Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
Unternehmen, die in Umwelttechnologien oder umweltfreundliche Verfahren investieren, können von einer spezifischen Beihilferegelung Gebrauch machen.
Die Beihilfen werden in Form von Kapitalzuschüssen oder Zinszuschüssen gewährt.
Zielgruppe
Betroffene Unternehmen
Diese Beihilfen sind für alle Unternehmen und natürlichen Personen mit einer Niederlassungsgenehmigung bestimmt.
Förderfähige Kosten
Den Unternehmen wird ein Leitfaden (Guide du requérant) zur Verfügung gestellt, um sie bei der Erstellung ihrer Antragsunterlagen zu unterstützen.
Die Beihilferegelung sieht mehrere Formen von Investitionen (Regelungen) vor, die für eine öffentliche Beihilfe in Betracht kommen:
- Investitionen, die es den Unternehmen ermöglichen, die EU-Umweltnormen zu übertreffen oder, wenn es keine solchen Normen gibt, das Umweltschutzniveau zu erhöhen;
- die frühzeitige Anpassung an künftige EU-Normen;
- Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen;
- Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung;
- Investitionen in die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
- Investitionen in die Altlastensanierung;
- Investitionen in effiziente Wärme- und Kältenetze;
- Investitionen in das Recycling und die Wiederverwendung von Abfällen;
- Investitionen in Energieinfrastrukturen;
- Beihilfen für Umweltstudien.
Voraussetzungen
Unternehmen, die die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen erfüllen, können diese Beihilfe in Anspruch nehmen.
Fristen
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag auf Beihilfe für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich:
Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:- Registrierung als Nutzer;
- Erstellung des beruflichen Bereichs.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
- Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.
Vor Beginn der Arbeiten bedeutet vor:
- dem Beginn der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der jeweiligen Investition;
- der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Geräten oder jeder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
Der Kauf von Grundstücken und die Vorbereitungen wie die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.
Im Falle von Rückkäufen ist der Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögenswerte, die in direktem Zusammenhang mit dem erworbenen Betrieb stehen.
Höchstbetrag der Beihilfe
Der Betrag der Beihilfe kann je nach Art des finanzierten Projekts und der Art des antragstellenden Unternehmens zwischen 10 % und 100 % der Investitionen betragen.
Die folgende Tabelle fasst die Höchstbeträge aller Beihilferegelungen zusammen, ausgedrückt als Prozentsatz der förderfähigen Kosten. Jede Zeile steht für eine Regelung oder eine spezifische Beihilfemaßnahme.
Beihilfeintensität je nach Art der Regelung
Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen | ||
Investitionsbeihilfen, die es Unternehmen ermöglichen, die EU-Umweltnormen zu übertreffen oder, wenn es keine EU-Normen gibt, das Umweltschutzniveau zu erhöhen | 60 % |
50 % |
40 % |
|
Investitionsbeihilfen für die frühzeitige Anpassung an künftige EU-Normen |
20 % 15 % |
15 % 10 % |
10 % 5 % |
|
Beihilfen für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen | 50 % | 40 % | 30 % | |
Beihilfen für Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung | 65 % | 55 % | 45 % | |
Beihilfen für Investitionen in die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen | ||||
a) Identifizierbare Einzelinvestitionen oder Investitionen als Abzug von einer kontrafaktischen Referenz |
65 % | 55 % |
45 % | |
b) Investitionen in bestimmte kleine Anlagen (ohne Abzug einer kontrafaktischen Referenz) |
50 % | 40 % | 30 % | |
Beihilfen für Investitionen in die Altlastensanierung | 100 % | 100 % | 100 % | |
Beihilfen für Investitionen in effiziente Wärme- und Kältenetze | ||||
a) Erzeugungsanlage |
65 % | 55 % | 45 % | |
b) Verteilnetz |
der Beihilfebetrag kann die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn über die wirtschaftliche Lebensdauer nicht übersteigen | |||
Beihilfen für Investitionen in das Recycling und die Wiederverwendung von Abfällen | 55 % Einhaltung des Prinzips der Abfallhierarchie |
45 % Einhaltung des Prinzips der Abfallhierarchie |
35 % Einhaltung des Prinzips der Abfallhierarchie |
|
Beihilfen für Investitionen in Energieinfrastrukturen | Beihilfe, die die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und der Gewinnspanne der Investition nicht übersteigt | |||
Beihilfen für Umweltstudien | 70 % | 60 % | 50 % |
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.
Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Formulare/Online-Dienste
Démarche de demande d'aide en faveur des entreprises
Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu
Démarche de demande de paiement
Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft
Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84162
-
Luxinnovation
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxembourg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20