Programm Fit 4 Sustainability

Zum letzten Mal aktualisiert am

Dieses Begleit- und Kofinanzierungsprogramm bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Bilanz der Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten erstellen zu lassen, die durch verschiedene Empfehlungen zur Verringerung dieser Auswirkungen ergänzt wird.

Die Beihilfe wird in Form eines Kapitalzuschusses ausgezahlt.

Betroffene Personen

Betroffene Unternehmen

Das Programm richtet sich an alle Unternehmen mit Gesellschaftssitz in Luxemburg, die als Haupttätigkeit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Förderfähige Kosten

Nur die Kosten der von den Beratern durchgeführten Studie sind förderfähig. Luxinnovation vergewissert sich der Übereinstimmung der Kostenvoranschläge der Berater mit den Zielen des Programms.

Voraussetzungen

Die Unternehmen müssen die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen erfüllen.

Vorgehensweise und Details

Ablauf

Das Programm besteht aus 2 Phasen.

1. Diagnosephase

Diese Phase dauert maximal 6 Monate und dient der Erstellung der Bestandsaufnahme im antragstellenden Unternehmen in Bezug auf:

  • die Dekarbonisierung (CO2-Bilanz, Energieaudit);
  • das Wasser (Verbrauch, Abwasserbelastung);
  • die Zirkularität (Produktlebenszyklus-Bilanz);

unter Anwendung der geltenden Normen und Vorschriften.

Die Studie wird durch die Liste der verschiedenen Maßnahmen (aufgeführt nach Einfachheit der Umsetzung) ergänzt, die sich anbieten, um die Umweltauswirkungen des Unternehmens zu verringern, und zwar nicht nur in Bezug auf die Investitionen, sondern auch in Bezug auf die Prozesse und die Organisation.

Unter Einfachheit der Umsetzung versteht man:

  • sofortige Maßnahmen, für die keine Investitionen nötig sind;
  • kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, bei denen die Investitionen zu einer sehr schnellen Rendite führen;
  • langfristig umsetzbare Maßnahmen, bei denen für die Investitionen eine staatliche Beihilfe beantragt werden kann.

Die Schlussfolgerungen der Studie des Beraters müssen Folgendes enthalten:

  • die gesetzliche Grundlage der in Betracht gezogenen Beihilferegelung;
  • die ausführliche technische Beschreibung der in Betracht gezogenen Lösung(en);
  • die Liste der benötigten Genehmigungen (Betriebsgenehmigung, Baugenehmigung usw.);
  • die Bewertung der Umweltauswirkungen der in Betracht gezogenen Lösung;
  • die Bewertung der Rentabilität der Lösung für die vorgesehene Lebensdauer;
  • die laufenden Kosten der in Betracht gezogenen Lösung (Brennstoff, jährlicher Stromverbrauch, jährliche Betriebskosten usw.);
  • die Prognose der laufenden Kosten für die vorgesehene Lebensdauer;
  • die Abzinsungssätze, Abschreibungsdauer, Restwerte der Investitionen;
  • bei mittel- oder langfristig in Betracht gezogenen Investitionen: die Kosten einer kontrafaktischen Investition und die laufenden Kosten (auf einer Standardtechnologie beruhende Investition, die ohne staatliche Beihilfe getätigt worden wäre).

Die Energieaudits, zu denen Großunternehmen verpflichtet sind, werden nicht in der Diagnosephase von Fit 4 Sustainability übernommen.

2. Implementierungsphase

Während der Implementierungsphase kann sich das antragstellende Unternehmen entscheiden, die Empfehlungen aus der Diagnosephase umzusetzen. Gegebenenfalls kann in dieser Phase entsprechend den Schlussfolgerungen der Diagnosephase ein neuer Antrag auf Investitionsbeihilfe gestellt werden.

Antragstellung

Das antragstellende Unternehmen bekundet sein Interesse an einer Teilnahme am Programm über eine Anmeldung auf der Plattform von Luxinnovation. Nach einer Bedarfsvoranalyse setzt Luxinnovation das Unternehmen mit einem oder mehreren geeigneten Beratern in Verbindung.

Der Berater erstellt einen Kostenvoranschlag, der an Luxinnovation übermittelt wird, wo dessen Übereinstimmung mit dem Programm geprüft und eine Luxinnovation-Bescheinigung ausgestellt wird, die zusammen mit dem Kostenvoranschlag dem Kofinanzierungsantrag beigefügt werden muss.

Das antragstellende Unternehmen reicht seinen Kofinanzierungsantrag für die Diagnosephase des Programms anhand eines auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten ein.

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, das heißt vor der ersten rechtlich bindenden Auftragsbestätigung.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Höchstbetrag der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe muss mindestens 1.000 Euro betragen. Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten der Studie und darf 50 % der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.

Die maximale Beihilfe kann bei mittleren Unternehmen um 10 % und bei kleinen Unternehmen um 20 % erhöht werden.

Um für eine Kofinanzierung in Frage zu kommen, müssen die berücksichtigten förderfähigen Kosten mindestens folgende Beträge erreichen:

  • kleines Unternehmen: 7.500 Euro;
  • mittleres Unternehmen: 10.000 Euro;
  • großes Unternehmen: 20.000 Euro.

Auf die berücksichtigten förderfähigen Kosten werden die folgenden Obergrenzen angewandt:

  • kleines Unternehmen: 50.000 Euro;
  • mittleres Unternehmen: 100.000 Euro;
  • großes Unternehmen: 200.000 Euro.

Auszahlung der Beihilfe

Die Beihilfe wird am Ende der Diagnosephase ausgezahlt. Folgende Belege müssen mit dem Antrag auf Auszahlung eingereicht werden:

  • die Rechnungen der Berater;
  • die Zahlungsbelege;
  • die vollständige Diagnose (Studie).

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar im Dokument: „Beizufügende Belege – Online-Vorgang auf MyGuichet.lu“ in der Rubrik „Formulare/Online-Dienste“.

Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung

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