Anmeldung des Steuerabzugs bei Zusatzrentensystemen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

 

Wenn Sie als Arbeitgeber ein Zusatzrentensystem für Ihre Arbeitnehmer einrichten, müssen Sie die einbehaltene Steuer bei der Steuerverwaltung anmelden und an diese abführen.

 

Einige luxemburgische Arbeitgeber entscheiden sich dafür, für die Gesamtheit ihrer Arbeitnehmer oder für eine bestimmte Zielgruppe ein Zusatzrentensystem (zweite Säule der Rentenversicherung) einzuführen. Durch die Zusatzrente gewähren die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Leistungen, die die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme im Falle von Ruhestand, Tod, Invalidität oder Hinterbliebenenversorgung ergänzen sollen.

Jeder Arbeitgeber, der ein Zusatzrentensystem eingerichtet hat, ist verpflichtet:

  • die einbehaltene Steuer über MyGuichet.lu oder ein Papierformular anzumelden; und
  • diese Steuer an die Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) abzuführen.

Das geänderte Gesetz vom 8. Juni 1999 über die Zusatzrentensysteme ist auch unter dem Namen „LRCP“ (loi relative aux régimes complémentaires de pension) bekannt.

Der Steuersatz für in Zusatzrentensysteme eingezahlte Beiträge beträgt 20 %.

Betroffene Personen

Alle Arbeitgeber (natürliche oder juristische Personen), die ein Zusatzrentensystem eingerichtet haben.

Voraussetzungen

Finanzierung eines Zusatzrentensystems

Wenn Sie als Arbeitgeber ein Zusatzrentensystem einrichten möchten, haben Sie die Wahl zwischen 2 Finanzierungsformen:

  • internes System: Verbuchung auf der Passivseite der Bilanz des Arbeitgebers;
  • externes System, im Rahmen eines leistungs- oder beitragsorientierten Systems: bei einer Versicherungsgesellschaft eingezahlte Prämien oder in einen Pensionsfonds eingezahlte Beiträge.

Wenn das vom Arbeitgeber eingerichtete Zusatzrentensystem dies zulässt, können die Beschäftigten persönliche Beiträge einzahlen.

Beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu

Um die im Rahmen eines Zusatzrentensystems einbehaltene Steuer anmelden und abführen zu können, benötigen Sie einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Anmeldung

Um die im Rahmen eines Zusatzrentensystems einbehaltene Steuer anmelden und abführen zu können, müssen Sie:

  • innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eine Steueranmeldung über MyGuichet.lu oder unter Verwendung des Formulars 960 einreichen (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
  • den in der Anmeldung angegebenen Betrag innerhalb der vorgeschriebenen Fristen an die zuständige Steuereinnahmestelle abführen, dies unter Angabe der Steuernummer des Unternehmens und des von den Steuerabzügen betroffenen Zeitraums (zum Beispiel: AAAA FF XX XXX LRCP Januar 2025).

Häufigkeit der Anmeldung

Sie können Ihre Steueranmeldung für Zusatzrentensysteme nach Belieben monatlich, vierteljährlich oder jährlich vornehmen.

Die Anmeldung muss immer spätestens am 10. Kalendertag des auf den jeweiligen Meldezeitraum folgenden Monats bei der Steuerverwaltung (ACD) eingereicht werden.

Beispiel: Die Steuer für Januar 2025 muss bis spätestens 10. Februar 2025 angemeldet und abgeführt werden.

Gut zu wissen

Die Aufsicht über die Zusatzrentensysteme obliegt der Generalinspektion der sozialen Sicherheit (Inspection générale de la sécurité sociale) in ihrer Eigenschaft als hierfür zuständige Behörde.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Steuerverwaltung

Generalinspektion der sozialen Sicherheit

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Die steuerliche Behandlung einer vom Arbeitgeber gewährten Zusatzrente kennen

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi du 8 juin 1999

relative aux régimes complémentaires de pension

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