Beratung und Weiterbildung im Rahmen der Dorfentwicklung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau sieht im Rahmen der Dorfentwicklung eine Förderung für Anbieter von Beratungs- und Weiterbildungsdienstleistungen vor.

Die Beihilfe kann für Aktivitäten gewährt werden, die Kurse, Seminare, Workshops und die Betreuung lokaler Akteure umfassen.

Betroffene Personen

Betroffene Einrichtungen

Die Beihilfe richtet sich an Anbieter von Beratungs- und Weiterbildungsdienstleistungen im Rahmen der Dorfentwicklung.

Betroffene Gebiete

Die Projekte werden auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden realisiert: Beaufort, Bech, Beckerich, Berdorf, Bettendorf, Betzdorf, Bissen, Biwer, Boulaide, Bourscheid, Bous-Waldbredimus, Clervaux, Colmar-Berg, Consdorf, Contern, Dalheim, Dippach, Echternach, Ell, Erpeldange-sur-Sûre, Esch-sur-Sûre, Feulen, Fischbach, Flaxweiler, Frisange, Garnich, Goesdorf, Grevenmacher, Grosbous-Wahl, Habscht, Heffingen, Helperknapp, Junglinster, Kehlen, Kiischpelt, Koerich, Lac de la Haute-Sûre, Larochette, Lenningen, Leudelange, Lintgen, Lorentzweiler, Manternach, Mersch, Mertert, Mertzig, Mondorf-les-Bains, Niederanven, Nommern, Parc Hosingen, Préizerdaul, Putscheid, Rambrouch, Reckange-sur-Mess, Redange-sur-Attert, Reisdorf, Remich, Roeser, Rosport-Mompach, Saeul, Schengen, Schieren, Schuttrange, Stadtbredimus, Steinfort, Steinsel, Tandel, Troisvierges, Useldange, Vallée de l’Ernz, Vianden, Vichten, Waldbillig, Weiler-la-Tour, Weiswampach, Wiltz, Wincrange, Winseler und Wormeldange.

Aktive Landwirte haben unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie ansässig sind, Anspruch auf Beihilfe.

Nicht beihilfefähige Ausgaben

Die folgenden Ausgaben sind nicht beihilfefähig und dürfen nicht in die Gesamtkosten des Projekts einbezogen werden:

  • die Mehrwertsteuer, sofern sie erstattungsfähig ist;
  • Sachleistungen;
  • Personal- und Betriebskosten.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe ist vor der Umsetzung des Projekts oder der Aktivität einzureichen.

Für die Gewährung der Beihilfe müssen die Kosten mindestens 5.000 Euro betragen.

Bei Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden.

Von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband durchgeführte Projekte, Aktivitäten und Investitionen müssen mit den betroffenen lokalen öffentlichen und privaten Akteuren abgestimmt werden, außer bei Beratungsmaßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung.

Fristen

Der Antrag auf Beihilfe ist vor der Umsetzung des Projekts oder der Aktivität einzureichen.

Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe gestellt werden; andernfalls verfällt der Anspruch.

Auf Antrag des Begünstigten vor Ablauf der Dreijahresfrist wird die Frist für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung um 12 Monate verlängert.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Beihilfe

Antragstellung

Der Antrag auf Beihilfe ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen vor der Umsetzung des Projekts oder der Aktivität unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) einzureichen und an die Dienststelle für ländliche Entwicklung (Service du Développement rural) zu richten:

  • auf elektronischem Weg: In diesem Fall müssen Sie bei der Dienststelle für ländliche Entwicklung einen OTX-Link anfordern, über den Sie die Dokumente hochladen können. Den Antrag auf Zusendung des Links können Sie folgendermaßen stellen:
    • telefonisch unter der Nummer (+352) 247 72 525; oder
    • per E-Mail an drural@ma.etat.lu; oder
  • per Post an folgende Adresse:

Ministère de l’Agriculture, de l’Alimentation et de la Viticulture
Service du Développement rural
L-2913 Luxemburg

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen (*zwingend erforderlich / **ggf. erforderlich):

  • Bankidentitätsnachweis*;
  • Projektbeschreibung (aktueller Stand, geplante Maßnahmen, Ziele)*;
  • ausführlicher Kostenvoranschlag*;
  • Belege im Zusammenhang mit Anträgen auf Kofinanzierung durch Dritte**;
  • Satzung und/oder Übereinkommen der antragstellenden Einrichtung**;

Wenn Sie eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband sind, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen beifügen:

  • Auszug aus dem Sitzungsprotokoll über die Beratungen zur Genehmigung des Kostenvoranschlags*;
  • Unterlagen zum öffentlichen Beteiligungsverfahren (außer für Beratungsmaßnahmen): Einladungen und Berichte*.

Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person sind, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen beifügen:

  • ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zu den De-minimis-Beihilfen* (integraler Bestandteil des Beihilfeantragsformulars);
  • Wirtschaftlichkeitsstudie. Falls dem Projekt eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt, wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit anhand einer Wirtschaftlichkeitsstudie ermittelt, die Folgendes umfasst**:
    • ausführliche technische und wirtschaftliche Beschreibung der geplanten Investition;
    • Kostenschätzung und Finanzierungsplan des Projekts;
    • Schlussfolgerungen der Wirtschaftlichkeitsstudie.

Antrag auf Auszahlung

Antragstellung

Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb von 3 Jahren ab der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe gestellt werden; andernfalls verfällt der Anspruch. Auf Antrag des Begünstigten vor Ablauf der Dreijahresfrist wird die Frist für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung um 12 Monate verlängert.

Den Antrag auf Auszahlung und die Aufstellung der Rechnungen finden Sie unter „Online-Dienste und Formulare“.

Sie müssen den Antrag auf Auszahlung zusammen mit den Belegen an die Regionale Dienststelle der ASTA richten.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:

  • die vom Projektträger erstellte, bescheinigte und unterzeichnete Aufstellung der Rechnungen (verfügbar unter „Online-Dienste und Formulare“);
  • Kopien der Rechnungen mit den detaillierten Informationen sowie der Gutschriften und Zahlungsbelege (bei kommunalen Projekten: Kassenbücher);
  • den Bankidentitätsnachweis, falls noch nicht eingereicht;
  • die Unterlagen zu den Anträgen auf Kofinanzierung durch Dritte, sofern diese nicht bereits bei der Beantragung der Beihilfe eingereicht wurden.

Weiterverfolgung des Antrags

Die Regionale Dienststelle der ASTA führt zunächst eine technische Überprüfung vor Ort durch, gefolgt von einer Überprüfung der Zahlungsunterlagen.

Anschließend wird die Akte an die Abteilung für ländliche Entwicklung weitergeleitet, die die administrative Prüfung durchführt.

Nach Überprüfung der Abrechnung wird die Beihilfe auf der Grundlage des als beihilfefähig erachteten Investitionsbetrags ausgezahlt.

Finanzielle Modalitäten

Der auf die beihilfefähigen Ausgaben angewandte Beihilfesatz beträgt maximal 40 %.

Im Falle einer Kofinanzierung durch eine andere öffentliche Stelle ist der Begünstigte verpflichtet, die Dienststelle für ländliche Entwicklung darüber zu informieren, damit sie dies bei der Abrechnung des Zuschusses berücksichtigt.

Die einer Gemeinde / einem Gemeindeverband gewährte Investitionsobergrenze für den Programmplanungszeitraum 2023–2027 ist auf 1.500.000 Euro begrenzt.

Bei Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht kann der Gesamtbetrag der Beihilfen 300.000 Euro pro Begünstigtem über einen Zeitraum von 3 Jahren nicht überschreiten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Dienststelle für ländliche Entwicklung

Adresse:
1, rue de la Congrégation L-1352 Luxembourg
L-2913 Luxembourg

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) – Regionale Dienststelle Norden

Adresse:
8, route d’Ettelbruck L-9230 Diekirch
Postfach 163 / L-9202 Diekirch

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) – Regionale Dienststelle Süden

Adresse:
40, rue de l’Église L-6720 Grevenmacher
Postfach 4 / L-6701 Grevenmacher

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Entwicklung des ländlichen Raums

Links

Rechtsgrundlagen

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