Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes

Zum letzten Mal aktualisiert am

Unternehmen, die in Umwelttechnologien oder umweltfreundliche Verfahren investieren, können von einer spezifischen Beihilferegelung Gebrauch machen.

Die Beihilfen können in Form eines Kapitalzuschusses, eines rückzahlbaren Vorschusses, einer Zinsvergünstigung, einer Sicherheit oder eines Darlehens gewährt werden.

Betroffene Personen

Betroffene Unternehmen

Diese Beihilfen sind für alle Unternehmen und natürlichen Personen mit einer Niederlassungsgenehmigung bestimmt.

Förderfähige Kosten

Den Unternehmen wird ein Leitfaden für den Antragsteller (Französisch, Pdf, 1,44 MB) zur Verfügung gestellt, um ihnen bei der Erstellung ihrer Antragsunterlagen zu helfen.

Die Beihilferegelung sieht mehrere Formen von Investitionen (Regelungen) vor, die für eine öffentliche Beihilfe in Betracht kommen:

  • Investitionen, die es den Unternehmen ermöglichen, die EU-Umweltnormen zu übertreffen oder, wenn es keine solchen Normen gibt, das Umweltschutzniveau zu erhöhen;
  • die frühzeitige Anpassung an künftige EU-Normen;
  • Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen;
  • Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung;
  • Investitionen in die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
  • Investitionen in die Altlastensanierung;
  • Investitionen in effiziente Wärme- und Kältenetze;
  • Investitionen in das Recycling und die Wiederverwendung von Abfällen;
  • Investitionen in Energieinfrastrukturen;
  • Beihilfen für Umweltstudien.

Voraussetzungen

Unternehmen, die die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen erfüllen, können diese Beihilfe in Anspruch nehmen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf Beihilfe für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Vor Beginn der Arbeiten bedeutet vor:

  • dem Beginn der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der jeweiligen Investition;
  • der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Geräten oder jeder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

Der Kauf von Grundstücken und die Vorbereitungen wie die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.

Im Falle von Rückkäufen ist der Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögenswerte, die in direktem Zusammenhang mit dem erworbenen Betrieb stehen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Der Betrag der Beihilfe kann je nach Art des finanzierten Projekts und der Art des antragstellenden Unternehmens zwischen 10 % und 100 % der beihilfefähigen Kosten betragen.

Die folgende Tabelle fasst die Höchstbeträge aller Beihilferegelungen zusammen, ausgedrückt als Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten. Jede Zeile steht für eine Regelung oder eine spezifische Beihilfemaßnahme.

Beihilfeintensität je nach Art der Regelung

  Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen
Investitionsbeihilfen, die es Unternehmen ermöglichen, die EU-Umweltnormen zu übertreffen oder, wenn es keine EU-Normen gibt, das Umweltschutzniveau zu erhöhen 60 %

50 %

40 %

Investitionsbeihilfen für die frühzeitige Anpassung an künftige EU-Normen
mehr als 3 Jahre vor Inkrafttreten der Normen
zwischen einem und 3 Jahren vor Inkrafttreten der Normen


20 %
15 %

15 %
10 %

10 %
5 %
Beihilfen für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen 50 % 40 % 30 %
Beihilfen für Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung 65 % 55 % 45 %
Beihilfen für Investitionen in die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen      
 

a) Identifizierbare Einzelinvestitionen oder Investitionen als Abzug von einer kontrafaktischen Referenz

65 %

55 %

45 %
 

b) Investitionen in bestimmte kleine Anlagen (ohne Abzug einer kontrafaktischen Referenz)

50 % 40 % 30 %
Beihilfen für Investitionen in die Altlastensanierung 100 % 100 % 100 %
Beihilfen für Investitionen in effiziente Wärme- und Kältenetze    

a) Erzeugungsanlage

65 % 55 % 45 %

b) Verteilnetz

der Beihilfebetrag kann die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn über die wirtschaftliche Lebensdauer nicht übersteigen
Beihilfen für Investitionen in das Recycling und die Wiederverwendung von Abfällen 55 %
Einhaltung des Prinzips der Abfallhierarchie
45 %
Einhaltung des Prinzips der Abfallhierarchie
35 %
Einhaltung des Prinzips der Abfallhierarchie
Beihilfen für Investitionen in Energieinfrastrukturen Beihilfe, die die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und der Gewinnspanne der Investition nicht übersteigt
Beihilfen für Umweltstudien 70 % 60 % 50 %

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.

Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

    Adresse:
    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2914 Luxemburg

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