Erfindungspatent

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Zusammenfassung:

Ein Erfindungspatent kann angemeldet werden, um eine technische Erfindung zu schützen. Damit diese Erfindung patentierbar ist, müssen bestimmte materielle und formale Bedingungen erfüllt sein.

Ein Erfindungspatent ist ein Rechtstitel, welcher der erfindenden und/oder der anmeldenden Person ein Exklusivrecht an einer technischen Erfindung (einem Produkt oder einem Verfahren) verleiht.

Dieses Patent ist gültig:

  • für eine maximale Dauer von 20 Jahren ab dem Datum der Anmeldung;
  • in den Staaten, in denen dieser Schutz beantragt wurde.

Die vollständige Offenlegung der Erfindung (schriftliche Beschreibung, Zeichnungen) ist zwingend erforderlich, damit dieses Exklusivrecht gewährt wird.

Betroffene Personen

Das Recht an dem Patent steht der erfindenden Person oder ihrem Rechtsnachfolger zu (das heißt, jeder Person, die das Recht von der erfindenden Person erworben hat).

Jede natürliche oder juristische Person kann ein Patent anmelden. Wenn Ihre Erfindung im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags entwickelt wird, steht das Recht auf das Patent Ihrem Arbeitgeber zu. Als erfindende Person kommen Sie jedoch in den Genuss bestimmter Rechte betreffend das erteilte Patent.

Voraussetzungen

Materielle Bedingungen

Um patentierbar zu sein, muss Ihre Erfindung die folgenden Kriterien erfüllen:

  • neu sein;
  • auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen;
  • gewerblich anwendbar sein.

Ausgeschlossene Erfindungen

Sie können kein Patent erhalten für:

  • Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  • rein ästhetische Formschöpfungen;
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten (Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten) sowie Computerprogramme;
  • die Wiedergabe von Informationen;
  • Verfahren zur medizinischen Behandlung von Menschen oder Tieren (im Gegensatz zu Arzneimitteln oder Medizinprodukten, die patentierbar sind);
  • Entdeckungen von Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, ausgenommen mikrobiologische Verfahren und Erzeugnisse, die aus diesen Verfahren gewonnen werden;
  • Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde.

Formale Bedingungen

Bei der Patentanmeldung müssen Sie:

  • eine schriftliche Beschreibung der Erfindung sowie gegebenenfalls Zeichnungen beifügen: Diese Dokumente müssen die Erfindung so deutlich und vollständig offenbaren, dass eine fachkundige Person sie ausführen kann; und
  • die jeweiligen Patentansprüche einreichen: Die Patentansprüche geben den Gegenstand an, der unter das Nutzungsmonopol fällt, das durch das Patent verliehen wird.
    Bei diesem Gegenstand kann es sich handeln um:
    • ein Erzeugnis;
    • ein Verfahren;
    • eine Vorrichtung;
    • eine Verwendung; und
  • die Verfahrensgebühren für die Ausstellung des Patents entrichten.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Das Amt für geistiges Eigentum (Office de la propriété intellectuelle - OPI) des Ministeriums für Wirtschaft bietet Online-Dienste an, mittels derer elektronisch Folgendes hinterlegt werden kann:

  • Patentanmeldungen;
  • Anträge auf ergänzende Schutzzertifikate (ESZ);
  • Dokumente in Bezug auf eine bestehende Anmeldung.

Das Europäische Patentamt (EPA) hat die Anwendung „eFiling“ entwickelt, die bereits in 18 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), darunter die Benelux-Staaten, verwendet wird oder derzeit eingeführt wird.

Diese Online-Plattform ist an eine einfache und hochsichere Zwei-Faktor-Authentifizierung („2FA“) gekoppelt, mit der Sie sich überall authentifizieren können.
All diese Schritte sind zudem auf dem Patentportal des EPA beschrieben.

Kosten

Für die Erteilung eines Patents müssen Sie bestimmte Gebühren entrichten:

  • Anmeldegebühr (nationales Patent): 40 Euro; diese Gebühr ist binnen eines Monats nach der Anmeldung zu zahlen;
  • Recherchengebühr: 450 Euro (nur wenn ein Recherchenbericht beantragt wird).

Um schneller ein luxemburgisches Patent zu erhalten (vor Ablauf der üblichen 18 Monate), müssen Sie eine vorzeitige Veröffentlichung beantragen, deren Kosten sich auf 49 Euro belaufen.

Nach Erteilung des Patents müssen Sie Jahresgebühren entrichten, um das Patent aufrecht zu erhalten:

Jahresgebühren
3. Jahr: 33 Euro 12. Jahr: 165 Euro
4.Jahr: 41 Euro 13. Jahr: 180 Euro
5. Jahr: 52 Euro 14. Jahr: 198 Euro
6. Jahr: 66 Euro 15. Jahr: 213 Euro
7. Jahr: 82 Euro 16. Jahr: 230 Euro
8. Jahr: 99 Euro 17. Jahr: 246 Euro
9. Jahr: 115 Euro 18. Jahr: 262 Euro
10. Jahr: 131 Euro 19. Jahr: 281 Euro
11. Jahr: 148 Euro 20. Jahr: 300 Euro

Sie müssen die Jahresgebühren im Voraus für das kommende Patentjahr zahlen. Als Zahlungsfrist gilt der letzte Tag des Monats, in dem sich die Anmeldung des Patents jährt.

Beispiel: Sie haben Ihr Patent am 20. März 2022 angemeldet. Sie müssen folglich die Jahresgebühr im Voraus für das 3. Jahr am 31. März 2024 entrichten.

Es wird eine Zusatzgebühr von 20 Euro fällig, wenn Sie eine Jahresgebühr verspätet zahlen (6 Monate ab der ordentlichen Zahlungsfrist).

Sie müssen die Gebühren per Überweisung zahlen an:

Empfänger: Amt für geistiges Eigentum (OPI) des Ministeriums für Wirtschaft
IBAN: LU91 1111 7125 0540 0000
BIC: CCPLLULL

Als Überweisungszweck müssen Sie zwingend Folgendes angeben:

  • die Anmeldungsnummer (luxemburgische Patente) oder die Veröffentlichungsnummer (europäische und internationale Patente – Patentzusammenarbeitsvertrag, PCT);
  • der Name des Patentinhabers;
  • das Datum der Patentanmeldung;
  • die Art der Gebühr (bei der Zahlung einer Jahresgebühr für die Aufrechterhaltung eines Patents das jeweilige Patentjahr angeben).

Vorgehensweise und Details

Anmeldung eines nationalen Patents

Sie haben folgende Möglichkeiten, um ein nationales Patent in Luxemburg beim Amt für geistiges Eigentum (OPI) des Ministeriums für Wirtschaft anzumelden:

Das luxemburgische Patent schützt die Erfindung nur auf dem Staatsgebiet von Luxemburg.

Um Patentschutz in anderen Ländern zu erhalten, müssen Sie Folgendes anmelden:

  • nationale Patente in diesen Ländern; oder;
  • Anmeldung eines europäischen Patents; oder
  • internationale Patentanmeldung (Patentzusammenarbeitsvertrag oder PCT).

Sie verfügen über ein Prioritätsrecht von 12 Monaten ab dem Datum der Anmeldung des nationalen Patents, um Folgeanträge zu stellen.

Anmeldung eines europäischen Patents

Klassisches europäisches Patent

Sie können beim Europäischen Patentamt (EPA) eine Anmeldung für ein europäisches Patent einreichen, durch das bis zu 40 Länder des europäischen Kontinents (Ihrer Wahl) abgedeckt werden.

Das erteilte europäische Patent hat in den ausgewählten Ländern dieselbe Rechtswirkung wie ein nationales Patent.

Das europäische Patent kann auch online auf der Website www.epo.org angemeldet werden.
Dort werden 2 Möglichkeiten angeboten:

  • Online-Einreichung 2.0; oder
  • Einreichung per Post oder persönlich.

Europäisches Einheitspatent

Das Einheitspatent trat am 1. Juni 2023 in Kraft und ermöglicht es, für eine Erfindung mit nur einem einzigen Antrag einen einheitlichen Patentschutz in 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), darunter auch Luxemburg, zu erhalten.

Die 18 Länder, die derzeit an dem System des Einheitspatents teilnehmen, sind:

  • Deutschland;
  • Österreich;
  • Belgien;
  • Bulgarien;
  • Dänemark;
  • Estland;
  • Finnland;
  • Frankreich;
  • Italien;
  • Lettland;
  • Litauen;
  • Luxemburg;
  • Malta;
  • die Niederlande;
  • Portugal;
  • Rumänien;
  • Slowenien;
  • Schweden.

Das Einheitspatent ist eine bedeutende Neuerung in der EU, die es ermöglicht:

  • die rechtliche Sicherheit eines erlangten Patentschutzes zu erhöhen;
  • die Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents zu senken;
  • die administrativen Schritte zu vereinfachen.

Das europäische Einheitspatent soll weder die nationalen Patente noch das klassische europäische Patent ersetzen. Es stellt vielmehr eine zusätzliche Option für jene Unternehmen und erfindenden Personen dar, die einen EU-weiten Patentschutz wünschen.

Wie melde ich ein Einheitspatent an?

Das neue europäische Patent mit einheitlicher Wirkung baut auf das vom EPA erteilte europäische Patent auf.

Sie müssen daher zunächst beim EPA ein europäisches Patent anmelden.

Sobald das europäische Patent erteilt wurde, können Sie einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen, um so ein Einheitspatent in den 18 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, die an dem System teilnehmen.

Achtung: Für die Einreichung dieses Antrags haben Sie ab dem Datum, an dem die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt veröffentlicht wird, einen Monat Zeit.

Internationale Patentanmeldung

Im Rahmen des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT), der mehr als 150 Vertragsstaaten zählt, können Sie ein internationales Patent bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) anmelden.

Dieses Verfahren kann zur Erteilung eines nationalen oder regionalen Patents in den PCT-Vertragsstaaten (Ihrer Wahl) führen.

Belege

Die Patentanmeldung in Luxemburg muss folgende Informationen enthalten:

  • einen Antrag auf Erteilung eines Patents;
  • eine Beschreibung der Erfindung;
  • einen oder mehrere Patentansprüche, die den Gegenstand definieren, für den Schutz begehrt wird;
  • die Zeichnungen, auf die sich die Beschreibung oder die Patentansprüche beziehen, sofern sie zum Verständnis der Erfindung erforderlich sind;
  • eine Zusammenfassung;
  • die Personalien der erfindenden Person(en);
  • gegebenenfalls die Erklärung, dass sich die erfindende Person der Veröffentlichung ihres Namens widersetzt;
  • gegebenenfalls eine Prioritätserklärung betreffend eine vorherige Patentanmeldung für die gleiche Erfindung.

Damit Ihrer Patentanmeldung ein Anmeldetag zuerkannt werden kann, müssen Sie mindestens eine Beschreibung und Patentansprüche einreichen.

Wenn Ihre Anmeldung unvollständig ist oder Mängel aufweist, werden Sie aufgefordert, die Anmeldung innerhalb der vom OPI festgesetzten Fristen zu vervollständigen bzw. die Mängel zu beheben.

Laufzeit

Die Laufzeit des Patents beträgt höchstens 20 Jahre ab dem Anmeldetag, sofern die Jahresgebühren gezahlt werden. Ein Patent, für das kein Recherchenbericht erstellt wurde, hat hingegen eine maximale Laufzeit von 6 Jahren.

Antwort der Behörde

Ist die Anmeldung vollständig und erfüllt die oben genannten Bedingungen:

  • nimmt das OPI die Eintragung der Anmeldung vor; und
  • erstellt eine Empfangsbestätigung.

Im Rahmen eines klassischen Antrags stellt der Minister den Rechtstitel, der das Erfindungspatent darstellt, 18 Monate nach der Anmeldung aus. Dies erfolgt in der Form eines Bescheids, der im Register eingetragen und im Amtsblatt (Mémorial B) veröffentlicht wird.

In Luxemburg werden Patente erteilt ohne:

  • vorherige Prüfung der Patentierbarkeit der Erfindungen;
  • Garantie der Genauigkeit der Beschreibung.

Änderung der Patentanmeldung

Sie verfügen über ein Recht auf Änderung:

  • mit dem Sie Änderungen an den Patentansprüchen, an der Beschreibung und an den Zeichnungen der Patentanmeldung vornehmen können;
  • das binnen 4 Monaten ab der Übermittlung des Recherchenberichts ausgeübt werden muss.

Hinweis: Eine Patentanmeldung kann nicht so geändert werden, dass ihr Gegenstand über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Anmeldung hinausgeht.

Verzicht auf das Patent

Sie können jederzeit mit sofortiger Wirkung auf das Patent oder einen bzw. mehrere darin zum Ausdruck gebrachte Ansprüche verzichten, indem Sie im Register eine entsprechende Erklärung eintragen lassen.

Rücknahme der Patentanmeldung

Sie können Ihre Patentanmeldung bis zur Ausstellung zurücknehmen.

Wird die Patentanmeldung vor ihrer Veröffentlichung zurückgenommen, wird die Akte der Anmeldung nicht veröffentlicht.

Gewerbliche Nutzung der Erfindung

Wenn Sie nach der Erteilung des Patents die Erfindung nicht gewerblich nutzen, so dass der Markt versorgt ist, können Sie unter bestimmten Bedingungen gezwungen sein, Lizenzen an Dritte zu vergeben.

Gut zu wissen

Die Daten aller in Luxemburg geltenden Patente können im offiziellen Register der Benelux Patent Platform (eRegister) eingesehen werden.

Die Datenbank espacenet des EPA ermöglicht die Suche nach in mehr als 90 Ländern und Regionen veröffentlichten Patentanmeldungen, um sich über den Stand der Technik in einem bestimmten Bereich zu erkundigen. Eine solche Suche sollte durchgeführt werden, bevor eine Patentanmeldung in die Wege geleitet wird.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Wirtschaft Amt für geistiges Eigentum – Ministerium für Wirtschaft

Adresse:
19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg
L-2914

Europäisches Patentamt

Adresse:
Bob-van-Benthem-Platz 1 D-80469 München Deutschland

Weltorganisation für geistiges Eigentum

Adresse:
34, chemin des Colombettes CH-1211 Genf Schweiz

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Verwandte Vorgänge und Links

Links

Publikationen

Rechtsgrundlagen

  • Loi modifiée du 20 juillet 1992

    portant modification du régime des brevets d'invention

  • Règlement grand-ducal modifié du 17 novembre 1997

    portant fixation des taxes et rémunérations à percevoir en matière de brevets d’invention, en exécution de la loi du 20 juillet 1992 portant modification du régime des brevets d’invention ; en matière de certificats complémentaires de protection pour médicaments, conformément au règlement CEE n°1768/92 du Conseil du 18 juin 1992

  • Règlement grand-ducal du 25 mars 2022

    portant modification du règlement grand-ducal modifié du 17 novembre 1997 portant fixation des taxes et rémunérations à percevoir en matière de brevets d’invention et de certificats complémentaires de protection

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