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 24 83 94 1
- E-Mail:
- info@ip-lecomte.com
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Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Marks & Clerk
- Adresse:
-
44, rue de la Vallée
L-2661
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1775 / L-1017 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 02 70
- E-Mail:
- luxembourg@marks-clerk.com
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Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Office Ernest T. Freylinger S.A.
- Adresse:
- 234, route d'Arlon L-8010 Strassen Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 31 38 30 1
- E-Mail:
- office@freylinger.com
- Website:
- http://freylinger.com/
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Patentanwaltsfirmen in Luxemburg Patent 42
- Adresse:
- 42, rue du Fossé L-4123 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 691 99 93 50
- E-Mail:
- info@patent42.com
- Website:
- http://patent42.com/
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- E-Mail:
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- Website:
- https://www.laidebeur.com/
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Weltorganisation für geistiges Eigentum
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- Adresse:
- 34, chemin des Colombettes CH-1211 Genf Schweiz
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- Adresse:
- 4, avenida de Europa E-03008 Alicante Spanien
- Telefon:
- +34 965 13 91 00
- Fax:
- +34 965 13 13 44
- E-Mail:
- information@oami.europa.eu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
- Eintragung von Geschmacksmustern auf der Website des EUIPO
-
Comment déposer une demande internationale sur le site de l’OMPI
Pdf •
- Dessins et modèles sur le Portail luxembourgeois de l'innovation et de la recherche
- Innovaccess, site du Réseau de bureaux nationaux des dessins et modèles de l'Union européenne sur la propriété intellectuelle
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