Erwerb von Fahrzeugen (Nutzfahrzeuge oder Anhänger) zur Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Zum letzten Mal aktualisiert am
Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau sieht eine Förderung für aktive Landwirte zum Erwerb von Fahrzeugen (Nutzfahrzeuge oder Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen vor, die für die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bestimmt sind.
Betroffene Personen
Betroffene Unternehmen
Die Beihilfe richtet sich an aktive Landwirte im Sinne von Artikel 1 (2) des geänderten Gesetzes vom 2. August 2023 über die Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums.
Betroffene Gebiete
Aktive Landwirte haben unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie ansässig sind, Anspruch auf Beihilfen.
Nicht beihilfefähige Ausgaben
Die folgenden Ausgaben sind nicht beihilfefähig und dürfen nicht in die Gesamtkosten des Projekts einbezogen werden:
- Mehrwertsteuer;
- Sachleistungen;
- Instandhaltungskosten.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe ist vorab einzureichen, d. h.:
- vor der Umsetzung des Projekts oder der Aktivität; oder
- vor der Tätigung der Investition.
Unter Tätigung der Investition ist der Erwerb des Guts oder der Beginn der Arbeiten zu verstehen; für Letzteren ist das Datum der Ausstellung der ersten Rechnung maßgeblich.
Für die Gewährung der Beihilfe müssen die Kosten mindestens 5.000 Euro betragen.
Mindestens 50 % der vermarkteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse müssen aus dem Betrieb der antragstellenden Person stammen.
Der Investor muss der Betreiber der Fahrzeuge sein.
Bei Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden.
Fristen
Der Antrag auf Beihilfe ist vor der Umsetzung des Projekts oder der Aktivität bzw. vor der Tätigung der Investition einzureichen.
Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb von 3 Jahren ab der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe gestellt werden; andernfalls verfällt der Anspruch.
Auf Antrag des Begünstigten vor Ablauf der Dreijahresfrist wird die Frist für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung um 12 Monate verlängert.
Vorgehensweise und Details
Antrag auf Beihilfe
Antragstellung
Der Antrag auf Beihilfe ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen vor dem Erwerb der Fahrzeuge unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) einzureichen und an die Dienststelle für ländliche Entwicklung (Service du Développement rural) zu richten:
- auf elektronischem Weg: In diesem Fall müssen Sie bei der Dienststelle für ländliche Entwicklung einen OTX-Link anfordern, über den Sie die Dokumente hochladen können. Den Antrag auf Zusendung des Links können Sie folgendermaßen stellen:
- telefonisch unter der Nummer (+352) 247 72 525; oder
- per E-Mail an drural@ma.etat.lu; oder
- per Post an folgende Adresse:
Ministère de l’Agriculture, de l’Alimentation et de la Viticulture
Service du Développement rural
L-2913 Luxemburg
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen (*zwingend erforderlich / **ggf. erforderlich):
- Bankidentitätsauszug*;
- Beschreibung: Fahrzeugtyp und -ausstattung, vermarktete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Teilnahme an Messen und Märkten*;
- ausführlicher Kostenvoranschlag*;
- ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zu den De-minimis-Beihilfen* (die Erklärung ist direkt im Formular enthalten);
- Belege im Zusammenhang mit Anträgen auf Kofinanzierung durch Dritte**;
- Satzung und/oder Übereinkommen der antragstellenden Einrichtung**;
- Wirtschaftlichkeitsstudie, die Folgendes umfasst*:
- ausführliche Beschreibung der geplanten Investition;
- Finanzierungsplan des Projekts;
- Schlussfolgerungen der Wirtschaftlichkeitsstudie.
Antrag auf Auszahlung
Antragstellung
Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb von 3 Jahren ab der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe gestellt werden; andernfalls verfällt der Anspruch. Auf Antrag des Begünstigten vor Ablauf der Dreijahresfrist wird die Frist für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung um 12 Monate verlängert.
Den Antrag auf Auszahlung und die Aufstellung der Rechnungen finden Sie unter „Online-Dienste und Formulare“.
Sie müssen den Antrag auf Auszahlung zusammen mit den Belegen an die Regionale Dienststelle der ASTA richten.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- die vom Projektträger erstellte, beglaubigte und unterzeichnete Aufstellung der Rechnungen;
- Kopien der Rechnungen mit den detaillierten Informationen sowie der Gutschriften und Zahlungsnachweise;
- den Bankidentitätsnachweis, falls noch nicht eingereicht;
- die Unterlagen zu den Anträgen auf Kofinanzierung durch Dritte, sofern diese nicht bereits bei der Beantragung der Beihilfe eingereicht wurden.
Weiterverfolgung des Antrags
Die Regionale Dienststelle der ASTA führt zunächst eine technische Überprüfung vor Ort durch, gefolgt von einer Überprüfung der Zahlungsunterlagen.
Anschließend wird die Akte an die Abteilung für ländliche Entwicklung weitergeleitet, die die administrative Prüfung durchführt.
Nach Überprüfung der Abrechnung wird die Beihilfe auf der Grundlage des als beihilfefähig erachteten Investitionsbetrags ausgezahlt.
Finanzielle Modalitäten
Der auf die beihilfefähigen Ausgaben angewandte Beihilfesatz beträgt maximal 40 %.
Im Falle einer Kofinanzierung durch eine andere öffentliche Stelle ist der Begünstigte verpflichtet, die Dienststelle für ländliche Entwicklung darüber zu informieren, damit sie dies bei der Abrechnung des Zuschusses berücksichtigt.
Der Betrag der beihilfefähigen Investition für einen Anhänger oder ein Nutzfahrzeug pro aktivem Landwirt beträgt höchstens 50.000 Euro.
Der Betrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von 3 Jahren 50.000 Euro nicht übersteigen.
Rückzahlung der Beihilfen
Die Beihilfen sind zurückzuzahlen, wenn der Begünstigte vor Ablauf einer Frist von 7 Jahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe die Sache veräußert oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck nutzt.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Antrag auf Beihilfe
Antrag auf Auszahlung
Aufstellung der Rechnungen
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Dienststelle für ländliche Entwicklung
- Adresse:
-
1, rue de la Congrégation
L-1352
Luxembourg
L-2913 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 247 72 525
- E-Mail:
- drural@ma.etat.lu
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) – Regionale Dienststelle Norden
- Adresse:
-
8, route d’Ettelbruck
L-9230
Diekirch
Postfach 163 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 45 71 72 361
- E-Mail:
- marc.weydert@asta.etat.lu
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) – Regionale Dienststelle Süden
- Adresse:
-
40, rue de l’Église
L-6720
Grevenmacher
Postfach 4 / L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 45 71 72 381
- E-Mail:
- yves.mersch@asta.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
-
Loi du 2 août 2023
concernant le soutien au développement durable des zones rurales
-
Règlement grand-ducal du 26 septembre 2023
relatif aux régimes d’aides prévues au titre 2 de la loi modifiée du 2 août 2023 concernant le soutien au développement des zones rurales
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