Investitionsbeihilfe zum Umweltschutz
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Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltbelastung oder zur Integration nachhaltiger Technologien durchführen, können in den Genuss der entsprechenden Beihilferegelung gelangen.
Die Beihilfen können in Form eines Kapitalzuschusses, eines rückforderbaren Vorschusses, einer Zinsvergütung oder eines Darlehens gewährt werden.
Betroffene Personen
Betroffene Unternehmen
Diese Beihilfen richten sich ausschließlich an Unternehmen:
- die rechtmäßig in Luxemburg niedergelassen sind;
- die über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen; und
- die Projekte zum Umwelt- oder Klimaschutz durchführen.
Beihilfefähige Investitionsformen
Die Beihilferegelung deckt verschiedene Arten von Investitionen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Umwelt- und Klimaschutz ab:
- Investitionen in den Umweltschutz und die Dekarbonisierung: Projekte, die über die Umweltstandards hinausgehen oder zukünftigen Standards vorgreifen und kohlenstoffarme Technologien, spezielle Infrastrukturen für Wasserstoff, Abwärme oder CO₂ sowie die Abscheidung und den Transport von CO₂ umfassen;
- Erwerb oder Umrüstung emissionsfreier Straßenfahrzeuge: Erwerb, Leasing oder Umrüstung von leichten oder schweren Nutzfahrzeugen, um emissionsfrei zu fahren;
- nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen: Investitionen, die den Endenergieverbrauch um mindestens 20 % oder 250 MWh/Jahr senken, ausgenommen fossile Anlagen;
- Erzeugung erneuerbarer Energie, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung: Projekte im Zusammenhang mit der Erzeugung, Speicherung und dem Transport erneuerbarer Energien, einschließlich Biogas und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung;
- Energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte: Bau, Ausbau oder Modernisierung von Netzen, die überwiegend erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen;
- Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft: Projekte, die darauf abzielen, den Ressourcenverbrauch zu senken, Primärrohstoffe durch Sekundärrohstoffe zu ersetzen oder das Recycling und die Wiederverwendung von Abfällen zu verbessern;
- Energieinfrastrukturen: Bau oder Ausbau von Infrastrukturen für Strom, Wasserstoff oder Wärme, die die Speicherung von Gas oder Strom ausschließen;
- Studien und Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Umweltschutz und Energie: Energieaudits, Durchführbarkeitsstudien und technische Beratung zur Vorbereitung beihilfefähiger Projekte.
Voraussetzungen
Unternehmen, die die allgemeinen Voraussetzungen für staatliche Beihilfen erfüllen, können diese Beihilfe in Anspruch nehmen.
Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Vor Beginn der Arbeiten bedeutet vor:
- dem Beginn der Bauarbeiten für die Investition;
- der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
Der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.
Bei einer Übernahme ist der Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der unmittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag auf eine Investitionsbeihilfe zum Umweltschutz ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Verfahren zur Gewährung der Beihilfen
Je nach Art und Umfang der Projekte können die Beihilfen nach 3 verschiedenen Verfahren gewährt werden: einfache Antragstellung, Projektaufruf und wettbewerbliche Ausschreibung.
Einfache Antragstellung
Die einfache Antragstellung ermöglicht es, eine Beihilfe ohne Projektaufruf oder wettbewerbliche Ausschreibung in einem vereinfachten Rahmen zu erhalten.
Dieses Verfahren ist kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten und nur für Projekte von geringem Umfang möglich.
Es gilt, wenn der Betrag der beantragten Beihilfe weniger als 100.000 Euro beträgt.
Der Antrag wird von der zuständigen Behörde auf der Grundlage der geltenden rechtlichen und technischen Bedingungen individuell geprüft. Er wird nicht mit anderen Projekten verglichen.
Ziel dieses Verfahrens ist es, den Zugang zu den Beihilfen für Projekte mit begrenztem Umfang und Budget zu erleichtern und zu beschleunigen.
Projektaufruf
Der Projektaufruf ist ein Verfahren, bei dem die zuständige Behörde Unternehmen auffordert, Projekte einzureichen, die einem bestimmten Thema oder bestimmten Zielen entsprechen, die im Voraus festgelegt wurden.
Die Beihilfen werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gewährt, sofern das Projekt den gesetzlich festgelegten Kriterien entspricht.
Die zulässigen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis das für den Projektaufruf vorgesehene Budget ausgeschöpft ist.
Sobald das Budget vollständig aufgebraucht ist, können im Rahmen dieses Aufrufs keine neuen Beihilfen mehr gewährt werden, selbst wenn die Projekte alle Bedingungen erfüllen.
Wettbewerbliche Ausschreibung
Die wettbewerbliche Ausschreibung wird in erster Linie dann angewandt, wenn es sich um größere Projekte handelt oder die Anzahl der Anträge das verfügbare Budget voraussichtlich überschreiten wird.
In diesem Rahmen werden die Projekte auf der Grundlage eines einzigen Auswahlkriteriums, das zuvor von der zuständigen Behörde festgelegt wurde, bewertet und eingestuft.
Dieses Kriterium entspricht dem Verhältnis zwischen der beantragten Beihilfe und den Umweltauswirkungen des Projekts.
Konkret werden die Projekte anhand des Beihilfebetrags verglichen, der erforderlich ist, um eine bestimmte Einheit an Umweltauswirkungen (zum Beispiel eine Emissionsminderung oder Energieeinsparung) zu erzielen.
Projekte mit dem besten Verhältnis zwischen Beihilfe und Auswirkungen werden vorrangig ausgewählt.
Die Beihilfen werden in der Reihenfolge der Rangliste vergeben, bis das verfügbare Budget ausgeschöpft ist.
Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass öffentliche Gelder effizient und transparent verwendet werden und dass pro gewährtem Euro an Unterstützung der größtmögliche Umweltnutzen erzielt wird.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die folgende Tabelle fasst die Höchstbeträge aller Beihilferegelungen zusammen, ausgedrückt als Prozentsatz der bei einfachen Antragstellungen oder Projektaufrufen beihilfefähigen Kosten. Jede Zeile steht für eine Regelung oder eine spezifische Beihilfemaßnahme.
| Regelung oder spezifische Beihilfemaßnahme | Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen |
|---|---|---|---|
| Investitionen in den Umweltschutz und die Dekarbonisierung (1) | 25–35 % | 20–30 % | 15–25 % |
| Erwerb oder Umrüstung emissionsfreier Straßenfahrzeuge (2) | 60 % | 50 % | |
| Nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen (1) | 25 % | 20 % | 15 % |
| Erzeugung erneuerbarer Energie, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (3) | 50–65 % | 40–55 % | 30–45 % |
| Energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte (1) | 100 % der Finanzierungslücke | 100 % der Finanzierungslücke | 100 % der Finanzierungslücke |
| Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft (1) | 60 % | 50 % | 40 % |
| Energieinfrastrukturen (4) | 100 % der Finanzierungslücke | 100 % der Finanzierungslücke | 100 % der Finanzierungslücke |
| Studien und Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Umweltschutz und Energie (3) | 80 % | 70 % | 60 % |
Auf die in der obigen Tabelle angegebenen Sätze können Zuschläge angewandt werden (zum Beispiel für Fördergebiete). Die Zuschläge sind gesetzlich festgelegt.
(1) Verfahren zur einfachen Antragstellung, das KMU für Beihilfen unter 100.000 Euro vorbehalten ist. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt.
(2) Verfahren zur einfachen Antragstellung, das KMU vorbehalten ist und auf eine Beihilfe für höchstens 5 Straßenfahrzeuge pro Unternehmen und 300.000 Euro pro Unternehmen begrenzt ist. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung gewährt.
(3) Verfahren zur einfachen Antragstellung, das KMU und Großunternehmen offensteht.
(4) Beihilfe wird nur im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt.
Laufende Projektaufrufe
Vom 5. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 können Projekte für folgende Arten von Beihilfen eingereicht werden:
| Art der Beihilfe | Budget |
|---|---|
| Investitionen in den Umweltschutz und die Dekarbonisierung | 10 Millionen Euro |
| Nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen | 15 Millionen Euro |
| Energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte | 5 Millionen Euro |
| Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft | 25 Millionen Euro |
Auszahlung der Beihilfe
Der Kapitalzuschuss oder rückforderbare Vorschuss wird nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.
Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Die Person, die den Antrag auf Auszahlung einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- FAE@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Tutorials
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 15 décembre 2017
relative à un régime d’aides à la protection de l’environnement
-
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Konsolidierter Text: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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